Scheiben tönen lassen: Erfahrungen?
Ich würde mir gerne die Scheiben Tönen lassen, es sollte aber wie ab Werk aussehen. Weiß einer in welcher Licht durchlässigkeit die werkstönung ist?
Wie sieht es aus mit den heizdrähten bekommt man das problemlos Foliert und wie ist es mit dem elektro chrom Spiegel außen und innen, beeinträchtigt eine folierung deren Funktion?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lexonw203 schrieb am 10. Oktober 2017 um 02:43:22 Uhr:
Zitat:
@Nico21784 schrieb am 8. Oktober 2017 um 21:06:37 Uhr:
Die dritte Bremsleuchte darf nicht abgedunkelt werden, bzw muss eine Mindesthelligkeit gegeben bleiben. Dies aber zuzulassen ist teuer. Deswegen wird ein seriöser Fachmann auch die dritte Bremsleuchte nicht tönen. Das ist für den Fachmann dann auch kein großer Aufwand...Danke für die schnelle Antwort, ich habe heute telefonisch angefragt und mir wurde bestätigt das die Leuchte nicht beklebt wird.
Allerdings habe ich Bedenken ob mit dem Ausschnitt das ganze noch gut aussehen wird.
Ich fahre einen schwarzen w212, mit einer hellen Innenausstattung.Hat wer vllt Bilder wie das Aussicht?
Wie gesagt bedenken beim Ausschnitt ob das helle nicht zu auffällig wird.
Bin für jede Antwort dankbar[/list]
Hallo,
ja kann ich mal einstellen heute oder morgen.
dann hattest du Glück, bzw. den Prüfer hat es nicht interessiert. Weder die Rückleuchten noch das Bremslicht darf abgedunkelt werden. Lichtdurchlässigkeit ja aber erfüllt nicht mehr den Vorgaben....fast wie lasierte Rückleuchten
93 Antworten
Bin nicht aus süddeutschland xD aber wenn jemand rumkommt hör ich mir gerne das angebot an, bin zeitlich leider immer mehr als eingespannt
Ich kläre mal ab, ob ich seine Privatnummer raus geben darf.
Lg MaddoXx
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Lg MaddoXx
Weißt Du zufälligerweise was Du für einen - ich nenne es mal Foliengrad (Abdunkelung ) hast ?
Geht glaube ich meines Wissens bis 20 - ich habe 16 (siehe Bilder im Profil).
Ist schon sehr dunkel - aber zu Deiner Aussenfarbe passt es eigentlich !
Ich habe 10% Lichtdurchlässigkeit , so viel weiß ich noch. Das hellere sah mir im direkten Vergleich nicht passend zum Fahrzeug aus.
Lg MaddoXx
10% Duchlässigkeit wird dann wahrscheinlich das Maximum sein !
Danke für die Antwort.
Die maximale Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens 70 Prozent betragen (TÜV Nord). Ab Werk ist die maximal erlaubte Tönung heute meist schon umgesetzt.
Aufpassen bei Tönungsfolien auf der Heckscheibe mit mehr als ca. 70%, denn dann gibt es ein Problem mit der automatischen Abblendung des Spiegels.
Der Bereich der 3. Bremsleuchte muss frei bleiben, sonst gibts Probleme mit Polizei und TÜV.
Zitat:
@joerg_2 schrieb am 10. Januar 2019 um 02:32:44 Uhr:
Aufpassen bei Tönungsfolien auf der Heckscheibe mit mehr als ca. 70%, denn dann gibt es ein Problem mit der automatischen Abblendung des Spiegels.
Das liest man immer wieder, aber es kommt wohl auf die Folie oder irgendwelche anderen Umstände an. Ich habe auch nur 10% Durchlässigkeit und trotzdem werden Innen- und Außenspiegel problemlos abgeblendet.
Zitat:
@joerg_2 schrieb am 10. Januar 2019 um 02:32:44 Uhr:
Aufpassen bei Tönungsfolien auf der Heckscheibe mit mehr als ca. 70%, denn dann gibt es ein Problem mit der automatischen Abblendung des Spiegels.
Ich bin mal so frei und verweise auf einen älteren Beitrag von mir selbst:
Ich persönlich halte von der Klebefolie nix...hatte ich auch mal und will ich nie wieder.
Ich finde die Lösung mit den Netzen mit Federstahlrahmen (Sonnyboy) am elegantesten. Man kann die Fenster hinten auch mal öffnen und trotzdem ist der Sonnenschutz erhalten und es ist auch ein bisschen Windabweisend. Und ist jederzeit rückstandsfrei zu entfernen.
Die 70% Tönungsgrad, sind für mich schon das Maximum.
Ab Werk verbaut, wird das eingehalten, bei Nachrüstung muss ja auch deshalb immer die ABE mitgeführt werden.
Bei der HU sonst keine Plakette, bei der Bullerei 10Eur.
§40 regelt das eigentlich, gibt aber keine Angabe zum Tönungsgrad. Kann man aber, weil zu dunkel (ab ca. 70%), durch die Heckscheibe nix deutlich sehen brauch man einen rechten Außenspiegel. Den haben die heutigen Fzge ja i. d. R.
Ist dieser aber abhanden gekommen aufgrund eines Unfalls, z. B., ist das genauso unzulässig, als würde man ohne linken fahren, was nicht Verkehrssicher ist!
Das trotzdem die Abblendung funktioniert, erklärt sich daher, daß der innere Spiegel dem äußeren folgt.
Hab ebenfalls keinerlei Probleme mit dem Abblenden der innen und Außenspiegel.
Ebenfalls habe ich die Rollos, somit kann ich auch die Fenster unten lassen und habe immer noch ein wenig Sonnen+Windschutz.
Eine ABE habe ich ebenfalls dazu bekommen, also habe ich hier auch keine Bedenken.
Lg MaddoXx