Schädiger gibt sich als Geschädigter aus - was nun?
Ich hatte vor knapp 2,5 Wochen nen Auffahrunfall. Ich musste anhalten, weil auf meiner Spur ein Bus entgegen kam. Kurz darauf fuhr mir ein Passat rein. Nun hat sich die gegnerische Versicherung gemeldet und teilte mir mit, dass ich angeblich rückwärs auf den Passat fuhr. Als Zeugen hätte er seine Frau und seine Tochter. Ich hatte dagegen eine Bekannte mit dabei.
Wie stehen die Chancen dass ich jetzt nicht auf meinem Schaden sitzen bleibe bzw. auf einmal der Schädiger werde?
Beste Antwort im Thema
Bei einem Auffahrunfall gilt der Beweis des ersten Anscheins, auch Prima-facie-Beweis genannt.
Der Anschein besagt: Wer einem anderen hinten drauf fährt ist Schuld.
Will derjenige, gegen den der Anscheinsbweis spricht (also dein Unfallgegner), diesen Anscheinsbeweis erschüttern oder umkehren, so ist dieser vollumfänglich in der Beweislast.
OK, der Gegner hat Zeugen, du aber nach deiner Beschreibung auch.
Wenn der Gegner also die Verursachung bestreitet (mit dem Hinweis auf seine "Zeugen"😉 und die Versicherung aufgrund dieser Angaben die Regulierung verweigert, dann bleibt dir kein anderer Weg, als der zum Anwalt, um deine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken ist das auch finanziell risikolos, kann sich aber u.U. eine ganze Weile hinziehen.
Stellt sich also die Versicherung des Gegners weiterhin streitig, muss auch ich dir diesen Tipp geben:
Anwalt beauftragen, ggf. prozessieren - das geht in einem solchen Fall nicht anders, wenn du nicht tatsächlich auf dem Schaden sitzenbleiben solltest.
37 Antworten
@ TE:
was ist denn beim Unfall an deinem Auto alles beschädigt wurden?
Mich würden vor allem die Leuchten interessieren!
Also mein Anwalt hat mir dennoch von einer Klage abgeraten.
Er meinte die Indizien sprechen zwar für meine Schilderung, allerdings kann er nicht abschätzen wie das Gegenüberstellungsgutachten ausfallen wird und wie das der Richter gewichtet.
Er möchte mir das finanzielle Risiko der Prozesskosten einfach nicht zumuten, zumal der Schaden unter 1000€ beträgt.
Ich habe Ihn auf die Anzeige angesprochen, daraufhin meinte er, dass im Grunde eine gute Idee sei, aber ich mir nicht allzu viele Hoffnungen machen solle, da der Staatsanwalt dazu angehalten sei, wirtschaftlich zu ermitteln.
Ich hab jetzt mit der Polizei telefoniert, die wollen keine Anzeige aufnehmen und verwiesen mich zu meiner eigenen Versicherung bzw. auf das Zivilrecht. Der Polizist meinte, ich solle meine eigene Versicherung informieren und die müsste dann einen Gutachter schicken. Ich sagte Ihm dann, dass die doch gar nicht aktiv werden, wenn der Gegner gar keinen Schaden gemeldet hat, daraufhin meinte er, dass die trotzdem aktiv werden müssten.
Zum Schaden:
Bei mir ist das Heckblech eingedrückt und die Stoßstange beschädigt (punktuell eingedrückt). Das Blech ist bis zur Ladekante verzogen.
Beim Gegner war die Stoßstange zerkratzt und evtl. punktuell eingedrückt.
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Ich hab jetzt mit der Polizei telefoniert, die wollen keine Anzeige aufnehmen
Ähm bitte? Der hat die Anzeige aufzunehmen, ob er will oder nicht. Sonst wink ich da gleich ma mit Strafvereitelung!
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Ähm bitte? Der hat die Anzeige aufzunehmen, ob er will oder nicht. Sonst wink ich da gleich ma mit Strafvereitelung!
Und was willst du genau bei der Polizei anzeigen???😕
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Eigentlich müsste doch aber der Gegner dann konsequent sein, und seinen Schaden von der Versicherung des TE fordern. Anderenfalls würde das vor Gericht doch noch mehr die Geschichte des TE stärken?
