Schaden nicht repariert und wieder auszahlen lassen?
Vor ein bis zwei Jahren hat mir an der Stoßstange rechts ein Fahrer einen Rempler an der Stoßstange versetzt. Der Verursacher bestand auf eine Regulierung von der Versicherung. Von dieser erhielt ich dann Geld für den Rempler der Lackierung. Die Stoßstange habe ich dann so gelassen.
Jetzt habe ich das gleiche auf der anderen Seite und wieder möchte der Verursacher eine Regulierung von seiner Versicherung.
Muss ich bei der Regulierung angeben, dass ich für die Stoßstange schon einmal Geld von einer Versicherung erhalten habe?
91 Antworten
Hmmh, aber wenn DU bereits beim ersten Bumms eine komplette neue Stoßstange bezahlt bekommen hast (abzgl. der MwSt.), dann hat diese Stoßstange eben keinen Wert mehr...!!
Ich verstehe nicht, dass es hier Leute gibt, die diesen simplen Sachverhalt nicht auf die Kette bekommen...!
Zitat:
@a_v_s schrieb am 26. April 2022 um 06:55:44 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 25. April 2022 um 21:59:23 Uhr:
mMn war einer der Gründe warum die Versicherungen sich HIS ausgedacht haben weil immer mehr Mißbrauch mit der fiktiven Abrechnung betrieben wurde. Immer mehr böse Buben provozieren einen Bumms, kasssieren kräftig, flicken die Kiste notdürftig zusammen und wollen beim nächsten Bumms trotzdem alles wie Neuzustand bezahlt kriegen. Wiedermals fiktiv natürlich. Sprich kassieren zig fach Neuteilpreise für eine mehrfach zerdetschte Stossstange.Selbst wenn es so ist. Was ist die Alternative? Als Geschädigter muss man so entschädigt werden, dass der Status vor dem Unfall wieder hergestellt wird. Wenn mir also jemand eine vorbeschädigte Stosstange (egal ob von einer anderen Versicherung vor 2 oder 3 Jahren bereits bezahlt oder nicht) endgültig zerstört, steht mir eine "neue" Stoßstange im Zustand vor dem Unfall zu. Wird schwer für die Werkstatt!
Deshalb: Anwalt und beim 1. Mucken Klage einreichen!
Da Du vor dem zweiten Unfall, keine neue Stoßstange am Fahrzeug hattest, steht Dir selbstverständlich keine neue Stoßstange nach dem zweiten Unfall zu. Daran ändert auch ein Anwalt nichts.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. April 2022 um 16:58:10 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 25. April 2022 um 16:36:41 Uhr:
Das kann jedoch auch nach hinten losgehen, ...Langer Text, kurzer Sinn ... ich würde auch alles über die Versicherung regeln/regeln lassen, so ist man safe ... ich finde das unter Hand unkompliziert regeln vom Gedanken super und stimme voll zu, aber ....🙄
Das hängt stark davon ab von welchen Summen man ausgeht.
U.U können aber 100€ vom Verursacher bar auf die Kralle interessanter sein als 25€ Unkostenpauschale und 0€ Schadenserweiterung von der Versicherung.
Danke für das Outing. Es geht also nicht um den Ersatz de Schadens - sondern um so viel raus holen wie möglich, egal ob gerechtfertigt oder nicht. Da gibts auch Namen dafür. Abzocker gehört zu den freundlichen. Betrüger trifft es uU auch.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 26. April 2022 um 07:28:15 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. April 2022 um 16:58:10 Uhr:
Das hängt stark davon ab von welchen Summen man ausgeht.
U.U können aber 100€ vom Verursacher bar auf die Kralle interessanter sein als 25€ Unkostenpauschale und 0€ Schadenserweiterung von der Versicherung.Danke für das Outing. Es geht also nicht um den Ersatz de Schadens - sondern um so viel raus holen wie möglich, egal ob gerechtfertigt oder nicht. Da gibts auch Namen dafür. Abzocker gehört zu den freundlichen. Betrüger trifft es uU auch.
Ach Gottchen,
Aber hast Recht: mit kriminalistischem Gespür und einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn kann man selbst da noch durchaus Betrug oder Abzocke hinein interpretieren.
