Scheiben getönt/verdunkelt 3.Bremslicht TÜV???
Moin moin zusammen,
erstmal eine kurze Einleitung:
habe vor kurzen meine Scheiben folieren lassen in einer sehr dunklen Variante "Midnight Reflex SuperDark" von Folia Tec... nach dem Ausbauen und wieder einbauen der Hutablage für schlappe 192€ bei Mercedes war das folieren ganz einfach und naja bla bla...
jetzt ist die Frage:
Hat der Tüv was dagegen wenn die dritte Bremsleuchte mit TönungsFolie verdeckt ist, beim Bremsen jedoch noch sehr gut Sichtbar, aber man kann ja nie dumm genug denken?
Hat jemand ERFAHRUNGEN?
Danbe schon mal
Grüße aus HH
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PETEcedes
Hat der Tüv was dagegen wenn die dritte Bremsleuchte mit TönungsFolie verdeckt ist, beim Bremsen jedoch noch sehr gut Sichtbar, aber man kann ja nie dumm genug denken?
Nicht zulässig, aber genug TÜVer sehen darüber hinweg. In den Foliatec FAQ ist auch aufgeführt, daß der Bereich um die 3. BL auszuschneiden ist.
Zitat:
Original geschrieben von AW-991
... also kommt nicht auf die blöde idee und tönt euch die Scheiben vorne L+R :-D
Verstehe ich das richtig? Du hast vordere Seitenscheiben abgetönt? Wenn ja, wäre das echt selten dä..., nun ja, Du hast es ja selbst blöde Idee genannt. BE jedenfalls erloschen.
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von PETEcedes
Hallo danke für die reichlichen Antworten...Eine Aussparung war nie ein Thema weil es scheisse aussieht...
Die Firma die mir das gemacht hat, hat schon ein paar ähnliche Fälle gehabt , TÜV hat nie etwas bemängelt oder ähnliches ...
Fakt ist das die bremsleuchte noch genauso zusehen ist beim Bremsen wie ohne Folie ... In der StVO ist auch nirgends zulesen das die bremsleuchte nicht hinter einer getönten Scheibe sitzen darf, jediglich die Leuchtkraft darf nicht vermindert sein...
Naja Mercedes Autohaus sagt nix
Foliatec sagt nix und die bei der Prüfstelle haben auch nichts bemängelt gestern ;-)Alles gut
Danke
Na ja, getönte Rückleuchten bei denen die Bremslichter logischerweise auch abgedunkelt sind, müssen schon eine Genehmigung haben. Ich hätte die dritte Bremsleuchte ausgespart. So scheiße kann das gar nicht aussehen. Hast du irgendwelche Dokumente von der Firma bzw. dem Hersteller bekommen? Wenn ja was steht da drin? Im Zweifel wird der TÜV sich danach richten was darin steht. Ich habe beim TÜV schon Pferde kotzen sehen. Ein Beispiel: Ein Bekannter hatte ein Audi Coupe. Diesen Wagen hatte er bereits mit einem MOMO Lenkrad gekauft. Er kam mit dem Wagen 2 mal ohne murren durch den TÜV. Beim dritten mal bemängelte der Prüfer das für das Lenkrad ein Distanzstück benötigt wird, welches aber nicht verbaut war. Fazit: Kein TÜV! Erst mit Original Lenkrad gab es wieder die Plakette! Wenn du also Pech haben solltest, dann kann die ein Prüfer einen Strick daraus drehen.
natürlich kann ein Prüfer was sagen, aber hat er nicht und ich muss erst 2015 wieder hin...
vllt kommt auch ein Polizist und gibt mir ein Ticket oder ähnliches...
oder Ein Auto fährt mir hinten rein und sagt "er guckt immer nur auf die dritte Bremsleuchte beim Vordermann"
Für Mich alles quatsch...
Bremsleuchte ist klar zusehen bei aktivität , Mercedes und Versicherung hat JA gesagt...
trotzdem danke für Eure SORGEN und Gedanken Gänge
P.S.: das es Scheisse aussieht ist nur meine Meinung...
DIE SCHÖNHEIT IN DEN DINGEN LIEGT IN DER LAGE DES BETRACHTERS😉
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von PETEcedes
Fakt ist das die bremsleuchte noch genauso zusehen ist beim Bremsen wie ohne Folie ... In der StVO ist auch nirgends zulesen das die bremsleuchte nicht hinter einer getönten Scheibe sitzen darf, jediglich die Leuchtkraft darf nicht vermindert sein...
Und die Leuchtkraft wird automatisch immer gemindert, wenn sich eine Folie zwischen Bremsleuchte und Auge des Betrachters befindet.
Und daher ist die Folie auszuschneiden.
