Schadensfreiheitklasse nochmal übernehmen

Hi zusammen,

hätte da eine Frage an euch. Ich hatte 2002 ein Motorrad und damals die SF-Klasse von meinem Vater übernommen. 2003 hatte ich dann einen selbstverschuldeten Unfall und die Versicherung übernahm den Schaden (Vollkasko). Seit 2004 hatte ich kein Auto und kein Motorrad mehr und würde jetzt gerne wieder ein Motorrad holen. Meine Frage wäre: Kann ich die aktuelle SF-Klasse von meinem Vater nochmal übernehmen? Meine SF-Klasse ist praktisch verjährt (7 Jahre). Und hat der Unfall dann noch irgendwelche Konsequenzen für mich heutzutage (also von den Beiträgen her)?

Schon mal vielen Dank und viele Grüße
Markus

15 Antworten

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. Juni 2018 um 17:59:12 Uhr:


Ein SF verjährt nie, sofern du den erforderlichen Nachweise hast.
Bei einem erloschenen Vertrag muss die Versicherung die Daten nach 10 Jahren löschen. Deshalb vorher eine Bescheinigung nach pflVG ausstellen lassen

Ich vertrete die LVM, auch nach 10 Jahren bleiben vorhandene SFR sichtbar,
damit dem VN kein Schaden entsteht.
Das ein SFR nie verjährt, kann ich so nicht bestätigen.
Habe den SFR bei anderen Gesellschaften beantragt, die gerade über die 10 Jahre drüber weg waren (bei einigen sogar 7), die haben mir den SFR nicht mehr bestätigt.
Mit Bescheinigung wäre es sicher möglich, wenige denken bei einer Abmeldung daran.

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