Schadensregulierung

Hallo Leute,

ich habe da ein kleines Problem habe mir im November 2007 einen neues Auto geholt und was mußte passieren mir fuhr gleich am ersten Tag einer hinten drauf, alles schön und gut ich habe mir den Schaden damals laut Gutachten auszahlen lassen, habe den Schaden auch repariert bei einem Kumpel in seiner Freien Werkstatt. Nun ist mir aber wieder einer drauf gefahren und auch noch auf die fast gleiche Stelle, war wieder beim Gutachter und alles der Gutachter hat auch keine Vorschäden gefunden da ich im darauf hin gewiesen habe das schon jemand dort dagegen gefahren ist. Nur spinnt jetzt die Versicherung und will von mir eine Reparaturbestätigung, das problem ist nur das ich keine habe und mir die mein Kumpel auch nicht schreiben kann da wir alles Privat gemacht haben.

Kann ich hier irgendwas tun oder bleibe ich jetzt auf meinem Schaden sitzen.

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BMEx3


Aslo ich habe noch mal nach gelesen, es steht noch drin das keine weiteren Schäden die nicht vom Unfall hervorgerufen worden erkennbar waren.

Die entscheidende Frage ist doch, was hat dein Sachverständiger jetzt in seinem Gutachten hinsichtlich Vor- und/oder Altschäden angegeben. Danach solltest du in deinem Gutachten schauen und hier posten.

Aber ich Frage mich trotzdem jeder ordentliche Gutachter erkennt doch ob der Schaden neu ist oder von vor einem dreiviertel Jahr sind das erkenne ich ja sogar als Leihe

Es gibt gute und weniger gute Sachverständige, wie überall im Leben. Aber wen ein Sachverständiger zusätzlich auf einen Vorschaden hingewiesen wird, wird er auch erkennen, ob der Vorschaden behoben wurde und wird zusätzlich auch über die Reparaturqualität zu berichten haben.

Was eher selten ein Sachverständige erkennen kann, sind Altschäden, auf die er bei der Besichtigung von seinem Auftraggeber nicht hingewiesen wird.

... ist ein BMW X3 und ist 2007 Baujahr hat gerade mal 30 000 km runter, und zu dem alten schaden es waren nur meine Heckschürtze und die darin befindlichen Rückfahrwarner die ich damals komplet mit Heckschürtze getaucht habe

Wenn es damals nur die Heckschürze mit Rückfahrwarner waren und die Teile getauscht wurden, gibt es doch zumindest für die Ersatzteile eine Rechnung, die du der Versicherung vorlegen kannst.

Also im Gutachten steht keine Vorschäden ersichtlich.

Die Rechnungen sind halt das Proplem habe das wie gesagt bei nem Kumpel machen lassen und der hat die Rechnungen nicht mehr oder hat keine.

Zitat:

Original geschrieben von BMEx3


Also im Gutachten steht keine Vorschäden ersichtlich.

Die Rechnungen sind halt das Proplem habe das wie gesagt bei nem Kumpel machen lassen und der hat die Rechnungen nicht mehr oder hat keine.

Dann wirst du damit rechnen können, dass eine komplikationslose Schadensabwicklung - wenn überhaupt - nicht vorgenommen und das die Versicherung die Kosten des Gutachtens vermutlich auch nicht so ohne weiteres erstatten wird (ein Gutachten muss u.a. auch Angaben zu Vorschäden enthalten).

Und das Problem mit der Ersatzteilrechnung dürfte doch eigentlich kein Problem sein. Der Rechnungsaussteller ist verpflichtet, Rechnungsbelege aufzubewahren, so dass man von dort auch noch eine Kopie oder Zweitschrift anfordern kann (es sei denn, deine Heckschürze ist deinem Kumpel direkt vom LKW in die Arme gefallen 😁).

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

(es sei denn, deine Heckschürze ist deinem Kumpel direkt vom LKW in die Arme gefallen 😁).

Also, dass würde aber wohl bestenfalls die Berufsgenossenschaft interessieren 🙄

Auch wenn er sich beim Abladen etwas weh tut, eine Rechnung hat der Fahrer dennoch dabei 😎

Oder hab ich da was falsch verstanden ?? 😕

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Das Erkennen von Altschäden, insbesondere an Kunststoffteilen (keine Korossion/Rost!), insbesondere wenn diese durch einen neuerlichen Schaden überlagert werden, ist aus Erfahrung heraus nicht so einfach.

An was macht man den das Alter eines Schadens fest? Wie sieht man, ob ein Kratzer exakt eine Woche, ein Monat, ein Jahr alt ist?

Das dies sehr konkrete Fragen sein können, merkt man als SV spätestens vor Gericht. Man kann Altschäden nicht exakt zeitlich einordnen! Vor allem nicht an Kunststoffteilen.

Daher sehe ich nach wie vor nur darin die Chance, die Bilder aus den zwei Gutachten zu vergleichen und der Versicherung in geeigneter Form (vergrößern, halt mal teures Fotopapier benutzen) vorzulegen.

Dann wird es sicherlich möglich sein, die Schäden auseinander zu halten und zu erkennen, ob der Altschaden beim neuerlichen Schaden noch vorhanden ist oder nicht.

Mfg.

SV Stoll

Na ja da werde ich es so halt mal versuchen und Bilder vergleich machen, ich verstehe das trotzdem nicht wie so muß ich mich als Geschädigter bei dennen rechtfertigen die müssten doch eher mir nachweißen das es ich es nicht repariert habe so sind doch eigentlich unsere Gesetzte, vorallem allein an der Schadenshöhe und Teile sieht man schon das es sich um zwei verschiedene Unfälle handelt. Das nervt mich ich wollte in den Urlaub und jetzt habe ich so einen hick hack.

Zitat:

Original geschrieben von BMEx3


... ich verstehe das trotzdem nicht wie so muß ich mich als Geschädigter bei dennen rechtfertigen die müssten doch eher mir nachweißen das es ich es nicht repariert habe so sind doch eigentlich unsere Gesetzte, ...

Ganz so einfach ist das nicht. An dem Fahrzeug befand sich unstreitig ein Vorschaden. Die regulierende Assenkuranz hat davon *Wind* bekommen und möchte nun berechtigterweise wissen wie und in was für einem Umfang instandgesetzt wurde. Der Fahrzeughalter muss nun diese Reparatur nachweisen.

Zur Beweislast mal folgendes:

Der Fahrzeughalter hat den Schaden mittels eines Gutachtens nachgewiesen. Das dieses Gutachten, m. E. nach, nicht korrekt ist, liegt an dem fehlendem Hinweis auf den angegebenen Vorschaden.

Die Versicherung hat berechtigte Einwände gegen dieses eingereichte Gutachten und reklamiert dieses. Damit wird der Fahrzeughalter wieder beweislastig. So sehen unsere Gesetze es vor.

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