Schaden + Fahrerflucht
Hi,
Nun hatte 13200 km Spaß mit meinem Auto und heute morgen komme ich in Süd Tirol ausm Hotel und dann das....
Ich könnte kotzen. Natürlich hat sich niemand zu erkennen gegeben. Nun hat der Kotflügel nen schönen Schlag weg und der Lack ist auch hinüber.
Muss am Montag mal zum Freundlichen und auch wegen Versicherung mal klären. Vorher geht's noch zur Polizei. Anzeige gegen unbekannt , aber nur weil es nen Firmenwagen ist und die Versicherung das ja immer gern will.
Gruß
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28 Antworten
Zitat:
@OfficerLH87 schrieb am 28. August 2016 um 12:03:55 Uhr:
auch mein Beileid von meiner Seite. Ich hoffe die Polizei stellt ordentliche Ermittlungen an und findet den Bastard. Mit Fahrerflucht hat er dann nämlich erstmal ein Verfahren am Hals, was auch nicht ohne Strafe eingestellt werden wird.
Ich war froh das der örtliche Polizist sich überhaupt angestrengt hat mir das Formular zu geben. Ausfüllen dürfte ich es selbst 🙁 und den Schaden hat er sich nicht wirklich angeschaut ....
Na ja, anderes Land andere Sitten. Mal schauen was meine Versicherung sagt.
Zitat:
@chris_mt schrieb am 27. August 2016 um 19:17:15 Uhr:
Zitat:
@Quattro290 schrieb am 27. August 2016 um 19:12:33 Uhr:
Echt ne Frechheit.
Schätze den Schaden mit Spachteln/ Teillackierung auf max. 1000 EuroBei einem Firmenwagen, der wohl Vollkasko-versichert ist? Da wird nix gespachtelt - neuer Kotflügel, mit Lackieren und Arbeitszeit eher um die 2.000 Euro 😉
Firmenwagen heisst nicht automatisch Vollkasko.
Und egal ob Vollkasko oder nicht, jeder der bei einem Unfall abhaut ist ein Vollidiot
Ab wann kann man denn den Drängelassistant bestellen?
Zitat:
@paul.mt schrieb am 29. August 2016 um 15:33:07 Uhr:
Zitat:
@chris_mt schrieb am 27. August 2016 um 19:17:15 Uhr:
Bei einem Firmenwagen, der wohl Vollkasko-versichert ist? Da wird nix gespachtelt - neuer Kotflügel, mit Lackieren und Arbeitszeit eher um die 2.000 Euro 😉
Firmenwagen heisst nicht automatisch Vollkasko.
Und egal ob Vollkasko oder nicht, jeder der bei einem Unfall abhaut ist ein Vollidiot
Vollkasko haben wir. Ich darf nur wahrscheinlich die 300 EUR Selbstbeteiligung übernehmen.
Ich kann Dir gut nachfühlen. Meiner hatte kaum 1000km drauf. Der Schaden ist seit letzten Freitag behoben.
Zitat:
@ONKELTOM7777 schrieb am 28. August 2016 um 17:40:33 Uhr:
Sorry, aber:
Die Rennleitung wird schlicht und ergreifend NICHTS tun!
Fingerabdrücke und/oder eine Lackprobe zu nehmen, kosten dem Steuerzahler bis zu 10.000€.
So Aussage der Rennleitung bei meiner mutwillig herbeigeführten Beschädigung des Lacks vor knapp vier Jahren an einem ehemaligen Fahrzeug. Lackierkosten lagen bei 5.000€ incl. neuem Scheinwerfer (Bixenon mir Kurvenlicht) und neuer Frontscheibe. Bilder hier
Trotz Täterhinweis dem grün/weißen Gummigurken gegenüber, wurde nichts dergleichen unternommen.
Schaden hat die Versicherung damals zwar übernommen, aber der vermeidliche Täter kam davon...
Vermutlich weil er selber bei "Ordnungshütern" seinen Dienst geschoben hat.
Es hackt eben keine Krähe der anderen ein Auge aus 😉
Ach so ein Käse!
Es kommt immer darauf an wo der "Unfall" passiert ist. Auf reinem Privatgrund (in Deutschland) z.B. greift die StVO nicht (z.B. in einer privaten TG) und von daher kann nicht ermittelt werden. Auf öff. Verkehrsgrund wird sehr wohl der Vorfall als Unfallflucht aufgenommen und es werden Spuren gesichert. Sollte dann noch ein Verdacht ggü. irgendjemand geäußert werden so wird diesem auch nachgegangen. Allerdings müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Das was du da schreibst klingt ziemlich subjektiv und polemisch...
