Schaden Anhänger - Fahrzeug
Hallo.
Heute habe ich mir einen geleistet...
Papas Auto steht auf meinem Hof.
Ich will meinen Anhänger an Papas Auto hängen.
Das habe ich dummerweise vergessen. Einfach vergessen.
Also belade ich den Anhänger im Glauben er hängt an Papas Auto.
Der Anhänger rutscht nach vorne und ... kaputt, also nicht der Anhänger, aber Papas Auto...
Schaden 7.000€....
Öffentlicher Verkehrsraum...
Ich habe allerdings weder das Auto da hin gestellt, noch den Anhänger, noch war dieser vorher mit dem Fahrzeug verbunden...
Zahlt den Schaden die Versicherung vom Anhänger?
Thx, Mark
Beste Antwort im Thema
Das wiederum klingt nur nach dem Neid eines Unwissenden.
75 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. März 2018 um 12:19:14 Uhr:
Moin. Gibt's dafür ein Urteil? Genau dies ist mir passiert. Ich bin der Geschädigte,dessen Auto den Einkaufswagen abgebremst hat.Schlussendlich hab ich ein Titel und die Verursacherin hebt alle zwei Jahre den Finger, und bekommen tue ich nichts.
Wäre das über die HP des Pkw gegangen, wäre der Fall schon durch.
Urteile kann man hinreichend finden, würde dir aber doch ohnehin nichts nützen, wenn dunschon den Weg über die Versicherung gegangen bist
Wäre jetzt auch nur Interessehalber,für kommende Vorfälle.
Ich bin über keine Versicherung gegangen,hab es einem Anwalt übergeben,da sich die Dame mir gegenüber zu keiner einvernehmlichen Lösung(mein Vorschlag waren 300 Euro Angebot von BMW waren 1400) hinreißen ließ. Hat mich über 2 Monate hingehalten und irgendwann meine Nummer geblockt.
Auf die Schreiben meines Anwalts wurde überhaupt nicht reagiert,so dass dann ein richterlicher Mahnbescheid erwirkt wurde,deren Vollstreckung dann durchgeführt werden sollte. 3 Wochen bevor der VollstreckungsAntrag beim Amtsgericht einging,war der Vollstrecker bei der Dame schon vor Ort,um andere Forderungen einzuholen. Dabei gab die Dame dann die Vermögensauskunft ab(Sie hat nix) und ich bekam die Mitteilung vom Amtsgericht,dass ein erneuter VollstreckungsVersuch erst in 24 Monaten durchgeführt wird.
Die sind jetzt rum und weiter geht's.
Das einzig Gute für mich ist,dass ich auf das Geld nicht angewiesen bin. Aber wieviele gib es,die das Geld nicht vorstrecken können und dann selbst in eine missliche Lage kommen, weil sie von jemanden geschädigt werden und die ihren Schaden nicht bezahlen.
Bei mir war es nur ein optischer Schaden, und die Instandsetzung nicht zwingend nötig,aber es hätte ja auch ein Spiegel,Scheinwerfer, Rücklicht sein können,was man dann reparieren muss,um das Fzg nutzen zu können.
Gruß Martin
Ja dann hattest du ja noch Glück im Unglück.
Warum dein Anwalt aber nicht auf den richtigen Trichter kam ist fraglich und irgendwie traurig.
Wobei man da sagen muss, dass es stark drauf ankommt, ob die Benutzung des EK-Wagens wirklich im Zusammenhang mit einer Beladetätigkeit war. War der Wagen schon leer und sollte zurück zur Sammelstelle gebracht werden, Ist es zB nicht über die KFZ Versichert.
Ich saß 6 m weiter beim Bäcker und konnte das ganze Spiel beobachten.
Nachdem der Korb leer war und sie noch den Kopf im Kofferraum hatte,kam eine WindBoe und Korb bewegte sich über eine Strecke von ca 3 bis 4 m Richtung meines 7er. Hab noch gegen die Scheibe geklopft aber die Torte hat nicht reagiert. Hat den Wagen nach dem Einschlag genommen und weggebracht und ist dann ins Auto gestiegen. Hab sie dann am losfahren gehindert und gefragt,ob sie nicht was vergessen hätte. Sie war der Meinung nichts.
Neben meinem Wagen stand ein Opa,der genau wie ich vom Bäcker aus gesehen hat,dass der Korb meinen Wagen traf.
Wäre die Trulla so ehrlich gewesen und hätte den Fahrzeug Eigentümer gesucht, hätte ich mich für die Ehrlichkeit auch mit einem Fuffi begnügt. Lackstift und Leiste.
Aber weil sie sich verpissen wollte, war mir dieses entgegenkommen nicht zu viel des Guten.
