ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachter bei Unfall bitte dringend um eure Hilfe

Gutachter bei Unfall bitte dringend um eure Hilfe

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 13:44

Hallo Liebe Motor-Talk User.

Ich habe da eine Frage und hoffe ihr könnt mir da vielleicht weiter helfen ?!

Also ich habe folgendes Problem, soweit man das Problem nennen kann.

Mir ist jemand mit seinem Wohnmobil in mein parkendes Auto gefahren und hat mein hinteres Seitenteil und die Stossstange beschädigt.

Der Verursacher sagte ich solle einen Kostenvoranschlag machen lassen und ihm zu schicken. Jetzt hat mich am nächsten Tag bereits seine Versicherung angerufen und mir einen Gutachter genannt der sich mein Auto ansehen will. Jetzt stellt sich mir die Frage(n):

- Muss ich trotzdem noch einen Kostenvoranschlag einholen lassen ?

- Kann ich der Einschätzung des Gutachters der Versicherung trauen, nicht dass ich am Ende mit der genannten Summe nicht alles reparieren kann und selbst was dazuzahlen muss ?

- Kann ich selbst auch einen Gutachter einschalten und wer würde die Kosten für ihn tragen ? Der Schaden am Fahrzeug beträgt geschätzte 1000 € der Wagen hat einen ca. Restwert von 2800€

Könnt ihr mir einige Tips geben ? Da dies mein ester Unfall ist und ich von so etwas noch überhaupt keine Erfahrung hab. Möchte ja auch nicht über den Tisch gezogen werden. Was steht mir alles zu in Sachen Leihwagen etc ?

Vielen Lieben Dank schon mal für eure Mühen und Geduld mit meiner "Unwissenheit"

Liebe Grüße Heike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

 

4.) Dir steht für den Zeitraum der Reparatur ein Leihwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung zu. Der Sachverständige sollte dir die jeweiligen Klassen im Gutachten notieren.

Leihe nach § 598 BGB:

"Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten."

 

Miete hingegen wird im § 535 BGB geregelt.

 

Man sollte wenigstens elementare Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen kennen, bevor man hier lospostet.:rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich dir natürlich gern auch!

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Am besten hättest Du der Versicherung direkt am Telefon mitgeteilt, dass Du selber einen Gutachter beauftragen wirst. Wenn das Auto bisher noch nicht besichtigt ist, würde ich ggf. den Termin mit dem Vers.-Gutachter absagen und selber einen Kfz-Sachverständigigen meines Vertrauens beauftragen. Einen KV brauchst Du somit nicht mehr.

Der Geschädigte hat das Recht selbst einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens mit der Beweissicherung und Schadensfeststellung zu beauftragen.

Für die Zeit in der Du dein Auto aufgrund des Unfalls nicht nutzen kannst hast Du Anspruch auf einen Mietwagen bzw. Nutzungsausfall. Beim Mietwagen ist jedoch ein Eigenanteil (Schonung Deines Autos) bzw. ein Fzg. einer kleineren Klasse zu berücksichtigen. Insgesamt bist Du zur Schadensminderung verpflichtet, das heißt den z.B. Mietwagen nur solange zu nehmen wie Du ihn wirklich benötigst.

Ein Leihwagen ist übrigens kostenlos, da würde keinem was berechnet denn sonst wäre es ein Mietwagen. Leihe und Miete ist etwas anderes, auch wenn es im Sprachgebrauch nicht bekannt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Ghost-Recoon

Hallo Liebe Motor-Talk User.

Ich habe da eine Frage und hoffe ihr könnt mir da vielleicht weiter helfen ?!

Also ich habe folgendes Problem, soweit man das Problem nennen kann.

Mir ist jemand mit seinem Wohnmobil in mein parkendes Auto gefahren und hat mein hinteres Seitenteil und die Stossstange beschädigt.

Der Verursacher sagte ich solle einen Kostenvoranschlag machen lassen und ihm zu schicken. Jetzt hat mich am nächsten Tag bereits seine Versicherung angerufen und mir einen Gutachter genannt der sich mein Auto ansehen will. Jetzt stellt sich mir die Frage(n):

- Muss ich trotzdem noch einen Kostenvoranschlag einholen lassen ?

- Kann ich der Einschätzung des Gutachters der Versicherung trauen, nicht dass ich am Ende mit der genannten Summe nicht alles reparieren kann und selbst was dazuzahlen muss ?

