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Fahrzeug bei Werkstattarbeiten ausgebrannt

Themenstarteram 20. November 2014 um 16:40

Hallo zusammen,

gibt es einen Tipp von einem der Leser zu folgendem Sachverhalt:

Habe mein Geschäftsauto - Transporter von Opel - (3Jahre alt, 70.000 km) in die Werkstatt zur Reparatur gebracht; bei Schweißarbeiten hat sich die Hohlraumversiegelung entzündet und das Auto ging definitiv zu über 50 % in Rauch auf.

Dazu kommt, dass das Fahrzeug bereits auf dem Papier für sehr SEHR gutes Geld verkauft war (diese Reparatur war Bestandteil des Vertrages)

Was steht mir nun bevor? Kann ich einen kostenlosen Mietwagen nehmen? An wen muss ich mich wenden. An die Werkstatt oder an meine eigene Versicherung? Habe keine Vollkasko mehr, daher auch keine GAP. Gutachten erhalte ich in den nächsten Tage. Der Schädiger steht aber zweifelsfrei fest: die Werkstatt.

Bin gespannt auf Eure Antworten.. DANKE im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@schneefan schrieb am 20. November 2014 um 17:43:56 Uhr:

Sache der Haftpflicht der Werkstatt

Knapp daneben.

In der Zusatzhaftpflicht für Kfz-Betriebe sind nämlich derartige Schäden an Obhutsfahrzeugen (u.a. Brand- Glasbruch- Unfallschäden usw.) explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Diese Risiken kann der Werkstattinhaber nur durch eine Handel-/Handwerk-Kasko absichern.

Und da eine solche Police recht teuer ist, verzichten viele Kfz-Betriebe hierauf.

 

Zitat:

@schneefan schrieb am 20. November 2014 um 17:43:56 Uhr:

Wenn das Gutachten da ist zum Anwalt. Ich würde vorsichtig sein mit dem Mietwagen. Das Fahrzeug war eh in der Werkstatt.

Ich rate auch hier (wie bereits in einem anderen Thread) zunächst zur Vorsicht, Kosten zu produzieren, wenn noch unklar ist, ob die Gegenseite dafür aufkommt bzw. aufkommen kann.

 

Zunächst einmal würde ich den Kontakt zur Werkstatt suchen und klären, ob der entsprechende Versicherungsschutz abgeschlossen wurde.

Davon hängt das weitere Vorgehen ab.

 

@TE: Kläre das bitte mit der Werkstatt ab, ob diese eine Kaskoversicherung für Handel/Handwerk abgeschlossen hat und berichte vom Ergebnis hier.

Erst dann kann man sinnvoll über das weitere Vorgehen nachdenken.

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 20. November 2014 um 16:43

Sache der Haftpflicht der Werkstatt ( sofern sie eine hat ) Wenn das Gutachten da ist zum Anwalt. Ich würde vorsichtig sein mit dem Mietwagen. Das Fahrzeug war eh in der Werkstatt. Wie gesagt Ra. und das schnell.

Kaufvertrag interessiert nicht.

Die Werkstatt muss nur den aktuellen Zeitwert bezahlen.

am 20. November 2014 um 16:49

Wenn der Vertrag VORHER abgeschlossen wurde, sehe ich das anders. Warum soll der Besitzer benachteiligt werden durch die Dummheit der Werkstatt.

:confused:

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 20. November 2014 um 17:46:36 Uhr:

Kaufvertrag interessiert nicht.

Die Werkstatt muss nur den aktuellen Zeitwert bezahlen.

Edit, bringt ja doch nichts

Beweise, dass der vorher abgeschlossen wurde.

Wenn da ein Mondpreis drinnen steht, glaube ich kaum, dass der bezahlt werden muss.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 20. November 2014 um 18:13:05 Uhr:

Beweise, dass der vorher abgeschlossen wurde.

Wenn da ein Mondpreis drinnen steht, glaube ich kaum, dass der bezahlt werden muss.

Dann empfehle ich Dir mal, Dich über die Beweislast bei Experten schlau zu machen.

Wenn ich eine Sache vor Eintritt des Schadens zu einem Betrag X verkaufe, hat natürlich der Schädiger den Nachweis für einen Betrug zu führen.

Wer redet von Betrug?

Es geht darum, dass der Verkaufspreis z.B. ein Liebhaberpreis sein kann.

Der Schädiger muss aber trotzdem nur den Zeitwert ersetzen.

am 20. November 2014 um 17:39

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 20. November 2014 um 18:27:21 Uhr:

Wer redet von Betrug?

Es geht darum, dass der Verkaufspreis z.B. ein Liebhaberpreis sein kann.

Der Schädiger muss aber trotzdem nur den Zeitwert ersetzen.

