Schadensregulierung
Guten Tag,
Ohne ins Detail zu gehen, mein Gutachter hat ein Schaden in Höhe von ca 16.000 festgestellt, die Versicherung hat auf Gegenüberstellung bestanden ein Ingenieursbüro beauftragt welches einen schaden von 3600 Euro festgestellt hat, in den beiden Gutachten ist festzustellen das die Ersatzteil preise bei dem Gutachter der Versicherung niedriger sind, zudem wurden einige Teile nicht aufgenommen da nach deren Meinung das von einem Vorschaden wäre was nicht stimmt. Die felgen wurden dabei auf beiden seiten beschädigt der gutachter schreiibt hier das es schon vorschäden gab bordsteinkratzer und diese felgen vorher schon ersetzt werden müssten. Die Achse hat auch etwas abbekommen vorher fuhr der Wagen ganz anders als nach dem Unfall der Gutachter behauptet das das schon vorher so war und nicht von dem Schaden entstehen konnte. Die Wertminderung wurde zudem komplett weggelassen.
Was sollte man jetzt tun? Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und mit dem Gutachten überhaupt nicht einverstanden bin.
Beste Antwort im Thema
Guten Tag,
ohne ins Detail zu gehen die Versicherung verklagen, wenn dein Gutachter und du der Meinung sind, dass alle Schäden von diesem Ereignis stammen.
Und wenn das halt nicht so ist, dann würde ich die 3.600 € nehmen und zusehen, wie ich davon die offen stehenden Rechnungen für die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen bezahle.
Hier gibt es eigentlich nur drei Möglichkeiten:
1.
Entweder der von der Versicherung beaufttragte Sachverständige hat keine Ahnung von seinem Job.
2.
Der von dir beauftragte Sachverständige hat keine Ahnung von seinem Job.
3.
Du und dein Sachverständiger, ihr wollt hier die Versicherung bescheißen und das hat nicht funktioniert.
31 Antworten
Zitat:
@Knergy schrieb am 6. April 2020 um 18:13:42 Uhr:
https://www.motor-talk.de/.../...sst-auf-sich-warten-t6821868.html?... Du bist mit dem Problem doch schon zum zweiten Mal hier.Lass mich raten, ein älteres A5 Coupe mit vielen km soll nun vergoldet werden. Das die Versicherung bei diesen Stundensätzen und Teilepreisen querstellt, wundert mich nicht!
baujahr 2015 mit 80.000 km und kein coupe sondern sportback
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 6. April 2020 um 18:04:02 Uhr:
Vermutlich sogar noch netto...;-)
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 6. April 2020 um 18:04:02 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 6. April 2020 um 17:53:31 Uhr:
193euro für eine Arbeitsstunde bei Audi? Wow...
Dein Ernst? Frechheit, wieso darf man da soviel nehmen.. Das was audi kann, kann auch eine freie Werkstatt für 75euro.
So ein Reifen z.B. von Conti kostet Listenpreis knapp über 228,- €, die Arbeitsstunde mit 195,- € beinhaltet vielleicht noch andere Dienstleistungen...
Die weiteren Ersatzteile lassen sich bei jeder Audi-Werkstatt überprüfen.
Vom Gefühl her, der eine SV hat übertrieben, der von der Versicherung hat im gleichen Maße untertrieben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. April 2020 um 18:29:11 Uhr:
So ein Reifen z.B. von Conti kostet Listenpreis knapp über 228,- €, die Arbeitsstunde mit 195,- € beinhaltet vielleicht noch andere Dienstleistungen...Die weiteren Ersatzteile lassen sich bei jeder Audi-Werkstatt überprüfen.
Vom Gefühl her, der eine SV hat übertrieben, der von der Versicherung hat im gleichen Maße untertrieben.
kann sein das es so ist habe aufjedenfall für kotflüger tür felgen reifen stoßstange scheinwerfer knapp 7800 euro gezahlt orginateile aber freie werkstatt die achse wird halt verweigert deswegen habe ich die nur einstellen lassen das es einigermassen vernünftig fährt wenn ich noch eine wertminderung in betracht ziehe und die tage indenen ich mir ein mietwagen geholt habe wäre ich so schon bei knapp 9500 euro
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Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass es hier um eine fiktive Abrechnung geht!!
Der TE möchte die die ca. 13445€ (falls die genannten 16t€ brutto waren!?) sicherlich gerne haben; schließlich hat er sein Auto bereits für 7800€ reparieren lassen (plus andere Kosten wie Mietwagen etc., ca. 1700€)...
