Schäden am Mietwagen

Ich habe mein Auto in einer VW Werkstatt und habe für einen Tag ein Leihwagen bekommen aufgrund der Mobilitätsgarantie. Dieser Leihwagen wurde in der Nacht von einem Marder beschädigt. Ich soll nun die Kosten der Reparatur übernehmen. Ich habe aber keinen Mietvertrag unterschrieben und wurde auch nicht über die Konditionen aufgeklärt und über die Vertragsbedingungen. Was soll ich tun?

Beste Antwort im Thema

die verschuldensunabhängige Haftung von Mietern wird von den Gerichten in der Regel verneint. Wenn es eine solche geben kann (strittig!) dann nur per Einzelvertrag, nicht per AGB und schon gar nicht ohne Vertrag.

Hier mal ein Dokument dazu, es bezieht sich auf Steinschlagschäden, ist aber analog zu sehen: https://www.adac.de/.../...teinschlagschäden-Mietfahrzeugen_152151.pdf

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Wo hat denn der Marder zugeschlagen ? Bei Dir vor der Haustür oder schon auf dem Hof der Autowerkstatt und der Schaden ist erst bemerkt worden als Du zu Hause warst.
Wenn der Wagen noch läuft ist die Beweislage für die Werkstatt schwierig. Denn der Wagen keinen Mucks mehr macht und bei Dir steht hast Du schlechtere Karten.
Lass Dich auf jeden Fall Beraten. Auch in Punkt ob Du nicht davon ausgehen konntest das das Fahrzeug *richtig* versichert war und nicht nur unzureichend.
Wenn Du ADAC Mitglied bist gibts auch eine kostenlose Erstberatung - wie übrigens bei vielen Anwälten auch.
Bei Internetangeboten grosse Vorsicht und auf keinen Fall das Mandat vor der Erstberatung unterschreiben.

Die dürfen das auch auf 1 Rechnung schreiben. Hat aber nichts mit einem Pfandrecht zu tun.

Zitat:

@MosesHM schrieb am 11. Juli 2017 um 11:39:39 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 11. Juli 2017 um 11:28:53 Uhr:


Du bist als Mieter zunächst für die Beseitigung des Schadens verantwortlich. Wenn die TK den Schaden abdeckt, wäre das eine Möglichkeit, die Summe für dich gering zu halten, wobei einige TK eine SB von 1500 € haben, übersteigt ja die Reparaturkosten des Mietfahrzeugs. Wer den Schaden verursacht hat, spielt keine Rolle.

Ob sie dein Auto als Pfand einbehalten dürfen, wage ich zu bezweifeln, da die Reparaturkosten deines Fahrzeugs nichts mit den Reparaturkosten des Leihwagens zu tun haben. Müsstest du allerdings gerichtlich durchsetzen, das könnte dauern …

Ist eine saudumme Situation für dich, aus der du ohne Zahlung wohl nicht rauskommen wirst.

Ok, müssten sie dann auch 2 Rechnungen ausstellen oder dürfen die alles auf eine Rechnung packen? Die private Haftpflicht zahlt nicht, die sagt ich kann nichts für den Marderschaden und das es nicht meine Schuld ist sondern die von dritter Seite und dass muss über die Leihwagenfirma abgedeckt werden müssen und die Leihwagenfirma hätte mir eine Versicherung anbieten müssen.

Zitat:

@dobifan schrieb am 11. Juli 2017 um 11:39:30 Uhr:


1. Hast Du eine Privat-Haftpflicht -Versicherung? Wenn ja: Dort Schaden melden.

Das wäre einen Versuch wert. Die Benzinklausel dürfte hier nicht greifen, weil der Schaden nicht in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos passierte. Allerdings wurde der Schaden ja nicht durch den Versicherungsnehmer verursacht, was wiederum gegen eine Leistungspflicht spricht.

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Eine Selbstbeteiligung von 1500€ bei Teilkasko ist fernab jeder Realität. Habe ich noch nie gehört und falls das überhaupt möglich ist, würde ich nie einen Mietvertrag akzeptieren, wo eine derart unseriöse Summe drinsteht.

Aber einen Mietvertrag gab es ja nicht, erster Fehler.

Offensichtlich ist die Lage zwischen TE und Autohaus bereits eskaliert. Wir waren bei der Abgabe nicht dabei, falls der TE allerdings zu offensiv aufgetreten ist "das zahle ich nicht, ist doch euer Auto und wir haben keinen Vertrag", muss er sich über die harte Haltung der Werkstatt nicht wundern. Möglicherweise zweiter Fehler.

Ein kommunikativer Ansatz "wie kommen wir denn jetzt zusammen aus der Sache raus?" wäre hier evtl. zielführend gewesen.
Wenn die Werkstatt dann sagt: Mir egal, du zahlst den Höchstpreis, weil wir dich in der Hand haben, dann war es das.
Wenn die Werkstatt ein vernünftiges Angebot zur Abwicklung macht, ein Stammkunde mehr.

Hängt allerdings sehr vom Auftreten des TE ab, und wir waren ja nicht dabei.

