Schadenregulierung Allianz
Hallöchen Leute.Ich habe mal eine Frage.Wir hatten am 02.06.16 einen unverschuldeten Verkehrsunfall.Hat jemand schon mal mit der Allianz als Geschädigter bei einem Unfall zu tun gehabt?Die Unfallverursacherin ist bei der Allianz.Habt Ihr Erfahrung wie lange ungefähr so eine Schadenregulierung dauert?Rechtsanwalt ist eingeschaltet und Gutachten von einem MIR beauftragten Gutachter wurde gleich am 03.06.16 erstellt.Ich weiß wohl das es eine Frist von 4-6 Wochen gibt,aber wird die denn auch eingehalten?Ab wann beginnt die 4-6 Wochen Frist.Mit dem Unfalltag oder erst wo das Schreiben vom Anwalt für die Schadenersatzansprüche dort eingegangen ist?Unser Flitzi hat wirtschaftlichen Totalschaden ??
Beste Antwort im Thema
nun zum x-ten mal:
Der Restwert, welcher der vom Geschädigten beauftrage Sachverständige ermittelt hat ist maßgeblich für den Anspruchsteller.
Und nichts anderes.
Wenn die Versicherung meint, Sie müsste mit einem höheren Restwert um die Ecke kommen, muss sie sich mit
dem Sachverständigen ins Benehmen setzen.
Die einzige Außnahme gilt, wenn der Geschädigte das Auto noch nicht verkauft hat und er bekommt von diesem Restwert der Versicherung Kenntnis.
Dann- und nur dann- muss er zu diesem Restwert verkaufen.
Das ist gängige und aktuelle Rechtsprechnung.
Alles andere Bangemacherei !
67 Antworten
Macht nix. Alles gut 🙂.
Mir geht nur diese immer wieder zu findende Falschbehauptung auf den Keks, dass man mit dem Verkauf auf die Meinungsbildung der gegnerischen Versicherung warten müsse. Und das kam ja nicht von Dir 😉.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2016 um 14:57:29 Uhr:
Macht nix. Alles gut 🙂.Mir geht nur diese immer wieder zu findende Falschbehauptung auf den Keks, dass man mit dem Verkauf auf die Meinungsbildung der gegnerischen Versicherung warten müsse. Und das kam ja nicht von Dir 😉.
@berlinerin108
Aktuell läuft bei mir auch gerade eine Unfallabwicklung mit der Allianz. Auch ich habe gleich einen Anwalt eingeschaltet. Es hat erstmal 7 Wochen gedauert (vom Unfallzeitpunkt aus gerechnet), bevor die Versicherung überhaupt auf die Schreiben meines Anwalts reagiert hat. Dann hat sie aber gleich die wesentlichen Zahlungen zugesagt, so z.B. 100% des Wiederbeschaffungswertes meines Fahrzeugs.
Ich vermute, dass Versicherungen später reagieren, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, einfach weil sie damit rechnen, dass sowieso eine Klärung über das Gericht nicht unwahrscheinlich ist. Wenn man dann noch verletzt ist und Behandlungskosten, eventuell Reha und weitere Kosten hinzukommen, wird eine Gerichtverfahren noch wahrscheinlicher. Warum soll die Versicherung dann im Vorfeld schon Zahlungen veranlassen und nicht auf die Entscheidung des Gerichtes warten?
Allerdings muss ich zu meinem Fall auch sagen, dass die Schuldverteilung nicht so eindeutig zu erkennen war wie in deinem Fall. Somit ist natürlich verständlich, dass die Versicherung mit irgendwelchen Zusagen in meinem Fall gewartet hat, bis ihr alle Unterlagen vorlagen, insbesondere das Unfallprotokoll der Polizei. Dies hat eine ganze Weile gedauert, bis die Polizei dies erstellt hatte und dann ging es auch noch über die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung (da ich leicht verletzt war).
Ich hoffe, dass es bei dir schneller geht und auch, dass du nicht auf die Zahlungen der Versicherung angewiesen bist, um die ein neues Auto kaufen zu können.
Daher wünsche ich dir ein bisschen Glück, dass alles klappt, wie du dir das vorstellst.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. Juni 2016 um 20:45:05 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2016 um 14:57:29 Uhr:
Macht nix. Alles gut 🙂.Mir geht nur diese immer wieder zu findende Falschbehauptung auf den Keks, dass man mit dem Verkauf auf die Meinungsbildung der gegnerischen Versicherung warten müsse. Und das kam ja nicht von Dir 😉.
