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Schaden Zentralruf?

Hallo, angenommen mir ist jemand mit dem Auto an der Garage hängen geblieben. Dann müsste das doch ein Fall für seine Kfz Haftpflicht sein, nicht? Weiter angenommen die Person zeigt sich unkooperativ, dann könnte ich doch über den Zentralruf und das Kennzeichen die Versicherung ermitteln und mich direkt an diese wenden, ist das auch noch richtig?

Falls ja, wie geht das dann weiter? Kostenvoranschlag, Gutachter, kann man auch fiktiv abrechnen anstatt den Schaden beheben zu lassen?

33 Antworten

Und rückwirkend eine Hochstufung, falls der Schaden schon im letzten Jahr war. 😁

Zitat:

@27239 schrieb am 23. November 2022 um 19:43:33 Uhr:


Und rückwirkend eine Hochstufung, falls der Schaden schon im letzten Jahr war. 😁

Ich glaube das ist nicht zutreffend, da eine Rückstufung vom Tag der Schadeneinrichtung abhängig ist.
Ich kenne das so, das bis ca. 4-6. Januar ein Schaden eingerichtet werden kann, um eine rückwirkende Hochstufung zu veranlassen.
Nach der Frist gibt es eine Hochstufung zur nächsten Hauptfälligkeit.

Gibt es eigentlich keine Mietkaution, an der man sich schadlos halten könnte?

Zitat:

@germania47 schrieb am 23. November 2022 um 19:57:15 Uhr:



Zitat:

@27239 schrieb am 23. November 2022 um 19:43:33 Uhr:


Und rückwirkend eine Hochstufung, falls der Schaden schon im letzten Jahr war. 😁

Ich glaube das ist nicht zutreffend, da eine Rückstufung vom Tag der Schadeneinrichtung abhängig ist.
Ich kenne das so, das bis ca. 4-6. Januar ein Schaden eingerichtet werden kann, um eine rückwirkende Hochstufung zu veranlassen.
Nach der Frist gibt es eine Hochstufung zur nächsten Hauptfälligkeit.

Bin mir nicht sicher, müsste ich mal nachfragen 😉

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