Schadenregulierung Allianz

Hallöchen Leute.Ich habe mal eine Frage.Wir hatten am 02.06.16 einen unverschuldeten Verkehrsunfall.Hat jemand schon mal mit der Allianz als Geschädigter bei einem Unfall zu tun gehabt?Die Unfallverursacherin ist bei der Allianz.Habt Ihr Erfahrung wie lange ungefähr so eine Schadenregulierung dauert?Rechtsanwalt ist eingeschaltet und Gutachten von einem MIR beauftragten Gutachter wurde gleich am 03.06.16 erstellt.Ich weiß wohl das es eine Frist von 4-6 Wochen gibt,aber wird die denn auch eingehalten?Ab wann beginnt die 4-6 Wochen Frist.Mit dem Unfalltag oder erst wo das Schreiben vom Anwalt für die Schadenersatzansprüche dort eingegangen ist?Unser Flitzi hat wirtschaftlichen Totalschaden ??

Beste Antwort im Thema

nun zum x-ten mal:

Der Restwert, welcher der vom Geschädigten beauftrage Sachverständige ermittelt hat ist maßgeblich für den Anspruchsteller.

Und nichts anderes.

Wenn die Versicherung meint, Sie müsste mit einem höheren Restwert um die Ecke kommen, muss sie sich mit
dem Sachverständigen ins Benehmen setzen.

Die einzige Außnahme gilt, wenn der Geschädigte das Auto noch nicht verkauft hat und er bekommt von diesem Restwert der Versicherung Kenntnis.

Dann- und nur dann- muss er zu diesem Restwert verkaufen.

Das ist gängige und aktuelle Rechtsprechnung.

Alles andere Bangemacherei !

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juni 2016 um 23:31:42 Uhr:


Das wird sicherlich nur dann eintreten, wenn der Schaden höher als die versicherte Deckung ist. Wenn ich es richtig erinnere, so ist ein solcher Schaden vor einigen Jahren tatsächlich eingetreten, als ein Pkw auf einer BAB-Brücke gegen die Zugmaschine eines vollen Tanklastzuges geschleudert ist, der Tanklastzug daraufhin die Leitplanke und das Brückengeländer durchbrach und unterhalb der BAB-Brücke auf eine große Menge dort lagernder Kunststoffrohre stürzte. Es ging alles in Flammen auf und die BAB-Brücke wurde durch die Hitze so enorm beschädigt, dass das Teilstück abgerissen und neu errichtet werden musste. Dieser Schaden überstieg die versicherte Deckungssumme und wegen dieses Unfalls haben letztlich alle Versicherungen die versicherbare Deckung auf 100 Mio. EUR in der Kfz-Haftpflicht angehoben. Ob dort der Halter des Pkw wegen dem über seiner Versicherungssumme liegenden Schadensteil privat die Taschen umdrehen musste, weiß ich allerdings nicht. Es könnte sein, dass die Versicherung auch diesen Teil kulant getragen hat. Rechtlich wäre dort der unfallverursachende Pkw-Fahrer schon mit dem Privatvermögen dabei.

Zum Hintergrund mal etwas genauer:

Richtig ist, dass die Deckungssumme damals 50 Mio. Euro betrug. Der Schaden an der Wiehtalbrücke damals wurde mit ca. 35 Mio. Euro reguliert.

Daraufhin kam der ADAC und verlangte von damals von dem mit ihm zusammenarbeitenden Versicherer die Erhöhung der Deckungssumme auf 100 Mio. Euro. Aufgrund der Ereignisse vom 11.09.2001 hatten es kurz danach die Rückversicherer es abgelehnt, weiterhin eine unbegrenzte Deckung rückzudecken. Es kam die 50 Mio.-Deckung. In Europa haben damals alle Rückversicherer es abgelehnt, die 100 Mio. Deckung abzusichern. Letztlich zahlte der damalige Versicherer, ich meine, es wäre die Zürich gewesen, für nur die Deckungserweiterung an einen kanadischen Versicherer pro Vertrag knapp 15.- Euro.

Da in diesem Moment für die Versicherungsmakler, speziell im Großkundengeschäft, die Beratungsverpflichtung 50 Mio oder 100 Mio aufkam, wurde der Druck auf die deutschen Rückversicherer durch die Platzhirschen der hier agierenden Kfz-Versicherer natürlich sehr groß.

Letztlich wurden dann auch hier die 100 Mio. von anderen Versicherern angeboten. Die hier ansässigen Rückversicherer berechneten für diese Deckung um die 1.- Euro zusätzlich. Man ist sich letztlich darüber im Klaren geworden, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens > 50 Mio. als äußerst gering einzustufen war.

Über die, wie gesagt, ich glaube es war die Zürich, wurde viel gelacht, da der Vertrag mit dem kanadischen Versicherer für 2 Jahre abgeschlossen wurde.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 23:48:56 Uhr:


Na ja, dann muss der normale Lohn halt reichen 😉

Ich drück´ Dir die Daumen, dass der Kühlschrank noch recht lange hält. 🙂

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 23. Juni 2016 um 23:59:26 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 23:48:56 Uhr:


Na ja, dann muss der normale Lohn halt reichen 😉

Ich drück´ Dir die Daumen, dass der Kühlschrank noch recht lange hält. 🙂

Danke, aber der neue ist erst eine Woche alt 😁

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 23. Juni 2016 um 22:14:52 Uhr:


Was passiert, wenn die Versicherung zum Urteilszeitpunkt insolvent wäre. Selbst dann ist der Schädiger außen vor.

