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schaut mal
was es bei ebay gerade gibt. Den wollte ich schon als kleiner Junge immer haben ;-)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1725047308
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26 Antworten
Ich glaub Du brauchst ne bestimmte Anzahl von Mtgliedern die Verschiedene Ämter übernehemen.....
..glaub ich......
cu
tobi
Grundlagen
Der Wille zur Einheit
Der Verein ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierte Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel, den in der Satzung festgelegten Vereinszweck, verfolgen. Die Gründer des Vereins müssen den Willen haben, künftig als eine Einheit auftreten zu wollen unter einem Vereinsnamen, vertreten durch einen Vorstand. Der Wille des Vereins wird durch Beschlussfassung der Mehrheit der Mitgliederversammlung gebildet. Zum Wesen des Vereins gehört auch, das ein Wechsel in der Mitgliederschaft stattfinden kann.
Eine Satzung muss sein
Voraussetzung zur Entstehung des Vereins ist ferner, das sich die Gründungsmitglieder auf eine Satzung einigen. Wie eine Satzung auszusehen hat, ist im BGB geregelt. Danach gibt es Pflichtbestandteile, die eine Satzung enthalten muss:
Der Zweck des Vereins muss beschrieben werden (achten Sie schon hier auch auf die Bestimmungen des Steuerrechts). Der Zweck des Vereins kann später nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder geändert werden.
Der Name muss festgelegt werden (Stimmen Sie vorher mit dem Registergericht und Ihrem Dachverband ab, ob der vorgesehene Name so eintragungsfähig (schon vorhanden? Irreführend?) ist und ob er vom Dachverband so akzeptiert wird.
Der Sitz des Vereins ist anzugeben
Besteht die Absicht, durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit zu erlangen, ist dies zu vermerken.
Weiter sollte die Satzung zu folgenden Themen Regelungen enthalten:
Ein- und Austritt der Mitglieder
Beitragsregelungen (Wer entscheidet über die Höhe der Beiträge, sind auch Sach- oder Arbeitsleistungen vorgesehen)
Die Bildung des Vorstands (Anzahl, Dauer der Wahlperiode, evtl. den Vorstandsmitgliedern zugewiesene Aufgabenfelder)
Einberufung der Mitgliederversammlung (Anlass, Form, Termine, Fristen)
Beurkundung der Beschlüsse (i.d.R. Schriftform, d.h. unterschrieben vom Protokollführer und dem 1. Vors.)
Das Wichtige in die Satzung
Sie können Ihre Vereinsatzung später wieder ändern, müssen jedoch die von Satzung und Gesetz vorgegebenen Bestimmungen beachten. Beachten Sie bei der Aufstellung Ihrer Satzung, dass der Bundesgerichtshof festgelegt hat, das alle das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen in die Satzung aufzunehmen sind, und nicht in Vereinsordnungen neben der Satzung geregelt werden sollen. Eine Schiedsordnung gehört zum Beispiel in die Satzung.
Diese Regelung dient zum Schutz der Mitglieder, von denen man erwarten kann, dass sie die Satzung kennen, nicht jedoch, dass sie über sämtliche sonstigen Vereinsordnungen informiert sind. Sie fahren gut mit dem Grundsatz: Alles was die Vereinsmitglieder in irgendeiner Weise verpflichtet, gehört in die Satzung. Ausführungsbestimmungen können Sie jedoch neben der Satzung in Vereinsordnungen oder Geschäftsordnungen regeln.
Bei Aufbau oder Änderung einer Satzung sollten Sie folgende Gesetzte beachten: Das Bürgerliche Gesetzbuch, die Abgabenordnung (Steuerrecht) und das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Bewährt hat es sich, mit dem Rechtspfleger des zuständigen Registergerichts sowie dem zuständigen Mitarbeiter des Finanzamtes den Satzungsentwurf vor Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung abzustimmen.
Der Verein als juristische Person
Wenn Ihr Verein die letzte Hürde genommen hat, nämlich die Eintragung in das Vereinsregister, hat er sein "Leben" als juristische Person begonnen, seine Rechtsfähigkeit erlangt. Er kann als Verein z.B. Grundstücke erwerben oder Mitarbeiter einstellen, aber auch Kredite aufnehmen. Das Vereinsvermögen steht dem Verein und nicht den Mitgliedern zu, allerdings haften diese auch nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins.
Ihr Verein nimmt als gleichberechtigte "juristische Person" am Rechts- oder Geschäftsleben teil, vergleichbar einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Mit geringen Ausnahmen werden daher an den Vorstand eines Vereins die gleichen Anforderungen gestellt, wie an den Vorstand einer AG oder einer GmbH mit vergleichbarem Geschäftsumfang.
..
..........genau so wollt ich es sagen........... ;-)
Da rauchen aber jetzt deine Finger
Für kapute Tastaturen gibt es keinen kostenlosen Ersatz!!
Gruß Jürgen
Ausführliche Antwort, jetzt weiß ich endlich mal bescheid. Merci!
don't do it, just drag & drop
Achso, die Zahl der Gründungsmitglieder muß übrigens mindesten 7 betragen...
Film-Autos
Hi, zum Thema Moviecars : Es geht nichts über ein geiles
BLUESMOBIL. ( Ich hätt gern eins ).
Gruß Mike
Aber nicht die Ausführung gegen Ende des Films... Da hatten Jake und Elwood das gute Stück ein bißchen zu stark beansprucht
Gefallen würde mir auch noch die Kutsche des A-Teams...
Stimmt, die A-Team Kutsche hat auch was. Die teile bekommt man mittlerweile sogar relativ günstig (GMC G20).
Ist ne coole Kiste. Aber nicht für Deutschland. Ich glaube nämlich, daß der TÜV probleme macht.
Den vollbestückten Waffenschrank trägt der bestimmt nicht ein.
Gruß Jürgen
Um nach mal beim vorigen Thema einzuharken.
Ich hätte dann gerne nen 69 ' er Doge Charger im "General Lee" Loock.
Ach ja *inerinnerungenschwelg, Ein Duke kommt selten allein war schon ne goile Sendeung!
Das haben wir dann immer mit unsere Fahrrädern nachgespielt.
Irgendwie muss es geprägt haben, ansonsten hätte ich jetzt wohl keinen V8 in der Garage stehen. :-D
...so, nu sind es nur noch 2 die wir für unseren Verein bräuchten.
Also los meine Herren, welches Filmauto wolltet ihr schon immer mal haben?
Ach ja, wie würde unser Verrein dann wohl heißen? *fragendindierundeschau
Cu, euer Swinger
Also ich würde so´n Fahrzeug aus " Das Fünfte Element " nehmen. Meinetwegen auch das Taxi von B.W. vor dem Beschuß.
Könnte man ja eventuell ein bißchen optisch tunen.
Aber ein Schuttle vom Raumschiff Enterprise 1.Staffel, wegen Oldie, Ihr versteht hoffentlich, wäre auch nicht schlecht!
Gruß
Jo