Ich hätte Werte nehmen sollen die nicht so exorbitant auseinander liegen😉
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Wer braucht da kriminalistisches Gespür? Wenn Dir 0€ für den Schaden und 25€ für Unkosten zustehen, ist es auch Abzocke wenn Du nur 40€ auf die Hand nimmst. Und diese Haltung in Teilen der Gesellschaft, dass so etwas in Ordnung ist, ist zum Kotzen. Vor allem die Doppelmoral dahinter - ist man auf der Seite desjenigen der den 100er bezahlen soll für den 0€ Schaden sieht die Welt auf einmal ganz anders aus, da wette ich drauf. Und das hat auch nichts mit Gerechtigkeitssinn zu tun. Aber genauso hat mir neulich jemand erzählt er hat umsonst gegessen weil die dumme Bedienung auf den 50er falsch rausgegeben hat. Der war ganz stolz und ist schnell weg bevor es der Bedienung auffällt. Das gleicht die mit dem Trinkgeld locker aus über den Rest vom Tag ... einfach schäbig solche Zeitgenossen.
Zitat:
@a_v_s schrieb am 26. April 2022 um 06:55:44 Uhr:
....
...Wenn mir also jemand eine vorbeschädigte Stosstange (egal ob von einer anderen Versicherung vor 2 oder 3 Jahren bereits bezahlt oder nicht) endgültig zerstört, steht mir eine "neue" Stoßstange im Zustand vor dem Unfall zu...
Oder nur ein Lackstift?
Zitat:
@a_v_s schrieb am 26. April 2022 um 06:55:44 Uhr:
....
Selbst wenn es so ist. Was ist die Alternative?...
Du nimmst das Geld das Du für Reparatur nach dem ersten Bumms erhalten hast!?
Zitat:
@a_v_s schrieb am 26. April 2022 um 06:55:44 Uhr:
....
..Wird schwer für die Werkstatt!...
Die Rechnung geht an den Auftraggeber, ggf. bleibt das Auto auf dem Hof bis die Reparatur bezahlt ist. Alltagsgeschäft für Werkstätten.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 26. April 2022 um 07:21:39 Uhr:
Hmmh, aber wenn DU bereits beim ersten Bumms eine komplette neue Stoßstange bezahlt bekommen hast (abzgl. der MwSt.), dann hat diese Stoßstange eben keinen Wert mehr...!!
Ich verstehe nicht, dass es hier Leute gibt, die diesen simplen Sachverhalt nicht auf die Kette bekommen...!
Leider bist Du das, wie die meisten Anderen auch, der den Sachverhalt nicht auf die Kette bekommt.
Es spielt absolut keine Rolle, ob vorher etwas bezahlt worden ist!
Entscheidend ist einzig und allein, wie sich der Altschaden auf den jetzigen Schaden auswirkt.
Das kann hier niemand beurteilen, sondern ausschließlich ein Sachverständiger bei Inaugenscheinnahme.
"Du hast ja schon einmal Geld bekommen", ist dumme Neiddenke...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 26. April 2022 um 11:33:40 Uhr:
Leider bist Du das, wie die meisten Anderen auch, der den Sachverhalt nicht auf die Kette bekommt.
Es spielt absolut keine Rolle, ob vorher etwas bezahlt worden ist!
Entscheidend ist einzig und allein, wie sich der Altschaden auf den jetzigen Schaden auswirkt.
Das kann hier niemand beurteilen, sondern ausschließlich ein Sachverständiger bei Inaugenscheinnahme.
"Du hast ja schon einmal Geld bekommen", ist dumme Neiddenke...
Endlich jemand der den Sachverhalt versteht!
Ein Beispiel aus dem Leben: Mein Neuwagen (<1000km) wurde in einen Unfall verwickelt. Außenspiegel abgefahren und ein paar minimale Kratzer am Kotflügel.
Versicherung hat sich blöd gestellt (Schuldfrage), was aber ein Gericht 2 Jahre später geklärt hat. Natürlich habe ich vorerst die Rep. Kosten vorgestreckt (neuer Spiegel). Die Kratzer wurden durch Smart Repair repariert (schleifen, polieren). 98% weg. Die verbliebenen 2% waren mir lieber als eine Neulackierung.
Die Versicherung musste aber lt. Gutachten erstatten (natürlich fiktiv da 2 Jahre später). Das waren ca. 3t€ zusätzlich für Lackierkosten des Kotflügels zzgl. Beilackierung der Tür und des Holms (Tricoat). Klarerweise steht mein Fahrzeug jetzt im HIS - aus Rache der Versicherung.
