1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Scheiben Tönen hinten und vorne

Scheiben Tönen hinten und vorne

VW Golf 4 (1J)

Hallo

weiß vieleicht jemand ob ich fahrer und beifahrer seite tönen darf

und wen ja wievie Prozent

danke euch im vorraus

mfg

Beste Antwort im Thema

alles Deppen in meinen Augen, sorry!

war neulich bei nem Typen paar Teile abholen, der hatte auch nen Golf IV mit getönten Seitenscheiben vorne, ist mir eigentlich nicht aufgefallen, er meinte es halt, dann sagt er wenn es nachts ist sieht er beim Rückwärtsfahren nichts, weil es zu dunkel ist, muss dann die Scheiben runter lassen, echt toll!

23 weitere Antworten
23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von schlomo04


...dann ließ das noch mal😉

und was lesen wir da?

etwas das irgendwann mal, irgendeiner geschrieben hat, ohne auch nur einen einzigen verweiß auf die zulassungsvorschriften zu geben!

an den vorderen seitenscheiben darf die lichttransmission 70% nicht unterschreiten...das wird bereits werksmäßig bis auf wenige % ausgereizt...mittlerweile ist die technik aber soweit, lichtdurchlässige "sicherheitsfolien" zu prodzuieren, die eben nur diese wenigen "erlaubten" % haben - vorher und nachher wird die lichttransmission dann gemessen und einer legalen (!!!) eintragung steht NICHTS im wege!

hier mal das passende dazu aus den Hinweisen des §19 zu dem Thema!

"Aufbringen von Folien auf Scheiben von Fz. BMV/StV 11/36.16.03 vom 27. 5. 5
1986, VkBl S 306 (mit den Obersten Landesbehörden abgestimmte Verlautbarung):
1 Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere
Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 die BE, es sei denn, für die Folie ist
eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden
Scheibe zuläßt u die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.
Dies gilt nicht nur für Windschutzscheiben, sondern auch für Seiten- u Heckscheiben.
Durch das nachträgliche Aufbringen von Folien kann die nach § 40Abs 1
vorgeschriebene Beschaffenheit bezüglich des Bruchverhaltens u der optischen
Eigenschaften beeinträchtigt werden. Auch Seiten- u Heckscheiben sind für die
Sicht des FzFührers von Bedeutung (§ 40Abs 1 Satz 3), so daß auch für diese
Scheiben die optischen Eigenschaften gefordert werden müssen.
2 Die Notwendigkeit einer BG für Folien ergibt sich aus § 22a Abs 1 Nr 3. Danach
sind Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40Abs 1) bauartgenehmigungspflichtig. Als
Sicherheitsglas im Sinne dieser Vorschrift gelten auch glasähnliche Stoffe (hart
oder weich eingestellte Kunststoffe), vgl Nr 1.3 der TA an Sicherheitsglas, VkBl-
Verlautbarung 1974, S 423.
Anträge auf Erteilung einer ABG sind beim KBA, Flensburg, zu stellen. Zuständige
Prüfstelle ist das Staatliche Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Dortmund-
Aplerbeck (§ 4 Nr 3 FzTVO, BGBl 1960I S 782) (jetzt § 5 FzTV).
3 Der FzFührer hat einen Abdruck der BG für die Folie mitzuführen u bei Kontrollen
auszuhändigen. Diese Mitführpflicht entfällt, wenn ein entsprechender
Eintrag im FzSchein vorliegt.
4 Da Folien in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen
sie nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem
amtlich vorgeschriebenen u zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind (vgl
§ 22a Abs 2 sowie § 69a Abs 2 Nr 7, § 23 StVG).
Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen erlischt nach § 19 Abs 2 die BE,
wenn an dem betreffenden Fz eine Folie verwendet wird, die nicht bauartgenehmigt
oder für die betreffende Scheibe nicht zugelassen ist oder deren Abnahme
– falls eine solche vorgesehen war – nicht erfolgte.
In diesen Fällen muß bei der Zulassungsstelle eine neue BE unter Beifügung des
Gutachtens eines aaSoP über den vorschriftmäßigen Zustand des Fz beantragt
werden. Außerdem ist bei der Zulassungsstelle die Erteilung einer EinzelBG unter
Beifügung eines Gutachtens der zust Prüfstelle zu beantragen (§ 13 FzTVO) (jetzt
§ 11 FzTV).
5 Die BG für Folien ist ab 1. 10. 1986 erforderlich. Folien, die von diesem Zeitpunkt
ab vertrieben werden, müssen bauartgenehmigt sein.

dazu:

1 Die Verlautbarung bezieht sich grundsätzlich auf alle Folien. Also auch auf
sogen Sonnenschutzfolien u Reklamefolien, denn durch das Aufbringen von Folien
auf Scheiben können sich nicht nur die vorgeschriebenen optischen Eigenschaften
ändern, sondern es kann auch das Splitter- u Bruchverhalten der
Scheiben negativ beeinflußt werden.
2 Für das Erlöschen der BE nach § 19 Abs 2 kommt es nicht darauf an, ob die Folie
innen oder außen auf der Scheibe angebracht ist.
3 Hinsichtlich § 19 Abs 2 spielt es keine Rolle, in welcher Art u Weise die Folie angebracht
ist. Entscheidend ist, ob eine dauerhafte Verbindung vorliegt. Diese
kann zB durch Aufkleben, aber auch durch Haften an der Scheibe erreicht
werden.
4 Die VkBl-Verlautbarung gilt nach Nr 1 Satz 2 auch für Folien, die auf Seitenscheiben
angebracht sind.
5 Hinsichtlich der sog Informationsaufkleber (zB Notausstieg) sowie der Größe der
Folien gilt Nr 1. Jedoch sind im Verhältnis zur Gesamtfläche kleine Aufkleber
von der VkBl-Verlautbarung nicht berührt.
6 Folien, die vor dem 1. 10. 1986 angebracht wurden u die nach diesem Datum
bauartgenehmigungspflichtig sind, müssen entfernt werden, wenn nicht die BE
des Fz nach § 19 Abs 2 erlöschen soll. (1987)"