Und dann ist nämlich die Versicherung mit im Boot, und kann den TE stärken, da sie ja auch versuchen wird, die Zahlung abzuwehren.
Und bezüglich der auf einmal anderen Beifahrerin gibt es doch sicherlich eine Möglichkeit, bei der Polizei aktiv zu werden, Anzeige z.B. wegen Betrug oder was auch immer. Ein Schaden entsteht dem TE ja dadurch, also muss es doch eine Möglichkeit geben, sich zu wehren?
Und das Gerichtsverfahren würde ich persönlich durchziehen, schon aus Prinzip. Und wie lange dort die falsche Zeugin besteht, ist dann die Frage....... Wird man dort nicht auch vereidigt? Kann böse nach hinten losgehen....
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Und das Gerichtsverfahren würde ich persönlich durchziehen, schon aus Prinzip. Und wie lange dort die falsche Zeugin besteht, ist dann die Frage....... Wird man dort nicht auch vereidigt? Kann böse nach hinten losgehen....
Würde ich ja auch, wenn ich ne Verkehrsrechtsschutz hätte.
Aber mein Anwalt hat recht, was sind schon 400-500€, wenn man im Zweifelsfall dann (evtl. auch teilweise) die Gerichtskosten zahlen darf.
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Würde ich ja auch, wenn ich ne Verkehrsrechtsschutz hätte.Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Und das Gerichtsverfahren würde ich persönlich durchziehen, schon aus Prinzip. Und wie lange dort die falsche Zeugin besteht, ist dann die Frage....... Wird man dort nicht auch vereidigt? Kann böse nach hinten losgehen....
Aber mein Anwalt hat recht, was sind schon 400-500€, wenn man im Zweifelsfall dann (evtl. auch teilweise) die Gerichtskosten zahlen darf.
Wenn Deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben und Du "armer Student" nicht verheiratet bist und keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nachgehst, kann diese Versicherung ggfs. in Anspruch genommen werden. Genaueres ergibt sich aus den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn Deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben und Du "armer Student" nicht verheiratet bist und keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nachgehst, kann diese Versicherung ggfs. in Anspruch genommen werden. Genaueres ergibt sich aus den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung.O.
Danke für den Hinweis. AFAIK greift die RS bei solchen Fällen dann auch nur, wenn die Kinder noch im Haushalt der Eltern leben?!
Das trifft bei mir nicht zu 😉
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Danke für den Hinweis. AFAIK greift die RS bei solchen Fällen dann auch nur, wenn die Kinder noch im Haushalt der Eltern leben?!Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn Deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben und Du "armer Student" nicht verheiratet bist und keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nachgehst, kann diese Versicherung ggfs. in Anspruch genommen werden. Genaueres ergibt sich aus den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung.O.
Das trifft bei mir nicht zu 😉
M.W. ist das nicht relevant. Frage die Versicherung.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und was willst du genau bei der Polizei anzeigen???😕Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Ähm bitte? Der hat die Anzeige aufzunehmen, ob er will oder nicht. Sonst wink ich da gleich ma mit Strafvereitelung!
Naja dass Du nicht lesen kannst, is zum Glück nich strafbar. Trotzdem solltest Du aus Eigeninteresse dran arbeiten und vllt. mal den Post von ChrisCRI und das danach lesen.
Ob die Anzeige sinnvoll / Aussicht auf Erfolg hat, will ich und darf die Polizei nicht beurteilen. Sie müssen die Anzeige aber aufnehmen und können nicht einfach sagen "Ne wir schreiben keine Anzeige"!
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Ob die Anzeige sinnvoll / Aussicht auf Erfolg hat, will ich und darf die Polizei nicht beurteilen. Sie müssen die Anzeige aber aufnehmen und können nicht einfach sagen "Ne wir schreiben keine Anzeige"!
Mit einer Strafanzeige wird auf einen strafrechtlichen Tatbestand hingewiesen.
Welches ist dieser Tatbestand? Nenung einer anderen Person als Zeuge? Beschädigung des Fahrzeuges?
Was soll mit der Anzeige erreicht werden? Erstellung eines Nachweises über den Schaden oder was?