Ich hatte die Erfahrung auch schon zwei mal auf öffentlichem Grund und muss Onkel Tom leider recht geben. Einmal wurden Lackproben genommen, einmal nicht. Es wurde immer eingestellt.
Wenn Du nicht weißt wer es war steckt da keiner groß Energie rein, was ich auch verstehe. Wie oft passiert das am Tag in einer Stadt? Wie viele Ermittlungsbeamte gibt es? Da sind andere Dinge dann einfach wichtiger. Hört sich für uns sch***** an ist aber denke ich so.
Nicht ermitteln oder ermittelt zu haben und es wird eingestellt sind leider zweierlei Dinge. Bei Schäden bis ca. 1.000€ wird das Verfahren leider meist durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Zitat:
@crishan schrieb am 31. August 2016 um 06:25:24 Uhr:
Zitat:
Ach so ein Käse!
Es kommt immer darauf an wo der "Unfall" passiert ist. Auf reinem Privatgrund (in Deutschland) z.B. greift die StVO nicht (z.B. in einer privaten TG) und von daher kann nicht ermittelt werden. Auf öff. Verkehrsgrund wird sehr wohl der Vorfall als Unfallflucht aufgenommen und es werden Spuren gesichert.
... Du schreibst Käse, aber ganz große. Dem Strafgesetzbuch in §142 ist es nämlich sowas von egal, ob der Unfall und die damit verbundene Unfallflucht auf Privatgelände oder öffentlichen Straßen passiert ist. Das unerlaubte entfernen vom Unfallort ist ja nicht einmal ein Antragsdelikt.
Fakt ist, wenn einer Person A fremdes Eigentum mit dem Auto beschädigt und Strafanzeige erstattet wird, wird diese - sofern Staatsanwaltschaft und dessen Gehilfen in Form der Polizei gute Arbeit leisten - immer bestraft, egal ob auf Privatgelände oder der öffentlichen Straße, sofern die passende Beweislage gegeben ist z.B. durch Lackproben, Zeugen, Kameras, etc.
Und genau deshalb hat die Polizei immer zu ermitteln und ihre Arbeit zu machen, dass die das aber eben leider nicht immer machen, weil so viel zu tun ist und der Staat gerne auch mal sparen will, dass steht auf einem anderen Blatt und nennt sich grausame Realität.
Ich wurde selbst schon so oft Opfer von Unfallflucht am B6, B7 und B8, da hätte die Polizei wenn sie gewollt hätte, jedes mal die Täter fest machen können, es gab genug Hinweise und selbst wenn es mal zum Prozess kam, hat die Richterin jedes mal den Täter frei gesprochen, weil es nicht zu 100% erwiesen war, eben weil Lackabstriche unterlassen wurden und die Täter sich herausgeredet haben angeblich im Urlaub gewesen zu sein. In dubio pro reo.
Schönes Beispiel von Anfang des Jahres im März, ich stehe bei einer großen Bäckerei Produktionsstätte mit angeschlossenem Laden auf dem Parkplatz und sehe wie ne ältere Dame um die 60 mit nem Opel wild herum manövriert und einem anderen Audi hinten voll den Heckstoßfänger eindellt und noch ewig lange immer wieder entlang schleift. Kein einziger von ca. 10 Passanten hat irgendwas unternommen, bis ich mich dann der flüchteneden Frau in den Weg gestellt habe. Die Frau meinte mit den restlichen Omas im Auto "das mit der Stoßstange das war schon so" hat mich noch fast umgefahren und hat Fahrerflucht begangen, obwohl ich ihr angedroht habe, wenn sie nicht sofort die Sache ordentlich klärt, rufe ich die Polizei. Es hat sie einen schei..... interessiert, kein Funken schlechtes Gewissen.
99% der Menschen denkt nur an sich, nichts hören, nichts sehen, nichts sagen und in dem Beispiel darf ich sagen, dass nun nächste Woche 6 Monate herum sind und ich noch immer keine Zeugen Vorladung habe von der Polizei in der Sache.
Das mit der Oma wie du schreibst ist auch ein schmarrn. Du bist in dem Fall Zeuge. Den gleichen Fall hatte ich auch. Der Fahrer wurde wegen Fahrerflucht verdonnert. Der ist jetzt Fußgänger. Wo kämen wir da hin, wenn nicht einmalmehr Zeugenaussagen was nützen.