@berlinerin108
Aktuell läuft bei mir auch gerade eine Unfallabwicklung mit der Allianz. Auch ich habe gleich einen Anwalt eingeschaltet. Es hat erstmal 7 Wochen gedauert (vom Unfallzeitpunkt aus gerechnet), bevor die Versicherung überhaupt auf die Schreiben meines Anwalts reagiert hat. Dann hat sie aber gleich die wesentlichen Zahlungen zugesagt, so z.B. 100% des Wiederbeschaffungswertes meines Fahrzeugs.Ich vermute, dass Versicherungen später reagieren, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, einfach weil sie damit rechnen, dass sowieso eine Klärung über das Gericht nicht unwahrscheinlich ist. Wenn man dann noch verletzt ist und Behandlungskosten, eventuell Reha und weitere Kosten hinzukommen, wird eine Gerichtverfahren noch wahrscheinlicher. Warum soll die Versicherung dann im Vorfeld schon Zahlungen veranlassen und nicht auf die Entscheidung des Gerichtes warten?
Allerdings muss ich zu meinem Fall auch sagen, dass die Schuldverteilung nicht so eindeutig zu erkennen war wie in deinem Fall. Somit ist natürlich verständlich, dass die Versicherung mit irgendwelchen Zusagen in meinem Fall gewartet hat, bis ihr alle Unterlagen vorlagen, insbesondere das Unfallprotokoll der Polizei. Dies hat eine ganze Weile gedauert, bis die Polizei dies erstellt hatte und dann ging es auch noch über die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung (da ich leicht verletzt war).
Ich hoffe, dass es bei dir schneller geht und auch, dass du nicht auf die Zahlungen der Versicherung angewiesen bist, um die ein neues Auto kaufen zu können.
Daher wünsche ich dir ein bisschen Glück, dass alles klappt, wie du dir das vorstellst.
Gruß
Uwe
@Uwe Mettmann
Leider bin ich auf das Geld von der Versicherung angewiesen.hat denn der Gegner bei deiner Versicherung Schadenersatzansprüche gestellt?Wir hatten am 2.6.16 den Unfall und am 3.6. wurde das Gutachten erstellt,somit bin ich auch gleich(auch wenn es schwer gefallen ist körperlich) zum RA,der hat dann am 7.6. alles rausgeschickt.Und am 7.6. hatte ich aber auch schon von der Allianz ein Schreiben drin was ich ausfüllen sollte(das habe ich natürlich meinem RA gebracht).Jetzt bin ich noch bis Freitag(24.6.) krankgeschrieben.hatte bzw.habe HWS Distorsion und Thorax-Prellung ?? Die Unfallverursacherin hat an meine Versicherung keine Ansprüche gestellt.Mein Mann hat ja auch alles mitbekommen wie es zu dem Unfall kam und auch eine Frau die nach rechts abbiegen wollte und an der Straße stand.Hätte ich nicht noch voll gebremst hätte es für uns wahrscheinlich schlimmer(schlimmer als wie es jetzt schon ist)ausfallen können meinte die Polizei als sie noch bei uns im Krankenhaus war.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. Juni 2016 um 20:45:05 Uhr:
Warum soll die Versicherung dann im Vorfeld schon Zahlungen veranlassen und nicht auf die Entscheidung des Gerichtes warten?
Zum Beispiel um nicht noch Mehrkosten durch Zinsen oder gar einen Überbrückungskredit zu haben.
Außerdem wird die Versicherung nicht unbedingt einen Prozess als Regelfall anstreben, der kostet ja auch Geld.
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nun zum x-ten mal:
Der Restwert, welcher der vom Geschädigten beauftrage Sachverständige ermittelt hat ist maßgeblich für den Anspruchsteller.
Und nichts anderes.
Wenn die Versicherung meint, Sie müsste mit einem höheren Restwert um die Ecke kommen, muss sie sich mit
dem Sachverständigen ins Benehmen setzen.
Die einzige Außnahme gilt, wenn der Geschädigte das Auto noch nicht verkauft hat und er bekommt von diesem Restwert der Versicherung Kenntnis.
Dann- und nur dann- muss er zu diesem Restwert verkaufen.
Das ist gängige und aktuelle Rechtsprechnung.
Alles andere Bangemacherei !
Genau so ist es.
