Schadstoff-Diskussion - Rücktritt vom Kaufvertrag oder ist das ein Kampf gegen Windmühlen
Nach der heutigen Veröffentlichungen bezüglich der extremen Schadstoffgrenzwerte-Überschreitung beim S90 mit D4 mag ich überhaupt nicht an die reellen Emissionen meines künftigen XC90 D5 denken.
Ich frage mich ganz ehrlich, wie Volvo die Prüfstandbedingungen erreicht hat, aber dann im Alltagsbetrieb die Grenzwerte um das 11,6 fache überschreitet? Geht das überhaupt ohne Schummelsoftware?
Mein XC90 soll Ende Oktober geliefert werden, ich komme aber ins Grübeln, ob ich den überhaupt noch haben möchte. Völlig unabhängig davon, was sich der "Gesetzgeber" noch so einfallen lässt.
Nicht das ich mich bereits entschieden habe, aber mich würde doch mal interessieren, inwieweit ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der extremen Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten überhaupt durchzusetzen wäre.
Was meint Ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Johnic schrieb am 3. August 2017 um 06:39:03 Uhr:
Also fragen kost ja nichts... Schau, was der Händler sagt, wirst nicht der erste sein. Zusätzlich würde ich mir vor Abnahme noch einmal schriftlich bestätigen lassen, daß keine in der EU und Deutschland verbotenen Verfahren zum erreichen der Abgasnorm und Typzulassung eingesetzt werden. Sollte ja ein leichtes sein, dies zu bestätigen. Solltest Du diese nicht bekommen, Fahrzeug nicht abnehmen und nicht zahlen.
Gefährlicher Ratschlag, ich würde an Stelle des TE doch eher auf einen Anwalt hören als auf Postings im Forum, mich wundert auch mit welcher Selbstverständlichkeit hier von juristischen Laien rechtliche Beratung durchgeführt wird.
81 Antworten
Volvos haben kein auffälliges Thermoschutzfenster, sonst wäre das bei den entsprechenden Test in UK und D aufgefallen. Grund für die Überschreitung im Realbetrieb ist einfach das fehlende SCR und die LNT mit überschaubarem Volumen.
Viele Grüße,
Oliver
Dafür, dass sie nicht im 5er-Club mitspielen durften waren die Schweden demnach ja dann auch sehr pfiffig. 😉
Mit Einführung von EURO 5 bei den LKW war es Scania, also wieder ein Schwede, der es "geschafft" hat die Norm innermotorisch zu erreichen. Alle anderen setzten dort schon Adblue ein. Erst mit EURO 6 zog Scania nach. Irgendwie haben die was gegen das Zeug, da oben im hohen Norden..... 😁
Wahrscheinlich ist das TCO bei etwas bei Entwicklung=Anschaffungskosten besser als bei höheren Betriebs- und Wartungskosten. 😉
Wer rechnet,ist manchmal im Vorteil. Wenn ich Herrn Müller & Consorten gestern gesehen (und gehört) habe, muss ich das aber einschränken, da manchmal zu kurz gerechnet wird. Von den über 5 Mio. Update Fahrzeugen waren ja schon mehr als 50% eingefahren, da VW sowieso diese Nachrüstung vornehmen musste. Das war doch schon klar. Über den Rest haben ja schon viele vieles geschrieben.
Zitat:
@B.Engel2013 schrieb am 3. August 2017 um 09:55:31 Uhr:
Mit Einführung von EURO 5 bei den LKW war es Scania, also wieder ein Schwede, der es "geschafft" hat die Norm innermotorisch zu erreichen. Alle anderen setzten dort schon Adblue ein. Erst mit EURO 6 zog Scania nach. Irgendwie haben die was gegen das Zeug, da oben im hohen Norden..... 😁
Schau mal nach wem Scania letztendlich gehört, dann wird eher klar warum die so lange versuchten mit Besch... durchzukommen 😁
Ähnliche Themen
Okay, um vom allgemeinen Thema wieder auf die konkrete Fragestellung zuruck zu kommen:
- Ich halte es für ausgeschlossen, dass Dich der Händler komplett aus dem Kaufvertrag entlässt, hierfür gibt es keine Grundlage und aus Good-Will wird sich der Händler das GEschäft nicht entgehen lassen
- Ich halte es für möglich und machbar, dass eine Änderung der Bestellung von D5 auf T5 möglich ist, LIeferdatum im Oktober deutet ja darauf hin, dass das Fahrzeug noch nicht produziert ist.
