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Scheiben vorne getönt. angehalten.. Strafe?

Themenstarteram 16. April 2020 um 9:02

Hey, also ich wurde gestern angehalten da meine Seitenscheiben vorne getönt waren. Man sagt mir wird alles per Post kommen etc.. das ist die Kurzfassung.

 

Meine Frage ist, man kriegt ja Safe einen Punkt. Jedoch hab ich jetzt von ein paar gehört, dass man pro Scheibe einen Punkt bekommen soll. Stimmt das?

 

Danke im Voraus

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47 Antworten

Es gibt für diesen Verstoß insgesamt einen Punkt.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 16. April 2020 um 12:39:06 Uhr:

Oh doch, hat auch mit "sehen" zu tun.

Die US-Soldaten früher bei uns haben sich ihre alten E21 immer ringsrum zutapeziert, in Tönungsstufen aller Art . . . bin dann mal nachts mit so einem gefahren :

"Damals" hatten die Folen nicht die Qualität, die sie heute haben. Deshalb kann man den Vergleich nicht für jede Folie nehmen.

Zitat:

@63erAMG schrieb am 16. April 2020 um 11:02:13 Uhr:

Jedoch hab ich jetzt von ein paar gehört, dass man pro Scheibe einen Punkt bekommen soll. Stimmt das?

Das stimmt nur, wenn man an alternative Fakten glaubt. Kommt hier im Forum auch immer wieder vor. Macht den Leuten wohl spaß andere zu verunsichern.

Es gibt nur dann einen Punkt, wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Zumindest am Tag kann man das diskutieren. Ggf. lohnt ein Einspruch.

Hatte bei meinem Vorgängerfahrzeug auch die Seitenscheiben getönt. Heutzutage gibt es Folien die die Sicht nach außen kaum einschränken.

Jedenfalls hat es mich in 3 Jahren je ca 35tkm, auch viel Nachtfahrten, nie gestört oder eingeschränkt.

So viel mal dazu.

 

Es gibt nur einen Punkt für beide Scheiben.

 

Wenn man noch einen gewissen Kontrast zu den hinteren Scheiben lässt, also vorne etwas weniger Tönung, fällt das auch nicht so stark auf. Hatte in den 3 Jahren jedenfalls keine Probleme mit Polizei oder sogar TÜV.

Da hatte der PI wohl eine gelbe Binde mit 3 schwarzen Punkten, wenn er in Fahrer- und Beifahrertür die Tönungsfolie nicht bemerkt haben soll ... völlig unglaubhaft im Geltungsbereich der StVZO.

Zitat:

@Ratbod schrieb am 16. April 2020 um 12:31:32 Uhr:

... Kappes ... Dat hat nix mit "sehen" oder "nicht sehen" zu tun. Es geht darum das beim Unfall die Scheibe nicht ohne Probleme eingeschlagen werden kann ... Editiert, Moorteufelchen/MT-Moderator

Ob je einen Punkt pro Scheibe ist mir neu ... Wäre mal interessant zu wissen

Das ist auch Blödsinn, weil ne ESG-Scheibe mit Tönungsfolie immer noch besser einzuschlagen ist als ne VSG-Scheibe.

Themenstarteram 18. April 2020 um 21:39

Okay also einen Punkt! Aber nehmen wir an vorne wäre die auch noch getönt also die Windschutzscheibe ?? Das hat nämlich ein Kollege der hat ganz minimal verspiegelt das merkt man garnicht erst wenn die Sonne drauf scheint. Wenn die Polizei das bemerkt, bleibt es dann trotzdem bei 1 Punkt nur ? Für beide Seitenscheiben vorne und Windschutzscheibe

Zitat:

@63erAMG schrieb am 18. April 2020 um 23:39:42 Uhr:

Wenn die Polizei das bemerkt, bleibt es dann trotzdem bei 1 Punkt nur ? Für beide Seitenscheiben vorne und Windschutzscheibe

Die Strafe gillt pro Fahrzeug und nicht für jedes einzelne Vergehen am selben Fahrzeug (z.B. Auspuff, Beleuchtung, Scheibentönung...).

Da kommt die Beschlagnahmung, der Abschlepper und ein SV-Gutachten on top .... :rolleyes:

Themenstarteram 19. April 2020 um 9:50

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. April 2020 um 05:12:07 Uhr:

Da kommt die Beschlagnahmung, der Abschlepper und ein SV-Gutachten on top .... :rolleyes:

Echt jetzt?

Themenstarteram 19. April 2020 um 9:52

Zitat:

@MvM schrieb am 19. April 2020 um 02:56:24 Uhr:

Zitat:

@63erAMG schrieb am 18. April 2020 um 23:39:42 Uhr:

Wenn die Polizei das bemerkt, bleibt es dann trotzdem bei 1 Punkt nur ? Für beide Seitenscheiben vorne und Windschutzscheibe

Die Strafe gillt pro Fahrzeug und nicht für jedes einzelne Vergehen am selben Fahrzeug (z.B. Auspuff, Beleuchtung, Scheibentönung...).

Wie meinst du das? Heißt das egal wieviele Sachen am Fahrzeug gemacht wie du sagst Auspuff , Beleuchtung , Scheiben , Felgen. Es gibt nur einen Punkt? Selbst wenn die alles gesehen haben

Ja, aber bei so einem "Gangsta-tuning" kommt der Hocker direkt an die Kette und es kommt im Wiederholungsfall auch die Einziehung des Autos in Betracht. Der Hocker ist dann entschädigungslos weg und ein Justizbediensteter kann ihn dann billigst kaufen. Somit werden alle Klischees bedient.

am 19. April 2020 um 11:07

Zitat:

@63erAMG schrieb am 19. April 2020 um 11:52:34 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 19. April 2020 um 02:56:24 Uhr:

 

Die Strafe gillt pro Fahrzeug und nicht für jedes einzelne Vergehen am selben Fahrzeug (z.B. Auspuff, Beleuchtung, Scheibentönung...).

Wie meinst du das? Heißt das egal wieviele Sachen am Fahrzeug gemacht wie du sagst Auspuff , Beleuchtung , Scheiben , Felgen. Es gibt nur einen Punkt? Selbst wenn die alles gesehen haben

Nein, Punkte gibt es dann auch mehr.

1 Punkt für die verbotene Scheibentönung, 1 Punkt für abgefahrene Reifen, Punkte für nicht eingetragene Federn usw.

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