Haftpflichtschaden selbst repariert

Hallo,
in meinen geparkten PKW ist ein anderer Pkw gefahren und hat dabei eine Tür verbeult. So heftig, dass ausbeulen nicht möglich war. Es ist nichts anderes beschädigt, kein weiterer Verzug oder sonstige Lackbeschädigung - nur eine Tür.
Auf Grund des Fahrzeugsalters ist das Gutachten auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausgelaufen.
Nach der üblichen Abrechnungsmethode habe ich dann eine Erstattung bekommen.

Die Beule hat mich sehr gestört und deshalb habe ich von einer Autoverwertung eine passende Tür gekauft, lackiert und eingebaut. Alles viel Arbeit - aber ich bin ja Rentner.
Entgegen dem Gutachten habe ich also keine neue Tür eingebaut, und die ganze Seite habe ich auch nicht lackiert wie das Gutachten es vorsah. Ich werde mal sehen, was mit Politur dort zu machen ist, denn das Auto ist weiss und da soll man ja gut polieren können.

Die zahlende Versicherung hat den Schaden an das HIS = http://www.gdv.de/his/ gemeldet. Dort werden ja derartige Schäden registriert damit niemand so etwas doppelt abrechnen kann - ist ja auch richtig so.
Mit dem HIS habe ich telefoniert, denn die Beule ist ja weg. Ich möchte bei einen gleich gelagerten Schaden nicht als Betrüger da stehen, wenn, es der Teufel will, die gleiche Tür wieder eine Beule bekommt. Man hat mir dort gesagt, der Versicherer müsse dort das melden.

Mit dem Versicherer telefoniert: Ohne Rechnung geht das nicht !

Was ist zu tun ?

Ich habe also den Schaden nach meinen Vorstellungen repariert und einiges an Geld über gehalten. Kann die Versicherung jetzt noch neue Berechnungen anstellen ?

Gruss Axel R

Beste Antwort im Thema

Dein Auto ist als "Wirtschaftlicher Totalschaden" im HIS gemeldet.

Kein Grund zur Panik 😉

Du hast eine Zeitwertgerechte Reparatur durchgeführt.

Bei einem erneuten Schaden werden die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und auch der Restwert erneut ermittelt.

Wenn du den Schaden Warheitsgetreu angibst, kann dir nichts passieren.

10 weitere Antworten
10 Antworten

Fahr zu dem Sachverständigen, der das Gutachten über den Schaden erstattet hat. Dieser kann sich das reparierte Fahrzeug ansehen und Dir eine Reparaturbestätigung ausstellen. In dieser sollte genau ausgeführt werden was und wie repariert wurde.

Ferner solltest Du mal darüber nachdenken ob die vorgenommene Abrechnung (WBW - Restwert) jetzt noch korrekt ist.

Dein Auto ist als "Wirtschaftlicher Totalschaden" im HIS gemeldet.

Kein Grund zur Panik 😉

Du hast eine Zeitwertgerechte Reparatur durchgeführt.

Bei einem erneuten Schaden werden die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und auch der Restwert erneut ermittelt.

Wenn du den Schaden Warheitsgetreu angibst, kann dir nichts passieren.

Zitat:

Original geschrieben von KSV


Fahr zu dem Sachverständigen, der das Gutachten über den Schaden erstattet hat. Dieser kann sich das reparierte Fahrzeug ansehen und Dir eine Reparaturbestätigung ausstellen. In dieser sollte genau ausgeführt werden was und wie repariert wurde.

Ferner solltest Du mal darüber nachdenken ob die vorgenommene Abrechnung (WBW - Restwert) jetzt noch korrekt ist.

Das Problem ist, dass der Gutachter den Reparaturaufwand recht hoch angesetzt hat - hat mir ein anderer Gutachter bestätigt. Offensichtlich hat er sich Arbeit erspart und Kosten für die Versicherung in kauf genommen.

Der Restwert wurde über eine Suchbörse ermittelt.

Was für mich strittig ist, ist der angesetzte Wiederbeschaffungswert. Aus 2 Gründen: Automatikgetriebe, Anhängerkupplung.

Es gibt keine Fahrzeuge in diesem Preissegment. Wenn mit Automatik, dann ohne AHK.

Ich benötige aber beides.

Mazda 626 GF Bj 98, 100 Tkm.

Daher habe ich mich auch an den Austausch der Tür gemacht !

Gruss Axel R

Was Du unabhänig davon tun könntest:

Hochauflösende Bilder des Fahrzeugs machen, immer mit einer aktuellen Tageszeitung (die mit den vier großen Buchstaben ist perfekt dafür) und Nummernschild drauf.

Ist auf alle Fälle besser als nichts ....

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von KSV


Ferner solltest Du mal darüber nachdenken ob die vorgenommene Abrechnung (WBW - Restwert) jetzt noch korrekt ist.

Was kann sich denn durch das wechseln der Tür geändert haben ?

Wenn ich die aufwändige Lackierung nicht mache, ist das doch allein meine Sache - oder ?

Gruss Axel R

Es besteht z.B. die Möglichkeit das Du jetzt auch nach Reparaturkosten abrechnen kannst, wenn Du das Auto 6 Monate (verkehrssicher) weiter fährst und die Reparaturkosten lt. Gutachten unter dem WBW lagen. Dazu hast Du bisher leider nicht geschrieben um welche Art von wirtschaftlichem Totalschaden es sich handelt. Näheres hierzu im Urteil des BGH VI ZR 220/07.

Zitat:

Original geschrieben von KSV


Es besteht z.B. die Möglichkeit das Du jetzt auch nach Reparaturkosten abrechnen kannst, wenn Du das Auto 6 Monate (verkehrssicher) weiter fährst und die Reparaturkosten lt. Gutachten unter dem WBW lagen. Dazu hast Du bisher leider nicht geschrieben um welche Art von wirtschaftlichem Totalschaden es sich handelt. Näheres hierzu im Urteil des BGH VI ZR 220/07.

Das ist eigentlich einfach. Dadurch, dass die Dek... die ganze Seite lackieren, einschliesslich der Stosstangen, in die Rep.Kosten hinein genommen hat, ergaben sich hohe Rep.Kosten.

Es wurden auch für sie Wiederbeschaffung 12 Tage angesetzt, die mir auch vergütet wurden. Ist schon schwierig so einen PKW zu finden - mit AHK und Automatik.

Wenn ich jetzt auf Rep.Kosten Basis abrechnen würde, ständen bestimmt die 12 Tage zur Disposition. Da wird sich dann die Katze in den Schwanz beissen. Da ich keine Belege habe, ausser die 70 Euro für die Tür und den Lack, ist auch mit der 130 % Sache nichts zu machen.

Mir geht es eigendlich nur noch darum, wie ich möglichst elegant aus der HIS Meldung wieder raus komme.

Gruss Axel R

Zitat:

Original geschrieben von Axel R


......
Mir geht es eigendlich nur noch darum, wie ich möglichst elegant aus der HIS Meldung wieder raus komme.

Gruss Axel R

Nicht du als Person stehst im HIS, sondern dein PKW, da dieser als Totalschaden abgerechnet wurde.

Eine Löschung im HIS kannst du nur verlangen, sofern eine sach- und fachgerechte Reparatur durch Vorlage einer Reparaturrechnung nachgewiesen wird.

Da dies nicht der Fall ist, bleibt die Meldung im HIS bestehen.

Nicht du als Person stehst im HIS

Zitat:

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von KSV


[/quoteNicht du als Person stehst im HIS

Zitat:

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Ich schon

Deine Antwort
Ähnliche Themen