schadstoffklasse w124
hallo,
wollte mal wissen ob die w124er alle e2 also euro 2 norm haben, und demnach nachgerüstet werden müssten.
oder erfüllen welche die euro 2?
danke im vorraus
13 Antworten
Hallo
E2 ist nicht gleichzusetzen mit Euro 2! E2 ist Euro 1. Bezieht sich Deine Frage auf Benziner oder Diesel? Bei den Diesel sind meines Wissens die Zweiventiler vom Werk her Euro 1 und die Vierventiler kann man umschlüsseln lassen auf Euro 2. Von den Benzinern habe ich keine Ahnung.
Gruß
Dolly
ja richtig, hab dei ein fehler eingebaut
ich meinte die benziner, und zwar ob die alle E2 also euro 1 haben
oder direkt euro 2
Moin,
SÄMTLICHE W124 sind ab Werk nach Euro 1 oder OHNE Katalysator eingeschlüsselt. Sämtliche Fahrzeuge, welche einen Werkskatalysator hatten (also Schadstoffarm ab EZ) können je nach KLR auf Euro 2 oder D3 hochgerüstet werden.
Bei den Motoren, die KURZ vor dem Facelift eingeführt wurden, also 16V Motoren können teilweise mit Herstellerbescheinigung auf Euro 2 umgeschlüsselt werden. Bei den 24V Modellen weiß ich es nicht. Jedoch gibt es für soweit Ich weiß, alle Motoren einen Umrüstsatz. Auch für die 2-Ventiler Diesel gibt es weitgehend Nachüstkatalysatoren auf Euro 2.
MFG Kester
Die ersten Benziner wurden ab Werk ohne Kat ausgerüstet.
Für Benziner ab 1987 war der G-Kat nach Euro 1 Serie. Dort steht dann im Brief / Schein ein E2, was Euro 1 bedeutet.
Diese lassen sich fast alle mittels Kaltlaufregler auf Euro 2 umschreiben. Fast alle heist, dass es bei div. Sonderfällen ausscheidet, z.B. AMG-Motoren...
Ab 1993 erfüllen einige Fahrzeuge Euro 2 ab Werk, sind aber trotzdem alle auf E2 (Euro 1) geschrieben. Diese kann man jedoch umschlüsseln lassen (gibt dazu ne Freigabe von DB).
Mit einem Kaltlaufregler kann man auch einige davon auf Euro 3 bekommen.
Mfg, Mark
Ähnliche Themen
Moin,
Den G-Kat gab es ab Einführung 1985 ... bei jedem Benziner bereits. Zumindest ab Wunsch. Katlose 124er sind die ABSOLUTE Ausnahme. Der Bestand an diesen Fahrzeugen (sind ja über die etwas stärkere Leistung nach ABE leicht aufzutreiben) beträgt sicherlich keine 2000 mehr (hab die Daten nicht allesamt im Kopf).
Also schlimmstenfalls erwischt man einen mit NACHGERÜSTETEM Kat ... und wenn der Halter so schlau war ... frühzeitig umzurüsten ... hat er sogar noch ne KLR Umrüstung bekommen. Mittlerweile geht das ja leider nicht mehr.
MFG Kester
Zitat:
original geschrieben von Rotherbach
Den G-Kat gab es ab Einführung 1985 ... bei jedem Benziner bereits. Zumindest ab Wunsch. Katlose 124er sind die ABSOLUTE Ausnahme.
Das stimmt so aber nicht! Ich weiß ganz genau, daß es zumindest bis Anfang/Mitte 1986 keine G-Kats bei den 124er-Benziner gab.
Meine Eltern hatten sich nämlich damals einen 124er neu gekauft. Eigentlich wollten sie einen 230 E, da es diesen aber nicht mit Kat gab, wurde es dann ein 250 D. Auch auf Wunsch war da nichts zu machen.
Damals galten Diesel noch als besonders umweltfreundlich (auch ohne Rußpartikelfilter 😉 ) und waren sogar steuerbefreit/-vergünstigt. Tjaja, lange ist es her...
Ja, ab Einführung stand schon in den ersten Preislisten 1984 (in denen noch der W123 drinstand) der Kat als Option.
Erst 1986 wurde er Serie. Gegeben hats ihn aber von Anfang an.
Mag sein, daß der Kat in den Preislisten drinstand. Er war wohl zwar bestell-, nicht aber lieferbar. Habe gerade noch mal meinen Vater gefragt. Aussage von DC war damals wohl, daß der Kat auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar wäre.
Kurz nachdem meine Eltern dann ihren Diesel hatten, wurden dann auch Benziner mit Kat ausgeliefert. Und der Diesel meiner Eltern war definitiv Bj. 1986.
Insofern dürfte es zumindest keine 1984/85er mit Kat geben, außer er ist nachgerüstet oder es handelt sich um ein US-Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von abacus200D
Mag sein, daß der Kat in den Preislisten drinstand. Er war wohl zwar bestell-, nicht aber lieferbar. Habe gerade noch mal meinen Vater gefragt. Aussage von DC war damals wohl, daß der Kat auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar wäre.
Kurz nachdem meine Eltern dann ihren Diesel hatten, wurden dann auch Benziner mit Kat ausgeliefert. Und der Diesel meiner Eltern war definitiv Bj. 1986.