Zitat:
Original geschrieben von PETEcedes
...Foliatec sagt nix...
Foliatec sagt in den Hinweisen, welche jeder Rolle beiligen:
Ist eine 3.Bremsleuchte vorhanden, darf diese nicht mit Folie beklebt werden. Die AutoglasFolie ist daher entsprechend zuzuschneiden.
Ich habe den Hinweiszettel angehängt.
Du hast Recht beiliegend ist es und eigentlich muss man sie ausschneiden richtig...
hab ich aber nicht...
deswegen dieses Thema
Danke das du nochmal bewiesen hast das man die Folie den Bremslicht anpassen muss...
im Dezember 2015 werde ich mehr wissen(TÜV)
Ähnliche Themen
Hallo zusammen,
im Anhang noch ein Bild einer W204 Limousine mit Folie, bei der die 3. Bremsleuchte ausgespart ist.
Zitat:
Original geschrieben von PETEcedes
oder Ein Auto fährt mir hinten rein und sagt "er guckt immer nur auf die dritte Bremsleuchte beim Vordermann"Für Mich alles quatsch...
Bei einem Unfall mit Personenschaden kannst du dann unter Umständen dein Leben lang bezahlen. Schön, wenn dir das dann auch egal ist.
Hallo zusammen,
sorry habe gerade erst bemerkt, dass es sich um ein W204 Coupe handelt.
Dann sieht das Ganze von hinten so aus:
Fällt gar nicht auf!
Zitat:
im Dezember 2015 werde ich mehr wissen(TÜV)
Ich verstehe nicht was du immer mit dem TÜV hast - das Bestehen der normalen HU sagt doch nichts über legal oder illegal aus und ändert an der Sache doch nichts.....
Anders sieht es aus wenn du vom TÜV explizit eine Art "Eintragung" für deine abgeklebte Bremsleuchte bekommst.
Also, es gibt schon interessante Themen hier! Nach dem Lesen war ich in der Garage. Ich habe ein Coupè mit original getönten Scheiben, da ist Nichts ausgespart!! Oder sollte mein 🙂 das selbst gemacht haben? Rätsel über Rätsel!
VG!
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes V6
Also, es gibt schon interessante Themen hier! Nach dem Lesen war ich in der Garage. Ich habe ein Coupè mit original getönten Scheiben, da ist Nichts ausgespart!! Oder sollte mein 🙂 das selbst gemacht haben? Rätsel über Rätsel!VG!
Michael
Dann hat das Auto eine BE weil Typgeprüft.
Alle anderen Änderungen (wie die vom TE) sind aber weder typgeprüft noch durch irgendeine ABE, Zulassung oder Gutachten abgenommen und genehmigt. Also schlicht und ergreifend nicht erlaubt.
Gruß
H
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes V6
Also, es gibt schon interessante Themen hier! Nach dem Lesen war ich in der Garage. Ich habe ein Coupè mit original getönten Scheiben, da ist Nichts ausgespart!! Oder sollte mein 🙂 das selbst gemacht haben? Rätsel über Rätsel!
Das sind 2 Paar Schuhe. Die Werkstönung hat in dem Zustand, in dem sie ist, eine BE erhalten. Damit verbunden ist eine andere 3. BL. Es gibt 2 Ausführungen der BL, für getönte und nicht getönte Heckscheibe. Die BL für getönte Scheiben dürfte wohl deutlich mehr Lumen liefern.
Zitat:
Original geschrieben von PETEcedes
TÜV hat nie etwas bemängelt oder ähnliches ...Fakt ist das die bremsleuchte noch genauso zusehen ist beim Bremsen wie ohne Folie ... In der StVO ist auch nirgends zulesen das die bremsleuchte nicht hinter einer getönten Scheibe sitzen darf, jediglich die Leuchtkraft darf nicht vermindert sein...
Beide Argumente belegen keine vermeindliche Legalität der Maßnahme.
In der StVO ist logischerweise kein Hinweis darauf, da die StVO nur die Verkehrsregeln enthält.
Die Zulassungsbestimmungen werden in der StVZO zusammengefaßt und durch die Vorgaben des KBA ergänzt.
Wie immer gibt es hier fundierte Antworten, vielen Dank! Nun lass ich mein Baby doch nicht verschrotten ... 😛 !
VG!
Michael
Habe selbst getönte Scheiben, bei der die Bremsleuchte nicht ausgespart wurde (kann man in der Galerie anschauen) und war erst vor kurzem beim TÜV, keine Beanstandung. Von der Rennleitung wurde ich auch letztens angehalten und überprüft, keine Beanstandung. Habe vom Folierer ein kleines Kärtchen mit Gutachten bekommen, falls was sein sollte.