ForumW204
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Scheiben getönt/verdunkelt 3.Bremslicht TÜV???

Scheiben getönt/verdunkelt 3.Bremslicht TÜV???

Mercedes C-Klasse C204 Coupé
Themenstarteram 22. Januar 2013 um 20:42

Moin moin zusammen,

erstmal eine kurze Einleitung:

habe vor kurzen meine Scheiben folieren lassen in einer sehr dunklen Variante "Midnight Reflex SuperDark" von Folia Tec... nach dem Ausbauen und wieder einbauen der Hutablage für schlappe 192€ bei Mercedes war das folieren ganz einfach und naja bla bla...

jetzt ist die Frage:

Hat der Tüv was dagegen wenn die dritte Bremsleuchte mit TönungsFolie verdeckt ist, beim Bremsen jedoch noch sehr gut Sichtbar, aber man kann ja nie dumm genug denken?

Hat jemand ERFAHRUNGEN?

Danbe schon mal

Grüße aus HH

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PETEcedes

Hat der Tüv was dagegen wenn die dritte Bremsleuchte mit TönungsFolie verdeckt ist, beim Bremsen jedoch noch sehr gut Sichtbar, aber man kann ja nie dumm genug denken?

Nicht zulässig, aber genug TÜVer sehen darüber hinweg. In den Foliatec FAQ ist auch aufgeführt, daß der Bereich um die 3. BL auszuschneiden ist.

Zitat:

Original geschrieben von AW-991

... also kommt nicht auf die blöde idee und tönt euch die Scheiben vorne L+R :-D

Verstehe ich das richtig? Du hast vordere Seitenscheiben abgetönt? Wenn ja, wäre das echt selten dä..., nun ja, Du hast es ja selbst blöde Idee genannt. BE jedenfalls erloschen.

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von stdiego

Habe selbst getönte Scheiben, bei der die Bremsleuchte nicht ausgespart wurde ...

Habe vom Folierer ein kleines Kärtchen mit Gutachten bekommen, falls was sein sollte.

Und was steht in dem Gutachten drin?

Hätte mich auch gewundert, wenn hier jetzt ein Beleg präsentiert worden wäre...:rolleyes:

Themenstarteram 26. Januar 2013 um 12:56

Ich bin der Meinung das es bei den original getönten auch keine Aussparung gibt, deswegen hatte ich das ohne Aussparung machen lassen, weil ich einfach finde , wenn ich etwas mache dann ganz;-)

Also schön weiter diskutieren,...

Ich gebe den recht die sagen es ist unzulässig und ich gebe den recht die sagen "es sieht einfach besser aus und bei der HU gibt es keine Probleme..."

Es fahren so viele rum mit oder ohne Aussparung , soll jeder Seins machen...

Meine frage wurde schon auf der Ersten Seite beantwortet "danke"

Zitat:

Original geschrieben von PETEcedes

Ich bin der Meinung das es bei den original getönten auch keine Aussparung gibt...

Richtig. Die haben aber auch eine Bauartzulassung im Gegensatz zu der nachträglichen Bastelei.

Zitat:

Original geschrieben von PETEcedes

Ich bin der Meinung das es bei den original getönten auch keine Aussparung gibt, deswegen hatte ich das ohne Aussparung machen lassen,...

Das ist richtig.

Zitat:

...weil ich einfach finde , wenn ich etwas mache dann ganz

Dann wäre es doch konsequent, die OEM BL für die abgedunkelte Heckscheibe einzubauen, oder nicht? Dem TÜVer dies vorführen, eintragen lassen und danach sogar versicherungstechnisch auf der sicheren Seite, weil BE nicht erloschen und keine Regressansprüche gestellt werden können. Das wäre für mich die richtige Vorgehensweise.

Zitat:

Original geschrieben von Minuszeit

Dann wäre es doch konsequent, die OEM BL für die abgedunkelte Heckscheibe einzubauen, oder nicht? Dem TÜVer dies vorführen, eintragen lassen und danach sogar versicherungstechnisch auf der sicheren Seite, weil BE nicht erloschen und keine Regressansprüche gestellt werden können. Das wäre für mich die richtige Vorgehensweise.

Eben. Warum der TE hier unbedingt die illegale Variante realisieren möchte, ist mir auch ein Rätsel.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Minuszeit

Dann wäre es doch konsequent, die OEM BL für die abgedunkelte Heckscheibe einzubauen, oder nicht? Dem TÜVer dies vorführen, eintragen lassen und danach sogar versicherungstechnisch auf der sicheren Seite, weil BE nicht erloschen und keine Regressansprüche gestellt werden können. Das wäre für mich die richtige Vorgehensweise.

Eben. Warum der TE hier unbedingt die illegale Variante realisieren möchte, ist mir auch ein Rätsel.

Selbst wenn der TÜVler die Eintragung vornimmt wäre dies noch nicht gültig da es sich um eine (ungültige) Gefälligkeitseintragung handelt.

Alles was die Beleuchtung betrifft muss mit einem lichttechnischen Gutachten belegt sein.

Es mag in diesem Fall den Anforderungen genügen - wurde aber nicht offiziell bestätigt und damit ist der Betrieb im Raum der Straßenverkehrszulassungordnung nicht gestattet.

Nur weil weil es eine identisch aussehende Felge von einem anderen Hersteller gibt ist die ja auch nicht geprüft/abgenommen.

H.

 

Edit:

@Drahkke: Warum der TE das dennoch macht ... nun, dazu habe ich so meine persönlichen Thesen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Scheiben getönt/verdunkelt 3.Bremslicht TÜV???