Schadenregulierung Allianz
Hallöchen Leute.Ich habe mal eine Frage.Wir hatten am 02.06.16 einen unverschuldeten Verkehrsunfall.Hat jemand schon mal mit der Allianz als Geschädigter bei einem Unfall zu tun gehabt?Die Unfallverursacherin ist bei der Allianz.Habt Ihr Erfahrung wie lange ungefähr so eine Schadenregulierung dauert?Rechtsanwalt ist eingeschaltet und Gutachten von einem MIR beauftragten Gutachter wurde gleich am 03.06.16 erstellt.Ich weiß wohl das es eine Frist von 4-6 Wochen gibt,aber wird die denn auch eingehalten?Ab wann beginnt die 4-6 Wochen Frist.Mit dem Unfalltag oder erst wo das Schreiben vom Anwalt für die Schadenersatzansprüche dort eingegangen ist?Unser Flitzi hat wirtschaftlichen Totalschaden ??
Beste Antwort im Thema
nun zum x-ten mal:
Der Restwert, welcher der vom Geschädigten beauftrage Sachverständige ermittelt hat ist maßgeblich für den Anspruchsteller.
Und nichts anderes.
Wenn die Versicherung meint, Sie müsste mit einem höheren Restwert um die Ecke kommen, muss sie sich mit
dem Sachverständigen ins Benehmen setzen.
Die einzige Außnahme gilt, wenn der Geschädigte das Auto noch nicht verkauft hat und er bekommt von diesem Restwert der Versicherung Kenntnis.
Dann- und nur dann- muss er zu diesem Restwert verkaufen.
Das ist gängige und aktuelle Rechtsprechnung.
Alles andere Bangemacherei !
67 Antworten
Es ist auch nachgewiesen das ich alles getan habe um den Unfall zu verhindern,leider hat es nicht gereicht um ihn zu verhindern.
Der selbst beauftragte Sachverständige und die Beauftragung eines Rechtsanwalts bieten zunächst mal die größere Aussicht auf eine vollständige und korrekte Regulierung. Das kann die Sache sowohl beschleunigen als auch in einem Gerichtsverfahren enden. Die verzögernden Faktoren sind immer sich evtl. widersprechende Sachschilderungen der Unfallbeteiligten und nicht nachvollziehbare Verhaltensweisen von Haftpflichtversicherungen.
Zitat:
@querys schrieb am 20. Juni 2016 um 15:13:14 Uhr[/url]:
Der Traumkunde für die gegnerische Versicherung 🙄
😁😁
Normalerweise wenn das Gutachten vorliegt und die Haftung zweifelsfrei geklärt ist, gehts innerhalb von 1-2 Wochen!
Aufgrund der Unwetter der letzten Wochen und den damit verbundenen vielen Schäden, kann es aktuell u.U. etwas länger dauern!
Bei 2700€ und klarer Haftung wäre meiner Meinung nach kein Anwalt zusätzlich nötig gewesen... Verursacht alles nochmal Kosten und am Ende vom Jahr wird dann über die Beitragsanpassungen gejammert...
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Zitat:
@patrice9279 schrieb am 20. Juni 2016 um 19:16:45 Uhr:
Normalerweise wenn das Gutachten vorliegt und die Haftung zweifelsfrei geklärt ist, gehts innerhalb von 1-2 Wochen!Aufgrund der Unwetter der letzten Wochen und den damit verbundenen vielen Schäden, kann es aktuell u.U. etwas länger dauern!
Bei 2700€ und klarer Haftung wäre meiner Meinung nach kein Anwalt zusätzlich nötig gewesen... Verursacht alles nochmal Kosten und am Ende vom Jahr wird dann über die Beitragsanpassungen gejammert...
Es geht auch noch um Schmerzensgeld ... Deswegen der Anwalt
Der Anwalt ist schon gut.
Steigen am Jahresende die Prämien und die Provisionen für die Vermittler damit dann auch.
Hallo ins Forum,
ich hatte zwar als Geschädigter nicht direkt mit der Allianz zu tun, sondern mit der Direkttochter (Allsecur). Die Schadensregulierung war eine absolute Katastrophe, da die bei einem Gutachten nachbesichtigen wollten. Ich hab' da noch in der Hoffnung zugestimmt, es würde dann laufen. Weit gefehlt, da der Mitarbeiter der Versicherung zwar die Reparatur freigegeben hat, die Wertminderung (500 EUR bei einem im Schadensfall <1 Jahr alten Fahrzeug mit Lackierarbeiten (Motorhaube, Fahrertür) und Gesamtschaden 3.500 EUR) nicht akzeptieren wollte. Die Zahlung an die Werkstatt und meinen Gutachter musste anwaltlich gefordert werden, da meine Schreiben etc. nichts halfen. Wegen der Wertminderung ging's dann vor Gericht, wo die Gegenseite eine Klatsche kassiert hat, vor allem wegen der weiteren Gutachterkosten (>1.000 EUR).