Aufgrund dieser Anzeige werden sicherlich keine Ermitlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet, da hieran kein öffentliches Interesse besteht. Aussage der Polizei ist schon nachvollziehbar.
O.
Ist natürlich wirklich schwer das ganze da zu beweisen.
Hast ja rein zufällig keine Videoüberwachung eingebaut ne?
Nein also definitiv bei solchen Sachen wird es schwierig, da du keinerlei Bilder hast, keine Personalausweisnummern etc. Da kann derjenige der dir drauf gefahren ist machen was er will.
In solchen Sachen hättest du sofort die Polizei rufen müssen und wenn du sagst du hast Kopfschmerzen, dann müssen die rauskommen, weil es ein Personenschaden sein könnte.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Aufgrund dieser Anzeige werden sicherlich keine Ermitlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet, da hieran kein öffentliches Interesse besteht. Aussage der Polizei ist schon nachvollziehbar.O.
Du schreibst es selber:
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ermittelt wird oder nicht!Die Polizei kann höchstens empfehlen eine Anzeige sein zu lassen bzw. auf die Gefahren etc. hinweisen. Mir wurde selber mal empfohlen, nach einem Unfall, den Verursacher erstmal so ausfindig zu machen, sonst müssen sie halt meine Aussage aufnehmen mit Anzeige gegen Unbekannt und die Ermittlungen werden wegen Bagatellfall sehr warsch. eingestellt.
Ich bin dieser Empfehlung nachgegangen und konnte es so klärn. Ich hätte aber auch sagen könnnen: Ich will den anzeigen! Und dann müssn sie das ganze Prozedere machen, ob sie wollen oder net.
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Ist natürlich wirklich schwer das ganze da zu beweisen.
Hast ja rein zufällig keine Videoüberwachung eingebaut ne?
Nein also definitiv bei solchen Sachen wird es schwierig, da du keinerlei Bilder hast, keine Personalausweisnummern etc. Da kann derjenige der dir drauf gefahren ist machen was er will.
In solchen Sachen hättest du sofort die Polizei rufen müssen und wenn du sagst du hast Kopfschmerzen, dann müssen die rauskommen, weil es ein Personenschaden sein könnte.
...und dann wegen Körperverletzung ermittelt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Ich hatte vor knapp 2,5 Wochen nen Auffahrunfall. Ich musste anhalten, weil auf meiner Spur ein Bus entgegen kam. Kurz darauf fuhr mir ein Passat rein. Nun hat sich die gegnerische Versicherung gemeldet und teilte mir mit, dass ich angeblich rückwärs auf den Passat fuhr. Als Zeugen hätte er seine Frau und seine Tochter. Ich hatte dagegen eine Bekannte mit dabei.
Wie stehen die Chancen dass ich jetzt nicht auf meinem Schaden sitzen bleibe bzw. auf einmal der Schädiger werde?
War mal ein Opfer, wo eine Frau auf einem Parkplatz rückwärts in meinen PKW fuhr. Kam dann zur Gerichtsverhandlung weil sie ihre Versich. anlog (ich sei gefahren und habe einen Auffahrunfall verursacht).
Habe gleich nach nem Zeugen geguckt und der hatte glücklicherweise alles mitangesehen. Dann Polizei gerufen, wollten nicht kommen. Habe sie aber darum gebeten weil die Frau einen ganz wilden Affentanz veranstaltete, da hatte ich so eine Vorahnung. Und bin sofort zum 🙂 um vom gerade dort tätigen Sachverständigen ein Gutachten erstellen zu lassen.
Dann natürlich mit der Sache zur Regulierung zum Anwalt (ich weiß, einige hier haben kein Verständnis dafür).
Ja jedenfalls ist lt. meiner Erfahrung ohne glaubhafte Zeugen die Chance, über einen 50/50 Regulierung hinauszukommen, gering.
Nach meiner Einschätzung war auch wichtig, dass ich eine mir völlig unbekannte Person als Zeuge hatte, die Gegnerin brachte eine ihr bekannte. Dann hatte ich das Gutachten, die Gegenseite hielt zur Stärkung ihrer Darlegung gar nichts in den Händen und hatte das Auto auch schon reparieren lassen.
Gruß, und viel Glück