Jedes Fahrzeug ist beim Verkauf soviel wert, wie derjenige Käufer bereit ist dafür zu bezahlen…

Zitat:

@thomasio schrieb am 20. November 2014 um 17:40:06 Uhr:

An wen muss ich mich wenden. An die Werkstatt oder an meine eigene Versicherung?

An die Werkstatt.

Die Werkstatt hat eine vertragliche Nebenpflicht verletzt(§241.2),

hier die Schutzpflicht (= keine Beschädigung des Eigentums). Dadurch ist dem Vertragspartner ein Schaden entstanden und Werkstatt schadenersatzpflichtig. Dies aber nur, wenn Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Da durch den Schaden die Erbringung der ursprünglich beauftragten Leistung unmöglich ist, hat Te Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung.

Wie hoch der Schadenersatz ist, ist eine andere Baustelle.

O.

Zitat:

@schneefan schrieb am 20. November 2014 um 17:43:56 Uhr:

Sache der Haftpflicht der Werkstatt

Knapp daneben.

In der Zusatzhaftpflicht für Kfz-Betriebe sind nämlich derartige Schäden an Obhutsfahrzeugen (u.a. Brand- Glasbruch- Unfallschäden usw.) explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Diese Risiken kann der Werkstattinhaber nur durch eine Handel-/Handwerk-Kasko absichern.

Und da eine solche Police recht teuer ist, verzichten viele Kfz-Betriebe hierauf.

 

Zitat:

@schneefan schrieb am 20. November 2014 um 17:43:56 Uhr:

Wenn das Gutachten da ist zum Anwalt. Ich würde vorsichtig sein mit dem Mietwagen. Das Fahrzeug war eh in der Werkstatt.

Ich rate auch hier (wie bereits in einem anderen Thread) zunächst zur Vorsicht, Kosten zu produzieren, wenn noch unklar ist, ob die Gegenseite dafür aufkommt bzw. aufkommen kann.

 

Zunächst einmal würde ich den Kontakt zur Werkstatt suchen und klären, ob der entsprechende Versicherungsschutz abgeschlossen wurde.

Davon hängt das weitere Vorgehen ab.

 

@TE: Kläre das bitte mit der Werkstatt ab, ob diese eine Kaskoversicherung für Handel/Handwerk abgeschlossen hat und berichte vom Ergebnis hier.

Erst dann kann man sinnvoll über das weitere Vorgehen nachdenken.

Zitat:

@thomasio schrieb am 20. November 2014 um 17:40:06 Uhr:

...

Dazu kommt, dass das Fahrzeug bereits auf dem Papier für sehr SEHR gutes Geld verkauft war (diese Reparatur war Bestandteil des Vertrages)

...

Ich versuche mir gerade vorzustellen, was das für einen Rattenschwanz nach sich ziehen würde, wenn das von Bedeutung sein sollte.

Dann würden vermutlich plötzlich bei jedem Schaden Kaufverträge mit Mondpreisen auftauchen.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 20. November 2014 um 18:27:21 Uhr:

Wer redet von Betrug?

Es geht darum, dass der Verkaufspreis z.B. ein Liebhaberpreis sein kann.

Der Schädiger muss aber trotzdem nur den Zeitwert ersetzen.

Und selbst dann, wenn es ein Liebhaberpreis wäre, wäre dies der konkrete Schaden, welcher dem TE entstanden wäre.

 

Wenn der Geschädigte einen Preis für das Fahrzeug z.B. über dem Marktwert erzielt hat, so kommt ihm das zugute und (in einem solchen Fall) nicht dem Schädiger.

 

Voraussetzung ist natürlich, dass auch tatsächlich und nachweisbar ein Kaufvertrag VOR dem Schaden abgeschlossen wurde.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 20. November 2014 um 18:39:06 Uhr:

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 20. November 2014 um 18:27:21 Uhr:

Wer redet von Betrug?

Es geht darum, dass der Verkaufspreis z.B. ein Liebhaberpreis sein kann.

Der Schädiger muss aber trotzdem nur den Zeitwert ersetzen.

Jedes Fahrzeug ist beim Verkauf soviel wert, wie derjenige Käufer bereit ist dafür zu bezahlen…

Aber nicht für denjenigen, der einen Schaden ersetzen muss.

Quelle für deine Behauptung?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. November 2014 um 18:48:00 Uhr:

 

Ich versuche mir gerade vorzustellen, was das für einen Rattenschwanz nach sich ziehen würde, wenn das von Bedeutung sein sollte.

Dann würden vermutlich plötzlich bei jedem Schaden Kaufverträge mit Mondpreisen auftauchen.

Es ist von Bedeutung bzw. kann von Bedeutung sein.

Nachweispflichtig ist natürlich insoweit der Anspruchsteller (also dafür, dass hier tatsächlich ein solcher Kaufvertrag vor Schadeneintritt abgeschlossen wurde).

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