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Scheiben vorne getönt. angehalten.. Strafe?

Themenstarteram 16. April 2020 um 9:02

Hey, also ich wurde gestern angehalten da meine Seitenscheiben vorne getönt waren. Man sagt mir wird alles per Post kommen etc.. das ist die Kurzfassung.

 

Meine Frage ist, man kriegt ja Safe einen Punkt. Jedoch hab ich jetzt von ein paar gehört, dass man pro Scheibe einen Punkt bekommen soll. Stimmt das?

 

Danke im Voraus

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47 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

Es gibt das Verfahren, die scheiben zu fluten.

Genausowenig legal

MfG Volker

Da bleibt dann wohl nur Magic Sky, ich glaube mit Elektrizität betrieben:confused:

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 22. April 2020 um 19:53:25 Uhr:

aber seine freundin

Die führt er ja oft genug vor :p

Zum Thema: Wir waren mal ca. 1,5 Jahre in Nordamerika und hatten uns dazu in den USA ein Auto mit rundum (exkl. Windschutzscheibe) getönten Scheiben gekauft. Weiter südlich war das eigentlich schon recht angenehm, zumal sich gefühlt auch das Auto nicht so aufgeheizt und die Dauersonne innen nicht so hell war. Weiter nördlich und in Kanada war's dann schon immer öfters nervig, bei Fahrten in die Nacht oder in Tiefgaragen praktisch unbrauchbar. Wenn's draußen dunkel ist, musste man schon hin und wieder lieber die Scheiben runterfahren. Ich möchte das so nicht mehr und finde es eigentlich nicht verkehrt, dass es (hier) scheinbar nicht erlaubt ist.

Von außen ist es, gerade bei weißen Autos, schon schick, aber hilft ja nix...

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