- Kann ich selbst auch einen Gutachter einschalten und wer würde die Kosten für ihn tragen ? Der Schaden am Fahrzeug beträgt geschätzte 1000 € der Wagen hat einen ca. Restwert von 2800€

Könnt ihr mir einige Tips geben ? Da dies mein ester Unfall ist und ich von so etwas noch überhaupt keine Erfahrung hab. Möchte ja auch nicht über den Tisch gezogen werden. Was steht mir alles zu in Sachen Leihwagen etc ?

Vielen Lieben Dank schon mal für eure Mühen und Geduld mit meiner "Unwissenheit"

Liebe Grüße Heike

Hallo Heike,

1.) Das mit dem Kostenvoranschlag zwecks Abrechnung mit dem Verursacher rate ich dir nicht. Wenn der Schädiger der Meinung ist, alles aus eigner Tasche zahlen zu wollen, dann kann er es direkt mit der eigenen Versicherung ausmachen.

2.) Wenn das Auto bei einer Fachwerkstatt repariert wird, dann bekommt die Versicherung die Werkstattrechnung und es wird direkt abgerechnet. Im Regelfall bezahlt der Geschädigte nichts (Ausnahme: Vorteilsausgleich).

3.) Solange du nicht ausdrücklich von der Versicherung einen Gutachter angefordert hast, steht es dir frei einen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Auch wenn die Versicherung ihren eigenen Mann herausschickt, musst du dich nicht darauf beschränken.

4.) Dir steht für den Zeitraum der Reparatur ein Leihwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung zu. Der Sachverständige sollte dir die jeweiligen Klassen im Gutachten notieren.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Grüße aus Duisburg!

Metehan

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 14:11

Danke schon mal für die Info´s

Kann ich denn trotzdem dass der Gutachter sich den Wagen anschaut noch einen eigenen Gutachter bestellen ? und wer müßte für die Kosten für selbigen aufkommen ?

Gruß Heike

Zitat:

Original geschrieben von Ghost-Recoon

Danke schon mal für die Info´s

Kann ich denn trotzdem dass der Gutachter sich den Wagen anschaut noch einen eigenen Gutachter bestellen ? und wer müßte für die Kosten für selbigen aufkommen ?

Gruß Heike

Hallo Heike!

Für den Fall, dass du die Versicherung nicht explizit aufgefordert hast einen Gutachter zu schicken hast du das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl.

Aber, wenn das Auto sowieso in einer Fachwerkstatt repariert werden soll, macht es für dich keinen großen Unterschied.

Grüße,

Metehan

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Zitat:

Original geschrieben von Ghost-Recoon

Danke schon mal für die Info´s

Kann ich denn trotzdem dass der Gutachter sich den Wagen anschaut noch einen eigenen Gutachter bestellen ? und wer müßte für die Kosten für selbigen aufkommen ?

Gruß Heike

Hallo Heike!

Für den Fall, dass du die Versicherung nicht explizit aufgefordert hast einen Gutachter zu schicken hast du das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl.

Aber, wenn das Auto sowieso in einer Fachwerkstatt repariert werden soll, macht es für dich keinen großen Unterschied.

Grüße,

Metehan

hm nein ich habe keinen gutachter von denen bestellt und das auto möchte ich von meinem Schwager reparieren lassen der kann so was also sollte ich den Gutachter der Versicherung anrufen und ihm sagen, dass ich einen eigenen Gutachter habe ?

wenn du fiktiv abrechnen willst, solltest du die vers. anrufen und denen sagen das du den schaden durch einen eigenen gutachter schätzen lassen willst........da hast du mehr von, als von dem gutachter den die vers. schickt.......

Zitat:

Original geschrieben von Ghost-Recoon

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

 

Hallo Heike!

Für den Fall, dass du die Versicherung nicht explizit aufgefordert hast einen Gutachter zu schicken hast du das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl.

Aber, wenn das Auto sowieso in einer Fachwerkstatt repariert werden soll, macht es für dich keinen großen Unterschied.

Grüße,

Metehan

hm nein ich habe keinen gutachter von denen bestellt und das auto möchte ich von meinem Schwager reparieren lassen der kann so was also sollte ich den Gutachter der Versicherung anrufen und ihm sagen, dass ich einen eigenen Gutachter habe ?

Hallo Heike,

dann ruf am besten bei der Versicherung an und teile ihnen mit, dass du dich um einen Gutachter kümmern wirst. Wahrscheinlich wird man versuchen, dir ins Gewissen zu reden, aber wie gesagt du hast einen Anspruch darauf.

