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Scheibentönung Fahrer/Beifahrer Seite STRAFE 2018

Themenstarteram 21. April 2018 um 11:39

Hallo zusammen,

 

Könnte mit jemand genau sagen was die Strafe im Moment ist wenn ich die Scheiben Fahrer und Beifahrer 65 % getönt habe also ganz leicht.

 

Beste Antwort im Thema

Ich habe den Eindruck, dass du je nach Höhe der Strafe diese verbotene Tönung in Erwägung ziehst.

Wenn dem so ist, dann sollte die Strafe 20 Stockhiebe betragen.

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Ein Tip von mir! Mit der Scheibentönung brauchst du legal auch nicht mehr beim TÜV vor zu fahren! Weder für Eintragungen, noch für die HU!

Zitat:

@Audia842 schrieb am 22. April 2018 um 09:53:42 Uhr:

Mit der Scheibentönung brauchst du legal auch nicht mehr beim TÜV vor zu fahren! Weder für Eintragungen, noch für die HU!

Kann ich so nicht bestätigen.

Bei 'nem ex Wagon von mir hatte ich hinten 95% Folie drauf und Fahrer-/Beifahrerseite 30%. Ging 2x problemlos durch die HU (Hessen).

Allerdings... dann wurde er nach Berlin verkauft... und tatsächlich durfte der neue Besitzer irgendwann die Folien von den vorderen Scheiben ziehen.. :-P

Hilft nix, bei meinem neuen Wagen müssen wieder die Seitenscheiben vorne getönt werden... halt wirklich nur minimal.

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@v8.lover

 

Dann würde ich mal behaupten das du Glück, oder einen sehr kulanten TÜV Prüfer hattest. Denn legal ist es deshalb trotzdem nicht.

stimmt schon.

Zitat:

@Mercedes211k schrieb am 21. April 2018 um 14:48:13 Uhr:

 

und wenn ich das vor Ort sofort ab reiße dann ist ja wieder alles gut dann können sie mich ja nicht anschleppen.

Ich lach mich jetzt schief,als ob der Abschlepper nix besseres zu tun hätte auf dich zu warten die Folie abzureissen,es sei denn du bist ein Scheich und besitzt ne Diplomatische Immunität!

Themenstarteram 22. April 2018 um 11:26

Es geht darum das was die Strafe ist im Moment dafür.

Weil bei einem Kollegen der wurd vor 2-3 Jahren damit erwischt hat ein Bußgeld mit Punkten bekommen und musste vor dem Polizisten die Folie abreißen und da war nix mit abschleppen oder sonstiges.

Zitat:

@Mercedes211k schrieb am 22. April 2018 um 13:26:45 Uhr:

Es geht darum das was die Strafe ist im Moment dafür.

Weil bei einem Kollegen der wurd vor 2-3 Jahren damit erwischt hat ein Bußgeld mit Punkten bekommen und musste vor dem Polizisten die Folie abreißen und da war nix mit abschleppen oder sonstiges.

Ja gut,anschleppen eben!

Er hat es vor den Polizisten weil die Kulant waren abgezogen aber es heißt jetzt nicht das die nächsten Polizisten Kulant sein werden und warten werden.

Wurde etwas geändert? Mein letzter Stand ist, dass man die vorderen Seitenscheiben bis zu 30% tönen darf und die Frontscheibe bis zu 10%. Allerdings darf die Frontscheibe dann nur geflutet und nicht beklebt werden, bei den Seitenscheiben bin ich mir nicht sicher, ob diese beklebt werden dürfen/durften oder auch geflutet werden mussten. Die 10% und 30% wirken dunkler, da es im Innenraum dann recht dunkel ist. Ich selbst habe es aber nie machen lassen.

Themenstarteram 23. April 2018 um 18:51

Weiß jemand wie teuer fluten ist ?

Im Werk in C4F3 ca. 200,- €/m³.

Moin Moin !

