Schaden Anhänger - Fahrzeug

Hallo.
Heute habe ich mir einen geleistet...

Papas Auto steht auf meinem Hof.
Ich will meinen Anhänger an Papas Auto hängen.
Das habe ich dummerweise vergessen. Einfach vergessen.
Also belade ich den Anhänger im Glauben er hängt an Papas Auto.
Der Anhänger rutscht nach vorne und ... kaputt, also nicht der Anhänger, aber Papas Auto...
Schaden 7.000€....

Öffentlicher Verkehrsraum...
Ich habe allerdings weder das Auto da hin gestellt, noch den Anhänger, noch war dieser vorher mit dem Fahrzeug verbunden...

Zahlt den Schaden die Versicherung vom Anhänger?

Thx, Mark

Beste Antwort im Thema

Das wiederum klingt nur nach dem Neid eines Unwissenden.

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Na sei froh, dass du Ludwig und nicht Yilmaz oder Al-Autobums mit Nachnamen heißt. Obwohl die Versicherungen natürlich nur anhand objektiver Kriterien entscheiden, ob ein Unfall fingiert war.

Private HP, HP des Hängers oder VK des 124ers, irgendwas wird schon eingreifen. Spannender ist die Frage nach dem WBW. Ich könnte mir auch vorstellen, dass dich die Versicherung auf andere 300er verweist. "Vergleichbar" ist ein dehnbarer Begriff. Einen genau gleichen wird man selbst bei solch einem Massenmodell kaum finden - und wie bemisst man den Pflegezustand? Insbesondere den nicht sichtbaren an Motor, Getriebe etc?

Nicht falsch verstehen, ich würde mir für dich wünschen, dass die 7.000 Euro WBW akzeptiert werden, hege aber doch erhebliche Zweifel.

Ich bin noch am rechnen, aber es werden doch bei weitem keine 7... Der Heckdeckel kostet kaum was bei Daimler...

Was das Thema WBW angeht, hatte ich nur nach Klimaanlage geschaut, kein Allrad und die falsch eingestellten Modelle aussortiert.
Mit dem "vergleichbaren" den ich gefunden hatte meinte ich z.B. Grün/Grün, Leder, Klima, aber viele kleinextras, Standheizung etc. waren gar nicht drin, 385.000km hat der gelaufen, 7950€ und steht in NL. Sowas meinte ich dann mit "vergleichbar". Dass ich kein Recht auf das Gleiche Auto, Gleiche Farbe, etc. habe ist klar...

Dann mal grob die ganz Nackten Autos raussortiert und bzgl. Pflegezustand habe ich die Bilder nicht mal groß geklickt, denn alle günstigen Angebote in der Klasse unter 6.000€ sortierten sich schon durch die Vorschaubilder aus (großflächige Durchrostungen, bzw. Unfallschäden gegen der der aktuelle Schaden an Vatters Kombi ne Lachnummer ist). Vollkaskoversichert ist das Auto übrigends nicht.
Die Frage nach nem Wiederbeschaffungswert wurde ja derzeit auch nicht gestellt, sondern nur n Kostenvoranschlag bzgl. des Schadens verlangt. Den bekommen Sie die Tage wenn ich den fertig habe und gut ist. Natürlich mit Rechnung...
Mal sehen. Bei der Versicherung sind von Vatter und von mir viele Verträge und alle haben 0 Schäden...

Nach nem Schaden am Anhänger habe ich ehrlich gesagt noch gar nicht geschaut... Ich glaube aber nicht dass da was kaputt gegangen ist...

Zitat:

@Knergy schrieb am 28. März 2018 um 18:03:35 Uhr:


Wie genau ist denn nun eigentlich der Schaden enstanden? Mit dem Stapler? Und welchen Schaden hat der Hänger ... solange ich hier ein starkes Geschmäckle habe, würde ich mich als Versicherung mit allem dagegen wehren.......