Gruß M
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Ganz ehrlich, ich würde den Schaden jetzt noch der KFZ Haftpflicht melden. Schildern, das dir nicht bewusst war, dass die Haftpflicht dafür zuständig ist und Urteil mit Forderung hinsenden
Zitat:
@27239 schrieb am 31. März 2018 um 15:42:07 Uhr:
dass die Haftpflicht dafür zuständig ist und Urteil mit Forderung hinsenden
Kann man versuchen, ob das so funktioniert, nachdem Die Dame ja schön privat verklagt würde weiß ich nicht. Problem könnte sein, wenn man keine Zeugen hat. Leugnet Die Dame, dass es bei der Beladetätigkeit geschehen ist, muss die Versicherung auch nicht zwingend eintreten. Ich stand genau vor der gleichen Situation, Wagen gerollt, Typ versuchte Fahrerflucht, Ich habe ihn bekommen. Hätte er nicht eingestanden (vermutlich auch dadurch, dass Polizei hinzugezogen würde und entsprechendes im Protokoll stand) dass es bei Beladen passierte, wäre das Durchsetzen nicht einfach geworden.
Die Dame hat ja ein Interesse den Schaden nicht über die PKW Haftpflicht laufen zu lassen (drohende Hochstufung). Wenn die eh pleite ist, stört sie auch dein Titel nicht. Dann gehts in die Privatinsolvenz und gut ist, so ungefähr.
Zeugen gab's reichlich.
Die Dame war mit dem Fahrzeug ihrer Ex Ex Exfreundes unterwegs. Ihres war zu dem Zeitpunkt schon stillgelegt worden.(fehlender VersicherungsSchutz).
Gruß m
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. März 2018 um 16:58:00 Uhr:
Zeugen gab's reichlich.Die Dame war mit dem Fahrzeug ihrer Ex Ex Exfreundes unterwegs. Ihres war zu dem Zeitpunkt schon stillgelegt worden.(fehlender VersicherungsSchutz).
Gruß m
na dann los, einfach probieren und uns auf dem Laufenden hier halten.
Der Vorfall war im Jahr 2015.
Ich wollte mich mit der Dame gütig einigen,da mir ihre Finanziellen Verhältnisse auf Grund meiner Arbeit mehr als bekannt sind. Nach 2 monatigen Hinhalten hab ich es an den Anwalt abgegeben.
Hatte selbst gerade ein anderes Fahrzeug beschädigt,bin einem Mädel morgens hinten drauf gefahren. Konnte mich dann mit ihrem Freund dem Halter einigen,dass ich den Schaden selbst bezahle. Sind dann zusammen zu einem Lackierer gefahren,dem hab ich mündlich die Kostenübernahme zugesicherte 13 Tage später war der Wagen wieder Tip Top. Und das auch nur weil zum eigentlichen Termin eine Woche vorher der Wagen mit defekten Bremssattel nicht anreisen konnte,sonst hätten zwischen Unfall und Behebung des selbigen 6 Tage gelegen.
Gruß M
also ich hatte gerade ein Fall, da hat ein Geschädigter sich den Schaden von 2016 geholt, versuch ist es immer wert, kostet ja nichts.
Ich habe heute alle Unterlagen an die Versicherung vom Anhänger geschickt. Schaden beläuft sich lt. KVA auf knapp über 5.000€... Mal sehen, was die sagen.
So, zum derzeitigen Stand der Dinge:
Die Privathaftpflicht der ich den Schaden wg. der in den Vertragsbedinungen festgelegten 14 Tage Frist gemeldet habe, hat mir einen ausreichenden Fragenkatalog zugeschickt. Auf Anruf (nebst Gesprächsvermerk) erreichte ich nicht wie erwartet irgendein Callcenter, sondern denjenigen der das Schreiben verfasst hat. Wir verblieben dabei, dass die Sacher auf "Pause" steht weil wahrscheinlich die Anhängerversicherung regulieren wird und ich mich dann wieder melden werde...
Von der Anhängerversicherung hat mich mein Versicherungsmakler angerufen und mir mitgeteilt, dass jemand von der VS raus kommt, da "der Schaden ja nicht alltäglich" ist.
Also kam ein SV der Versicherung (direkt bei der VS angestellt) und hat lt. Gutachten festgestellt, dass der Schaden wohl doch Plausibel ist. Er kam allerdings bei der Schadenssumme nicht auf 5200€, sondern nur auf 32X0€ was netto etwa 2700€ sind.
Sowohl das Defekte Kofferraumschloss fehlt komplett, als auch dass Kleinmaterial ist nicht ordnungsgemäß berechnet. Die Stundenverrechnungssätze sind nicht Ortsüblich, sondern gemäß einer anerkannten Werkstatt um die Ecke mit 85€ netto für die Karosseriestunde und 105€ incl. Material für die Lackierung angegeben.
Ein Besuch beim Nachbarn ergab, dass die Preise nach Preisauszeichnungsverordnung ordnungsgemäß aushängen, mit 122,40€ Karosserie netto und 183€ Lackierung incl. Metallic.
Verbringungskosten wurden im Gutachrten ebenfalls nicht berücksichtig.
Ein amtlich Anerkannter Sachverständiger vom TÜV wurde mit einem ordentlichen Gutachten beauftragt.