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Scheibenwischer Lenkstockschalter defekt S203

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 9. März 2011 um 20:48

Moin,

ich fahre als Winterauto nen 2006er S203 C180 Kompressor.

Seit kurzem hat der Linke Lenkstockschalter ne Macke. Die Intervallstufen (werden ja durch drehen am Ende des Hebels gewählt) funktionieren nicht mehr. Man kann den Wischer nur noch durch Druck auf die Spitze des Hebels auslösen. Also so wie man auch die Waschdüsen mit auslös. Und dann wischt der ja nur 1mal.

Habe jetzt herausgefunden das wenn man eine Intervallstufe einlegt und Druck auf den Hebel richtung Armaturenbrett ausübt (also in die Richtung in die man auch Fernlicht auslöst, dann funzt er wieder) aber so kann man den natürlich nicht immer festhalten. Wenn ich mit Fernlicht fahre funktioniert auch alles. Scheint so als wäre da ein Kontaktproblem am Anschlag des Lenkstockhebels. Gibt es da ne Möglichkeit der Repartur oder des Zerlegens bzw. hat schon jemand ähnliches Problem gehabt oder kann man das gleich vergessen sich das näher anzuschauen und nen neuen Lenkstockhebel kaufen??

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. März 2011 um 20:09

Welche Möglichkeiten mir bleiben und welche nicht entscheide immernoch ich und keine mir unbekannte Drittperson.

Thema kann geschlossen werden. Schalter wurde heute "von mir" instandgesetzt.

 

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Tja, ob der reparierbar ist, wird sich zeigen, wenn er ausgebaut ist, vielleicht lässt sich ja eine Kontaktfeder nachbiegen.

 

Ist die Frage, ob man es sich je nach Kenntnisstand, zutraut am Airbag rumzuschrauben.

 

Es hat hier schon einer seinen Schalter selbst getauscht und es so beschrieben:

 

folgendes Werkzeug wird benötigt:

Steckschlüssel Torx T30 und T10,Drehmomentschlüssel 10er Inbusnuss,kleiner Schraubendreher,abgewinkelter Torx T30

-Lenkrad gerade stellen,Zündschlüssel abziehen

-mit dem abgewinkelten Torx T30 den Airbag lösen

-Stecker für Lenkradtasten abziehen

-Stecker für Airbag abziehen vorher die Entriegelung mit dem Schraubendreher vorsichtig hochhebeln

-Lenkradschraube rausdrehen (Schraube erneuern)

-Lenkwinkelsensor in geradeausstellung sichern (Klebeband z.B.)

-mit dem Torx T30 (abgewinkelt oder Steckschlüssel) die Schraube von der Mantelrohrverkleidung lösen (von unten rechts)

-Mantelrohrverkleidung abziehen (Lenkwinkelsensor und Blinklichtschalter sind mit der Verkleidung verschraubt)

-Lenkwinkelsensor abschrauben

-von hinten den Blinklichtschalter von der Verkleidung abschrauben (Torx T10) und nach vorn rausnehmen

-neuen Blinklichtschalter einsetzen und alles wieder zusammenbauen

-Lenkrad mit 80 Nm festziehen

 

Mir wäre eswegen dem Airbag zu heikel

 

Gruß Jürgen

 

Themenstarteram 9. März 2011 um 21:20

Danke für die schnelle Antwort.

Das mit dem rumschrauben und Airbag ausbauen ist kein Problem. Ich komme ursprünglich aus der Autobranche und hab auch eine eigene Private Werkstatt mit so ziemlich allem an Werzeug und Diagnosetechnik was man so braucht. Für mich ist eigentlich nur interessant ob jemand das Phänomen kennt und vielleicht weiß woran es liegt. Ich hab halt wenig Lust alles auseinander zu nehmen und rumzuprobieren um nachher festzzustellen, dass ich doch nen neuen LSS brauche und dann wieder unverrichteter Dinge alles wieder zusammenbauen zu müssen, um dann ne Woche später mit neuem Schalter das gleiche wieder anzufangen.

