Schadensfreiklassen kaufen? SERIÖS? Legal??
Ein Versicherungsmarktlert bietet mir an mir SF klassen zu verkaufen. Quasi dass er mich von SF1/5 auf SF4 einstuft.
Was meinst ihr dazu?
Führerschein habe ich seit 3 Jahre und verischere zum ersten mal ein Auto
Beste Antwort im Thema
Der deutschen Schrift nicht mächtig und dann noch die Frage ob man einen Rabatt kaufen kann......Laße das mal lieber sein................
MfG kheinz
16 Antworten
Der deutschen Schrift nicht mächtig und dann noch die Frage ob man einen Rabatt kaufen kann......Laße das mal lieber sein................
MfG kheinz
Sagen wir mal so, wenn der Makler einen guten Draht zu einer Versicherung hat und sich die bessere Einstufung bezahlen lässt, finde ich das ok. An dem Abschluss selber verdient der kaum etwas.
Allerdings würde ich das erst bezahlen, wenn das auch wirklich klappt.
Die Versicherung sollte im normalen Preissegment ansässig sein. Ein Rabatt auf einen hohen Preis bringt nichts.
Ist dieser Schadenfreiheits-Rabatt auch mitnehmbar, also wird bei einem Versicherungswechsel bestätigt? Oder gilt er nur dort und im Hintergrund läuft die normale Entwicklung?
Und natürlich kommt es auf den Preis an. Für MICH wäre das absolute Maximum das, was ich im ersten Jahr einspare dadurch.
Moin,
das ist weder legal, noch seriös!
Ich komme selber aus der Branche und natürlich kann man für einen Kunden mal was Gutes tun, das dann aber unentgeltlich! Sich das dann aber noch bezahlen lassen, geht gar nicht.
Ich persönlich würde einen solchen Makler bei der Industrie- und Handelskammer anzeigen!
Zitat:
@crafter276 schrieb am 10. Januar 2019 um 11:31:26 Uhr:
Der deutschen Schrift nicht mächtig und dann noch die Frage ob man einen Rabatt kaufen kann......Laße das mal lieber sein................MfG kheinz
Bei dir sieht's aber auch nicht besser aus. Und nu?
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Wenn überhaupt, gehört dieser Thread hier hin:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html
Ich werde mal bimmeln und um Verschiebung bitten.
Und schon wieder ein Grund warum mein Vertrauen in solche Versicherungsfuzzis in den letzten 25 Jahren ganz schön gesunken ist.
Das geht legal nicht, die Rabatt-Übertragung von einem Fremden ist meiner Meinung nach nicht möglich. Zumindest bei uns nicht.
Wenn er das schafft, dann nur mit falschen Angaben. Scheint kein seriöser Kollege zu sein!
Zitat:
@27239 schrieb am 10. Januar 2019 um 18:20:46 Uhr:
Das geht legal nicht, die Rabatt-Übertragung von einem Fremden ist meiner Meinung nach nicht möglich. Zumindest bei uns nicht.
Wenn er das schafft, dann nur mit falschen Angaben. Scheint kein seriöser Kollege zu sein!
SFR-Übertrag ist nur innerhalb der Familie möglich (Partner, Kinder, Enkel) Z. T. auch Übertrag von jur. Person auf nat. Person möglich, wenn entsprechender Zusammenhang.
… oder es sind irgendwelche halbseidenen Sondereinstufungen, die beim nächsten Versicherungswechsel nicht weitergegeben werden.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 10. Januar 2019 um 18:41:55 Uhr:
… oder es sind irgendwelche halbseidenen Sondereinstufungen, die beim nächsten Versicherungswechsel nicht weitergegeben werden.
Dann macht es aber auch keinen Sinn, wenn der Makler diese "verkaufen" will.... Entweder ist es eine legale Sondereinstufung (SF 4 ist da schon ungewöhnlich) oder es ist keine. Aber möglicherweise weiß der TE ja noch nichts von seinem neuen Opa, dessen SF er übernehmen soll 😁
Und selbst da kann er SF 4 nicht übernehmen, da er gerade mal 3 Jahre den Lappen hat.
Fazit: Finger weg
Gehen tut alles, die Frage ist wer prüft das nach.
Vielleicht gibt es ja Versicherungen die bei 3 Jahre FS dann SF 4 vergeben.
Viel wichtiger ist die Höhe des Beitrages. Zu verschenken hat keiner was
Dieser Punkt wurde schon vor Jahren hier im Forum diskutiert.
Seinerzeit bot die Janitos-Versicherung an, SF- Klassen nicht nur von Verwandten, sondern auch von Fremden zu übernehmen.
Ob heute noch möglich, keine Ahnung.
O.
Vor Jahren war die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten von Jedem auf Jeden bei allen Versicherungen gängige Praxis.
Mittlerweile haben die Meisten dies in ihren AKB drastisch eingeschränkt. Trotzdem kann jede Gesellschaft dies, auch im Einzelfall, machen. Daran ist absolut nichts unseriös und erst recht nichts illegal.
Unseriös ist es dagegen, wenn sich hier jemand als für Versicherungen arbeitender "Fachmann" ausgibt und auf Grund mangelnder Fachkenntnisse blanken Unsinn verbreitet...
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 10. Januar 2019 um 18:41:55 Uhr:
… oder es sind irgendwelche halbseidenen Sondereinstufungen, die beim nächsten Versicherungswechsel nicht weitergegeben werden.
Ich würde stakt davon ausgehen, dass es genau das ist.