Die mehrfsch gestellte Frage wurde noch nicht beantwortet.... 😮 .
sonst wurde aber alles mögliche ausgiebigst ausgeschmückt. ..😁

Bis der Streit geklärt ist, würde ich hier gar nix mehr schreiben, zumindest nicht zum Hergang.

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Bisjetzt wird ja noch über nix gestritten 😉
Deshalb halte ich mich mit all zu viel Details garantiert zurück...
Anhänger stand halt auf Stützrad hinter Auto, hinten auf den Anhänger draufgeladen, Anhänger geht hinten runter, vorne hoch, rutscht nach vorne und landet im Auto und ratscht einmal hinten am Auto runter... Punkt.

Dafür hat sich mitlerweile auch die Privathaftpflicht gemeldet, mit Fragebogen...
Davon kann ich glaube ich die Mehrheit der Fragen sowieso nicht beantworten...

Thema WBW:
Ich hab mir heute am Kiosk die neue Oldtimermarkt Preiszeitung gekauft, da steht das Auto mit 6700€ in Zustand 3 nach Classic-Data drinnen...
Im Zustand 2 waren das glaube ich irgendwas um die 14.000€, wobei das Auto ja nicht Zustand 2, sondern eher 3+, dazu kommen natürlich noch Zuschläge für Ausstattung, Werterhaltende Maßnahmen, etc. und dann handelt es sich noch um Marktpreise (eher Händler EK), WBW kommt ja noch was drauf...
Classic Analytics gibt für "Zustand gepflegt" 7.700 bis 10.400€ an...
Wiederbeschaffungswert wird also egal wer das Auto bewerten wird, wenn es überhaupt dazu kommt, ausreichend sein...

Mein Bauchgefühl sagt mir das es hier nicht primär um die Versicherungsfrage geht ^^

Und es sagt mir auch . Das man sich wundern wird bzgl. des WBW.

Ich wurde vor ein paar Jahren auch eines besseren belehrt was das angeht ^^

Gruss

Zitat:

Mein Bauchgefühl sagt mir das es hier nicht primär um die Versicherungsfrage geht ^^

Der Hauptgrund meines Beitrages lag eigentlich darin, dass ich von einigen Seiten die sich n bisschen auskennen in der Vergangenheit oft gehört habe, das Anhängerversicherungen grundsätzlich nichts bezahlen...
Ich hatte gedacht, dass es evtl. hier und da etwas Input geben könnte, bzw. den ein oder anderen Tipp bzgl. Stolperfallen...

Warum soll die Anhängerversicherung niemals zahlen? Beispiel aus der Praxis. VN schiebt größeren Anhänger von Hand zur Seite, da er im Weg ist. paßt nicht auf und touchiert einen PKW - Anhänger-HP zahlt. Anhänger ist am Auto, beim Zurücksetzen touchiert Hänger einen PKW. Anhänger-HP zahlt nicht, dafür die PKW-HP, da in diesem Fall der Anhänger eine Einheit mit dem Zugfahrzeug bildet.
In Deinem Fall wird es schwieriger, da nach deinen Angaben der Schaden beim Beladen mit einem Stapler geschah (zumindest habe ich das so heraus gelesen).

Joah, der ist aber auch versichert...
Also irgendwer müsste eigentlich zahlen. Schauen wir mal...
Grundsätzlich ist der Schaden aber durch den Anhänger selbst entstanden, der eben an keinem Zugfahrzeug hing...

Angeblich hatte man mir gesagt, dass im Zweifelsfalle immer die Autoversicherung zahlt, wo er als letztes dran hing...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 29. März 2018 um 17:23:13 Uhr:


Angeblich hatte man mir gesagt, dass im Zweifelsfalle immer die Autoversicherung zahlt, wo er als letztes dran hing...

