Schaden durch schneeschieber-.-
Hallo Leute,
hab mal wieder Pech wie jeden Wimter.
Also ich war heute nach der Arbeit meine Freundin zu Hause abholen. Als wir raus kamen und im Auto saßen, gab es einen lauten knall als ob mir jmd reingefahren wäre. Aber nein, es war ein Schneeschieber der vllt nur einen halben meter neben meinem auto herfuhr. Das ganze Heck und teilweise die seite waren voll straßenschnee etc und nicht gerade wenig. Als ich geguckt habe, habe ich gesehen das meine Rückleuchte gebrochen ist (dicker stein ?) keine ahnung.
Meine Frage, was kann ich jetzt machen und bekomme ich das ersetzt, weil eig müssen die Schneeschieber einen gewissen abstand zu den autos haben oder ? waren das nicht 1,5 meter oder so?
Hab das Kennzeichen nicht gesehen . Habe nur die genaue Uhrzeit, Fahrzeugmarke und Typ uind die Straße.
Danke
Beste Antwort im Thema
Wenn z. B. von einem vorausfahrenden LKW ein Stein hochgeschleudert oder aus dem Reifenprofil abgeschossen wird, besteht kein Haftungsanspruch gegen den Halter des LKW. Das ist ein alltägliches Risiko. Genauso sehe ich das bei den Schneeräumern, wenn sie den Unfallgegner nicht unmittelbar berühren. Falls da ein Stein auf der Straße lag, hast Du eben Pech gehabt.
Mal ganz ehrlich, auf der einen Seite wird hier rumgeflennt wenn nicht geräumt wird und sich einer den Achsschenkel verbiegt. Und dann wird geräumt und es soll 1,5m Abstand gehalten werden? Ja soll der denn auf der Gegenfahrbahn fahren?
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35 Antworten
Problem wird sein ,zu beweisen das der Schaden vorher noch nicht war.......
ich habe meine Freundin mit im auto sitzen gehabt und zuvor war ich arbeiten und da hat das auch jeder gesehn . ABER ZUMINDEST HAB ICH EINEN zEUGEN IM aUTO GEHABT:
denke mal auch das das schwierig wird
Alles kein Problem, es gibt in jeder Gemeinde einen Räumplan, Strasse und Uhrzeit reichen, um den Schieber ausfindig machen zu können, Fahrerflucht ist nicht von relevanz, da es der Fahrer nicht wahrnimmt, falls er mal einen überstehenden PKW anschiebt.
Der Schaden wird meist ohne grosses Hin und Her von der Gemeinde erstattet.
Montag im Rathaus melden, dort das Fahrzeug vorstellen, falls verlangt, und alles nimmt seinen Gang.
sowas kann auch langwiderig werden.
mein nachbar prozesiert seid zwei jahren weil bei uns hier nicht nur die stadtsoldaten schieben sondern auch private mit ihren treckern die von der gemeinde bezahlt werden.
eben solcher hat den volvo meines nachbarn rasiert und der weigert sich kontinuierlich den schaden zu begleichen obwohl alles gegen ihn spricht.
bin masl gespannt wie das ausgeht,den eben dieser hat heute morgen meine ratte nur um ein paar zentimeter verfehlt.
wir können leider alle nicht woanders parken und müssen halt beten das nichts passiert.
ich würde schon sagen das du das ersetzt bekommst must nur so schnell wie möglich dahin gehen
Ist es NUR die Rückleuchte ?
Wenn ja, dann bei VW einen KVA holen und damit zum Rathaus. Wenn es keinerlei Aussicht auf Erfolg gibt dann in der Bucht oder im Schrott nach nem neuen Rücklicht gucken. Recht bekommen und haben sind zweierlei... Auf mich hat mal ein Reifen eines Unimogs der Stadt einen Stein "geschossen" wobei die Windschutzscheibe gerissen ist. Aber das erstmal nachweisen und belegen...
Die müssen doch einen abstand halten oder nicht ? hab den fahrer auch angeblinkt und gewunken aba er ist weitergefahren ...
Die Räumpflicht bezieht sich auf die gesamte Fahrbahnbreite, Parkstreifen sollten, wenn igendmöglich bis zum Kantstein genutzt werden, um Platz für die Schneeschieber zu machen.
Man muss schon nachweisen, das man eben nicht mit dem Fahrzeug in die Fahrbahn ragte, sodass der Schieber nicht daran hängen bleiben kann.
Sollte der Schieber aber in den Parkstreifen geschoben haben, alles kein Ding.
also ich erkläre das mal so das ist ein niedriger Bordstein vor dem haus meiner freundin. der Bürgersteig ist dort ca 4-5 meter breit. ich parle immer ziemlich weit vom der fahrbahn weg, grade wegen dieser gefahr im winter. Vom kantstein weg war es bestimmt einen Meter wo mein auto stand, nur noch weiter gehts nicht, wegen den Fußgängern
Ich seh das so...
Grundsätzlich bist du wohl im Recht ... kann aber nervenzehrend und langwidrig werden.
Eine Standard Heckleuchte bei der Bucht oder im Schrott kriegst du für 10 Euro +/- ... einbau ist in 10 min erledigt.
Das kost dich einen Augenaufschlag und alles ist vorbei ....
Ein Lackschaden oder gar Kontakt mit der Schaufel hätt mehr Ärger verursacht ...... wir sollten froh sein dass die Jungs um 2 Nachts ggf aus den Betten krabbeln und die Strassen freimachen.
Der Fahrer konnte das gar nicht bemerken.
Falls du eine Teilkasko ohne SB hast kannst du den Schaden sogar über deine Versicherung als Glasschaden abwickeln ... wär mir aber wegen 10 Euro auch zuviel Bürokratie.... ausserdem treiben so Aktionen in Summe die Versicherungsprämien in die Höhe.
... überlegs dir ....
hab eben noch 2 kratzer an der seite hinten entdeckt . hab us rückleuchten von hella die kosten was mehr und sind selten. hab ja auch versucht ihn aufmerksam zu machen . Hat aber nichts genützt...
ärgerlich ... bei den Kratzern wird das bei einem mindestens 12 JAhre alten Auto auch schwierig eindeutig auf den Schneeschieber zuzuordnen...
PS: wie sehen denn US Golf 3 Heckleuchten aus ? .... hab grad mal in Ebay was gefunden ... schaut aus wie die GTI vom Golf 3 ?