Scheibenwischer Lenkstockschalter defekt S203
Moin,
ich fahre als Winterauto nen 2006er S203 C180 Kompressor.
Seit kurzem hat der Linke Lenkstockschalter ne Macke. Die Intervallstufen (werden ja durch drehen am Ende des Hebels gewählt) funktionieren nicht mehr. Man kann den Wischer nur noch durch Druck auf die Spitze des Hebels auslösen. Also so wie man auch die Waschdüsen mit auslös. Und dann wischt der ja nur 1mal.
Habe jetzt herausgefunden das wenn man eine Intervallstufe einlegt und Druck auf den Hebel richtung Armaturenbrett ausübt (also in die Richtung in die man auch Fernlicht auslöst, dann funzt er wieder) aber so kann man den natürlich nicht immer festhalten. Wenn ich mit Fernlicht fahre funktioniert auch alles. Scheint so als wäre da ein Kontaktproblem am Anschlag des Lenkstockhebels. Gibt es da ne Möglichkeit der Repartur oder des Zerlegens bzw. hat schon jemand ähnliches Problem gehabt oder kann man das gleich vergessen sich das näher anzuschauen und nen neuen Lenkstockhebel kaufen??
Beste Antwort im Thema
Welche Möglichkeiten mir bleiben und welche nicht entscheide immernoch ich und keine mir unbekannte Drittperson.
Thema kann geschlossen werden. Schalter wurde heute "von mir" instandgesetzt.
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27 Antworten
Hmmm die günstigste Variante wäre hier einfach die Fernlicht-Lampen auszubauen

Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von MrHannover29
Selbst ich als Meister mit Sachkundeprüfung darf es zuhause nicht machen. Sonst bekommt man Strafe...
So ist es. Der mögliche Strafrahmen sieht wie folgt aus:
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Beförderung und Einfuhr
(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,
entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt,
entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 3 explosionsgefährliche Stoffe befördert oder
entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe, ausgenommen pyrotechnische Gegenstände, erwirbt, mit diesen Stoffen umgeht oder sie befördert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt oder durch einen anderen einfuhren läßt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,
ein Lager ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder nach einer wesentlichen Änderung ohne Genehmigung 'nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 betreibt, explosionsgefährliche Stoffe, ausgenommen pyrotechnische Gegenstände,
entgegen § 22 Abs. 1 Satz 2 an Personen vertreibt oder Personen überläßt, die mit diesen Stoffen nicht umgehen oder diese Stoffe nicht befördern oder erwerben dürfen,
entgegen § 22 Abs. 1 Satz 3 innerhalb einer Betriebsstätte einer Person, die nicht unter Aufsicht oder nach Weisung einer verantwortlichen Person handelt oder noch nicht 16 Jahre alt ist oder einer Person unter 18 Jahren ohne Vorliegen der dort bezeichneten Voraussetzungen überläßt,
entgegen § 22 Abs. 2 einer anderen als dort bezeichneten Person oder Stelle überläßt,
entgegen § 22 Abs. 3 einer Person unter 18 Jahren überläßt oder
entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 vertreibt oder anderen überläßt.
(3) Wer wissentlich durch eine der in den Absätzen 1 oder 2 bezeichneten Handlungen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Hallo !
Nach über 2 Monaten deine Paragraphen hier "runter zu rasseln" ist schon ein bißchen daneben ! Die , welche du "verwarnen" willst , sind schon mit was ganz anderem beschäftigt !

Zitat:
Original geschrieben von MMGolfGT
Hmmm die günstigste Variante wäre hier einfach die Fernlicht-Lampen auszubauen
Wie passt das denn hierhin ?


Zitat:
Original geschrieben von uweboe
Zitat:
Original geschrieben von MMGolfGT
Hmmm die günstigste Variante wäre hier einfach die Fernlicht-Lampen auszubauen![]()
Wie passt das denn hierhin ?![]()
WIESO?!?! Der Thread-Ersteller hat gesagt "Wenn ich mit Fernlicht fahre funktioniert auch alles".
Also einfach Fernlicht-Lampen ausbauen. Klar ist keine Lösung für immer aber besser ohne Fernlicht-Funktion fahren als ohne Scheibenwischer-Funktion oder nicht?! (erst denken dann schreiben


)
Die sinnvollste Lösung bestünde natürlich darin, eine Fachwerkstatt aufzusuchen und das Problem dort lösen zu lassen...
Ich habe noch nie gehört, oder kenne auch keinen, der einen Airbag Ausgebaut hat in den Knast gekommen ist, oder eine Anzeige bekommen hat.
Alles immer nur dummes Geschwätz.
Wenn es sich einer zutraut sol er es machen, wenn nicht dann ab in die Werkstatt.
Man sollte schon alles richtig hier Posten und nicht nur die hälfte.
Hier was zum lesen:
(1) § 16 des Gesetzes ist nicht anzuwenden auf
1. Explosivstoffe pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, die in einer nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftigen Anlage zum Zwecke der Bearbeitung oder Verarbeitung hergestellt und als solche nicht vertrieben oder an andere nicht überlassen werden,
2. explosionsgefährliche Stoffe, die von dem Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 des Gesetzes in einer Menge hergestellt, wiedergewonnen, erworben, eingeführt, verbracht, verwendet oder vernichtet werden, für die auf Grund einer Rechtsverordnung eine Genehmigung zur Aufbewahrung nach § 17 des Gesetzes nicht erforderlich ist,
3. elektrische Anzünder, Anzündschnüre, Anzünder für Anzündschnüre sowie pyrotechnische Gegenstände.
(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und - mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten - der Kategorie P1, von Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen.
(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
(5) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.
(6) § 22 Abs. 3 des Gesetzes ist auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 nicht anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes G. v. 17. Juli 2009 BGBl. I S. 2062 m.W.v. 1. Oktober 2009
Zitat:
Original geschrieben von mercedesfreak29
Man sollte schon alles richtig hier Posten und nicht nur die hälfte.
(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
Man sollte auch schon verstehen, was man da postet....