Die Bezahlung für deinen eigens beauftragten Gutachter wird die Versicherung im Rahmen des Wiederherstellungsaufwandes begleichen!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

 

4.) Dir steht für den Zeitraum der Reparatur ein Leihwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung zu. Der Sachverständige sollte dir die jeweiligen Klassen im Gutachten notieren.

Leihe nach § 598 BGB:

"Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten."

 

Miete hingegen wird im § 535 BGB geregelt.

 

Man sollte wenigstens elementare Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen kennen, bevor man hier lospostet.:rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich dir natürlich gern auch!

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 16:51

 

Hallo Heike,

dann ruf am besten bei der Versicherung an und teile ihnen mit, dass du dich um einen Gutachter kümmern wirst. Wahrscheinlich wird man versuchen, dir ins Gewissen zu reden, aber wie gesagt du hast einen Anspruch darauf.

Die Bezahlung für deinen eigens beauftragten Gutachter wird die Versicherung im Rahmen des Wiederherstellungsaufwandes begleichen!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Hi Metehan

vielen Dank für deine Info,

Das heißt also ich muss den Gutachter erstmal bezahlen und bekomme das geld dann von der Versicherung wieder ? oder wie läuft das ?

Zitat:

Das heißt also ich muss den Gutachter erstmal bezahlen und bekomme das geld dann von der Versicherung wieder ? oder wie läuft das ?

Zitat:

 

Du bist natürlich Auftraggeber des Gutachtens und daher auch (eigentlich) verpflichtet das Gutachten zu bezahlen, das Geld bekämst Du dann von der Versicherung wieder. In der Praxis ist es aber üblich, das du bei Deinem Sachverständigen eine Abtretungserklärung unterschriebst und er somit seine Rechnung direkt bei der gegn. Versicherung einreicht und diese ihn bezahlt.

Das ist bei mir so Kundendienst und absolut üblich (Ausnahmen bestätigen die Regel). Rein rechtlich kann sich der Sachverständige dennoch jeder Zeit auch an Dich zwecks Zahlung wenden, aber in der Praxis gibt es da bei klarer Schuldfrage eigentlich keine Probleme.

 

@ twelferider

Schau mal was ich um 16.02 Uhr in meinem Beitrag zur Leihe und Miete geschrieben habe.

@KSV

Das Zitieren sollten wir noch etwas üben.

So sieht das nämlich besser aus:

 

Zitat:

Original geschrieben von KSV

 

@ twelferider

Schau mal was ich um 16.02 Uhr in meinem Beitrag zur Leihe und Miete geschrieben habe.

Richtig, das hattest du.

Umso schlimmer, dass einige (halbwissende) hier nicht einmal alle Postings durchlesen, bevor sie hier mit ihrem "Fachwissen" auftrumpfen.

In der Beziehung stehe ich mit diesem Forum bzw. der Forensoftware auf Kriegsfuss. Wie sprechen da wohl eine unterschiedliche Sprache.

Zitat:

@KSV

 

Das Zitieren sollten wir noch etwas üben.

 

So sieht das nämlich besser aus:

Zitat:

 

Komisch wenn ich vor dem Zitat schreibe klappt es umgekehrt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

 

4.) Dir steht für den Zeitraum der Reparatur ein Leihwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung zu. Der Sachverständige sollte dir die jeweiligen Klassen im Gutachten notieren.

Leihe nach § 598 BGB:

"Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten."

 

Miete hingegen wird im § 535 BGB geregelt.

 

Man sollte wenigstens elementare Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen kennen, bevor man hier lospostet.:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich dir natürlich gern auch!

Hallo twelferider,

vielen Dank für die Klarstellung. Das es zu dem Begriff eine klare gesetzliche Unterscheidung gibt, war mir nicht bekannt. Der "elementare Unterschied" findet jedoch im alltäglichen Sprachgebrauch nur bedingt Berücksichtigung, daher denke ich, dass die Botschaft angekommen ist.

Kleiner Tipp am Rande, man sollte andere Leute nicht sofort als halbwissend abstempeln, zeugt nicht unbedingt von einer freundlichen Gesinnung! Im Übrigen bin ich promovierter Maschinenbauingenieur und habe von den rechtlichen Spitzfindigkeiten keinen 100%igen Überblick. Aber dann gleich als Halbwissender bezeichnet zu werden. Na ja!

Grüße!

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 17:13

vielen lieben Dank ihr habt mir klasse geholfen lieben Gruß Heike

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachter bei Unfall bitte dringend um eure Hilfe