 

Hallo

 

schau mal hier...ist zwar ein 202 er, weis nicht ob unserer genauso aufgebaut ist, aber vielleicht läßt sich der 203 ja genauso zerlegen, der hatte auch Kontaktprobleme

 

 

www.c-klasse-forum.de/wbb3/index.php

Themenstarteram 9. März 2011 um 21:34

Danke für den Link. Ja meiner sieht anders aus. Aber ich schaue ich mir am WE mal. Ich denke zwar das es eher vom Anschlag des Hebels kommt als von den Innereien aber ich werde mir das trotzdem mal ansehen wie es hinter der Kappe aussieht bevor ich alles ausbaue.

Zitat:

Original geschrieben von Schmatzek1

Das mit dem rumschrauben und Airbag ausbauen ist kein Problem. Ich komme ursprünglich aus der Autobranche und hab auch eine eigene Private Werkstatt mit so ziemlich allem an Werzeug und Diagnosetechnik was man so braucht.

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Daher bleibt hier nur die Möglichkeit, die Arbeit in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.

 

Themenstarteram 10. März 2011 um 20:09

Welche Möglichkeiten mir bleiben und welche nicht entscheide immernoch ich und keine mir unbekannte Drittperson.

Thema kann geschlossen werden. Schalter wurde heute "von mir" instandgesetzt.

 

Hi

 

 

wäre trotzdem nett, nachdem sich ja einige hier mit Hilfe beteiligt haben, kurz mitzuteilen was defekt war und wie dus repariert hast...könnt anderen wieder hilfreich sein.... ;)

 

 

Gruß Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Schmatzek1

Welche Möglichkeiten mir bleiben und welche nicht entscheide immernoch ich und keine mir unbekannte Drittperson.

Thema kann geschlossen werden. Schalter wurde heute "von mir" instandgesetzt.

moin

Habe gerade das selbe Problem.Kannst du mir erklären was du genau gemacht hast.

danke druß

Sadettin

Zitat:

Original geschrieben von Schmatzek1

Welche Möglichkeiten mir bleiben und welche nicht entscheide immernoch ich und keine mir unbekannte Drittperson.

Mag sein, gilt aber nicht hinsichtlich der Publizierung in einem öffentlichen Forum. Lies dir dazu einfach mal die NUB von MT durch, die du mit deiner Anmeldung auf MT als verbindlich anerkannt hast.

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 11:45

Ich seh da nix was auf mich zutrifft. Das einzige was ich sehe ist das @mb190e20 eine Anleitung zum Airbagausbau publiziert hat und nicht ich.

Zitat:

Original geschrieben von Schmatzek1

Ich seh da nix was auf mich zutrifft. Das einzige was ich sehe ist das @mb190e20 eine Anleitung zum Airbagausbau publiziert hat und nicht ich.

Danke, daß ich für meine Hilfe an den Pranger gestellt werde, habe daraus gelernt:

 

Anbei ein Auszug aus einem Merkblatt für die ArGe Altauto:

Was ist zu beachten, wenn eine Airbag- oder Gurtstraffereinheit vorübergehend stillgelegt (Ausbau und anschließendem Wiedereinbau) wird.

Antwort:

Um technische Überprüfungen vornehmen zu können, soll beispielsweise ein Armaturenbrett, eine Tür oder Lenkrad ausgebaut

werden, in denen eine Airbag- oder Gurtstraffereinheit integriert ist.

Die einzige Tätigkeit die dabei an diesen Geräten verrichtet wird, ist das Abziehen des Steckers, der die Kabelverbindung zu

diesem oder diesen Teilen herstellt. Wird das oder die demontierten Teile nach erfolgter Überprüfung wieder eingebaut, handelt es

sich nicht um eine Tätigkeit die einen Sachkundenachweis zum Umgang mit Airbag- u. Gurtstraffereinheiten erforderlich macht.

Diese Tätigkeit ist deshalb auch nicht anzeige- und genehmigungspflichtig !

 

Nach dieser Interpretation habe ich den Text geschrieben, sollte er nicht zutreffen, bitte an die Admins, meinen obigen Beitrag zu löschen.