Von daher wäre ich da sehr vorsichtig und an der Stelle der TE würde ich weder einen einen gern als Gutachter bezeichneten Mitarbeiter der Gegenseite ans Auto lassen noch diese Aktion ohne eigenen Anwalt durchziehen. Ist leider so, auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass immer gleich ein Anwalt ran muss, was in anderen Fällen (auch mit fünfstelligen Schadensbeträgen) auch geklappt hat. Nach meinen Erfahrungen mit der Allsecur (die wohl locker auf die Allianz als Muttergesellschaft übertragbar sind) geht's da wohl nur mit Härte.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 20. Juni 2016 um 21:58:13 Uhr:
Hallo ins Forum,ich hatte zwar als Geschädigter nicht direkt mit der Allianz zu tun, sondern mit der Direkttochter (Allsecur). Die Schadensregulierung war eine absolute Katastrophe, da die bei einem Gutachten nachbesichtigen wollten. Ich hab' da noch in der Hoffnung zugestimmt, es würde dann laufen. Weit gefehlt, da der Mitarbeiter der Versicherung zwar die Reparatur freigegeben hat, die Wertminderung (500 EUR bei einem im Schadensfall <1 Jahr alten Fahrzeug mit Lackierarbeiten (Motorhaube, Fahrertür) und Gesamtschaden 3.500 EUR) nicht akzeptieren wollte. Die Zahlung an die Werkstatt und meinen Gutachter musste anwaltlich gefordert werden, da meine Schreiben etc. nichts halfen. Wegen der Wertminderung ging's dann vor Gericht, wo die Gegenseite eine Klatsche kassiert hat, vor allem wegen der weiteren Gutachterkosten (>1.000 EUR).
Von daher wäre ich da sehr vorsichtig und an der Stelle der TE würde ich weder einen einen gern als Gutachter bezeichneten Mitarbeiter der Gegenseite ans Auto lassen noch diese Aktion ohne eigenen Anwalt durchziehen. Ist leider so, auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass immer gleich ein Anwalt ran muss, was in anderen Fällen (auch mit fünfstelligen Schadensbeträgen) auch geklappt hat. Nach meinen Erfahrungen mit der Allsecur (die wohl locker auf die Allianz als Muttergesellschaft übertragbar sind) geht's da wohl nur mit Härte.
Viele Grüße
Peter
Deswegen habe ich auch gleich einen Anwalt genommen.Die Polizei kam ja nochmal ins Krankenhaus um mir und meinen Mann den Autoschlüssel zu überbringen und den Schnipsel von der Aufnahme.Er sagte mir auch es ist klar das die unfallverursacherin schuld habe aber mit Anwalt und Eigenen Gutachter ist man besser dran.Und das Auto ist schon weg,gibt nix mehr zu besichtigen.Besonders wenn man nicht so richtig Ahnung hat ist Anwalt besser wenn man weiß das man keine Schuld hatte.Sie hat ja auch keine Ansprüche an meine Versicherung gestellt,wozu auch.Mein Mann kann bezeugen und es ist auch nachvollziehbar das ich nichts anderes tun konnte als die Vollbremsung.Ich würde echt gern wissen warum sie noch gefahren ist,die ist so übersichtlich die Straße aber dann noch losfahren als ich so nah dran war ,unverständlich.
Manchmal wissen Fahrzeugführer einfach nicht, dass sie an einer sich schleichend entwickelnden Augenerkrankung leiden und ihr reales Sichtfeld sehr viel kleiner ist, als sie es subjektiv wahrnehmen. Manchmal steigt man auch einfach nicht dahinter. Grübel einfach nicht weiter drüber nach.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. Juni 2016 um 14:47:58 Uhr:
Zitat:
@checker001 schrieb am 20. Juni 2016 um 14:15:49 Uhr:
hatte auch einen Totalschaden und die Allianz hat mir wirklich sehr schnell geholfen. Sie hatte sogar einen Gutachter gestellt, das Fahrzeug so wie den Restwert schätzen lassen und die entsprechenden Angebote ins Internet gesetzt.Was zahlt dir die Allianz für solche Posts? 😮
Nichts, es ist wirklich so gewesen. Wäre es nicht schon 9 Jahre her hätte ich dir den ganzen Schriftverkehr schicken können nur irgendwann schmeißt man altes weg.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 20. Juni 2016 um 15:18:06 Uhr:
Zitat:
@querys schrieb am 20. Juni 2016 um 15:13:14 Uhr:
Wer sagt dass es die gegnersiche war?
