Schadensregulierung nach Gutachten (Kürzung)
Hallo zusammen. Leider kenne ich mich mit Versicherungen bzw. Schadensregulierungen etc. überhaupt nicht aus, vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben 🙁
Ende Januar hat ein älterer Herr beim ausparken auf einem Friedhofsparkplatz mein Heck mitgenommen. Ich stand zum Glück in der Nähe, habe die Polizei gerufen und alles wurde geregelt. Muss dazu sagen, das der ältere Herr ziemlich uneinsichtig war und meinte „für die kleine Macke lohnt sich das doch gar nicht“, hat sich nicht ein einziges Mal entschuldigt und wollte den Polizisten noch ihren Job erklären. Ohne ihm zu Nahe treten zu wollen oder etwas gegen Ältere Menschen am Steuer zu haben (bin selber Altenpflegerin), gehörte dieser Mann in seiner körperlichen Verfassung aber auch nicht mehr als Fahrer in ein Auto. Aber das ist ein anderes Thema..
Ich also zu einer Werkstatt für einen Kostenvoranschlag. Für mich sah der Schaden auch nicht soooo schlimm aus daher dachte ich das würde genügen. Der Kostenvoranschlag haute mir dann aber einen Preis von 1.748€ um die Ohren. Ich bin daraufhin auf Anraten zu einem Sachverständigen und habe ein Gutachten erstellen lassen, dieses nannte einen Preis von 1.764€. Alles bei der Versicherung eingereicht. Einschließlich der Rechnung für die Erstellung des Gutachten in Höhe von 597€. Möchte fiktiv abbrechen, da mich der Schaden an sich nicht stört (bis auf das optische) und ich nicht die Notwendigkeit sehe den Schaden jetzt direkt reparieren zu lassen.
Heute bekam ich nun eine E-Mail der gegnerischen Versicherung, in der das Gutachten gekürzt wurde. Zwar „nur“ um knapp 110€ aber es geht mir ums Prinzip. Als Grund dafür wird eine Werkstattalternative genannt, die wohl günstiger sein soll. Nach einigen Google Suchen habe ich entdeckt dass das wohl eine „Masche“ von Versicherungen sein soll, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Verstehe ich grundsätzlich auch, allerdings finde ich das mir das gesamte Geld zusteht wenn ein Gutachter das so berechnet. Die 110€ fallen bei mir jetzt nicht ins Gewicht, wenn Versicherungen dies allerdings öfter machen und alle das so hinnehmen, sparen sie sich ja schon einiges ein.
Nun habe ich gelesen das man am besten einen Anwalt einschalten soll. Allerdings hätte ich diesen wohl direkt einschalten sollen da für ihn in der jetzigen Situation ja nicht mehr viel rausspringt?
Lohnt es sich überhaupt wegen 110€ noch weitere Schritte zu gehen? Wenn Ja, reicht es wenn man der Versicherung auch erst einmal selber „droht“ in der Hoffnung das diese einknickt und nicht wirklich noch der lange Weg mit Anwalt etc. gegangen werden muss? Oder würdet ihr es in Anbetracht dessen, das es hier ja nicht um mehrere Hunderte oder gar tausend Euro geht, einfach belassen? bin auch ehrlich und gebe zu, das aufgrund des blöden Verhaltens des älteren Herrns natürlich auch die Wut etwas mitspielt
18 Antworten
Einen Anwalt wirst du für die 110€ nicht mehr begeistern können.
In Relation zum Gesamtbetrag finde ich die Kürzung moderat. Ich würde da kein Theater machen.
Dass du die Umsatzsteuer nicht erstattet bekommst und beim nächsten mal auch nichts mehr von irgendeiner Versicherung wenn es hinten rumst ist dir klar oder?
Ich würde das zum Anlass nehmen, den Schaden reparieren zu lassen.
Und beim nächsten mal von Anfang an mit Anwalt.
Zitat:
@tomold schrieb am 1. März 2024 um 18:46:11 Uhr:
Ich würde das zum Anlass nehmen, den Schaden reparieren zu lassen.Und beim nächsten mal von Anfang an mit Anwalt.
Vollkommen richtig.
Außerdem ist der Hinweis, dass es sich um einen älteren Herren handelt und die Kollision auf einem Friedhofsparklatz passiert ist, vollkommen irrelevant.
Nachtrag:
Sind bei dem Unfall vom Juli 2023, bei dem gegen die TE wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt wurde, Schäden am eigenen Fahrzeug entstanden und wurden die ggfls. im Gutachten vermerkt?
Der Verweis auf eine Referenzwerkstatt, die günstiger, aber gleich gut, arbeitet, ist durchaus möglich. Oder wurde den Auto ausschließlich in markengebundenen Vertragswerkstätten gewartet und repariert? Manchmal empfiehlt es sich, die Stundenverrechnungssätze der Referenzwerkstatt abzufragen, da wird besonders am Jahresanfang "unbewusst" geschummelt und etwaige Erhöhungen nicht berücksichtigt.
