Schadenregulierung der gegnerischen Versicherung widersprechen

Mein Kumpel hatte vor ca. 10 Wochen einen leichten Unfall. Eine Frau fuhr in sein stehenendes Auto gegen die Stoßstange. Nicht schlimm, aber das Plaskik war eingedrückt, dazu war der Lack auf 15 cm stark beschädigt. Ich hatte vor Jahren ein ähnlichen Unfall mit dem baugleichen Fahrzeug und belief sich der Schaden auf 1200,- Euro. Die Dame hatte wohl keine Zeit und hinterließ einen Zettel mit der Telefonnummer. Meiner Meinung schon grenzwertig, weil die Polizei das wohl als Fahrflucht wertet. Jedenfalls telefonierten die beiden auf einigten sich auf 400,- Euro. Nach einer Woche ließ die Frau verlauten, dass sie das wohl doch der Versicherung übergegen hat und nicht zahlt. Danach meldete sich schnell die Versicherung bei ihm und schickte ihm einen von der Versicherung beauftragten Gutachter. Leider stimmte er diesem Vorgehen zu. Jedenfalls erhielt er von der Versicherung danach 180,- Euro !!! als Entschädigung. Verständlicherweise war er nun ziemlich angepisst. Begründung war wohl, dass eine höhere Entschädigung eine Wertsteigerung des Wagens darstellen würde. Zugegeben, der Wagen ist ein 20 Jahre alter Volvo, aber technisch in einen top Zustand und defintiv werden diese Wagen höher gehandelt.
Leider hat er nicht auf meinen Rat gehört und hat wohl alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Kann man jetzt im Nachhinein gegen diese Schadenregulierung noch vorgehen und evtl. die Schadenverursacherin noch wegen Fahrerflucht belangen.

Beste Antwort im Thema

@Peppenduster
Vielen Dank für deine rechtssicheren belehrenden Worte. So macht das Posten hier richtig Spaß.

Trotzdem hier mal ein Foto

6214761193298871789418544
28 weitere Antworten
28 Antworten

Die Dame hätte sich unverzüglich, spätestens innerhalb 24h, bei der Polizei melden müssen, wenn der Geschädigte/Fahrer nicht vor Or war. Ob der Zettel dran ist oder nicht, das ist eher eine Frage der Höhe der Strafe. Mit Durchblick kommt man da natürlich auch wieder raus. Aber es macht sicherlich Ärger. Und das scheint die eigentliche Motivation zu sein. Kann ich auch verstehen. Aber mann kann es auch lassen.

Wäre nur dann keine Unfallflucht, wenn die Dame dem anderen Fahrer den Zettel in die Hand gedrückt und sich dann mit seinem Einverständnis verdrückt hätte.
Beim Zettel hinterm Wischer ist die Rechtsprechung eindeutig. Hängt vom Zufall ab, ob der Zettel (drei Tage?) später noch dort ist oder längst vom Winde verweht. Und selbst dann muss der Geschädigte alles weitere erst selbst telefonisch erfragen. Nicht Sinn der Sache und der Vorschrift.
Frage wäre dann höchstens nach der Höhe des Schadens, und wenn ich mir das Bild der Stoßstange so anschaue, da sollten 180,- € für eine Neulackierung durchaus reichen (zumindest bei der mir bekannten Lackiererei). Soll doch einfach mal in einer Lackiererei nachfragen und sagen, der Verursacher sei abgehauen und er müsse daher selbst zahlen. Sonst wird's teurer.

Zitat:

Frage wäre dann höchstens nach der Höhe des Schadens, und wenn ich mir das Bild der Stoßstange so anschaue, da sollten 180,- € für eine Neulackierung durchaus reichen (zumindest bei der mir bekannten Lackiererei).

Ich wüsste bei uns in der Gegend keinen Lackierer, der überhaupt für 180,- Euro was macht. Ich wollte bei meinem Volvo nur den nackten angelieferten Kotflügel lackieren lassen. Das billigste Angebot war 450,- Euro. Wie gesagt, ein ähnliches Schadensbild bei meiner Stoßstange wurde laut Gutachten mit 1200,- Euro beziffert.

Im Prinzip geht es auch nicht darum die Unfallverursacher nachträglich eins auszuwischen, sondern ob man im Nachhinein an der Auszahlungssumme was ändern kann.

Naja... das ist ja geklärt wurden. Das kann man per Gegengutachten mit einem persönlichen Restrisiko

Wenn ich mir das Bild angucke, sollte aber per Smart-Repair für 180€ auch einiges gehen!

Ähnliche Themen

@Holger

das sieht mir hier nach einem, durch den Neuschaden überlagerten Altschaden aus.

Das bedeutet der Stoßfänger hatte in diesem Bereich bereits einen Schaden. Durch einen weiteren Anstoß
wurde dieser dann überlagert.

Die weißen Antragungen deuten auf eine Mauer (Kalksandstein oder ähnliches) hin.

Liege ich da richtig ?

Wie sieht denn der Stoßfänger auf der anderen Seite aus?

im oberen Kunstoffbereich liegen Weißbrüche vor. Dieser ist im übrigen strukturiert.