Zitat:

Wurde etwas geändert? Mein letzter Stand ist, dass man die vorderen Seitenscheiben bis zu 30% tönen darf und die Frontscheibe bis zu 10%. Allerdings darf die Frontscheibe dann nur geflutet und nicht beklebt werden

Nein , da wurde nichts geändert , das war alles schon immer nicht zulässig.

MfG Volker

Zitat:

@Audia842 schrieb am 22. April 2018 um 12:34:56 Uhr:

@v8.lover

Dann würde ich mal behaupten das du Glück, oder einen sehr kulanten TÜV Prüfer hattest. Denn legal ist es deshalb trotzdem nicht.

Oder einen gut "bekannten " Prüfer! Soll's es ja auch geben,

Gruß m

Themenstarteram 23. April 2018 um 20:23

Der TÜV macht mir keine Sorgen ein bekannten Prüfer hat jeder glaub ich der sich mit tuning oder mit Veränderung am Fahrzeug befasst mir geht es hauptsächlich um die rennleitung.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 23. April 2018 um 21:02:17 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 23. April 2018 um 21:02:17 Uhr:

Zitat:

Wurde etwas geändert? Mein letzter Stand ist, dass man die vorderen Seitenscheiben bis zu 30% tönen darf und die Frontscheibe bis zu 10%. Allerdings darf die Frontscheibe dann nur geflutet und nicht beklebt werden

Nein , da wurde nichts geändert , das war alles schon immer nicht zulässig.

MfG Volker

hm, aber in der ECE R43 steht doch unter Pkt. 9:

Zitat:

9. OPTISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1. Prüfung der Lichtdurchlässigkeit

[...]

9.1.4. Auswertung der Ergebnisse

Die normale Lichtdurchlässigkeit ist nach den Vorschriften des Absatzes 9.1.2 dieses Anhangs zu messen, und das Ergebnis ist aufzuzeichnen. Bei einer Windschutzscheibe darf der Wert nicht unter 70 % liegen. Für Verglasungen, die nicht als Windschutzscheiben verwendet werden, sind die Vorschriften in Anhang 21 angegeben.

Problematisch sehe ich somit hauptsächlich die Tatsache, dass nicht bekannt ist, wie groß die Lichtdurchlässigkeit bei z.B. der Windschutzscheibe oder Seitenscheiben vorne ab Werk ist. Aber bei "normalem" Verbund-Sicherheitsglas sollte sie bei ~85-90% liegen. Blieben theoretisch ~15-20% für Tönung üblich. Da aber "20% Tönung" nicht mit "-20%" Lichtdurchlässigkeit gleichzusetzen sind, steckt dort eher das Problem im Detail.

Würde man verschiedene Folien bei unterschiedl. Fahrzeugen durchtesten und man käme am Ende auf 70%+ Lichtdurchlässigkeit, "MUSS" es legal sein. Meinetwegen nach etwaiger Eintragung. "Doof" ist dann wohl eher, dass man das optisch kaum mehr sieht, da es echt wenig ist.

edit: Und wenn ich recht überlege... war das o.g. Auto ja 'n Importfahrzeug mit Einzelbetriebserlaubnis, dessen Scheiben schon von vornherein nicht den ECE-Normen entsprachen und sie mit Ausnahmegenehmigung eingetragen wurden. Was gilt dann eigentlich... :-> ?

windelexpress: nee, hab' ich "LEIDER" nicht.

Und richtig... der hilft im Zweifel eh nichts, die Rennleitung hat früher oder später grundsätzlich das Sagen...

Zitat:

@v8.lover [url=https://www.motor-talk.de/.../...r-seite-strafe-2018-t6328624.html?...]schrieb am 23. April 2018 um

windelexpress: nee, hab' ich "LEIDER" nicht.

Und richtig... der hilft im Zweifel eh nichts, die Rennleitung hat früher oder später grundsätzlich das Sagen...

Genau so ist es,wenn die Rennleitung etwas beanstandet,kann man sich nicht zurücklegen,weil der Wagen evtl gerade eine frische HU bekommen hat. Auch eingetragene Umbauten können beanstandet werden, wenn erkennbar ist,dass diese evtl doch nicht konform sind mit den Vorschriften.

Gruß M

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