Was auch gerne - entgegen der Rechtsprechung - gekürzt wird, sind die Verbringungskosten, die bei fiktiver Abrechnung nicht anfallen. Mach sehr viele Versicherungen, manche lassen sich dann mit entsprechenden Urteilen umstimmen, manche erst nach einer Klage. Nur musst du für 110,- € Streitwert einen sehr humorvollen Anwalt finden, denn das kann man nur aus Spaß an der Freud machen. Honorar und Arbeitsaufwand stehen in keinem anständigen Verhältnis.
P.S.: Das schreibt dir übrigens auch ein älterer Herr...
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Zitat:
@germania47 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-gutachten-kuerzung-t7607957.html?...]schrieb am 1. März 2024 um 18:49:37
Nachtrag:
Sind bei dem Unfall vom Juli 2023, bei dem gegen die TE wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt wurde, Schäden am eigenen Fahrzeug entstanden und wurden die ggfls. im Gutachten vermerkt?
Nun hat sie sich abgemeldet!
Vielleicht sind ihr hier zu viele ältere Herren...
@PeterBH schrieb am 1. März 2024 um 19:23:30 Uhr:
Der Verweis auf eine Referenzwerkstatt, die günstiger, aber gleich gut, arbeitet, ist durchaus möglich.
ob die "Referenzwerkstatt" gleichwertig ist, in Relation zu einem markengebunden Betrieb, kannst du gern in einem meiner Gutachten -welches ich für das ein oder andere Gericht erstellt habe- nachlesen. Gern stelle ich dir diese zur Verfügung, wir sind ja in Kontakt.
Und um hier die Neugier der Leser zu befriedigen:
Nein
Die sind nicht "gleichwertig".
Es geht nämlich bei der Gleichwertigkeit nicht darum, dass die Mechaniker gut reparieren können und das die Werkstatt gut eingerichtet ist und schön aussieht.
Da spielen noch eine eine ganze Menge andere Aspekte ein (ganz wichtige) Rolle...🙂
Stimmt, vor allem der Aspekt dass viele Markenwerkstätten Karosseriearbeiten fremd vergeben weil sie entweder keine oder eine zu kleine Flaschnetei haben, oder weil es für sie einfachgünstiger ist.
@Dellenzaehler : Das hiesige AG hat der Versicherung mal ins Vergleichsangebot geschrieben, dass die Vergleichbarkeit erst durch ein Gutachten festgestellt werden müsste. Allein die niedrigeren Verrechnungssätze würden nicht automatisch zu niedrigeren Kosten führen. Und schon war der Vergleich in trockenen Tüchern (ging nur noch um wenig Euro).
Und dein Angebot nehme ich gerne an.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 01. März 2024 um 19:31:56 Uhr:
Vielleicht sind ihr hier zu viele ältere Herren...
Da den Joke wohl noch niemand verstanden hat, gibt's den ersten grünen Daumen von mir.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. März 2024 um 20:02:40 Uhr:
@Dellenzaehler : Das hiesige AG hat der Versicherung mal ins Vergleichsangebot geschrieben, dass die Vergleichbarkeit erst durch ein Gutachten festgestellt werden müsste. Allein die niedrigeren Verrechnungssätze würden nicht automatisch zu niedrigeren Kosten führen. Und schon war der Vergleich in trockenen Tüchern (ging nur noch um wenig Euro).
Ein Richter der ein Vergleichsangebot geschrieben hat?
Eine seltsame Gerichtsbarkeit. An dem AG scheint wohl irgend ein Landrecht zu gelten. Ein Richter nimmt einen Vergleich lediglich nach 160 ZPO zu Protokoll, schreibt aber keinem der Prozessbeteiligten seine Rechtsauffassung in den Vergleich.
Das wird ein richterlicher Hinweis zu dem Vergleichsangebot gewesen sein.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 1. März 2024 um 19:59:14 Uhr:
Stimmt, vor allem der Aspekt dass viele Markenwerkstätten Karosseriearbeiten fremd vergeben weil sie entweder keine oder eine zu kleine Flaschnetei haben, oder weil es für sie einfachgünstiger ist.
das spielt hier überhaupt keine Rolle, aber bei dir wundert mich das nicht wirklich.
Du hast und du willst das auch nicht verstehen um was es bei der Definition der Gleichwertigkeit geht.
Deswegen hat es auch kein Zweck mit dir darüber zu Diskutieren, bringt eh nichts.....
@PeterBH
Und dein Angebot nehme ich gerne an.
ich habe hier 4 oder 5 Gutachten geschrieben, muss ich noch mal nachsehen. Und Kollegen von mir auch.
In unserer Region ist das Thema eigentlich durch. Und weil die Versicherer das erkannt haben, versuchen Sie jetzt auf Schmusekurs mit den Vertragswerktätten zu gehen. Liest sich halt auch besser, wenn da die Werke steht, zu welcher die Kunden mit Ihrem neuen oder geleasten Auto sonst auch immer hinfahren.
Ich suche das mal raus und sende es dir dann