Diese Struktur kann man nicht wieder herstellen, auch nicht mit Smart Repair

Im Rundungsbereich ist dieser deformiert und aufgestaucht.

Für eine fachgerechte Reparatur muss dieser erneuert werden.

Sicher kann man mit Spachtel und Geschick den Schaden etwas kaschieren, er wird aber immer zu erkennen bleiben.

Mal ernsthaft: die Vorschäden an der Stoßstange sind doch sofort erkennbar. Allein der obere, an sich eigentlich schwarze Teil, weist deutliche, ältere Kampfspuren auf und scheint bisher wohl nicht gestört zu haben. Der Lackschaden ist recht gut zu reparieren und als Smart-Repair mit 180 Euro locker machbar. Oder soll da wieder mal das halbe Auto wegen eventuellen Farbunterschieden auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft lackiert werden?

Ohne jede rechtliche Grundlage wurde zunächst eine einvernehmliche Regelung getroffen, die später zuungunsten des Geschädigten ausgeht.
Ich sehe keine Chance auf die Durchsetzung der Rachegelüste. Zudem bringt es für den Fall nicht mehr an Geld.

Und wenn man mehr als die 180 herausholen will, muss man wohl oder über selbst erst mal Geld in die Hand nehmen. Gegengutachten, ggf. Anwalt etc.

Ob sich das lohnt?
Traut sich der Bekannte nicht selbst, hier zu schreiben?

Zitat:

@UliBN schrieb am 20. November 2016 um 10:44:21 Uhr:


Ohne jede rechtliche Grundlage wurde zunächst eine einvernehmliche Regelung getroffen, die später zuungunsten des Geschädigten ausgeht.
Ich sehe keine Chance auf die Durchsetzung der Rachegelüste. Zudem bringt es für den Fall nicht mehr

Es gab sehr wohl eine rechtliche Grundlage für die einvernehmliche Regelung:

Es besteht Vertragsfreiheit zwischen Parteien. Auch mündlich geschlossene Verträge sind wirksam.

O.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. November 2016 um 09:55:30 Uhr:


@Holger

das sieht mir hier nach einem, durch den Neuschaden überlagerten Altschaden aus.

Das bedeutet der Stoßfänger hatte in diesem Bereich bereits einen Schaden. Durch einen weiteren Anstoß
wurde dieser dann überlagert.

Die weißen Antragungen deuten auf eine Mauer (Kalksandstein oder ähnliches) hin.

Liege ich da richtig ?

Wie sieht denn der Stoßfänger auf der anderen Seite aus?

Jepp, das dachte ich mir als Laie auch. Wahrscheinlich hat sich ein Bekannter der Unfallgegnerin mit etwas Ahnung das geschädigte Auto noch mal angesehen und hat ihr danach empfohlen das ganze lieber die Versicherung regulieren zu lassen, da diese ja auch unberechtigte Ansprüche abwehrt. Hat hier wohl funktioniert.

Grüße
Steini

Zitat:

steini111 schrieb am 20. November 2016 um 11:22:18 Uhr

Jepp, das dachte ich mir als Laie auch. Wahrscheinlich hat sich ein Bekannter der Unfallgegnerin mit etwas Ahnung das geschädigte Auto noch mal angesehen und hat ihr danach empfohlen das ganze lieber die Versicherung regulieren zu lassen, da diese ja auch unberechtigte Ansprüche abwehrt. Hat hier wohl funktioniert.

Grüße
Steini

Wäre eine Erklärung und naheliegend hier.

Da fällt mir doch die Aussage eines sympathischen, jungen Forenmitgliedes von Gestern Abend wieder ein:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. November 2016 um 19:37:53 Uhr:


Die Stoßstange wird wohl entsprechende Vorschäden gehabt haben, wenn der Gutachter auf 180 Euro kommt.

Zitat:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. November 2016 um 11:27:17 Uhr:


Da fällt mir doch die Aussage eines sympathischen, jungen Forenmitgliedes von Gestern Abend wieder ein:

@zille1976 schrieb am 19. November 2016 um 19:37:53 Uhr:
Die Stoßstange wird wohl entsprechende Vorschäden gehabt haben, wenn der Gutachter auf 180 Euro kommt.

Joh. Zecke, bist halt der Forums- Hellseher hier bei MT......😁

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 20. November 2016 um 11:05:46 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 20. November 2016 um 10:44:21 Uhr:


Ohne jede rechtliche Grundlage wurde zunächst eine einvernehmliche Regelung getroffen, die später zuungunsten des Geschädigten ausgeht.
Ich sehe keine Chance auf die Durchsetzung der Rachegelüste. Zudem bringt es für den Fall nicht mehr

Es gab sehr wohl eine rechtliche Grundlage für die einvernehmliche Regelung:

Es besteht Vertragsfreiheit zwischen Parteien. Auch mündlich geschlossene Verträge sind wirksam.
O.

Die rechtliche Grundlage bestand VORHER der Höhe und dem Umfang nach nicht, sondern allenfalls aus dem Schadensrecht heraus. Der Vertrag kam erst NACHHER zustande.

Deine Antwort
Ähnliche Themen