Ich habe den entscheidenden Punkt mal fett markiert.
Hallo vtr 1000, mein MB c220cdi hat fast diw selben Meldungen. Würde gerne deinen Werkstatt meisterMeister aufsuchen wenn du nicjt allzu weit weg wohnst.
LG
Zitat:
@MrHannover29 schrieb am 10. Oktober 2011 um 18:39:48 Uhr:
Ich habe heute an einem Kundenfahrzeug ein ähnliches Problem gehabt.
Scheibenwischer funktioniert nur, wenn man den Lenkstockhebel etwas in Richtung Fernlicht drückt...
Hier die Anleitung wie es ein Fachmann repariert:
- Lenkrad in Geradeausstellung bringen
- Minuskabel an der Batterie abklemmen
- Mindestens eine Minute warten
- Fahrerairbag ausbauen indem man die beiden 30er Torx schrauben löst
- Gelben und grünen Stecker am Airbag entriegeln und vorsichtig abhebeln
- 30er Torx schraube unten an der Lenksäulenverkleidung komplett lösen,
- Lenkstockhebel zusammen mit der Lenksäulenverkleidung mit etwas Kraft und Gefühl rausziehen
- Schwarze Airbagspirale ausbauen indem man die 3 10er Torx Schrauben vorne löst, dann das Teil senkrecht raus hebeln, nicht verkanten. Anschließend nicht mehr verdrehen. Besser mit Klebeband fixieren
- Jetzt Lenkstockschalter von der Verkleidung abnehmen, indem man die 3 12er Torx schrauben hinten abschraubt.
Den Lenkstockhebel reparieren geht meines Erachtens nicht. An die Kontakte kommt man ohne Beschädigung nicht ran. Das Teil gibt es nur Original bei Mercedes für 104,54 Euro.
Hier noch ein wichtiger Hinweis damit ich keine Motze bekomme:
Diese Anleitung dient nur dazu, damit ihr wisst, wie es eine Fachwerkstatt repariert. Ihr dürft es privat auf keinen Fall machen. Selbst ich als Meister mit Sachkundeprüfung darf es zuhause nicht machen. Sonst bekommt man Strafe :-)
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Ich habe gerade bei meinem 2006er ML350 das gleiche Problem. Scheibenwischer geht nur wenn der Hebel in der Fernlicht Position steht.
Welche ist die Teilenummer des Blinker-Scheibenwischer-Hebels? (Order wie ist der richtige Name) Gibt's denn alleine oder muss der gesamte Lenkstockalter gekauft werden?
Ist der Hebel Mal optimiert worden. Ich meine wenn 2011 schon dieser Fehler auftauchte...
Danke euch im voraus.
PS: ich war so froh hier im Forum dem Fehler gefunden zu haben, dass ich gar nicht gemerkt habe dass ich hier im 203 Forum bin.
Sorry dafür.
Hallo
An dem S203 Kombi ab MOPF ab ca 2004 gab vor langer Zeit wegen diesem Lenkstockschalter eine Rückrufaktion.
Lenkstockschalter wurde getauscht und durch ein geändertes Modell ersetzt.
Die Limousine war nicht betroffen, also nur die Fahrzeuge mit einem Scheibenwischer hinten.
Hey also ich habe das alles auch gemacht und das Teil ersetzt nur habe ich jetzt das Problem das er mir anzeigt. Lenkradverriegelung verrigeln hatte mir dann ein kfzti geholt der ihn ausgelesen hat und es sind sporadische fehler die sich allerdings nicht löschen lassen. Also ist irgendwas schief gelaufen und dazu zu sagen er macht was er soll verrigelt und entriegelt und alles andere auch nur die fehler Anzeige kann das an der Lenkradspirale liegen das die falsch zs gesteckt ist da war auch so ein gelber punkt drauf was hat der zu bedeuten
Der Lenkwinkel Sensor sollte bei der Demontage arretiert werden. Dazu ist beim Lankstockschalter ein kleiner roter Stecker dabei. Ob dadurch der Fehler entstanden ist, kann ich aber nicht beantworten. Ich würde es zumindest vermuten. Bei mir trat danach kein Problem auf.
Ja ich guck jetzt mal nach einen neuen schleifring weil glaub das es damit zutun hat obwohl airbag alles in Ordnung ist laut pc