Zitat:

@Warnkc schrieb am 11. Juli 2017 um 11:53:52 Uhr:


Eine Selbstbeteiligung von 1500€ bei Teilkasko ist fernab jeder Realität. Habe ich noch nie gehört und falls das überhaupt möglich ist, würde ich nie einen Mietvertrag akzeptieren, wo eine derart unseriöse Summe drinsteht.

Nö, das ist durchaus üblich. Gegen Aufpreis kann die SB reduziert werden.

Zitat:

@Warnkc schrieb am 11. Juli 2017 um 11:53:52 Uhr:


Aber einen Mietvertrag gab es ja nicht, erster Fehler.

Natürlich gab es einen Mietvertrag, dieser wurde mündlich vereinbart.

Zitat:

@Warnkc schrieb am 11. Juli 2017 um 11:53:52 Uhr:


Eine Selbstbeteiligung von 1500€ bei Teilkasko ist fernab jeder Realität. Habe ich noch nie gehört und falls das überhaupt möglich ist, würde ich nie einen Mietvertrag akzeptieren, wo eine derart unseriöse Summe drinsteht.

Aber einen Mietvertrag gab es ja nicht, erster Fehler.

Offensichtlich ist die Lage zwischen TE und Autohaus bereits eskaliert. Wir waren bei der Abgabe nicht dabei, falls der TE allerdings zu offensiv aufgetreten ist "das zahle ich nicht, ist doch euer Auto und wir haben keinen Vertrag", muss er sich über die harte Haltung der Werkstatt nicht wundern. Möglicherweise zweiter Fehler.

Ein kommunikativer Ansatz "wie kommen wir denn jetzt zusammen aus der Sache raus?" wäre hier evtl. zielführend gewesen.
Wenn die Werkstatt dann sagt: Mir egal, du zahlst den Höchstpreis, weil wir dich in der Hand haben, dann war es das.
Wenn die Werkstatt ein vernünftiges Angebot zur Abwicklung macht, ein Stammkunde mehr.

Hängt allerdings sehr vom Auftreten des TE ab, und wir waren ja nicht dabei.

Ne die haben mir heute gesagt als ich gefragt habe, wann das Auto fertig ist, dass ich den anderen Schäden bezahlen muss.

Jetzt ist es zu spät für ein vernünftiges Gespräch, die Sache ist ja schon eskaliert.
Wie gesagt, zahlen und freundlich sein.

Zitat:

@Warnkc schrieb am 11. Juli 2017 um 11:53:52 Uhr:


Eine Selbstbeteiligung von 1500€ bei Teilkasko ist fernab jeder Realität. Habe ich noch nie gehört und falls das überhaupt möglich ist, würde ich nie einen Mietvertrag akzeptieren, wo eine derart unseriöse Summe drinsteht.

Also 1000 Euro Selbstbeteiligung ist eigentlich ziemlich häufig bei Werkstätten wo die Abwicklung des Ersatzwagens "unkompliziert" ist. Das Gegenteil sind dann die Werkstätten wo es wie ein richtiger Mietwagen abgewickelt wird, da kann man die Selbstbeteiligung dann auch auf 250 Euro drücken, der (Klein-)Wagen kostet dann eben aber auch 40 Euro aufwärts pro Tag und nicht "0" Euro.

Was hat der Marder denn eigentlich nun zerstört? 1000€ sind ja nun eine ganz ordentliche Hausnummer.
Ist der Marderschaden bei Dir zu Hause bemerkt worden oder erst später in der Werkstatt nach der Rückgabe des Mietwagens?

Diese Info wäre schon mal relevant um mit Sicherheit feststellen zu können, ob der Schaden wirklich in Deiner Nutzungszeit entstanden ist.

Zitat:

@twindance schrieb am 11. Juli 2017 um 13:02:17 Uhr:


Was hat der Marder denn eigentlich nun zerstört? 1000€ sind ja nun eine ganz ordentliche Hausnummer.
Ist der Marderschaden bei Dir zu Hause bemerkt worden oder erst später in der Werkstatt nach der Rückgabe des Mietwagens?

Diese Info wäre schon mal relevant um mit Sicherheit feststellen zu können, ob der Schaden wirklich in Deiner Nutzungszeit entstanden ist.

Er ist auf dem Parkplatz vor meinem Haus passiert während der Mietdauer. Das haben sie mir nicht gesagt sondern nur, dass es soviel kostet. Aber wie ist das mit den unaufklärbaren Beschädigungen. Ich habe ja meinen Obhutsbereich nicht verletzt.

Das würde ich mir aber genau zeigen lassen. 1000€ auf Grund eines Marderschadens? Was soll der denn alles durchgebissen haben?

ich würde eigentlich davon ausgehen, dass in solchen Fällen die Werkstatt die Reparatur selber durchführt und nur die Teile berechnet.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Juli 2017 um 15:40:04 Uhr:


ich würde eigentlich davon ausgehen, dass in solchen Fällen die Werkstatt die Reparatur selber durchführt und nur die Teile berechnet.

Das könnte man als gutes Ergebnis eines auf Konsens ausgerichteten Gesprächs bei der Mietwagenrückgabe erwarten, wenn der Kunde die Verantwortung übernimmt und die Werkstatt an einem Stammkunden interessiert ist.

Eins von beidem scheint hier aber nicht der Fall gewesen zu sein, oder sogar beides.

Ich würde den Marder in Regress nehmen. 😠

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