Insofern dürfte es zumindest keine 1984/85er mit Kat geben, außer er ist nachgerüstet oder es handelt sich um ein US-Fahrzeug.
Gibts aber.
"Auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar" heist nicht, dass alle frühen keinen Kat bekommen haben, sondern dass für einige frühe kein Kat da war. Vergriffen sozusagen. Das kann schon sein.
Die ersten wurden ohnehin des Öfteren noch mit Vergaser gekauft...
Moin,
Ich habe einen guten Freund ... dieser fuhr bis er auf den W140 gewechselt ist ... einen 1985er 230E mit G-Kat 😉 Auslieferung Ende 1985 ... mit Werkskat.
Gegeben hat es sie. Es mag allerdings sein ... das nicht alle Autohäuser es damals geschafft haben, ein entsprechendes Exemplar aufzutreiben bzw. in der "gewünschten" Zeit zu liefern.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Also schlimmstenfalls erwischt man einen mit NACHGERÜSTETEM Kat ... und wenn der Halter so schlau war ... frühzeitig umzurüsten ... hat er sogar noch ne KLR Umrüstung bekommen. Mittlerweile geht das ja leider nicht mehr.
MFG Kester
mein benz wurde ab werk ohne kat ausgeliefert.
der vorbesitzer hat dann 1997 einen g-kat nachrüsten lassen.
ich hab ihn dann vor 3 wochen mit kaltlaufregler auf euro 2 umbauen lassen.
wieso soll das jetzt nicht mehr gehen, bei nachrüstkat auf euro 2 umschreiben lassen?
grüße
sag mir deine schlüsselnummer und ich sag es dir...
Moin,
Erklärung dazu *Fg* In Deutschland gibt es diesen Bürokratiewahnsinn mit den Schlüsselnummern.
Normalerweise erhalten Nachrüstfahrzeuge von KATLOS auf die Euro 1 Norm die Schlüsselnummern ... 17 und/oder 77, um sie später von Fahrzeugen die einen Werkskat hatten (Schlüsselnummer 01) unterscheiden zu können. Das ist nach Gesetzgeber notwendig ... da nur bei Werkskatalysatoren der Verdunstungsfilter über einen Aktivkohlefilter vorgeschrieben war. Bei den sogenanntehn ECE oder RÜF Fahrzeugen musste dieser NICHT zwingend vorhanden sein. Jetzt gab es im letzten Jahr eine kleine Änderung im Zulassungsrecht ... seitdem sollten eigentlich Fahrzeuge, die nachgerüstet wurden und daher in der Schlüsselnummer von denen in der ABE des KLR abweichen nicht mehr nachgerüstet werden. ABER ... einige Bundesländer sagen dazu ... ist das Fahrzeug technisch identisch mit einem Werkskatfahrzeug (also es verfügt über besagte Verdunstungsfilter, die richtige Elektronik etc.pp.) dann machen wir das über eine TÜV Einzelprüfung trotzdem. In anderen Fällen ... wurden vom TÜV bei IDENTITÄT der Fahrzeuge beim Nachrüsten auch nicht die 17 oder die 77 eingetragen ... sondern in der Tat eine 01 (was durchaus sinnvoll war). Diese Fahrzeuge haben aber die in der ABE des KLR genannten Schlüsselnummern ... und sind identisch mit Werkskatfahrzeugen und dürfen auch per ABE umgeschlüsselt werden. Der dritte Fall ist natürlich *fg* Du hast Glück gehabt und entweder nen kulanten Sachbearbeiter gehabt ... oder einen, an dem diese kleine Änderung vorbeigegangen ist (oder dem sie egal war).
Im Prinzip ist das BEHÖRDENWAHNSINN und absolut Paradox ... denn das Abgasverhalten der Autos ist in der Regel identisch. Meist fehlt im Gutachten der KLRs einfach nur die Schlüsselnummer, also einfach selbiges Gutachten. Das was hinten rauskommt ist im Normalfall identisch.
Was aber bezeichnend ist ... es gab bis vor ca. 1 Jahr bei GAT etc.pp. KLRs für z.B. den 188 PS 300E/SE mit Kat-Nachrüstung. Mittlerweile gibt es den nicht mehr.
Ich musste mich damit leider etwas länger beschäftigen ... da auch mein Auto einen NACHGERÜSTETEN Kat hat ... und daher die Schlüsselnummer "03" besass (damit NOCH exotischer *Fg*, weil das eigentlich nur ein "U-Kat" wäre, nach Schlüsselnummer). Mein Fahrzeug ist zwar identisch mit denen die ab Werk mit Kat ausgerüstet wurden ... trotzdem wollte Porsche mich nicht umschlüsseln (was bei den Fahrzeugen mit Werkskat problemlos geht). Ich musste tatsächlich wen suchen ... der ein Euro2-Gutachten für mein Auto erstellt hatte ... glücklicherweise habe Ich den gefunden. Und der, sowie der TÜV Mensch der das abgenommen hat (es wurde nur kontrolliert ob in der Tat alles vorhanden ist) meinte auch. Einen SINNVOLLEN Grund dafür gibt es nicht. Die Autofahrer baden nur eine kleine UNACHTSAMKEIT des Gesetzgebers aus.
MFG Kester