Das halte ich für maximal als Kulanzregelung (eigentlich ja auch mehr im Sinne der Versicherung) möglich. Oder ggf. im Zusammenhang, wenn sich der Hänger beispielsweise auf der BAB verselbständigt.
Vergleichen wir das mal mit dem PKW. Dort sind alle mit dem Gebrauch in Verbindung stehenden Taten versichert. So beispielsweise das beladen. Packe ich die Einkäufe aus dem Einkaufswagen in den Kofferraum und der EK-Wagen löst sich, zählt das die PKW-HPV. Vielleicht lässt sich diese "Regel" 1:1 auf den Hänger übertragen. Mein Gefühl würde aber eher auf Privathaftpflicht setzen.
Anhänger Haftpflicht ist halt mehr so Die Richtung "Hänger rollt den Berg ab, da Feststellbremse versagt hat und erschlägt Kind" für zuständig.

Na dann mach eine Schadenmeldung an die private und an die Staplerversicherung unter Verweis, dass beide Versicherungen informiert wurden.

Alles korrekt, die Versicherung wo er als letztes dran hing ist nicht mehr zuständig, wenn der Anhänger abgekoppelt ist und das Fahrzeug weggefahren wurde. Wenn beim Beladen der Anhänger der nicht angekuppelt ist, ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde, tritt die Haftpflicht erst mal den Schaden zu prüfen, evtl. zu regulieren mit einen möglichen Regress. Stapler sind oft über eine Betriebshaftpflicht versichert. (SB) Auf einer öffentlichen Strasse sollte der aber eine Straßenzulassung haben und dann wäre er selbst haftpflicht versichert. Wenn alles geprüft wurde und hier Alle den Schaden ablehnen, weil was nicht versichert ist, dann kommt die Vollkasko des KFZ ins Spiel.
Die Frage wäre auch, hast du einen Staplerschein?
Also Schaden erst mal beim Anhänger melden und dann geht das Spiel los. Sag mal bescheid was draus geworden ist.

Zitat:

Na dann mach eine Schadenmeldung an die private [...] unter Verweis, dass beide Versicherungen informiert wurden.

Der Stapler hat keine Straßenzulassung und ist nicht generell versichert. Der Stapler ist unter 6km/h.
Er ist aber über meine Privathaftpflichtversicherung versichert. Es handelt sich um mein Privatspielzeug und ich habe auch mein Privates Zeug geladen... Hat alles von vorne bis hinten nix mit der Firma zu tun...
Vollkasko fürs KFZ gibts natürlich nicht. Der PHV habe ich das gemeldet, da lt. Versicherungsbedinungen ein Schaden binnen 2 Wochen zu melden ist. Schadensnummer habe ich, nun warte ich erstmal ab was bei der Anhängerversicherung raus kommt...

Einen Gabelstaplerschein habe ich selbstverständlich auch nicht. Das gehört ins Thema BGV (Berufsgenossenschaftsvorschriften), aber das gilt für mich alles als Privatmann nicht.

Zitat:

@guruhu schrieb am 29. März 2018 um 17:35:45 Uhr:



Zitat:

@Mark-86 schrieb am 29. März 2018 um 17:23:13 Uhr:



. So beispielsweise das beladen. Packe ich die Einkäufe aus dem Einkaufswagen in den Kofferraum und der EK-Wagen löst sich, zählt das die PKW-HPV.

Moin. Gibt's dafür ein Urteil? Genau dies ist mir passiert. Ich bin der Geschädigte,dessen Auto den Einkaufswagen abgebremst hat.

Schlussendlich hab ich ein Titel und die Verursacherin hebt alle zwei Jahre den Finger, und bekommen tue ich nichts.

Wäre das über die HP des Pkw gegangen, wäre der Fall schon durch.

Gruß Martin

Dafür braucht es kein Urteil, gehört zum Beladen vom Fahrzeug. Steht so in den Bedingungen. War die Verursacherin Fahrer oder Mitfahrer vom KFZ?

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