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Schadensfreiheitrabatt von einem Verstorbenen übernehmen?

Themenstarteram 4. Oktober 2018 um 8:44

Hallo Forum

Wir haben in der Familie meines Onkels jetzt den folgenden Fall:

Der Onkel ist im Sommer gestorben und der bisher auf ihn zugelassene Wagen soll von der Tochter übernommen werden. Dieser Wagen wäre dann der Zweitwagen. Meine Cousine hat bereits seit 1985 ihren Führerschein und fährt seit dem (unfallfrei) u.a. den Wagen ihres Mannes.

Jetzt kam ihr die Idee, den Schadensfreiheitsrabatt SF30 ihres Vaters zu übernehmen.

Ich bin der Meinung, dass das vermutlich nicht möglich ist, da ihr Vater verstorben ist und somit nicht (aktiv) ihr den Schadenfreiheitsrabatt übertragen kann. Ich habe ihr aber auch geraten, sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. Sie hat jetzt aber Angst, damit schlafende Hunde zu wecken, da der Wagen ja noch (über ihren Vater) versichert ist und so von ihr genutzt werden kann.

Hat jemand von euch Erfahrungen mit diesem Thema?

Vielen Dank und viele Grüße

der Michael Mark

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43 Antworten

Ich habe hier noch das Formular meiner Versicherung liegen

Dort kann auch angegeben werden das der bisheriger Schadenfreiheitsrabatt -Inhaber am ….. verstorben ist

Das muss vermutlich mit Sterbeurkunde nachgewiesen werden

Ich meine das der Zeitraum nach dem Tod begrenzt ist wo umgeschrieben werden kann.Ich würde es also bald in die Wege leiten

 

Ich sehe da kein Problem für eine Übertragung

Soll einfach das Auto auf sich zulassen und sich den SF übertragen lassen. Das geht i.d.R. problemlos.

Einfach die Versicherung anrufen und mit denen sprechen. Wenn die das nicht machen, eine andere Versicherung suchen und den SF dorthin mitnehmen.

Durch den Erbfall ist die Dame bereits Eigentümerin und der Versicherungsvertrag ist auf sie übergegangen. Erstmal die SF-Übertragung mit der Bestandsversicherung klären und dann weiter sehen.

Themenstarteram 4. Oktober 2018 um 10:34

Puh, seid ihr aber schnell.

Vielen Dank für die Informationen. Ich werde das an meine Cousine weitergeben und später hier berichten.

Viele Grüße

der Michael Mark

Geht problemlos, ich habe heuer den SFR meines verstorbenen Schwiegervaters übernommen (Übertrag von Versicherung A auf Versicherung B)

So aus der Erinnerung heraus muss der Übernehmer aktiv mit diesem Fahrzeug am Verkehr teilgenommen haben, quasi den SFR mit erfahren haben. War jedenfalls vor einigen Jahren noch so, als ich den SFR von meiner Mutter übernommen habe.

Peter, das ist immer noch so.

Ich glaube, dass ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Den SFR (35%) meines verstorbenen Schwiegervaters hat meine Frau problemlos übertragen bekommen.

Peter, was Du wahrscheinlich meinst - der Übernehmer muss seine Führerschein so lange haben, dass er sich ihn selber hätte erfahren können - das muss aber nicht mit diesem Auto passiert sein.

Es kann sein, das einige Versicherungen da zickiger als andere sind.

Nö, das meinte ich tatsächlich so, wie ich es schrieb. Hab damals extra das Auto meiner Mutter einige Wochen gefahren (bis ich es endlich verkaufen konnte), nur damit ich die Frage wahrheitsgemäß beantworten konnte :p. Und gaaaaanz früher hab ich die Kisten meiner Eltern ja schließlich auch gefahren. Sogar unfallfrei, geschrottet habe ich nur meine eigenen Autos.

Bei mir was es die HUK Coburg.

Bei uns die Provinzial, meine Frau hat den Wagen dann auch einige Zeit gefahren. Sie ist mit der Bahn da hin, es dauert einige Zeit eine Wohnungsauflösung und eine Beisetzung zu organisieren.

Egal - ich glaube immer noch an die Zickigkeit von Versicherungen...:D

Logo, früher wurden die SFR's sogar gehandelt, nicht nur Übertragung innerhalb der Verwandtschaft.

In der Regel ist die Übertragung in gerader Linie auch bei Tod kein Problem. Die SF Klasse muss selbst erfahrbar gewesen sein. Machbar ist noch die Übertragung an den Ehepartner, wenn vorher von "oben" übertragen wurde

Aber aufgepasst, einmal auf den Ehepartner übertragen bekommt man den nie wieder zurück - zumindest laut Auskunft der HUK. Drum prüfe, wer sich ewig bindet...

Richtig Peter.

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