...zur Abwechslung ein paar Fakten:
Jeder fünfte Autofahrer (20%) macht sich nach einem Unfall aus dem Staub; das sind pro Jahr etwa 500000 Fälle.
Leider gibt es keine genaue bundesweite Statistik, da nur Unfälle mit hohen Sachschäden, Verletzten oder Toten erfasst werden.
Zudem gibt es eine hohe Dunkelziffer, weil inzwischen viele Bagatellschäden gar nicht mehr angezeigt werden. Rechtsexperten gehen von einem Faktor von 1:5 bis 1:10 aus, was für 2,5 bis 5 Millionen Unfallfluchten pro Jahr spräche.
In der offiziellen Sprachweise beschönigend als "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" genannt, nimmt diese Art der mangelnden sozialen Verantwortung immer mehr zu.
-- Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht --
Schon bei Schäden bis 1.300 Euro muss man mit einer Geldstrafe bis zu einem Monatsgehalt plus Punkteintrag und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Bei höheren Schäden liegt die Strafe bei mindestens 6 Monaten Fahrverbot.
Für folgenschwere Unfälle ist eine Gefängnisstrafe nicht unwahrscheinlich.
In ca. 40 Prozent der Fälle wird ein Täter ermittelt.
Allerdings ist Unfallflucht rechtlich gesehen (leider) ein Vorsatzdelikt, dass heißt, das dem/der Beschuldigten der Vorsatz nachgewiesen werden muss.
Diese/r wird naturgemäß behaupten, nichts vom Aufprall bemerkt zu haben. Es liegt dann an den Sachverständigen, diese Behauptung zu widerlegen.
Das wird über Geräuschmessungen, Sensoren, Kameras und sonstigen technischen Equipment ermittelt und ist mit hohem Aufwand verbunden. Dieser "lohnt" nur bei folgenschweren Unfällen.
Deshalb werden von den jährlich 200000 ermittelten Beschuldigten lediglich 31000 verurteilt.
Im Übrigen handelt es sich um ein Offizialdelikt, d.h. es wird auch ohne Anzeige verfolgt, wenn die Strafverfolgungsbehörden davon Kenntnis erlangen.
@Edit(h)
Ach so - wegen öffentlich und nicht öffentlich.
Der § 142 beginnt mit dem Satz:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er...
Der Begriff Straßenverkehr impliziert, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handeln muss.
Dies ist eine Verkehrsfläche, die vom Berechtigten für jedermann zur Benutzung freigegeben ist.
Zitat:
@ks220cdi schrieb am 31. August 2016 um 15:49:51 Uhr:
Das mit der Oma wie du schreibst ist auch ein schmarrn. Du bist in dem Fall Zeuge.
... wieso ist das Schmarrn?
Das ich Zeuge bin weiß ich, lies einfach meinen letzten Satz, da habe ich es ja extra geschrieben, dass ich bis heute noch keine Vorladung als Zeuge habe für eine Aussage bei der POL. Und das habe ich geschrieben, weil es darstellen sollte, dass es die Herren der Behörde bis dato keine Bohne im Detail interessiert hat, was da genau passiert ist. Vielleicht ist die Akte ja aber auch schon ohne Zeugenaussage längst geschlossen bei der STA, wer weiß.
Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass viele Opfer da nicht unbedingt von der gegnerischen Haftpflicht unkompliziert Geld sehen, weil viele Versicherungen erst abwarten, was entweder die POL Akte aussagt oder vielmehr, ob ihr Versicherungsnehmer auch rechtskräftig verurteilt wurde.
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 31. August 2016 um 17:02:19 Uhr:
Ach so - wegen öffentlich und nicht öffentlich.
Der § 142 beginnt mit dem Satz:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er...Der Begriff Straßenverkehr impliziert, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handeln muss.
Dies ist eine Verkehrsfläche, die vom Berechtigten für jedermann zur Benutzung freigegeben ist.
... also mit anderen Worten jeder frei zugängliche Parkplatz (aber auch Stellplätze in Tiefgaragen von Wohnanlagen), siehe auch:
Zitat:
Ein Unfall im Sinne des § 142 StGB muss im Straßenverkehr erfolgt sein. Damit sind nicht nur die öffentlichen Straßen gemeint, sondern auch (private) Parkplätze oder sonstige Plätze, die allgemein öffentlich zugänglich sind.
