Schaden nicht repariert und wieder auszahlen lassen?
Vor ein bis zwei Jahren hat mir an der Stoßstange rechts ein Fahrer einen Rempler an der Stoßstange versetzt. Der Verursacher bestand auf eine Regulierung von der Versicherung. Von dieser erhielt ich dann Geld für den Rempler der Lackierung. Die Stoßstange habe ich dann so gelassen.
Jetzt habe ich das gleiche auf der anderen Seite und wieder möchte der Verursacher eine Regulierung von seiner Versicherung.
Muss ich bei der Regulierung angeben, dass ich für die Stoßstange schon einmal Geld von einer Versicherung erhalten habe?
91 Antworten
Mag ja alles sein, Peter.
Aber wenn hier laufend User, die höflich eine Frage stellen, dumm angemacht werden und von anderen hier als raffgierige Betrüger hingestellt werden, bloß weil man hier seinen Senf dazu abgeben muss, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn hier keiner mehr -eben aus solchen Gründen- sich traut Fragen zu stellen. Es Interessiert vielleicht einen Gasmann, ob Versicherungsbeiträge steigen, mit einer Antwort auf eine sachbezogene Frage zu einem Thema hat das 0 zu tun. Und Antworten mit 0 Sachbezug sind eingentlich zu unterlassen (kann man übrigens auch in den Beitragsregeln nachlesen, Stichwort Inhalte und Mehrwert)
Mann kann man ja gern ein Thema zu steigenden Beiträgen in der KH Versicherung eröffnen, man mus hier aber nicht (regelmäßig) den Fred mit "ich bin der Meinung das..." zumüllen was dann im Endefekt dafür sorgt, dass sich der Fragensteller verkrümelt, weil er keinen Bock hat sich hier durchbeleidigen zu lassen......
Richtig Delle. Es gibt aber auch TE´s, die fragen, ob sie 2 mal abrechnen können. Dann sagt man denen, dass es nicht geht bzw. der Altschaden berücksichtigt werden muss und wo sich der TE beratungsresistent zeigt.
Oder denk doch mal an die zahlreichen "Wie bekomme ich die VS dazu meine Scheibe zu bezahlen, die nur Kratzer hat"-Threads...
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. April 2022 um 09:54:16 Uhr:
Richtig Delle. Es gibt aber auch TE´s, die fragen, ob sie 2 mal abrechnen können. Dann sagt man denen, dass es nicht geht bzw. der Altschaden berücksichtigt werden muss und wo sich der TE beratungsresistent zeigt.Oder denk doch mal an die zahlreichen "Wie bekomme ich die VS dazu meine Scheibe zu bezahlen, die nur Kratzer hat"-Threads...
Deswegen muss man hier aber nicht zum MT Polizisten mutieren. Man kann sowas auch einfach mal dem Moderator melden, der kümmert sich dann darum.
Und wenn jemand es erklärt hat, dann reicht das doch hin, oder nicht?
Da müssen doch nicht noch 15 x Kommentare hinterhergeschoben werden, deren Inhalt sich mit der Psyche des Fragesteller beschäfigt.
Eine MT-Polizei braucht es sicherlich nicht. Und ja, die Hobbypsychologen sind schon komisch....
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Zitat:
Eine MT-Polizei braucht es sicherlich nicht. Und ja, die Hobbypsychologen sind schon komisch....
Jap... 😁
Was macht man denn wenn man nicht weiß ob es Vorschäden gibt? Reicht es dem Gutachter zu sagen das man es nicht weiß und er mit allem rechnen soll? In der unteren Preisklasse ist eine aussagekräftige Historie ja eher selten.
Entweder vom Verkäufer HIS-Historie mitgeben lassen oder nach Kauf selbst bei HIS das Fzg. abfragen. Methode 1 hat mehr Charme, ist aber in der Praxis wohl eher selten.
Entweder es fällt später bei Reparatur auf, sofern man es aus einer Hand regeln lässt (Gutachter/Anwalt/Werkstatt), dann gibt es eine Art Nachtraggutachten, wie ich es mal hatte.
