Scheibentönung Limosine - was ist mit 3. Bremsleuchte ?

Audi

Hallo !

Will bei meiner Limo. die Scheiben tönen lassen. Was ist mit der dritten Bremsleuchte?
Muß die feigelassen werden oder kann man übertönen bzw. gibt es da Probleme mit dem TÜV ?

Würde mich freuen wenn da jemand Rat oder Erfahrung hat auch wenn das Thema Scheibentönung in letzter Zeit häufig hier vertreten war.

Gute Fahrt- bibobex

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von smokerle


bei mir ist sie auch übertönt siehe bild

...was nich heisst das es erlaubt is.

In den Anleitungen zum Selbsteinbau der Tönungsfolien steht fast immer, daß die Ausschnitte für die 3. Bremsleuchte frei zu lassen sind. Ist ja auch logisch! Tönungsfolie beeinträchtigt die Leuchtstärke.
Und willkürliches Abdunkeln der Scheinwerfer mit Spray etc. ist ja auch nicht erlaubt. Im Schadensfall könnte die Versicherung die Leistung verweigern. Wers riskieren will, solls probieren.
Allen andren als Rat: Ausschnitt für die 3. BL freilassen oder ggfs. die 3. BL ausbauen und durchtönen. Aber dann vorher informieren, ob das von KFZ-Herstellerseite genehmigt ist. Sonst droht womöglich der Verlust der Betriebserlaubnis. Notfalls Unbedenklichkeitserklärung von der Autovertretung einholen.
Wie gesagt - ist immer eine Grat-Wanderung. Besser 3x fragen als einmal zahlen.

MfG zer-o

Der Thread ist schon zehn Jahre alt, gibt es mittlerweile genaue Infos, vielleicht auch vom TÜV und nicht nur private Schätzungen, ob die dritte Bremsleuchte freibleiben muss?

Die müssen frei bleiben. Du darfst keine vorgeschriebene Beleuchtung überkleben. Wenn du die innen überklebst musst außen eine neue verbauen. Der Avant hat die ohnehin draußen, da hat man das Problem gar nicht erst.
Und wenn du solche Fragen handfest beantwortet haben willst fahre zu einer DEKRA oder TüV Station, die gibt es überall, und frag dort einfach nach. Gegen Bezahlung bekommst das dort dann sogar schriftlich.

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Das ist deine Meinung oder? Bei exakt dieser Aussage und genauso der Gegenteiligen waren die Leute vor zehn Jahren in diesem Thread auch schon.

TÜV und DEKRA stören sich ja bekannterweise NICHT an den nachträglich getönten Heckscheiben, welche die dritte Bremsleuchte innen überdecken.

Na wenn die sich nicht dran stoeren, ist die Frage doch eigentlich muessig, oder? Wie ist es denn bei der Limousine mit Scheibentoenung ab Werk? Daran wuerde ich mich orientieren. Ansonsten frage bei der Polizei vor Ort. Wenn es den TUEV nicht interessiert, sollten wenigstens die an dem Thema Interesse zeigen.

Zitat:

@Civic10CVTLimosine schrieb am 6. März 2019 um 13:53:48 Uhr:


TÜV und DEKRA stören sich ja bekannterweise NICHT an den nachträglich getönten Heckscheiben, welche die dritte Bremsleuchte innen überdecken.

Und genau das stimmt nicht, es gibt sehr wohl einige die auf so etwas achten.

Also wie geschrieben, wenn du es genau wissen willst geh zu DEKRA oder TÜV und frag nach...

Die Diskussion war vor 10 Jahren schon unsinnig und ist sie heute um so mehr.

Doch es stimmt: Ich war gerade beim TÜV und ein Prüfer hat sich das auch sogar direkt angeschaut und meinte, es sei in Ordnung. Es gab ein Kärtchen vom Folierer mit Prüfnummer und diese Prüfnummer ist auch auf der Folie zu finden.

Also sind wir wieder genauso soweit wie vor zehn Jahren. 😁

Dann lass uns doch einfach darauf einigen, dass dies aller Wahrscheinlichkeit nach eine rechtliche Grauzone ist. Wenn selbst diejenigen nichts wissen, die es eigentlich wissen MÜSSEN, scheint das Thema einer Diskussion nicht würdig zu sein. Eigentlich wäre der Folierer selbst bei dem Thema auch ein guter Ansprechpartner. Wenn er es nicht wüsste und es ständig falsch machen würde, hätte der ja massenweise Reklamationen.

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