@schyschka:
danke,damit wär das thema geklärt😉

ich wüßte KEINE einzige amtlich anerkannte prüfstelle in deutschland ,die folien in irgendeiner art auf vorderen scheiben in die kfz papiere übernimmt oder eine genehmigung erteilt.

es gibt ein verfahren,wonach scheiben geflutet werden und dafür gibt es auch eine freigabe in bestimmten fällen,aber das ist unbezahlbar.

alles was vom gesetzgeber erlaubt ist,wird von den kfz-herstellern schon ausgereitzt.

Zitat:

Original geschrieben von schlomo04


ich wüßte KEINE einzige amtlich anerkannte prüfstelle in deutschland ,die folien in irgendeiner art auf vorderen scheiben in die kfz papiere übernimmt oder eine genehmigung erteilt.

das macht eigentlich jede größere folia-tec-niederlassung in zusammenarbeit mit amtlich anerkannten sachverständigen von tüv/dekra!

Ähnliche Themen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von schlomo04


ich wüßte KEINE einzige amtlich anerkannte prüfstelle in deutschland ,die folien in irgendeiner art auf vorderen scheiben in die kfz papiere übernimmt oder eine genehmigung erteilt.
das macht eigentlich jede größere folia-tec-niederlassung in zusammenarbeit mit amtlich anerkannten sachverständigen von tüv/dekra!

Aber nur mit der transparenten Splitterschutzfolie Securlux.

Zitat:

Original geschrieben von schlomo04


danke,damit wär das thema geklärt😉

dir offenbar nicht...

Zitat:

ich wüßte KEINE einzige amtlich anerkannte prüfstelle in deutschland ,die folien in irgendeiner art auf vorderen scheiben in die kfz papiere übernimmt oder eine genehmigung erteilt.

JEDE! nochmals: foliatec -> sicherheitsfolie! hat ne fia zulassung UND eine für die stvo! LESEN! nicht immer nur paulaner garten stammtischweisheiten die man im netz aufgefangen hat nachplappern. google -> folie tec -> sicherheitsfolie mit zuloassung 🙄

Zitat:

es gibt ein verfahren,wonach scheiben geflutet werden und dafür gibt es auch eine freigabe in bestimmten fällen,aber das ist unbezahlbar.

ach ja und wo ist die passende quelle? fluten is schon seit jahren nichtmehr drinne.

Zitat:

alles was vom gesetzgeber erlaubt ist,wird von den kfz-herstellern schon ausgereitzt.

auch hier: GEWÄSCH!

@autpglasmeister
ja richtig, die secure folie. 100% zulässig auch an vorderen scheiben. von nichts anderem war die rede. tünungsfolien im 2% modus sind ja auch sinnfrei da man das nicht sieht.

1. bei mir ist alles klar,bei dir😕
2. eine "fia" zulassung ist mir unbekannt😕
3. die "secure-folie" war anfangs verboten,dann ist dies in der zwischenzeit evt legementiert worden,aber davon mal ab: wer braucht so einen quatsch??
4. es ging um TÖNEN der vorderen scheiben und das ist zu 100% VERBOTEN in deutschland,also weder "gewäsch" noch irgend etwas aus "stammtisch-wesheiten"
5. thema scheiben fluten: wo und seit wann geht das nicht mehr?
wie machen hersteller die "color-verglasung" oder den blendstreifen,mit nem pinsel und farbe aus dem baumarkt wahrscheinlich😕ich wüßte auf anhieb 2 firmen,die scheiben und glas jeglicher art,im sog. "fluten" einfärben oder tönen...auch kfz...
6.es gibt hersteller u.a. opel und mercedes,die verbauen sog. "solar-protect" front und seiten scheiben,die haben eine tönung und teilweise eine entspiegelung bzw.chromolux beschichtung. alle anderen hersteller sind mit dem tönungsgrad an der erlaubten grenze für vordere scheiben,nach hinten kann und darf man sogar blickdicht machen,wenn man es braucht (unter verwendung 2 außenspiegel)

mfg

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von schlomo04


5. thema scheiben fluten: wo und seit wann geht das nicht mehr?
wie machen hersteller die "color-verglasung" oder den blendstreifen,mit nem pinsel und farbe aus dem baumarkt wahrscheinlich😕ich

Auch die serienmässig getönten Scheiben sind nicht geflutet.

Bei den Scheiben aus ESG ist das Glas selbst schon eingefärbt.
Bei den Frontscheibe und deren Blendstreifen beruht die Tönung auf der eingefärbten Folie zwischen den beiden Glasscheiben.

ok dann sind das 2 verschiedene verfahren....😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen