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Schadenfreiheitsrabatt verkaufen/versteigern... Ist das Legal?

Themenstarteram 5. April 2014 um 18:34

Die Frage steht schon im Titel: ist es legal, für die Übertragung des SFR auf einen Fremden Geld zu verlangen?

Habe nun schon eine Stunde recherchiert und ausser Halbwissen in Foren konnte ich keine Angabe dazu finden... Weiss jemand bescheid?

Beste Antwort im Thema

@te

du scheinst wohl nicht ganz dicht zu sein, so wie du mit den usern hier umgehst, die dir helfen wollen, ist nervend.

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Moin,

die Diskussion ist ja gut, nur bitte die Grenze zur Werbung nicht überschreiten in dem gleich mal die Kompletten Kontaktdaten hier veröffentlicht wurden. Daher habe ich diesen Beitrag entfernt.

Im übrigen weise ich schon mal vorsorglich darauf hin dass Werbung in Signatur bzw Usertitel auch nicht gestattet ist.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Sollte die Janitios tatsächlich jedweder Rabattübertragung zustimmen, fördert sie sicherlich einen von der Versicherungswirtschaft nicht gewollten Rabatthandel und verschafft sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern.

Was man sicher so sehen kann.

Meine Augfgabe als Versicherungsmakler ist aber nicht der Verhaltenskodex der Versicherer zu überprüfen, sondern zu sehen, welche Möglichkeiten der Versicherungsmarkt anbietet und diese bestmöglich meinen Kunden zu unterbreiten.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Moin,

die Diskussion ist ja gut, nur bitte die Grenze zur Werbung nicht überschreiten in dem gleich mal die Kompletten Kontaktdaten hier veröffentlicht wurden. Daher habe ich diesen Beitrag entfernt.

auch i.O. wobei der Beitrag ja ein ganzes Stück weiter ging.

hier nochmal die Kernaussage des gelöschten Beitrags:

Das aktuelle Übertragungsformular der Janitos stellt im Gegensatz zu Formularen der Mitbewerber keine Fragen nach Verwandschafts- und Vergangenheitsnutzungverhalten.

Seit 01.10.2013 schreibt die Janitos in ihre Bedingungen, dass die gemeinsame Nutzung in der Vergangenheit nachzuweisen sei, was derzeit weiterhin bei der Janitos noch keine Anwendung findet und auch nicht abgefragt wird.

Der Umgang mit dieser Thematik ist Sache des übertragenden und nicht des abgebenden Versicherers.

Sehr geehrter Herr Bechstein,

willkommen im, Forum.

Sie werden vielleicht meine diversen Stellungnahmen zu Thema in diesem Thread gelesen haben und daher meine Meinung kennen.

Wenn Sie meinen Bedenken ausräumen könnten, wäre ich Ihnen dankbar:

a) wie bereits gepostet und verlinkt, ist in den aktuellen AKB (Stand 1.10.2013) der Janitos u. a. folgendes nachzulesen:

http://www.janitos.de/media/dokumente/pdfs/130202.pdf

Zitat:

Anrechenbar sind die Dauer der Schadenfreiheit und die Anzahl der Schäden des Vertrags des Dritten für den Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer das Fahrzeug des Dritten gefahren hat.

Der Versicherungsnehmer schließt mit der Janitos einen Vertrag ab, in dem die zitierte Bedingung Vertragsbestandteil wird.

Wie verträgt sich das mit Ihrer Aussage?

b) wenn die Janitos, abweichend von deren eigenen AKB und auch abweichend von allen anderen mir bekannten Versicherungen, dennoch die Übertragung von SF-Rabatten auf Personen toleriert, die in keinerlei Verwandtschafts- und/oder Fahrzeugnutzungsverhältnis zum SF-Abgebenden stehen, wieso ist die Janitos dann nicht die größte, oder zumindest eine der zehn größten deutschen Kfz-Versicherungen.

Man sollte meinen, sie würden mit Anträgen von übertragungswilligen Interessenten nur so überrannt.

c) mich würde interessieren, ob die großen deutschen Kfz-Versicherungskonzerne über das von Ihnen praktizierte Verfahren informiert sind.

Vorstellen kann ich mir das kaum und erst recht kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Unternehmen dann widerspruchslos zustimmen, wenn ein Versicherungsnehmer, mit so erworbenem (ggf. gekauftem) SF-Rabatt, dann zu ihnen wechselt und nur einen Bruchteil der Versicherungsprämie zahlt, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Schadenrisiko steht.

Dies ginge IMO eindeutig zu Lastend der Mehrheit der Versichertengemeinschaft.

 

Mein bisheriges Wissen, mein Rechtsempfinden und meine Lebenserfahrung sprechen gegen die Rechtmäßigkeit, der von Ihnen praktizierten Methode, aber ich lerne gerne noch etwas dazu.

Mit freundlichen Grüßen

am 6. April 2014 um 10:37

Auch in den Bedingungen aus dem Jahre 2010 steht es schon in den Bedingungen.

http://www.janitos.de/media/dokumente/pdfs/000830.pdf

Offensichtlich nimmt man es bei der Janitos damit aber nicht so genau.

Bin gespannt, welche Antworten vom GDV und auch von der Janitos kommen.

Ich werde beide per Email anschreiben und dann berichten, was jeweils zurück kommt.

Zitat:

Original geschrieben von JuergenBechstein

...

Der Umgang mit dieser Thematik ist Sache des übertragenden und nicht des abgebenden Versicherers.

Da liegt der Hund doch schon begraben.

Der Abgebende, der nicht Ihr Versicherungsnehmer ist, muss betrügen, indem er eine falsche Angabe macht, wobei das Formular und die Versicherungsbedingungen divergieren.

Zitat:

Original geschrieben von JuergenBechstein

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Moin,

die Diskussion ist ja gut, nur bitte die Grenze zur Werbung nicht überschreiten in dem gleich mal die Kompletten Kontaktdaten hier veröffentlicht wurden. Daher habe ich diesen Beitrag entfernt.

auch i.O. wobei der Beitrag ja ein ganzes Stück weiter ging.

hier nochmal die Kernaussage des gelöschten Beitrags:

Das aktuelle Übertragungsformular der Janitos stellt im Gegensatz zu Formularen der Mitbewerber keine Fragen nach Verwandschafts- und Vergangenheitsnutzungverhalten.

Seit 01.10.2013 schreibt die Janitos in ihre Bedingungen, dass die gemeinsame Nutzung in der Vergangenheit nachzuweisen sei, was derzeit weiterhin bei der Janitos noch keine Anwendung findet und auch nicht abgefragt wird.

Der Umgang mit dieser Thematik ist Sache des übertragenden und nicht des abgebenden Versicherers.

Hallo, dann kann man doch gleich den SFR immer an die Führerscheinbesitzdauer knüpfen und braucht keine Rabattübertragung von einem unbekannten vorherigen VN.

Am besten man stuft dann alle von Anfang nach Führerscheinbesitzdauer ein und wenn ich einen Schaden verursacht habe, fange ich wieder einfach neu an und kann somit nie zurückgestuft werden.

 

Grüße

Klaus

Themenstarteram 6. April 2014 um 10:47

Zitat:

Kannst auch gleich mal anfragen, ob sie den so übertragenen SFR, dann in einem Jahr auch an einen neuen Versicherer weitergeben (bestätigen).

Grüße

Klaus

tun sie. das ist gesetz, warum sollten die sich drüber wegsetzen?!

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

a) wie bereits gepostet und verlinkt, ist in den aktuellen AKB (Stand 1.10.2013) der Janitos u. a. folgendes nachzulesen:

http://www.janitos.de/media/dokumente/pdfs/130202.pdf

Zitat:

Anrechenbar sind die Dauer der Schadenfreiheit und die Anzahl der Schäden des Vertrags des Dritten für den Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer das Fahrzeug des Dritten gefahren hat.

Der Versicherungsnehmer schließt mit der Janitos einen Vertrag ab, in dem die zitierte Bedingung Vertragsbestandteil wird.

Wie verträgt sich das mit Ihrer Aussage?

Dadurch, dass die Janitos diesen Passus seiner Bedingungen nicht anwendet, die Rabattübertragung de facto durchführt und Ihnen dies auch auf telefonische Nachfrage bestätigen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

b) wenn die Janitos, abweichend von deren eigenen AKB und auch abweichend von allen anderen mir bekannten Versicherungen, dennoch die Übertragung von SF-Rabatten auf Personen toleriert, die in keinerlei Verwandtschafts- und/oder Fahrzeugnutzungsverhältnis zum SF-Abgebenden stehen, wieso ist die Janitos dann nicht die größte, oder zumindest eine der zehn größten deutschen Kfz-Versicherungen.

Man sollte meinen, sie würden mit Anträgen von übertragungswilligen Interessenten nur so überrannt.

Nein, das ist nicht so, ich selbst bekomme monatlich nur 2-3 Anfragen zu diesem Thema und führe 1-2 Übertragungen pro Monat durch.

Gemessen am Arbeitsaufwand gibt es schönere Geschäfte im Versicherungsbereich, zumal viele Kunden nach erfolgter Übertragung im Folgejahr wieder zu ihrem Stammversicherer wechseln.

Im Übrigen gibt sogar der eine oder andere HUK Mitarbeiter seinen Kunden den Tipp, mal ein Jahr fremdzugehen, um im Folgejahr mit dem Rabatt wieder zurück zu wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

c) mich würde interessieren, ob die großen deutschen Kfz-Versicherungskonzerne über das von Ihnen praktizierte Verfahren informiert sind.

Vorstellen kann ich mir das kaum und erst recht kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Unternehmen dann widerspruchslos zustimmen, wenn ein Versicherungsnehmer, mit so erworbenem (ggf. gekauftem) SF-Rabatt, dann zu ihnen wechselt und nur einen Bruchteil der Versicherungsprämie zahlt, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Schadenrisiko steht.

Dies ginge IMO eindeutig zu Lastend der Mehrheit der Versichertengemeinschaft.

Nein, ich frage weitere Versicherer nicht nach deren Genehmigung, dennoch ist diese Möglichkeit, die laut Finanztest 12/12 auch noch die Versicherer:

Adler, Alte Leipziger, Fahrlehrerversicherung, GVV, Münchener Verein, Signal Iduna und die Zürich anbieten anbieten in Branchenkreisen nicht unbekannt.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

Mein bisheriges Wissen, mein Rechtsempfinden und meine Lebenserfahrung sprechen gegen die Rechtmäßigkeit, der von Ihnen praktizierten Methode, aber ich lerne gerne noch etwas dazu.

Mein Rechtsempfinden ist ein Anderes.

Wenn ein Versicherer legal Möglichkeiten anbietet, bestimmte Verfahren die er praktiziert zu nutzen, so ist es sogar die Pflicht eines Versicherungsmaklers, seine Kunden im Bedarfsfall darüber zu informieren. Wenn ich meinem Kunden eine Prämie von 1000 Euro Beitrag nenne, obwohl er seinen Versicherungsschutz auf für die Hälfte hätte haben könne, habe ich meinen Beruf verfehlt.

Original geschrieben von DrJohnLogan

Zitat:

Kannst auch gleich mal anfragen, ob sie den so übertragenen SFR, dann in einem Jahr auch an einen neuen Versicherer weitergeben (bestätigen).

Ja, der Rabatt wird nächstmöglich, also zum Folgejahr oder bei Fahrzeugwechsel weitergegeben.

@ Oetteken

Hallo Herbert,

mich wundert Dein völlig konträres Rechtsempfinden zum Thema Schadenfreiheitsrabatt. Einerseits verurteilst Du die Nutzung eines nicht selbst "erfahrenen" SF-Rabatts und redest sogar von Betrug, andererseits empfiehlst Du den Aufbau eines solchen.Siehe:

MfG

Zitat:

Original geschrieben von JuergenBechstein

...

Wenn ein Versicherer legal Möglichkeiten anbietet, bestimmte Verfahren die er praktiziert zu nutzen, so ist es sogar die Pflicht eines Versicherungsmaklers, seine Kunden im Bedarfsfall darüber zu informieren. Wenn ich meinem Kunden eine Prämie von 1000 Euro Beitrag nenne, obwohl er seinen Versicherungsschutz auf für die Hälfte hätte haben könne, habe ich meinen Beruf verfehlt.

Ihre Sichtweise, im Interesse Ihres Kunden zu handeln, ist nicht zu beanstanden.

Allerdings sind meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der praktizierten Übertragungspraxis nicht ausgeräumt.

Wozu sind die AKB da, wenn sie nicht gelten sollen.

Mit Abschluss einer Kfz-Versicherung möchte ich Sicherheit erwerben und nicht das Risiko eingehen, wegen solcher Ungereimtheiten, möglicherweise mit Nachzahlungen konfrontiert zu werden.

Wenn ich in den AKB der Janitos nach dem Begriff "Dauer der Schadenfreiheit" suche, dann erscheinen vier Fundstellen.

Alle vier lassen nur den Schluss zu, dass die Janitos sich nicht wesentlich von den anderen Versicherungsgesellschaften unterscheidet.

Allenfalls kann ich noch eine vorteilhafte Nuance erkennen die darin besteht, dass nicht auf verwandtschaftliche Verhältnissen abgestellt wird, aber das ist IMO eher theoretisch zu betrachten, denn welchem Fremden gibt man sein Fahrzeug schon für einen so langen Zeitraum, dass daraus ein SF-Rabattübertragungsanspruch entstehen könnte.

Interessant wäre noch zu wissen, ob sich die Janitos diese ungewöhnliche Praxis über höhere Grundbeiträge vergolden lässt, aber dazu müsste man viele Fallkonstellationen durchrechnen.

Ich bleibe skeptisch.

PS: ich glaube, dass U. H. auch in eine so ähnliche Falle getappt ist ;)

Ich möchte im Rahmen der Möglichkeiten, die es gibt günstig an einen Schadenfreiheitsrabatt zu kommen noch auf eine zweite Möglichkeit verweisen.

Wenn Sie zwei Fahrzeuge völlig alleine nutzen, bieten sehr viele Versicherer die Möglichkeit an, den Zweitwagen wie das Erstfahrzeug als Sondereinstufung einzustufen.

Das Problem ist jetzt, dass man eben beide Fahrzeuge nur alleine fahren kann.

Hier hilft ein Wechsel des Anbieters zur nächsten Möglichkeit zu einem Anbieter, der die Sondereinstufung in voller Höhe nächstmöglich übernimmt.

Hier seien

R+V und Kravag, welche der gleichen Gruppe angehören und die DEVK genannt.

Die VHV übernimmt von Sondereinstufungen z.B. nach Vorlage des Versicherungsscheins, aus dem die Sondereinstufung hervorgeht nur 4 Jahre.

Die Erstgenannten, übernehmen solche Sondereinstufungen komplett, führen diese aber ebenfalls als Sondereinstufungen weiter und bestätigen die Jahre einem Dritten Versicherer nur im Rahmen der tatsächlich gefahrenen Zeit.

.......

zur ursprünglichen Diskussion und dem Einwand, wenn das mit den Rabattübertragungen so einfach wäre, würde es ja jeder machen noch ein Hinweis:

Man muss erst mal jemanden finden, der einen Rabatt abzugeben hat und man selbst muss den Führerschein ebensolange besitzen, wie man Jahre übertragen bekommen möchte.

Bsp. Der Abgebende hat einen echten (keine Sondereinstufung) Schadenfreiheitsrabatt von 20 Jahren, der Übernehmende hat aber erst 8 Jahre den Führerschein, so wird der Rabatt auf 8 Jahre gekürzt.

Auch muss man z.B. nach Todesfällen schnell handeln,da hier eine Einjahresfrist der Übernahme zu beachten ist.

Wenn der abgebende ins Ausland verzogen ist oder wegen Alters das Autofahren aufgibt und die Rabattübertragung unterschreiben kann, gelten längere Fristen, in der Regel 7 Jahre, in manchen Fällen sogar mehr, wobei hier der abgebende Versicherer nicht mehr bestätigen muss, es aber kann, wenn er will.

 

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

@ Oetteken

Hallo Herbert,

mich wundert Dein völlig konträres Rechtsempfinden zum Thema Schadenfreiheitsrabatt. Einerseits verurteilst Du die Nutzung eines nicht selbst "erfahrenen" SF-Rabatts und redest sogar von Betrug, andererseits empfiehlst Du den Aufbau eines solchen.Siehe:

MfG

Kann ich so nicht erkennen.

Das ist der Unterschied zwischen legal und illegal.

Im einen Fall baue ich mir, durch Beitragszahlung einen Anspruch auf, im anderen Fall erwerbe ich unrechtmäßige Ansprüche. Es ist schließlich egal, mit welcher Jahresfahrleistung ich unfallfrei bleibe, das können 3.000 km oder 100.000 km sein, in dem von mir verlinkten Beispiel sogar Null (so funktioniert Differentialrechnung ;))

Wenn das, was die Janitos, in Verbindung mit dem Makler, akzeptiert, rechtens wäre, dann würde ich das jedem sofort empfehlen, aber dann würden das alle anderen Versicherung, allein schon aus Wettbewerbsgründen, auch anbieten.

Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

[...] erster Punkt[...]

Es ist ja wohl anzunehmen, dass einer der Foristi dies morgen mit der Janitos den 7 anderen genannten Versicherern direkt klären wird, um meine Aussage zu bestätigen, wobei die Alte Leipziger meines Wissens inzwischen die Verfahrensweise eingestellt hat und ich nur mit der Janitos Erfahrungen nachweisen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Interessant wäre noch zu wissen, ob sich die Janitos diese ungewöhnliche Praxis über höhere Grundbeiträge vergolden lässt, aber dazu müsste man viele Fallkonstellationen durchrechnen.

Hier kann man relativ pauschal sagen:

Die Ziegruppen Akademiker und Finanzdienstleister, welche bei der Janitos Beamten quasi gleichgestellt sind, die Wohneigentum besitzen fahren mit dem Prämien der Janitos üblicherweise sehr gut.

Nach Kindern und Garage wird nicht gefragt, wer also keine hat, hat dort ebenfalls Vorteile.

Wer nicht in o.g. Kriterien fällt, wechselt zumeist zur nächsten Möglichkeit wieder, es sei denn er profitiert zusätzlich von der Janitos Zweitwagenregelung, welche statt mit branchenüblichen SF2 direkt mit SF 10 einsteigt, wenn der Fahrerkreis zwischen 23 und 69 Jahren liegt.

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