Juckt mich aber nicht da der (Rest)Schaden bei jeder weiteren Beschädigung irrelevant ist. Egal ob irgendwann mal jemand eine Nachlackierung bezahlt hat. Der Lack ist unbeschädigt, wenn jemand den Kotflügel kaputt fährt steht mir ein neuer Kotflügel mit intaktem Lack zu.
Das hat nix mit Betrug oder Abzocken zu tun. In meinem Fall war es ganz einfach - hätte die Versicherung sich nicht blöd gestellt, hätte die Werkstatt die Rechnung eingereicht und die Versicherung hätte sich am Ende ca. 7t€ (Anwälte, Gerichtskosten, Unfallgutachten, ...) gespart. So wurden aus einem abgefahren Außenspiegel ca. 9t€.
"aus Rache der Versicherung"
Aaaaaha.... 🙄
Kurze Frage: Wenn Du deinen Job richtig machst, an wem wird dann Rache verübt?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. April 2022 um 12:17:34 Uhr:
"aus Rache der Versicherung"Aaaaaha.... 🙄
Kurze Frage: Wenn Du deinen Job richtig machst, an wem wird dann Rache verübt?
ND, du hast vollkommen recht.
Eine Versicherung ist genauso emotionslos wie ein Finanzamt.
Die Sachbearbeiter haben genug zu tun und es nicht nötig Anspruchsteller zu ärgern. 😕
Zitat:
@a_v_s schrieb am 26. April 2022 um 12:08:25 Uhr:
Juckt mich aber nicht da der (Rest)Schaden bei jeder weiteren Beschädigung irrelevant ist.
Du hast es genauso wenig verstanden.
Ein Altschaden ist immer relevant und wird berücksichtigt.
Es ist nur vollkommen irrelevant, ob vorher etwas bezahlt wurde...
Kann doch nicht so schwer sein, dass zu begreifen...
Wie relevant der Vorschaden ist, erlebe ich gerade bei einem klaren Sachverhalt. Da hat die Geschädigte weder dem Gutachter noch mir was von Vorschäden erzählt und erst durch das Anschreiben der Versicherung hab ich davon erfahren. Nun stockt die ganze Regulierung, bis das alte Gutachten und/oder die Rep.-Rechnung vorgelegt wird. Und da der Gutachter auch keine Vorschäden erkennen konnte, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sehr gut repariert oder ... Und genau dann hätten wir, wenn keine Reparatur nachgewiesen werden kann, ein ziemliches Problem.
Eigentlich ist das hier alles bereits ausführlich und umfassend aus fachlicher Sicht erklärt.
Auch schon in anderen Themen hierzu.
Aber es gibt hier bei MT ganz offensichtlich sehr viele Amateur- Schlaubären, die hier Ihren Senf zu diesem Thema absondern müssen, obwohl eigentlich 0,00 % Fachwissen vorhanden ist.
Von den Pseudo Gutmenschen hier ganz zu schweigen, welche Ihre Lebensweisheiten in Bezug auf steigende Versicherungsprämien (ebenfalls ohne einen Funken Fachwissen, halt einfach nur Stammtischgelabere vom Hörensagen) und angeblichen "Betrügereinen" zu Lasten der "Versicherungsgemeinschaft" zu Protokoll geben müssen, dass nervt einfach nur .... 😠
Läuft halt unter "Meinungsfreiheit". Steht nirgends, dass der eigenen Meinung entsprechendes Wissen zu Grunde liegen muss. Schau in die Parlamente usw., dort sitzen die besten Beispiele...
Dass es auch wirkliche Gutmenschen gibt, stand heute im Netz. Da kauft jemand eine alte Küche und findet hinter einer Schublade zwei Kassetten - mit insgesamt 150.000,- € in gebrauchten Scheinen. Gibt sie bei der Polizei ab, die ermittelt die Voreigentümerin (85, lebt im Pflegeheim, hat das Geld längst vergessen) der Küche und sie erhält es zurück.
Meinen vollen Respekt hat der Mann, Aber rund 99% seiner Bekannten werden ihm erklären, wie dämlich er doch ist. Die Frau kann mit dem Geld doch ohnehin nichts mehr anfangen usw., usw.