 

Gruß mb190e20

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 16:52

Was heißt hier an den Pranger gestellt. Guck dir mal an was ich mir hier fürn Mist anhören muß. Das einzige was ich damit sagen will ist das du ja nun wesentlich mehr zu dem Thema Airbagausbau und deren Anleitung geschrieben hast als ich. Ich hab lediglich meine Meinung dazu bekundet, und das steht mir ja auch frei. Es herrscht ja schließlich Meinugsfreiheit in Deutschland. Desweiteren hab ich auch nie nach einer Anleitung gefragt sondern lediglich ob das Problem jemaden Bekannt ist. Ich hab mir hier garnichts vorzuwerfen.

closed

Ich habe heute an einem Kundenfahrzeug ein ähnliches Problem gehabt.

Scheibenwischer funktioniert nur, wenn man den Lenkstockhebel etwas in Richtung Fernlicht drückt. Nach Fehlersuche war klar, das der Hebel kaputt ist.

Hier die Anleitung wie es ein Fachmann repariert:

- Lenkrad in Geradeausstellung bringen

- Minuskabel an der Batterie abklemmen

- Mindestens eine Minute warten

- Fahrerairbag ausbauen indem man die beiden 30er Torx schrauben löst

- Gelben und grünen Stecker am Airbag entriegeln und vorsichtig abhebeln

- 30er Torx schraube unten an der Lenksäulenverkleidung komplett lösen,

- Lenkstockhebel zusammen mit der Lenksäulenverkleidung mit etwas Kraft und Gefühl rausziehen

- Schwarze Airbagspirale ausbauen indem man die 3 10er Torx Schrauben vorne löst, dann das Teil senkrecht raus hebeln, nicht verkanten. Anschließend nicht mehr verdrehen. Besser mit Klebeband fixieren

- Jetzt Lenkstockschalter von der Verkleidung abnehmen, indem man die 3 12er Torx schrauben hinten abschraubt.

Den Lenkstockhebel reparieren geht meines Erachtens nicht. An die Kontakte kommt man ohne Beschädigung nicht ran. Das Teil gibt es nur Original bei Mercedes für 104,54 Euro.

Hier noch ein wichtiger Hinweis damit ich keine Motze bekomme:

Diese Anleitung dient nur dazu, damit ihr wisst, wie es eine Fachwerkstatt repariert. Ihr dürft es privat auf keinen Fall machen. Selbst ich als Meister mit Sachkundeprüfung darf es zuhause nicht machen. Sonst bekommt man Strafe :-)

Zitat:

Original geschrieben von MrHannover29

Selbst ich als Meister mit Sachkundeprüfung darf es zuhause nicht machen. Sonst bekommt man Strafe...

So ist es. Der mögliche Strafrahmen sieht wie folgt aus:

Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Beförderung und Einfuhr

(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis

entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,

entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt,

entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 3 explosionsgefährliche Stoffe befördert oder

entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe, ausgenommen pyrotechnische Gegenstände, erwirbt, mit diesen Stoffen umgeht oder sie befördert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt oder durch einen anderen einfuhren läßt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,

ein Lager ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder nach einer wesentlichen Änderung ohne Genehmigung 'nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 betreibt, explosionsgefährliche Stoffe, ausgenommen pyrotechnische Gegenstände,

entgegen § 22 Abs. 1 Satz 2 an Personen vertreibt oder Personen überläßt, die mit diesen Stoffen nicht umgehen oder diese Stoffe nicht befördern oder erwerben dürfen,

entgegen § 22 Abs. 1 Satz 3 innerhalb einer Betriebsstätte einer Person, die nicht unter Aufsicht oder nach Weisung einer verantwortlichen Person handelt oder noch nicht 16 Jahre alt ist oder einer Person unter 18 Jahren ohne Vorliegen der dort bezeichneten Voraussetzungen überläßt,

entgegen § 22 Abs. 2 einer anderen als dort bezeichneten Person oder Stelle überläßt,

entgegen § 22 Abs. 3 einer Person unter 18 Jahren überläßt oder

entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 vertreibt oder anderen überläßt.

(3) Wer wissentlich durch eine der in den Absätzen 1 oder 2 bezeichneten Handlungen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

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