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Schadenregulierung nur 50% vom Kostenvoranschlag

Themenstarteram 27. April 2019 um 8:26

Hallo,

mein kleiner Flitzer

Opel Corsa B (ca 76000 km/h )runter hatte einen kleinen Unfall

Kostenvoranschlag wurde in einer Werkstatt ( Opel)erstellt.

Der ermittelte Betrag beläuft sich auf 550€

Nun hat mir die Versicherung die den Schaden reguliert einen

V Scheck über 204 € gesendet da zu diesen Preis es eine Werkstatt machen würde .

Muss ich dies aktzeptieren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. April 2019 um 14:56:52 Uhr:

Ob die der Abwicklung zu Grunde gelegte Art der Reparatur gleichwertig mit der vom TE geforderten ist kann man aus der Ferne aber nicht beurteilen.

Doch, das kann man! Aus der Ferne, aus der Nähe und von überall her.

Die Reparatur in einer freien Werkstatt kann niemals gleichwertig im Sinne des Schadensersatzrechts sein!

Inhalt und Zweck dieses Gesetzes ist es, einen erlittenen Vermögensschaden vollständig zu beseitigen!

Selbst wenn die Versicherung theoretisch die technische Gleichwertigkeit beweisen könnte, reicht dies nicht aus. Denn der Reparatur in der Markenwerkstatt wird am Markt und allgemein eine höhere Wertschätzung entgegengebracht. Demzufolge ist sie ein wertbildender Faktor, genauso wie z.B. Scheckheftpflege und Unfallfreiheit.

Im Übrigen stellt die bloße Benennung von Stundensätzen irgendeiner Werkstatt niemals ein konkretes und annahmefähiges Angebot dar, dass der Geschädigte mühelos und ohne Weiteres ergreifen könnte, ein weiteres Kriterium für eine mögliche Verweisung!

Der Geschädigte müsste erst umfangreiche Recherchen und Aufwand betreiben, um die benannte Werkstatt beurteilen zu können, völlig unzumutbar!

Zitat:

Leider hast du den betreffenden Absatz meines Postings nicht über den ersten Satz hinaus gelesen.

Bevor man es beanstandet, sollte man es erstmal überprüfen...

Du darfst getrost davon ausgehen, dass ich sinnerfassend lesen kann und meine Beanstandungen ihre Richtigkeit haben...

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Lol@ :)

Ich machs mir schonmal bequem. ..

Was muss man jetzt gleich nochmal holen? Bier ist auf alle Fälle schonmal kalt gestellt.... :)

Vorsicht, die Herren - bitte freundlich, sachlich, themenbezogen!

@ Schmatzi18

auch wenn du den advocadus diaboli mimst sollten die Argument mindestens dem ersten Anschein nach in eine kausalen Argumentationskette passen.

Was hat eine eigene Lackiererei mit fachlicher Kompetenz zu tun.

Nicht umsonst sind Vertagwerkstätten verpflichtet Originalteile zu verwenden.

Nur der Geschädigte hat was mit der Klage zu tun, denn er strengt diese an und sein Handeln ist Teil der richterlichen Entscheidung. Der Anwalt ist nur der Helfer/Berater7Lohnknecht, Lotse im juristischen Verfahren des Geschädigten, der Geschädigte hat die Weisungshoheit. Schlechter Helfer- kein bis wenig Erfolg- so einfach ist das. Soviel zu Deinem Kommentar des BGH-Urteils.

Weshalb sollte eine Versicherung einen Schadenersatzanspruch nach Gutachten im Sinne der Gewinnmaximierung nach eigenem Gutdünken abrechnen dürfen.

Wieso bekommt der eine Geschädigte seine Regulierung nach Gutachten zu Vertragswerkstattkonditionen bezahlt der andere nach den Konditionen der Versicherung. Nur weil der Eine vorher immer eine Vertragswerkstatt aufgesucht, hat ist sein Schaden kein anderer.

Ich denke es ist müssig über die fachliche Qualifikation von Vertragwerkstätten und freien Werkstätten zu diskutieren. Das führt zu einer OT- Diskussion, welche den Beweggründen der Versicherung nicht gerecht wird. Ihre Beweggrund ist die Gewinnmaximierung

Aber es sollte die Grundsatzfrage gestellt werden ob der Schadensersatzpflichtige (Versicherer) das Recht haben soll dem Geschädigten die Art, die Weise und die Größenordnung des Schadenersatzes zu diktieren.

Die Schadenshöhe selbst wurde doch zweifelsfrei -Gutachterlich und neutral- festgestellt.

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 30. April 2019 um 23:08:27 Uhr:

Die Schadenshöhe selbst wurde doch zweifelsfrei -Gutachterlich und neutral- festgestellt.

reden wir vom gleichen Fall?

Vorliegend hatte doch lediglich eine Werkstatt eine Berechnung erstellt, wieviel die Durchführung bestimmter Reparaturmaßnahmen bei ihr kosten würde.

Damit ist weder die Notwendigkeit des Reparaturwegs, noch die der ausstellenden Werkstatt belegt...

 

@hk_do

sorry stimmt. nach all den Beiträgen, auch denen von mir, verliertman den Überblick und die Schilderung des TE.

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