Bei offizieller Reparatur über Audi wären die Kosten auch einfach nachzuweisen und geltend zu machen.
so nach einem gespräch mit dem gutachter stellte sich heraus das zufälligerweise genau an der stelle schonmal ein schaden stattgefunden hat und der wagen dort einen unfall hatte dies wurde mir beim kauf des autos vom händler verschwiegen. Demnach ging hervor das der Gutachter nur die schäden berechnete die von dem Unfallhergang entstanden sind. Wie sollte man jetzt weiter vorgehen ich habe meinen steuerberater gebeten mir den den Vertrag vom Autokauf herauszusuchen ich müsste nachkontrollieren ob dort angegeben wurde das der wagen Unfallfrei ist. Wenn dies so ist könnte ich ja Ansprüche von Ihm geltend machen das Fahrzeug war vorher ein leasingrückläufer und hatte nur einen vorbesitzer.
Zitat:
Wenn dies so ist könnte ich ja Ansprüche von Ihm geltend machen das Fahrzeug war vorher ein leasingrückläufer und hatte nur einen vorbesitzer.
Ganz so selbstläuferisch wird das mitunter nicht werden. Privatkauf oder Händlerkauf >6 Monate her? Dann überleg dir schonmal wie du nachweisen willst, dass nicht du den "ersten" Schaden verursacht hast und (ggf. der Verkäufer davon wusste bzw. hätte wissen müssen)
Zitat:
Wie sollte man jetzt weiter vorgehen
Sich überlegen, wie man eine fachgerechte Reparatur des "ersten" Schadens nachweisen kann. Dazu
kanndurchaus der Vorbesitzer beitragen. Hier ist also Feingefühl und die richtige Strategie gefragt.
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. April 2020 um 11:14:49 Uhr:
Ganz so selbstläuferisch wird das mitunter nicht werden. Privatkauf oder Händlerkauf >6 Monate her? Dann überleg dir schonmal wie du nachweisen willst, dass nicht du den "ersten" Schaden verursacht hast und (ggf. der Verkäufer davon wusste bzw. hätte wissen müssen)Zitat:
Wenn dies so ist könnte ich ja Ansprüche von Ihm geltend machen das Fahrzeug war vorher ein leasingrückläufer und hatte nur einen vorbesitzer.
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. April 2020 um 11:14:49 Uhr:
Sich überlegen, wie man eine fachgerechte Reparatur des "ersten" Schadens nachweisen kann. Dazu kann durchaus der Vorbesitzer beitragen. Hier ist also Feingefühl und die richtige Strategie gefragt.Zitat:
Wie sollte man jetzt weiter vorgehen
ich geh mal stark davon aus das beim leasing unternehmen der schaden bekannt war und der Händler den so gekauft hat da ich es bezweifle das audi die reperatur mit spachtelmasse etc so akzeptiert hat. denke der wagen wurde so verkauft und der händler hat das in eigenregie dann grob repariert. fahrzeugkauf ist nun 1 jahr un 6 monate her
Dass das Fahrzeug dort bereits einen Schaden hatte, bedeutet nicht gleichzeitig, dass man den Schaden jetzt nicht ersetzt bekommt.
Zunächst mal wurde ich meinen Gutachter mit der neuen Erkenntnis konfrontieren und dessen Stellungnahme erbitten.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 8. April 2020 um 11:29:49 Uhr:
Wäre es nicht gerade bei dieser Faktenlage sinnvoll, sich einen Anwalt zu suchen?
Ja und nein. Ein Anwalt kostet Geld. Manchmal mehr, als er hinten raus gewinnt. Eine Erstberatung ist sicherlich nicht verkehrt und durchaus erschwinglich. Aber: ein Anwalt ist auch kein Sachverständiger und kann folglich nur mit dem arbeiten, was ihm vorliegt. Ich würde daher zunächst versuchen den Sachverhalt neutral darzustellen und aufzudröseln. Wenn der Wagen einen Vorschaden hatte und dieser nicht fachgerecht repariert (aber abgerechnet) wurde, steht dem TE seitens der Versicherung des zweiten Verunfallers nur der Wert der Schadenserweiterung zu.
Der TE kämpft somit jetzt an zwei Fronten, das muss ihm klar werden.
Zitat:
ich geh mal stark davon aus das beim leasing unternehmen der schaden bekannt war und der Händler den so gekauft hat da ich es bezweifle das audi die reperatur mit spachtelmasse etc so akzeptiert hat. denke der wagen wurde so verkauft und der händler hat das in eigenregie dann grob repariert. fahrzeugkauf ist nun 1 jahr un 6 monate her
Du solltest nicht stark von irgendwas ausgehen, sondern selbiges stark nachweisen können.
Nochmal: Möchtest du fiktiv abrechnen oder nicht? Das ist nicht ganz unwichtig bei der Beurteilung und weiteren Vorgehensweise.