Problem in der Praxis ist aber immer wieder, dass die Leute keine Ahnung haben und mit dem Verkauf so lange warten, bis das Angebot von der gegnerischen Versicherung da ist.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 22. Juni 2016 um 13:16:05 Uhr:
Genau so ist es.Problem in der Praxis ist aber immer wieder, dass die Leute keine Ahnung haben und mit dem Verkauf so lange warten, bis das Angebot von der gegnerischen Versicherung da ist.
da hast du allerdings Recht........😁
Zitat:
@berlinerin108 schrieb am 22. Juni 2016 um 01:49:01 Uhr:
Leider bin ich auf das Geld von der Versicherung angewiesen.
@berlinerin108
Dann schlage ich vor, teile das über deinen Anwalt der Versicherung mit, und dass du daher erst nach einem Ersatzauto suchen kannst, wenn du das Geld von der Versicherung hast. Daher bittest du so schnell wie möglich den unstrittigen Teil zu zahlen, denn ansonsten fallen für die Wartezeit zusätzliche Kosten für den Nutzungsausfall an.
Zitat:
hat denn der Gegner bei deiner Versicherung Schadenersatzansprüche gestellt?
Nein, er hat keine Ansprüche gestellt.
Zitat:
Jetzt bin ich noch bis Freitag(24.6.) krankgeschrieben.hatte bzw.habe HWS Distorsion und Thorax-Prellung ??
Ich hoffe das wird wieder. Ich hatte da mehr Glück, denn obwohl das Auto ein Totalschaden war (über 20000,- € Reparaturkosten), beide Airbags ausgelöst hatten, hatte ich nur leichte Verstauchungen und leichte Abschürfungen an den Händen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 22. Juni 2016 um 13:16:05 Uhr:
Problem in der Praxis ist aber immer wieder, dass die Leute keine Ahnung haben und mit dem Verkauf so lange warten, bis das Angebot von der gegnerischen Versicherung da ist.
In der Regel lagert man den Schrotthaufen doch aber nicht auf dem eigenen Grundstück oder vor der Haustür, sondern der steht z.B. beim Abschleppunternehmen rum. Damit laufen täglich Standgebühren auf und man sollte schon aus diesem Grund das Schrottfahrzeug möglichst schnell verkaufen.
Gruß
Uwe
Viele Autos sind wirtschaftlicher Totalschaden aber trotzdem noch Fahrbereit.
Die stehen dann zu Hause rum.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 23. Juni 2016 um 14:39:42 Uhr:
Viele Autos sind wirtschaftlicher Totalschaden aber trotzdem noch Fahrbereit.Die stehen dann zu Hause rum.
Leider war meins nicht mehr Fahrbereit :-(
Zitat:
@berlinerin108 schrieb am 22. Juni 2016 um 13:49:01 Uhr:
Auto ist schon vor 2 Wochen von der autoverwertung abgeholt worden :-)
Das juckt hier gerade sowieso keinen der Gelehrten 😁
Die tragen gerade ihre klassiche Grundsatzdiskussion aus, da spielt der aktuelle Fall nur eine untergordnete Rolle 😁
Einfach abwarten...
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. Juni 2016 um 14:47:58 Uhr:
Was zahlt dir die Allianz für solche Posts? 😮
Hm, etwas komisch die Frage.
Warum sollte die Allianz dafür zahlen, dass man ihre Leistungen im Haftpflichtbereich lobt?
Mir als Versichertem ist es [braune Exkremente]egal, wie meine Versicherung rumzickt. Ich hab ja eh nix davon. Deswegen wäre mir als reiner Haftpflicht Kunde das billigste Vergleichsangebot gerade gut genug.
Und ich glaube nicht, dass man sich als Autofaher aussuchen kann "Ach was. Ab sofort lasse ichnnur noch Allianz versicherte Autos auf mich draufknallen. Bloss keine von dieses komischen HUK"
Zitat:
@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 16:39:19 Uhr:
Mir als Versichertem ist es [braune Exkremente]egal, wie meine Versicherung rumzickt. Ich hab ja eh nix davon. Deswegen wäre mir als reiner Haftpflicht Kunde das billigste Vergleichsangebot gerade gut genug.
Das ist dir höchstens solange egal bis der gegnerische Anwalt DICH auf Schadensersatz verklagt weil er auf den fruchtlosen Unterhalt von Brieffreundschaften mit deiner Versicherung keine Lust hat.