Schadenssregulierung gemieteter Wohnwagen

Hallo allerseits,
im AUgust diesen Jahres haben wir uns über PaulCamper einen Wohnwagen von einer privaten Person geliehen. Der Wohnwagen zwar innen einigermaßen renoviert aber ansonsten ziemlich alt (über 30 Jahre) und klein (Typ Knaus 400 oÄ). Ich würde den Fahrzeugmarktwert auf ca. 2.000 € schätzen. In der Ferienzeit nimmt man halt was man bekommt.

Leider haben wir dann im Urlaub gleich auf der Hinfahrt einen Schaden am Wohnwagen verursacht: Wir sind mit dem hinteren "KAtzenauge" gehängen geblieben und die Befestigungsschraube des Reflektors hat die AUßenhaut auf ca. 10-20 cm aufgerissen. Das weiteren wurde das untere, hintere Ende der Kederleiste auf ca 20 nach hinten gebogen. Unsere Laune am ersten Urlaubstag könnt ihr euch sicher vorstellen.
Im Urlaub habe ich den Riss mittels elastischer Fugendichtmasse verschlossen und auch die Kederleiste wieder einigermaßen geradegebogen und angeschraubt, damit der Wagen wieder verkehrssicher und dicht ist.

Leider hatten wir auch keine Kautionsversicherung abgeschlossen, jedoch hat der private Vermieter nur 1.000 € statt der üblichen 1.500 € einbehalten.

Bei Rückgabe des Wohnwagen haben wir den Schaden natürlcih gebeichtet und der Vermieter meinte zunächst, dass es ihm nur auf die Dichtheit des Wohnwagens ankommt. Die Kaution wurde natürlcih einbehalten.

Nun, ein paar MOnate später erfahren wir, dass der Vermieter einen Gutachter eingeschaltet hat und sich der Schaden auf weit über 1.500 € beläuft. Wir sollen ihm bitte auch die restlichen 500 € Selbstbeteiligung überweisen. Ich vermute der Gutachter hat den Austausch der kompletten äußeren Aluhaut vorgesehen.

Prinzipiell stehe ich zu dem Schaden den ich verursacht habe, jedoch erscheinen mir die Reparaturkosten etwas hoch, insbesondere in Anbetracht des hohen Alters des Wohnwagens. Dieser hatte äußerlich auch schon einige altersbedingte Macken.

Meine Frage nun: Darf der Vermieter nun tatsächlich eine vollständige, dann quasi neuwertige Reparatur der Außenhaut fordern, auch wenn der Restwert bzw. das Alter des Wohnwagens eine solche Repartur nicht rechtfertigen würde?

Für ein paar HInweise und Anregungen wäre ich dankbar.

39 Antworten

Zitat:

@Pannonian schrieb am 5. November 2024 um 22:27:14 Uhr:


Aber es widerspricht einfach meinem subjektiven Rechtsempfinden ...

Das mag so sein, spielt aber keinerlei Rolle.

In solchen Fällen ist es hilfreich, mal gedanklich die Rollen zu tauschen.

Du hast den Schaden verursacht, die SB nicht reduziert und bestimmst als Schädiger nunmal nicht die Schadenshöhe. Bestehe auf korrekter und vertragsgemäßer Abwicklung und lass gut sein.

Zitat:

@Pannonian schrieb am 05. Nov. 2024 um 22:27:14 Uhr:


Warum er bei der Übergabe nur 1.000 € statt der 1.500 € Kaution verlangt hat weis ich auch nicht. Eigentlich habe ich nur mit dem Vermieter einen Vertrag und da stehen die 1.000 € drin. Mit der Plattform PaulCamper oder seinen Versicherungen (hier Allianz), die die 1500 € Kaution fordern, habe ich keinen Vertrag.

"Eigentlich"?
Bist du sicher, welche Verträge du mit wem geschlossen hast?
Hast du einen Vertrag mit 1000€ SB geschlossen und diese bezahlt, dann wäre die Angelegenheit für mein Empfinden doch geregelt?!

Wenn gar nichts vertraglich geregelt wurde, sollte der Geschädigte finanziell so gestellt werden, als hätte er keinen Schaden erlitten (aber auch keinen Gewinn gemacht). Bedeutet die Zahlung von Wiederbeschaffungswert - Restwert. Die Reparaturkosten sind bei so alten Wagen wohl eher zweitrangig, da sie den Wiederbeschaffungswert leicht überschreiten können.
Ob und wie der Geschädigte dann repariert bleibt seine Entscheidung.

Wegen des teilreparierten Vorschadens dürfte eine Schadenerweiterung nur bzgl. des Reflektors eingetreten sein. Die Seitenwand und die Kehlleiste hätten ohnehin ausgetauscht werden müssen um den Vorschaden fachgerecht zu beseitigen. Ich würde 950,- € der Kaution zurückverlangen und die 50,-- € für eine Tube Sikaflex weiß, einen Reflektor und 2 AW fürs Machen verrechnen. Die MPX-Seitenplatte dürfte in den Randbereichen eh schon mehr Humus als Holz sein.

sry doppelpost

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Gab es diesen Vorschaden denn? Liest sich für mich nicht so klar.

Der müsste dann im Übernahmeprotokoll stehen.

Und im Gutachen berücksichtigt sein.

Eine HIS abfrage starten und auf Vorschäden Prüfen und ggfls. kürzen!

Gar nicht, die Abfrage erhält nur der eingetragene Halter mit entsprechenden Nachweis.

Korrekt.

Davon abgesehen ist das

"Eine HIS abfrage starten und auf Vorschäden Prüfen und ggfls. kürzen!"

sowieso Nonsens hoch 10.

Ich lese in dem Thread weder davon, dass der >30 Jahre alte Wohnwagen überhaupt Vollkasko-versichert war, noch dass es einen (wie auch immer dokumentierten) Vorschaden gab.

Ohne Infos vom Themenstarter welche Verträge er mit wem eingegangen ist, kann man nicht wirklich helfen.

Außer eben ganz allgemein: er hat einen Schaden verursacht und sollte den Geschädigten finanziell wieder so stellen, als wäre das nie passiert.

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