Schäden am Mietwagen
Ich habe mein Auto in einer VW Werkstatt und habe für einen Tag ein Leihwagen bekommen aufgrund der Mobilitätsgarantie. Dieser Leihwagen wurde in der Nacht von einem Marder beschädigt. Ich soll nun die Kosten der Reparatur übernehmen. Ich habe aber keinen Mietvertrag unterschrieben und wurde auch nicht über die Konditionen aufgeklärt und über die Vertragsbedingungen. Was soll ich tun?
Beste Antwort im Thema
die verschuldensunabhängige Haftung von Mietern wird von den Gerichten in der Regel verneint. Wenn es eine solche geben kann (strittig!) dann nur per Einzelvertrag, nicht per AGB und schon gar nicht ohne Vertrag.
Hier mal ein Dokument dazu, es bezieht sich auf Steinschlagschäden, ist aber analog zu sehen: https://www.adac.de/.../...teinschlagschäden-Mietfahrzeugen_152151.pdf
48 Antworten
Tatsächlich .... hab ich im Geburtstagstrubel irgendwie übersehen.
Warum schreiben wir denn hier alle unentwegt weiter wenn die Lösung schon gefunden war ?
Wahrscheinlich hat es irritiert das ein Steinschlagschaden kein Marderschaden ist.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Juli 2017 um 09:32:37 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 11. Juli 2017 um 23:38:58 Uhr:
Hab mal in meiner Vertragsrechtsecke gewühlt
natürlich hättest Du statt zu wühlen auch meinen Beitrag von 10:54 lesen können, wo ich exakt das Gleiche inkl. desselben Links bereits gepostet habe
Und es zeigt sich wieder mal, dass die richtige Auskunft nicht unbedingt deckungsgleich mit der Mehrheit der Foristenmeinungen ist.
Noch mal Dank an Kai R., der schon im vierten Beitrag den entsprechenden Hinweis zur verschuldensunabhängigen Haftung von Mietern gab.
Hier wird immer von einem Mietwagen geschrieben.
Welcher Mietwagen? 😉
Um das mal moralisch zu untersetzen: Selbst bei privater Ausleihe würde ich mich nicht unbedingt und in jedem Fall verpflichtet fühlen, einen Schaden am geliehenen Gegenstand zu ersetzen, für den ich nichts kann.
Privat kann man sich in solchen Fällen z. B. die Reparaturkosten von Marderfraß oder Steinschlag teilen, das wäre ein vernünftiger Ansatz. Geht aber z. B. am Transporter meines Kumpels bei 400 Tkm die Kupplung kaputt, während ich 5 km zum Baumarkt und zurück fahre, wäre das in jedem Fall auch ihm selbst passiert, und das zahlt er dann als Verschleißreparatur auch bitte selbst. Zumindest ich als Verleiher würde da vom Kollegen, der gefahren ist, nicht fordern, dass er dafür jetzt einsteht.
Dass im Gegensatz dazu auch bei privater Ausleihe ein selbst verursachter Schaden zu begleichen ist, sollte klar sein. Aus eigener Erfahrung wiederhole ich aber den Hinweis, dass Privathaftpflichtversicherungen bei Schäden an geliehenen Gegenständen im Regelfall nicht einstehen!