Schadensfreiheitklasse nochmal übernehmen
Hi zusammen,
hätte da eine Frage an euch. Ich hatte 2002 ein Motorrad und damals die SF-Klasse von meinem Vater übernommen. 2003 hatte ich dann einen selbstverschuldeten Unfall und die Versicherung übernahm den Schaden (Vollkasko). Seit 2004 hatte ich kein Auto und kein Motorrad mehr und würde jetzt gerne wieder ein Motorrad holen. Meine Frage wäre: Kann ich die aktuelle SF-Klasse von meinem Vater nochmal übernehmen? Meine SF-Klasse ist praktisch verjährt (7 Jahre). Und hat der Unfall dann noch irgendwelche Konsequenzen für mich heutzutage (also von den Beiträgen her)?
Schon mal vielen Dank und viele Grüße
Markus
15 Antworten
1.) Man kann soviele SFR übernehmen, wie man erhält. Also wenn Dein Vater einen freien hat, kannst Du den übernehmen.
2.) SFR verfällt erst nach 10 Jahren (neue Verjährung löst 7 Jahre ab). Ist aber dann auch schon verlohren.
3.) Der freie SFR darf nicht länger als 12 Monate ruhen.
4.) Dein Führerschein muss durchgehend gültig gewesen sein.
5.) Für das Wagniss das auf Deinen vater versichert ist musst Du einen gültigen Führerschein haben.
Bsp. Vertrag vom Vater ist ein LKW, Du hast keinen LKW-Führerschein, somit kannst Du den SFR nicht übernehmen.
Bsp. Vertrag vom Vater ist ein PKW, Du hast einen PKW-Führerschein, also kannst Du den SFR übernehmen, auch auf ein Motorad! 😉
Ich glaub ich habe gerade einen ziemlichen Schmarrn geschrieben 😮
Anscheinend ist es ja so, dass wenn ich von meinem Vater damals die SF-Klasse übernommen hätte, wär er ja selber wieder bei Null mit dem Rabatt. Ich glaube er hat dann wahrscheinlich das Motorrad bei sich mitversichert. Sorry, ist schon so lange her und ich kenn mich da nicht aus. Ich seh meinen Vater demnächst und werd ihn da nochmal fragen. Wäre es dann am besten, wenn ich das Motorrad über ihn wieder versichere?
Eventuell findest Du die alten Versicherunsgunterlagen und das kann dann ggf. auch schon reichen, um die alte SF dann fortzusetzen.
Einfach bei der Versicherung des Vaters anfragen, mit welchem SFR die das Motorrad einstufen würden, entsprechenden Beitrag erfragen/ermitteln und zum Vergleich Angebote von anderen Versicherern einholen.
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Dann mach es wieder über deinen Vater. Der kann bestimmt mit SF 2 anfangen. Kostet dann nur die Hälfte
Kannst ja bei der Versicherung deines Vaters anrufen und fragen wie er mit der Zweitwagenregelung anfangen würde
Ich würde mal bei Deiner Versicherung fragen, wo du das Motorrad vor 7 Jahren hattest. Vielleicht ist da ja noch was. Fragen kostet nichts.
Also bei uns verjährt der SFR nicht und kann auch 20 Jahre später wieder aufgelebt werden, also bei deiner Versicherung mal anfragen. Vielleicht ist es dort ähnlich.
Zweitwagenregelung Krad ist doch SF 1/2?
Aber das sieht auch jede Gesellschaft ein wenig anders.
Wo warst du denn versichert?
Zitat:
@27239 schrieb am 8. Juni 2018 um 14:40:36 Uhr:
Also bei uns verjährt der SFR nicht und kann auch 20 Jahre später wieder aufgelebt werden, also bei deiner Versicherung mal anfragen. Vielleicht ist es dort ähnlich.
Zweitwagenregelung Krad ist doch SF 1/2?
Aber das sieht auch jede Gesellschaft ein wenig anders.
Wo warst du denn versichert?
Bei welcher Versicherung bist du, bei der der SFR nicht verjährt ?
Zitat:
@27239 schrieb am 8. Juni 2018 um 14:40:36 Uhr:
Also bei uns verjährt der SFR nicht und kann auch 20 Jahre später wieder aufgelebt werden, also bei deiner Versicherung mal anfragen. Vielleicht ist es dort ähnlich.
Zweitwagenregelung Krad ist doch SF 1/2?
Aber das sieht auch jede Gesellschaft ein wenig anders.
Wo warst du denn versichert?
Bei meiner verjährt der SFR auch nicht
Ein SF verjährt nie, sofern du den erforderlichen Nachweise hast.
Bei einem erloschenen Vertrag muss die Versicherung die Daten nach 10 Jahren löschen. Deshalb vorher eine Bescheinigung nach pflVG ausstellen lassen