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Schaden Zentralruf?

Hallo, angenommen mir ist jemand mit dem Auto an der Garage hängen geblieben. Dann müsste das doch ein Fall für seine Kfz Haftpflicht sein, nicht? Weiter angenommen die Person zeigt sich unkooperativ, dann könnte ich doch über den Zentralruf und das Kennzeichen die Versicherung ermitteln und mich direkt an diese wenden, ist das auch noch richtig?

Falls ja, wie geht das dann weiter? Kostenvoranschlag, Gutachter, kann man auch fiktiv abrechnen anstatt den Schaden beheben zu lassen?

33 Antworten

Gebäudeversicherung mag zwar einen Vorteil zu haben aber was ist mit der eigenen Schadensquote??

Das kann durchaus die eigene Versicherung belasten.

Bis hin zur Kündigung.

Warum soll ich sie nicht nutzen, wenn ich sie habe?

Ich würde sonst ja die Differenz aus Zeitwert zum Neuwert herschenken.
Den Zeitwert holt sich meine Gebäude ja vom Schadenverursacher zurück.

Fiktiv wird in der Wohngebäude ca. zu 80% des Schaden abgerechnet.
Wobei der Mieter unter der Adresse der Wohngebäudeversicherung wohnhaft war und dann oft ein Ausschluss wäre. Zusätzlich kommt die Obligenheitsverletzung hinzu (sofortige Schadenmeldung bei der Polizei)
Wenn dann noch ein Schadensfreiheitsrabatt oder anderes in der Sachversicherung enthalten ist, nicht zu empfehlen.

Somit sind wir nach neuen Erkenntnissen wieder bei der KFZ Haftpflicht.

Zitat:

@Nickel schrieb am 23. November 2022 um 11:16:30 Uhr:


Warum soll ich sie nicht nutzen, wenn ich sie habe?

Ich würde sonst ja die Differenz aus Zeitwert zum Neuwert herschenken.
Den Zeitwert holt sich meine Gebäude ja vom Schadenverursacher zurück.

Hast du meinen Einwand nicht verstanden oder bist du mit diesem nicht einverstanden?

Aus eigener Erfahrung kann ich u. U. nur davon abraten das über die Gebäude zu machen.

Kommt natürlich immer auf den Einzel- und genauen Schadenfall an.

Wer sagt eigentlich, dass dieser Mieter schuld ist, womöglich war es der Vermieter selbst, oder der Vormieter?
Wenn die Fassade schon alt ist, kann es sein dass diese von selbst abgebröckelt ist?
Wenn du da nichts schriftlich hast, siehst du alt aus mit der Forderung.

Wieso? Fassade ist makellos, bis er dagegen gefahren ist. Auto sieht auch entsprechend aus. Hat er nicht richten lassen, da es ein alter Bock ist.

Muss ich da einen Kostenvoranschlag machen und der Versicherung dann vorlegen, wenn ich fiktiv abbrechen möchte?

ArizonaTea schrieb am 23. November 2022 um 13:39:27 Uhr:
Wieso? Fassade ist makellos, bis er dagegen gefahren ist.

und du hier:
Und die Idee der fiktiven Abrechnung kommt daher, dass die komplette Fassade in 1-2 Jahren sowieso saniert werden soll.

Was denn nun? 😁😉

Sobald der Fahrzeughalter von seiner Versicherung gefragt wird, ob er das wirklich war und er es ablehnt, ist die Sache für die KFZ Haftpflichtversicherung erledigt.
Denn diese muss auch den Halter vor unberechtigen Ansprüchen schützen.
Also musst du, falls sich der Schädiger weiter taub stellt, das Geschütz Anwalt ausfahren.
Weil du dann Zivilrechtlich deinen Anspruch bei Ihm einklagen musst.
Dafür ist dann eine Restschutzversicherung hilfreich denn diese übernimmt die Kosten für dich, falls die Rechtsschutz zur Erkenntnis kommt, dass es eine Aussicht auf Erfolg für dich gibt.

Hast du keine Rechtsschutzvers. darfst du die gesamten Kosten für den Anwalt und das Gericht vorstrecken.
Solltest du dann dem Richter beweisen können, dass du den richtigen Schädiger deiner Fassade hier vorträgst, gewinnst du den Fall und dann bekommst du deine ausgelegten Kosten vom Schuldig gesprochenen zurück.
Sofern dieser Geld hat...

Ohne Beweise so ein Ding anzustoßen, falls es überhaupt vor Gericht zugelassen wird, musst du selbst überlegen.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 23. November 2022 um 14:01:18 Uhr:


Sobald der Fahrzeughalter von seiner Versicherung gefragt wird, ob er das wirklich war und er es ablehnt, ist die Sache für die KFZ Haftpflichtversicherung erledigt.

Ne, so läuft das, dank § 115 VVG nicht.

Wie läuft es dann bei der Kfz Haftpflicht?
Reguliert die einfach auf gut Glück?
Das glaube ich nämlich nicht.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. November 2022 um 13:49:32 Uhr:


ArizonaTea schrieb am 23. November 2022 um 13:39:27 Uhr:
Wieso? Fassade ist makellos, bis er dagegen gefahren ist.

und du hier:
Und die Idee der fiktiven Abrechnung kommt daher, dass die komplette Fassade in 1-2 Jahren sowieso saniert werden soll.

Was denn nun? 😁😉

Vor dem Anprall hätte vielleicht nur der Maler kommen müssen.
Jetzt der Maurer 😁

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 23. November 2022 um 15:26:37 Uhr:


Wie läuft es dann bei der Kfz Haftpflicht?
Reguliert die einfach auf gut Glück?
Das glaube ich nämlich nicht.

Der Schädiger muss seinen Schaden natürlich schon beweisen können.
Aber wenn er das kann, dann kann er sich direkt an die Versicherung wenden.

Du meinst bestimmt "Geschädigte" und nicht Schädiger

Äh sorry. Ja natürlich.

So wie ich das lese, ist der Schadenhergang auch klar zu beweisen.
Nur der Schädiger hat wohl keine große Lust, sich um den Schaden zu kümmern, da er inzwischen ausgezogen ist.

Daher ist eine Meldung beim Zentralruf nicht verkehrt.
Dann kriegt der Post von seiner Versicherung und muss darauf reagieren.

Falls er den Schaden dann tatsächlich abstreitet, muss man eben größere Geschütze auffahren.
Aber ich glaube kaum, dass dies nötig sein wird.

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