- Ob der Händler Dir in Sachen Leasingrate entgegen kommt kann man schlecht sagen. Erfahrungsgemäß ist ein T5 dem D5 nicht unähnlich. Bedeutet halt ne Menge Papierkram - den der Händler aus Good-Will aber sicher machen wird, bevor Du mit großen Waffen a la Anwalt usw. auffährst. HIer aber wieder mein urspränglicher Hinweis: Es besteht keine rechtliche Grundlage dafür, dass Du einfach komplett vom Kauf zurück treten kannst.
Sieh es doch entspannter: Du hast ne Wagen geleast, d.h. hast keinerlei finanzielles Risiko. Einzig Deine persönliche Einstellung zu dem Thema ist das "PRoblem". Du kannst sehr zum Abgasverhalten des D5 beitragen, wenn Du eben den Wagen sachte bewegst, damit sinkt der Verbrauch und der NoX Ausstoss. Nach drei (?) Jahren kannst Du dann Deinem Gewissen folgen und ein Auto kaufen/leasen, dass Deinem Gewissen genüge tut.
Zitat:
@BANXX schrieb am 3. August 2017 um 10:53:30 Uhr:
Nach drei (?) Jahren kannst Du dann Deinem Gewissen folgen und ein Auto kaufen/leasen, dass Deinem Gewissen genüge tut.
Oder jetzt gleich auf T8 upgraden. Sollte der Händler auch nichts dagegen haben.
Zitat:
@erzbmw schrieb am 3. August 2017 um 11:05:02 Uhr:
Oder jetzt gleich auf T8 upgraden. Sollte der Händler auch nichts dagegen haben.
Dabei sollte man aber auch im Hinterkopf behalten, das der T8 -unter Umweltgesichtspunkten- nur dann Vorteile bietet, wenn man ein passendes Fahrprofil hat, oder bereit ist seien Fahrweise -u. U. drastisch- zu ändern.
Ich hatte ja schon vom GLC berichtet. Der Händler hat übrigens umgehend einen Rücktritt vom Vertrag angeboten, ich schätze die haben Angst von Klagewellen überrollt zu werden. Allerdings habe ich mich dagegen entschieden meinem MA dafür den GLC e zu bestellen, denn der junge Mann kennt nut Pedal to the Metal (er verbraucht jetzt mit dem GLA 220cdi mehr als ich mit dem XC) und da wäre der PiH (egal welche Marke) aus Umweltgesichtspunkten schlicht falsch, denn Autobahn voll säuft jeder Benziner-Suff nunmal wie ein Loch.
Na da kann der umweltbewußte Unternehmer doch proaktiv motivieren: Selbstfinanzierende Bonuszahlungen bei Verbrauch von NEFZ+ XX% ausloben. Oder, bei eher konservativem 😉 Führungsstil: Speedlimiter einbauen lassen und bei Vebräuchen > 2x NEFZ: Gehaltsabzüge wegen unwirtschaftlichen Arbeitsverhaltens und Verstoß gegen die Umweltpolicy des Unternehmens... 😛
Oder man lässt einfach mal die Kirche im Dorf und stellt nicht ALLEM den Unfugs-NEFZ als Maß aller Dinge voran.
Ich hätte auch bis letzten Freitag Änderungen machen können… ich bin beim D5 geblieben und der wird im September ausgeliefert. Also ohne SCR. Eine Änderung zum T5 hätte eine LZ- Verschiebung von 4 Wochen ergeben, warten bis zur KW46 kann ich auch nicht. Es ist ja nicht einmal klar, ob ab KW46 der SCR verbaut, oder schon ab KW46 mit SCR ausgeliefert wird, oder ob alle Bestellungen ab KW46 den SRC bekommen werden, oder doch erst MJ18… Viel zu viele oder.
Deshalb bleibt der D5. Mein Freundlicher hat mir dennoch angeboten die Leasingzeit auf 24 Monate zu verkürzen. Das Ganze bei fast identischer Rate.
Der gute Mann ist eh geschockt genug. Er kam dann mit der glorreichen Idee ein Model 3 statt des GLC haben zu wollen.
Ich versicherte ihm, das er einen solchen Wagen bekäme, aber erst wenn das -aus meinen Augen zur ernsthaften Einführung der E-Mobilität unverzichtbare- allgemeine TL in D eingeführt ist.
Sollte übrigens kein Witz sein, erst mit Einführung eines solchen TL nehme ich den Politikern einen wirklichen Sinneswandel hin zur E-Mobilität ab
Zitat:
@B.Engel2013 schrieb am 3. August 2017 um 11:43:22 Uhr:
Oder man lässt einfach mal die Kirche im Dorf und stellt nicht ALLEM den Unfugs-NEFZ als Maß aller Dinge voran.
Wo ist das NEFZ- Problem? Realsollwert eines einigermaßen vorausschauend fahrenden Fahrers = 1,5 x NEFZ
@ stelen...... was ist nochmal TL ?