Schaden mit eigenem Motorrad am eigenem Pkw?
Hallo,
mir ist eben was ganz blödes passiert! Mein Auto steht in der Garade dahinter quer mein Motorrad, mit der linken Seite zum Kofferraum des Autos abgestellt auf dem Seitenständer, damit ich besser daran vorbei zu meinem Werkzeug komme habe ich das Motorrad ein Stüc k weiter nach vorne verschoben dabei ist der Seitenständer irgendwie eingeklappt beim zur Seite neigen ist der Lenker gegen die Kofferraumklappe gedonnert und hat ne Beule und leichte Kratzer verursacht, der Bremsgriff an der Schlußleuchte nen Kratzer welcher mir allerdings egal ist weil man den kaum sieht, aber die Beule im Kofferraumdeckel und der Kratzer haben mich zum fluchen gebracht!
Klaro eigene Dummheit, aber kann man dies eigentlich über die Versicherung laufen lassen? Beide Fz. gehören mir und laufen bei der identischen Versicherung, geht sowas oder brauche ich da garnicht nachhaken? Ich hoffe der Beulendoktor bekommt das gut hin!
gruß und vielen dank im voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von beachi
ich war eben mal so frei und hab bei der huk geschaut.. da gibt es in der haftpflicht keine absicherung gegen eigenschäden. macht ja auch keinen sinn..
Macht schon Sinn...
Wenn man z.B. mehrere Fahrzeuge in der Familie hat und die aus steuerlichen Gründen, wegen B-Tarif etc. auf den selben Halter zugelassen sind. Nicht für jedes Auto rechnet sich eine Vollkasko und wenn dann jemand im Hof rangiert und pennt, wird es teuer.
Es sei denn, in den Bedingungen findet man die richtige Deckung. Z.B.
Zitat:
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein eigenes Kraftfahrzeug beschädigt
A.1.1.2 Verursachen Sie selbst oder eine andere mitversicherte
Person durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs
an einem anderen Kraftfahrzeug, das auf Sie zugelassen
ist, einen Sachschaden, ersetzen wir diesen so, als wäre
ein Dritter geschädigt worden. Die Ersatzleistung ist dabei
auf den Fahrzeugschaden beschränkt; nicht erstattet werden
darüber hinausgehende Schadenpositionen, wie z. B.
Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Wer wem gegenüber haftet ist im BGB geregelt.
Es ist doch den Vertragsparteien freigestellt, darüber hinausausgehende Leistungen zu vereinbaren…
1. Es gibt Versicherer, bei denen Eigenschäden mitversichert sind, zum Teil mit Selbstbeteiligung oder Summenbegrenzung.
2. Die Hochstufung bei einem Motorrad dürfte kaum ins Gewicht fallen, es sei denn man hat vor auf diese SFR mal einen PKW zu versichern.
@manfredmen
ich fand Deinen Beitrag auch nicht gerade vor Sachverstand überquellend.
Halbwissen bedeutet in Teilbereichen eben gleichzeitig Nichtwissen.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
.....vor Sachverstand überquellend.
Genau, sollte er auch nicht sein. Kurz und bündig auf den Punkt. Damit der TE weiss was los ist und nicht dies ewige wenn und aber, ich kenne da jemanden, ich hab mal gehört........
bringt niemanden weiter!
Wo wir gerade bei Teilwissen sind. Welche Versicherung konkret versichert Eigenschäden und wenn ja zu welchen Konditionen? Ich bin ganz gespannt🙂
Bspw. die Debeka…
Ähnliche Themen
Oder die VHV !
Ist ja der Hammer, habe ich nicht gewußt. Gewußt hat dies auch nicht der Mitarbeiter der Debeka mit dem ich über die Zentrale verbunden wurde. Er hörte heute zum ersten mal etwas davon. Ich habe ihm die entsprechende Stelle der Bedungungen vom 01.01.11 aus dem Internet vorgelesen, er wußte von Nichts. Au Weia, Au weia.
Abzuwägen ist in einem solchen Fall wie hoch der Schaden an dem beschädigtem Fahrzeug ist und wieviel der Mehrbeitrag durch die Zurückstufung beträgt. Oftmals kommt bestimmt das Ergebniss heraus "schön das wir mal drüber gesprochen haben".