Und deshalb habe ich auch geschrieben, dass es dem StGB egal ist, ob das auf der Straße oder auf dem Privatgelände passiert, denn z.B. Einkaufszentren sind ja überwiegend auch nur auf Privatgelände gebaut und da passieren solche Sachen eben am meisten.
@Der Schweisser .... du musst wohl noch mal nachsitzen! 😉
Nicht alles was im Internet steht oder ein dahergelaufener Anwalt hier ins Netz stellt ist zu 100% richtig! Wenn es sich um reinen Privatgrund handelt und die Fläche nicht jedermann zugänglich ist bzw. nur einem eingeschränkten Personenkreis, dann spricht man von Privatgrund (abgesperrtes Schulgelände mittels Tor z.B.). Eine TG eines Geschäftshauses welches mit Einfahrschranke versehen ist wird als öffentlich angesehen da jedermann dort reinfahren kann. Dort würde eine Verkehrsunfallflucht auch aufgenommen werden. In einer reinen TG eines Wohnhauses wenn diese mittels Schranke oder Tor eben nicht jedermann zugänglich ist und dort ein VU passiert, wird dieser nicht aufgenommen. Genau so verhält es ich bei einer Unfallflucht. Der Geschädigte kann jedoch auf Anzeigenaufnahme bestehen. Ermittelt wird hingegen nicht. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren folglich in jedem Fall einstellen.
Alles in allem für den einzelnen Betroffenen richtig unbefriedigend. Es gibt's aber auch Länder da ist Unfallflucht nicht mal eine Straftat...
Im übrigen verwechselst du was: nur weil was angezeigt wird heißt es nicht das man automatisch dafür bestraft wird. Das letzte Wort hat hier zu Landes in einer Strafsache nun mal ein Richter und das in Deutschland oftmals "Täterschutz" vor "Opferschutz" gilt ist allgemein bekannt.
Ein Beispiel: wenn ein fünfjähriges Kind versehentlich eine Delle an deinem Wagen verursacht, müssen dessen Eltern NICHT für den Schaden aufkommen!
So, jetzt aber langsam wieder BTT.
Zitat:
@crishan schrieb am 31. August 2016 um 22:13:33 Uhr:
Im übrigen verwechselst du was: nur weil was angezeigt wird heißt es nicht das man automatisch dafür bestraft wird. Das letzte Wort hat hier zu Landes in einer Strafsache nun mal ein Richter und das in Deutschland oftmals "Täterschutz" vor "Opferschutz" gilt ist allgemein bekannt.
... ist mir bewusst, verwechsle ich nicht, hab ja geschrieben, wenn der Staatsanwalt und POL gute Arbeit machen und die Beweise da sind, wird in jedem Fall bestraft. Weil wenn die (erdrückenden) Beweise da sind, wird jeder halbwegs normal denkende STA Anklage erheben und auch jeder Richter entsprechend urteilen. Naja und wenn nicht, dann flattert in der Tat leider der Einstellungsbescheid in den Briefkasten und das ist leider ziemlich oft der Fall, dann hat man den Schaden und keinen Täter.
Mit dem "privat" ist es leicht mißverständlich, ich meine das eine privat (z.B. wie hier im Thread der öffentliche Hotel Parkplatz oder Einkaufszentrum Parkplatz) wo es geht und Du meinst eben das privat, wo es nicht geht, also wenn Du z.B. wie ein Promi ein großes Luxus Grundstück hättest und nach der wilden Partynacht stellst Du fest, dass Dein Auto auf dem Hof beschädigt ist. In Wohnblocks mit Rolltor in der Tiefgarage gehts auch nicht, aber in Tiefgaragen ohne Schranke oder Rolltor die öffentlich zugänglich sind, damit die Besucher der Anwohner rein fahren können geht es eben.
Wie dem auch sei, der Threadstarter wird nicht mehr lange vor Ort gewesen sein, als er es gemerkt hat. Ansonsten hätte ich mal Morgen geguckt, ob da irgend ein VW Bus oder sowas vergleichbares anliefert und ne Macke hat bzw. ob am späten Abend irgendwelche Monteure die im Hotel übernachten ihr Auto (aus gutem Grund dann) in der Umgebung geparkt haben und nicht auf dem Hotelparkplatz. Wobei, auf einen Transporter zu schließen ist auch Unfug, bei der Höhe kann auch jeder SUV dagegen geknallt sein. Da kann man nur selber gucken, ob Farbpartikel zu finden sind und dann Ausschau halten, weil die Polizei wird das Rätsel in dem Fall sicherlich nicht lösen ... leider.