Er schreibt ja nicht mal dazu ob es Kasko oder KH war.
Vollkasko
Hi, ich würde einfach zum Anwalt gehen. Der regelt das ganze. Die Kosten muss dann die Versicherung übernehmen, wenn du nicht im schuld bist.
Ps: ein Tipp von mir, geh auf garkein Fall auf die Allianz Versicherung zu. Ich hatte damals auch Probleme mit denen, hab den Fehler gemacht, denen vertraut zu haben. Letztendlich haben die den Beitrag bezahlt, nach dem ich einen Anwalt eingeschaltet habe. Später haben die von der Allianz sich für die Umstände entschuldigt !
Viel Glück
Zitat:
@berlinerin108 schrieb am 20. Juni 2016 um 15:41:00 Uhr:
Es ist auch nachgewiesen das ich alles getan habe um den Unfall zu verhindern,leider hat es nicht gereicht um ihn zu verhindern.
Das nennt sich im versicherungsdeutsch "unabwendbarkeitsnachweis".
Ansonsten können nämlich Versicherungen gerne 25% Mitschuld anhaften, und begründen das dann mit der sog. "Betriebs Gefahr", die von jedem Fahrzeug ausgehen würde.
Ganz wichtig:
Erst die restwertangebote abwarten, denn Versicherungen geben unfallwagen gerne in eine sog. Restwertbörse ins Internet ein, wo teilweise von unfallwagenaufkäufern bis zum fünffachen des Restwertes geboten werden....
Und.... Die Versicherungen nehmen dann diesen Wert, und ziehen das von der Versicherungsleistung ab.
Also nicht voreilig verkaufen, nur weil ein Abschleppdienst vielleicht €500.-- oder sogar € 1000.-- mehr bietet als der im Gutachten ausgewiesene Restwert.
Das gab es früher vor 20 Jahren einmal so, dass die im Gutachten ausgewiesenen Restwerte bindend waren,
Und man durchaus DM 500 bis DM 1000.-- legal mehr rausschlagen dürfte.
Sobald der selbst beauftragte Sachverständige dem Geschädigten mitteilt, dass ein (ggf. nur wirtschaftlicher) Totalschaden vorliegt und er einen bestimmten Restwert festgelegt hat, darf man als Geschädigter zu genau diesem Preis sofort verkaufen. Sollte die Versicherung dann Abzüge machen, wird sie ggf. vom Gericht zum x-ten Male ins Urteil geschrieben bekommen, dass das nicht korrekt war.
Es ist eine völlig falsche Aussage, wenn hier 100%-wahrheitswidrig behauptet wird, dass man als Geschädigter der gegnerischen Versicherung die Chance geben müsse, in der Restwertbörse irgendein höheres Angebot zu erzielen!
Edit:
Fahrzeuge, die zu erstaunlichen Preisen über solche Restwertauktionen gehen, tauchen oft später als zusammengepfuschte Unfallwagen wieder auf, die übelste Manipulationen aufweisen. Auch geklaute Fahrzeuge werden auf diesem Wege schon mal mit "neuen" Papieren ausgestattet. Diesen Sumpf sollte man nicht auch noch unterstützen!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2016 um 09:46:45 Uhr:
Sobald der selbst beauftragte Sachverständige dem Geschädigten mitteilt, dass ein (ggf. nur wirtschaftlicher) Totalschaden vorliegt und er einen bestimmten Restwert festgelegt hat, darf man als Geschädigter zu genau diesem Preis sofort verkaufen. Sollte die Versicherung dann Abzüge machen, wird sie ggf. vom Gericht zum x-ten Male ins Urteil geschrieben bekommen, dass das nicht korrekt war.Es ist eine völlig falsche Aussage, wenn hier 100%-wahrheitswidrig behauptet wird, dass man als Geschädigter der gegnerischen Versicherung die Chance geben müsse, in der Restwertbörse irgendein höheres Angebot zu erzielen!
Edit:
Fahrzeuge, die zu erstaunlichen Preisen über solche Restwertauktionen gehen, tauchen oft später als zusammengepfuschte Unfallwagen wieder auf, die übelste Manipulationen aufweisen. Auch geklaute Fahrzeuge werden auf diesem Wege schon mal mit "neuen" Papieren ausgestattet. Diesen Sumpf sollte man nicht auch noch unterstützen!
Mein Flitzi ist schon im Schrott :-(