Schadensregulierung nach Gutachten (Kürzung)
Hallo zusammen. Leider kenne ich mich mit Versicherungen bzw. Schadensregulierungen etc. überhaupt nicht aus, vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben 🙁
Ende Januar hat ein älterer Herr beim ausparken auf einem Friedhofsparkplatz mein Heck mitgenommen. Ich stand zum Glück in der Nähe, habe die Polizei gerufen und alles wurde geregelt. Muss dazu sagen, das der ältere Herr ziemlich uneinsichtig war und meinte „für die kleine Macke lohnt sich das doch gar nicht“, hat sich nicht ein einziges Mal entschuldigt und wollte den Polizisten noch ihren Job erklären. Ohne ihm zu Nahe treten zu wollen oder etwas gegen Ältere Menschen am Steuer zu haben (bin selber Altenpflegerin), gehörte dieser Mann in seiner körperlichen Verfassung aber auch nicht mehr als Fahrer in ein Auto. Aber das ist ein anderes Thema..
Ich also zu einer Werkstatt für einen Kostenvoranschlag. Für mich sah der Schaden auch nicht soooo schlimm aus daher dachte ich das würde genügen. Der Kostenvoranschlag haute mir dann aber einen Preis von 1.748€ um die Ohren. Ich bin daraufhin auf Anraten zu einem Sachverständigen und habe ein Gutachten erstellen lassen, dieses nannte einen Preis von 1.764€. Alles bei der Versicherung eingereicht. Einschließlich der Rechnung für die Erstellung des Gutachten in Höhe von 597€. Möchte fiktiv abbrechen, da mich der Schaden an sich nicht stört (bis auf das optische) und ich nicht die Notwendigkeit sehe den Schaden jetzt direkt reparieren zu lassen.
Heute bekam ich nun eine E-Mail der gegnerischen Versicherung, in der das Gutachten gekürzt wurde. Zwar „nur“ um knapp 110€ aber es geht mir ums Prinzip. Als Grund dafür wird eine Werkstattalternative genannt, die wohl günstiger sein soll. Nach einigen Google Suchen habe ich entdeckt dass das wohl eine „Masche“ von Versicherungen sein soll, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Verstehe ich grundsätzlich auch, allerdings finde ich das mir das gesamte Geld zusteht wenn ein Gutachter das so berechnet. Die 110€ fallen bei mir jetzt nicht ins Gewicht, wenn Versicherungen dies allerdings öfter machen und alle das so hinnehmen, sparen sie sich ja schon einiges ein.
Nun habe ich gelesen das man am besten einen Anwalt einschalten soll. Allerdings hätte ich diesen wohl direkt einschalten sollen da für ihn in der jetzigen Situation ja nicht mehr viel rausspringt?
Lohnt es sich überhaupt wegen 110€ noch weitere Schritte zu gehen? Wenn Ja, reicht es wenn man der Versicherung auch erst einmal selber „droht“ in der Hoffnung das diese einknickt und nicht wirklich noch der lange Weg mit Anwalt etc. gegangen werden muss? Oder würdet ihr es in Anbetracht dessen, das es hier ja nicht um mehrere Hunderte oder gar tausend Euro geht, einfach belassen? bin auch ehrlich und gebe zu, das aufgrund des blöden Verhaltens des älteren Herrns natürlich auch die Wut etwas mitspielt
18 Antworten
und noch mal ergänzend zur Klarstellung:
Es geht bei der Gleichwertigkeit nicht darum ob die Firma Blechbirne GmbH & Co Kg einen Unfallschaden genau so fach- und sachgerecht Instandsetzen kann, wie die VAG oder die Audi Werke....usw...
Das kann und muss man voraussetzen können, das eine Meisterwerkstatt dies beherrscht. (Stichwort Mangel aus Werkvertrag)
Vielmehr geht es darum, ob die Firma Blechbirne die gleichen Voraussetzungen -in allen Belangen- besitzt, wie die Markenwerke.
Und genau daran hapert es nämlich regelmäßig.
Es fehlen
- vom Hersteller für die Repatur vorgeschriebene Werkzeuge
- vom Hersteller publizierte und tagesaktuelle Reparatutleitfäden
- vom Hersteller vorgegeben Betriebsmittel
- vom Hersteller durch Schulungen auf die einzelnen Fahrzeuge qualifizierte Mitabeiter*
usw....
Das kann und wurde im Rahmen der Gutachtenerstellung nämlich festgestellt (und nicht nur von mir sondern auch von meinen Kollegen)
*und damit meine ich nicht die Klimaservice- Schulung oder die Schulungen welche von einigen
Systemherstellern über die Zulieferbetriebe im Aftersales Markt angeboten werden.
und nicht umsonst publizieren die Kalkulationsabieter für Sachverständigen und Werkstätten die nachstehenden Arbeitpositionen in Ihren Programmen:
Empfohlener Nachweis
Dokumentation / Lichtbilder der Reparaturdokumentation bzw. Archivierung auftragsbezogen
IFL-Temi 06-2020
Umfassttext
Lesen des textlichen Inhaltes der notwendigen Reparaturanleitungen, damit die fachlich korrekten Vorgehensweisen und somit die Einhaltung der Reparaturvorgaben der OEM berücksichtigt werden. Um Beschädigungen und somit Regressansprüche zu vermeiden, müssen Informationen zu speziellen und fahrzeugspezifischen De.-Montage bzw. Instandsetzungsarbeiten berücksichtigt werden können. Dies erfordert die Überprüfung der fahrzeugindividuellen, tagesaktuellen Reparaturleitfäden auf entsprechende Hinweise. So braucht es Informationen zu Spezialwerkzeugen, zu nicht zerstörungsfrei demontierbaren (nicht wieder verwendbaren Anbauteilen), speziellen Dicht-und Klebestoffen, Drehmomenten, Schweißverbindungen usw. Die Umfänge der Reparaturanleitungen variieren stark, so sind auch 25 Din A4 Seiten lange Premium Reparaturleitfäden Stand der Technik.
Das sagt eigentlich in Kurzform so ziemlich alles aus.
Aber es gibt hier bei MT sicher wieder den einen oder anderen der das besser weiß,
oder es zumindst glaubt....🙄
Das hat nichts mit königlich bayerisches Amtsgericht zu tun, sondern damit, dass das Gericht in jeder Phase des Rechtsstreit auf eine gütliche Einigung hinwirken soll.
Nebenbei, besonders, wenn eine RS-Versicherung im Spiel ist, wird oft der Vergleich "auf besonderes Anraten des Gerichts" geschlossen.
Ich mache hier zu, da der TE seinen Account gelöscht hat.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator