Schadensregulierung

Guten Tag,

Ohne ins Detail zu gehen, mein Gutachter hat ein Schaden in Höhe von ca 16.000 festgestellt, die Versicherung hat auf Gegenüberstellung bestanden ein Ingenieursbüro beauftragt welches einen schaden von 3600 Euro festgestellt hat, in den beiden Gutachten ist festzustellen das die Ersatzteil preise bei dem Gutachter der Versicherung niedriger sind, zudem wurden einige Teile nicht aufgenommen da nach deren Meinung das von einem Vorschaden wäre was nicht stimmt. Die felgen wurden dabei auf beiden seiten beschädigt der gutachter schreiibt hier das es schon vorschäden gab bordsteinkratzer und diese felgen vorher schon ersetzt werden müssten. Die Achse hat auch etwas abbekommen vorher fuhr der Wagen ganz anders als nach dem Unfall der Gutachter behauptet das das schon vorher so war und nicht von dem Schaden entstehen konnte. Die Wertminderung wurde zudem komplett weggelassen.

Was sollte man jetzt tun? Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und mit dem Gutachten überhaupt nicht einverstanden bin.

Beste Antwort im Thema

Guten Tag,

ohne ins Detail zu gehen die Versicherung verklagen, wenn dein Gutachter und du der Meinung sind, dass alle Schäden von diesem Ereignis stammen.

Und wenn das halt nicht so ist, dann würde ich die 3.600 € nehmen und zusehen, wie ich davon die offen stehenden Rechnungen für die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen bezahle.

Hier gibt es eigentlich nur drei Möglichkeiten:

1.

Entweder der von der Versicherung beaufttragte Sachverständige hat keine Ahnung von seinem Job.

2.

Der von dir beauftragte Sachverständige hat keine Ahnung von seinem Job.

3.

Du und dein Sachverständiger, ihr wollt hier die Versicherung bescheißen und das hat nicht funktioniert.

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Zitat:

@hydrou schrieb am 8. April 2020 um 12:44:34 Uhr:


Nochmal: Möchtest du fiktiv abrechnen oder nicht? Das ist nicht ganz unwichtig bei der Beurteilung und weiteren Vorgehensweise.

Was soll diese völlig sinnlose Frage, jetzt schon zum zweiten Mal?
Nimm doch bitte endlich zur Kenntnis, dass es für die Feststellung der Schadenshöhe absolut keinen Unterschied macht, ob konkret oder fiktiv abgerechnet wird!

"...stellte sich heraus das..."

So eine Erkenntnis fällt nicht vom Himmel, da würde ich mal nachhaken und ggfls. mir das Gutachten vom ersten Unfall anonymisiert schicken lassen.

Vielleicht mal (nicht ganz legal) beim freundlichen Händler einen Blick auf die Fahrzeughistorie werfen. Wurde der erste Schaden bei Audi repariert, steht das wann und wie teuer.

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