Schadenregulierung Allianz

Hallöchen Leute.Ich habe mal eine Frage.Wir hatten am 02.06.16 einen unverschuldeten Verkehrsunfall.Hat jemand schon mal mit der Allianz als Geschädigter bei einem Unfall zu tun gehabt?Die Unfallverursacherin ist bei der Allianz.Habt Ihr Erfahrung wie lange ungefähr so eine Schadenregulierung dauert?Rechtsanwalt ist eingeschaltet und Gutachten von einem MIR beauftragten Gutachter wurde gleich am 03.06.16 erstellt.Ich weiß wohl das es eine Frist von 4-6 Wochen gibt,aber wird die denn auch eingehalten?Ab wann beginnt die 4-6 Wochen Frist.Mit dem Unfalltag oder erst wo das Schreiben vom Anwalt für die Schadenersatzansprüche dort eingegangen ist?Unser Flitzi hat wirtschaftlichen Totalschaden ??

Beste Antwort im Thema

nun zum x-ten mal:

Der Restwert, welcher der vom Geschädigten beauftrage Sachverständige ermittelt hat ist maßgeblich für den Anspruchsteller.

Und nichts anderes.

Wenn die Versicherung meint, Sie müsste mit einem höheren Restwert um die Ecke kommen, muss sie sich mit
dem Sachverständigen ins Benehmen setzen.

Die einzige Außnahme gilt, wenn der Geschädigte das Auto noch nicht verkauft hat und er bekommt von diesem Restwert der Versicherung Kenntnis.

Dann- und nur dann- muss er zu diesem Restwert verkaufen.

Das ist gängige und aktuelle Rechtsprechnung.

Alles andere Bangemacherei !

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Zeige mir einen Fall wo ein Gericht den Versicherten dazu verdonnert hat an den Geschädigten zu zahlen.

Würde ich auch gerne mal sehen!

Selbst ein nur durchschnittlicher Abschluss der Sekundarstufe 1 sollte zur Benutzung einer Suchmaschine mit geringem Schwierigkeitsgrad befähigen.

Falls nicht bin ich gern behilflich, aber versuchs doch erstmal selbst.

Aber selbstverständlich gibt es solche Urteile !

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Hallo ins Forum,

ich hab' so ein Urteil, da ich den Schädiger und die Versicherung gesamtschuldnerisch verklagt habe. Natürlich habe ich auch einen Titel gegen den Schädiger bekommen, was der Normalfall im Schadenersatzrecht ist. Dass die Versicherung direkt dabei ist ja die Besonderheit des Kfz-Haftpflichtrechts, ändert aber nix an der Tatsache, dass auch ein Anspruch gegen den Schädiger selbst besteht.

Viele Grüße

Peter

PS: Vollstrecken musste ich letztlich nicht, da die Versicherung nach dem Urteil dann doch noch bezahlt hat.

Sorry. Aber solange der Versicherungsschutz zum Schadenzeitpunkzt besteht, wird immer die Versicherung eintrittspflichtig sein. Sonst würde ja der Versicherungsgedanke ad absurdum geführt.

Man kann auch weiterdenken. Was passiert, wenn die Versicherung zum Urteilszeitpunkt insolvent wäre. Selbst dann ist der Schädiger außen vor. Ich würde mich als Geschädigter herzlichst bedanken, wenn mir ein Gericht 200.000.- Euro Schmerzensgeld zusprechen würde und ich mich dann an den Schädiger wenden muss, der gerade auf Sozialhilfe angewiesen ist.

Zitat:

@Backside schrieb am 23. Juni 2016 um 21:54:15 Uhr:


Selbst ein nur durchschnittlicher Abschluss der Sekundarstufe 1 sollte zur Benutzung einer Suchmaschine mit geringem Schwierigkeitsgrad befähigen.

Falls nicht bin ich gern behilflich, aber versuchs doch erstmal selbst.

Vorsicht - Du bewegst Dich inzwischen auf äußerst brüchigem Eis!

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. Juni 2016 um 21:54:28 Uhr:


Aber selbstverständlich gibt es solche Urteile !

Ok, ich formuliere um.

Einen Fall in dem ein Versicherter am Ende tatsächlich mit seinem privaten Vermögen den Schaden begleichen musste, weil die Versicherung sich geweigert hat.

Das wird sicherlich nur dann eintreten, wenn der Schaden höher als die versicherte Deckung ist. Wenn ich es richtig erinnere, so ist ein solcher Schaden vor einigen Jahren tatsächlich eingetreten als ein Pkw auf einer BAB-Brücke gegen die Zugmaschine eines vollen Tanklastzuges geschleudert ist, der Tanklastzug daraufhin die Leitplanke und das Brückengeländer durchbrach und unterhalb der BAB-Brücke auf eine große Menge dort lagernder Kunststoffrohre stürzte. Es ging alles in Flammen auf und die BAB-Brücke wurde durch die Hitze so enorm beschädigt, dass das Teilstück abgerissen und neu errichtet werden musste. Dieser Schaden überstieg die versicherte Deckungssumme und wegen dieses Unfalls haben letztlich alle Versicherungen die versicherbare Deckung auf 100 Mio. EUR in der Kfz-Haftpflicht angehoben. Ob dort der Halter des Pkw wegen dem über seiner Versicherungssumme liegenden Schadensteil privat die Taschen umdrehen musste, weiß ich allerdings nicht. Es könnte sein, dass die Versicherung auch diesen Teil kulant getragen hat. Rechtlich wäre dort der unfallverursachende Pkw-Fahrer schon mit dem Privatvermögen dabei.

Na ja, wenn die Deckung vorher 10 Millionen war und die Sanierung der Brücke 20 Millionen gekostet hat, wird der gute Mann die 10 Millionen wohl auch nicht wirklich gezahlt haben 😉

uhps, hatte noch was editiert. Klar, soviel hat man ja nun auch nicht unterm Kissen zu liegen 😉

Nun zumindest nicht der Durchschnittsbürger.

Wobei so ein kleines Millionenpolster schon ganz angenehm wäre. Wenn man der Kühlschrank kaputt geht oder das Auto.

Gab doch heute im Nachrichtenticker die Meldung, dass die Anzahl der Millionäre in D weiter gestiegen ist .... 😁.

Verdammt, da haben die mich schon wieder übergangen 😁

Na ja, dann muss der normale Lohn halt reichen 😉

🙂

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