Richtig, bei kleinen Schäden wird das herauskommen. Aber bei größeren Schäden kommt heraus: Gut dass es versichert war.
Oder man hat die Kasko mit Rabattschutz... wobei dann zumindest noch die Selbstbeteiligung idR anfällt.
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Ist ja der Hammer, habe ich nicht gewußt.
Niemand erwartet, dass man alles wissen kann.
Aber dann von vornherein andere User anzugehen, wegen ihrem eigenen angeblichen Unwissen, welches sich im nachhinein sogar als korrekt herausstellt, ist nicht unbedingt die feine englische Art. Ein kurzes "Entschuldigung" an passender Stelle schadet dann sicherlich auch nicht. 😉
Gruß MartinSHL
MT-Moderation
habe für nächste Woche nen Termin bei nem Lackdoktor ausgemacht, mal schauen was dabei heraus kommt!
Mal hat man Pech mal Glück, so ist das Leben!
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Es ist doch den Vertragsparteien freigestellt, darüber hinausausgehende Leistungen zu vereinbaren…Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Wer wem gegenüber haftet ist im BGB geregelt.
Dem kann ich nur zustimmen. Man kann diverse Gegenstände versichern (teuren Schmuck gegen zerstörung oder Diebstahl,die Briefmarkensammlung gegen Feuer, auch wenn man den Brand selbst verursacht, etc...), auch gegen eigene Dummheit. Allerdings findent man keinen Versicherer, der Vorsatz und grobe Frahrlässigkeit mit abdeckt - sonst könnte man durch nen Hammerschlag auf sein Handy, falls dieses Versichert ist, ganz leicht einen Anspruch gegen den Versicherer erlangen. Und das wäre -sorry- bescheuert aus sicht des Versicherers. 😁😁😁
Übrigens, es ist nicht nur im BGB geregelt, wer haften soll. Hier sind noch insbesondere Vorschriften des StVG (§§7, 18) ganz interessant.
Ich hab einen Versicherer gefunden, der grobe Fahrlässigkeit mit abdeckt.
Genaugenommen wüsste ich gleich ein Duzend Versicherer, die das decken.
Wir hatten sogar mal eine Kundin, die hat eine 3000 Euro Uhr irgendwo verloren, auch dass wurde bezahlt.
Alles nur eine Frage der Beitragshöhe, ist man bereit viel zu zahlen erhält man entsprechend großzügige Bedingungen.
So funktioniert ja (noch) das ganze System😁😁😁
Schon heftig.... Andererseits ist grobe Fahrlässigkeit doch was anderes als Vorsatz, also von mir aus ...😎
Zitat:
Original geschrieben von chinaimbiss
Allerdings findent man keinen Versicherer, der grobe Frahrlässigkeit mit abdeckt -
Hier hat man seit der VVG-Reform sogar vom Gesetzgeber gewollten Versicherungsschutz, da die "Alles-oder-Nichts"-Regelung gekippt wurde und man jetzt ie nach Schwere der groben Fahrlässigkeit ggfs. einen Teil der Entschädigung bekommt.....
Ansonsten kann ich stoppelfreund nur zustimmen! Ich gehe sogar davon aus, dass es kaum einen Versicherer gibt, der noch keinen Tarif anbietet, der "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert.... Allerdings schliessen meines Wissens alle "Trunkenheit/Rauschmittel" und die meisten "grob fahrlässige Herbeiführung eines Diebstahls" aus.
Der Vollständigkeit halber: das gilt selbstverständlich nur für die Kaskoversicherung. In der Haftpflicht ist grobe Fahrlässigkeit seit jeher mitversichert, was die Mitversicherung von Eigenschäden nochmal interessant macht.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Wir hatten sogar mal eine Kundin, die hat eine 3000 Euro Uhr irgendwo verloren, auch dass wurde bezahlt.
Alles nur eine Frage der Beitragshöhe, ist man bereit viel zu zahlen erhält man entsprechend großzügige Bedingungen.
Hallo
Es gibt eine Versicherung, die den bloßen Verlust abdeckt?😕.
Welche Versicherung soll denn so etwas abdecken?
Sorry, aber das glaub ich erst, wenn ich das in den AGB lese.
Gruß Andreas