Das hatte ich weiter am Anfang geschrieben, wirklich viel ändern tut sich nicht ...sofern der Vorschaden fachgerecht repariert wurde...
Bei der Auszahlung vom Schaden und es fällt keinem auf ... Glück gehabt😉 .... anderseits, wenn es einem Gutachter nicht auffällt, kann man davon ausgehen das der unbekannte Vorschaden fachgerecht instandgesetzt wurde und man somit zu recht für einen neuen Schaden die Entschädigung bekommt...
Ich denke mal diese Problematik betrifft alle Preisklassen😁, ich habe kein Gutachten im Kopf, da steht bestimmt in allen ein entsprechender Passus, der genau diese Problematik behandelt .. ala ... "Sollten Vorschäden auftauchen ., Nach besten Wissen und ..., Am Fahrzeug konnten augenscheinlich weder nicht reparierte noch reparierte Vorschäden erkannt werden." oder so ähnlich, irgendwie habe ich das noch im Hinterkopf ?
die Gutachter sichern sich schon ab ...
Nun, eine vollumfängliche Vollkaskoversicherung für alle Lebenslagen gibt es nicht. Das Leben ist gespickt von (Rest-)Risiken 🙂
Zitat:
@onzlaught schrieb am 27. April 2022 um 17:51:14 Uhr:
Was macht man denn wenn man nicht weiß ob es Vorschäden gibt?
Man kann dem Gutachter nur wahrheitsgemäß mitteilen das kein Vorschaden bekannt ist. Was auch sonst.
Wenn das Auto dann aber einen Vorschaden und HIS Eintrag hat wird folgendes passieren:
Die Versicherung wird dich auffordern einen Reparaturnachweis zu erbringen. Kannst du das nicht wird die Versicherung die Leistung verweigern. Ganz oder teilweise. Da der alte Schaden der Versicherung bekannt ist, dir aber nicht hast du ein Problem. Eins davon ist, das WBW und RW in deinem Gutachten falsch sind da der Gutachter von einem unbeschädigten Auto ausging.
Die Versicherung wird ihre Karten erst in einem Prozess auf den Tisch legen.
Dein Ansprechpartner ist dann dein Verkäufer.
So erkläre es mir vor kurzem aus gegebenem Anlass mein RA.
Der Ansatz eine HIS - Auskunft beim Kauf zu verlangen ist daher nicht falsch.
Und die Bitte nach der HIS-Historie wird bei den Fähnchen- und Hinterhofverkäufern auf bereitwillige Zustimmung stoßen 😁😁😁
"Die Versicherung wird ihre Karten erst in einem Prozess auf den Tisch legen."
Hatte ich bis jetzt immer bereits im Vorfeld. Besonders lustig war schon einmal, dass der Versicherung das Gutachten vom ersten Schaden bekannt war, sie es aber wegen Datenschutzes nicht rausrückte. War beim Vor- und Nachschaden der gleiche Eigentümer, nur hatte der keine Unterlagen mehr und den Vorschaden vollständig selbst repariert.
@LKunz2022
Die Versicherung wird dich auffordern einen Reparaturnachweis zu erbringen.
Und der wird nur in Form einer Reparturkostenrechnung anerkannt.
Nix "Zeugenaussage vom Kumpel", oder andere Fantasiereiche "Belege"
Gibt es aber auch schon ein Thema hierzu.....
Wenn Omma gesehen hat: Auto ist wieder heile, muss das reichen. Je höher der nachgewiesene Dioptrien Wert von Ommas Brille, desto besser.
😁
Wer beim Hinterhofhändler im unteren Preissegment kauft wird in den seltesten Fällen wissen was ein HIS - Eintrag ist weil es nicht interessiert. Ist auch beinahe egal denn eine Rolle spielt das bei den Werten um die es dort geht nicht mehr wirklich.
Wer dort im höherpreisigen Segment kauft, ohne zu wissen was er tut und sich dabei nur auf unbelegte Zusagen verlässt, hat es nicht anders gewollt.