Nach welcher Vorschrift sollte die Haftung des Fahrers bzw. Halters entfallen, wenn der Versicherer insolvent ist?

Zitat:

Ich würde mich als Geschädigter herzlichst bedanken, wenn mir ein Gericht 200.000.- Euro Schmerzensgeld zusprechen würde und ich mich dann an den Schädiger wenden muss, der gerade auf Sozialhilfe angewiesen ist.

Und es wäre für den Geschädigten hilfreich, wenn nicht nur der Versicherer nicht zahlen muss sondern der Schädiger selber auch nicht?!

In der Praxis hilft aber auch in solchen Fällen ggf. die Verkehrsopferhilfe.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juni 2016 um 23:31:42 Uhr:


Wenn ich es richtig erinnere, so ist ein solcher Schaden vor einigen Jahren tatsächlich eingetreten
als ein Pkw auf einer BAB-Brücke gegen die Zugmaschine eines vollen Tanklastzuges geschleudert ist, der Tanklastzug daraufhin die Leitplanke und das Brückengeländer durchbrach

Das war der Unfall an der Wiehltalbrücke. Wie schon erläutert wurde, reichte die Deckungssumme der Versicherung in diesem Fall.

Zitat:

und unterhalb der BAB-Brücke auf eine große Menge dort lagernder Kunststoffrohre stürzte. Es ging alles in Flammen auf und die BAB-Brücke wurde durch die Hitze so enorm beschädigt, dass das Teilstück abgerissen und neu errichtet werden musste.

Das mit den Kunststoffrohren war an der A57 bei Dormagen. Hier musste die Brücke komplett abgerissen werden, Ursache für das Feuer war aber Brandstiftung. (der wikipedia-Artikel ist übrigens in Bezug auf die Behelfsbrücken fehlerhaft: das war reguläres ziviles Material aus den "Katastrophen-Lagern", nicht von der Bundeswehr).

In beiden Fällen kam übrigens jeweils ein Mensch ums Leben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. Juni 2016 um 19:29:53 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juni 2016 um 23:31:42 Uhr:


Wenn ich es richtig erinnere, so ... gekürzt🙂

Das war der Unfall an der Wiehltalbrücke. Wie schon erläutert wurde, reichte die Deckungssumme der Versicherung in diesem Fall.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. Juni 2016 um 19:29:53 Uhr:



Zitat:

und unterhalb der BAB-Brücke auf eine große Menge dort lagernder Kunststoffrohre stürzte. Es ging alles in Flammen auf und die BAB-Brücke wurde durch die Hitze so enorm beschädigt, dass das Teilstück abgerissen und neu errichtet werden musste.

Das mit den Kunststoffrohren war an der A57 bei Dormagen. Hier musste die Brücke komplett abgerissen werden, Ursache für das Feuer war aber Brandstiftung. (der wikipedia-Artikel ist übrigens in Bezug auf die Behelfsbrücken fehlerhaft: das war reguläres ziviles Material aus den "Katastrophen-Lagern", nicht von der Bundeswehr).

In beiden Fällen kam übrigens jeweils ein Mensch ums Leben.

Ich finde es unproduktiv, wenn durch forentypisch unvollständiges Zitieren die Kernaussage unter den Mantel des Schweigens gelegt, dann eine Nebensächlichkeit nach vorne gestellt und diese korinthisch beackert wird. Meine Kernaussage ist gewesen:

"Das wird sicherlich nur dann eintreten, wenn der Schaden höher als die versicherte Deckung ist. "

Das ist eine unstreitig richtige Antwort auf die zuvor sinngemäß gestellte Frage, wann denn der VN/Schädiger in die Lage der Gefährdung seines sonstigen Privatvermögens käme. Der Zusatz

"Wenn ich es richtig erinnere, so ..."

ist nur nebensächliches Beiwerk und stand ausdrücklich nicht unter dem "Heiligenschein des Allwissens". Gammoncrack hat diesen Teil dann noch in dankenswerter Weise vertieft, was als Hintergrundinfo sicherlich nicht uninteressant ist. Das nun noch weiter zu zerpflücken ... 🙄

Es gab auch mal die "Unbegrenzte" Deckung (begrenzt auf Personenschäden auf die einzelne Person), allerdings ist den Versicherern am Markt das Risiko zu hoch gewesen.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 24. Juni 2016 um 23:16:16 Uhr:


Es gab auch mal die "Unbegrenzte" Deckung (begrenzt auf Personenschäden auf die einzelne Person), allerdings ist den Versicherern am Markt das Risiko zu hoch gewesen.

Den Kfz-Versicherern war das Risiko nie zu hoch. Wie ich schon schrieb, waren es die Rückversicherer, die die Rückdeckung nach dem 11.9.2001 nicht mehr annahmen.

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