Schaden Anhänger - Fahrzeug

Hallo.
Heute habe ich mir einen geleistet...

Papas Auto steht auf meinem Hof.
Ich will meinen Anhänger an Papas Auto hängen.
Das habe ich dummerweise vergessen. Einfach vergessen.
Also belade ich den Anhänger im Glauben er hängt an Papas Auto.
Der Anhänger rutscht nach vorne und ... kaputt, also nicht der Anhänger, aber Papas Auto...
Schaden 7.000€....

Öffentlicher Verkehrsraum...
Ich habe allerdings weder das Auto da hin gestellt, noch den Anhänger, noch war dieser vorher mit dem Fahrzeug verbunden...

Zahlt den Schaden die Versicherung vom Anhänger?

Thx, Mark

Beste Antwort im Thema

Das wiederum klingt nur nach dem Neid eines Unwissenden.

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Klar, beruflich handele ich eine zweistellige Anzahl von Versicherungsschäden pro Jahr...
Wir erreichen eine WIN-WIN Quote von 96,4%...
Die anderen 3,6% sind "vor Gericht und auf hoher See, ist jeder Mensch in Gottes Hand"...

Man kennt es ... 😉

Jo, wir lassen Teile weg, wir drücken die Stundenverrechnungssätze ins Bodenlose und bieten eine lächerliche Endsumme...

Das übliche Spielchen der Versicherungen, dabei war der SV doch da... Ich hab doch mit dem gesprochen. Aber, scheint mich nicht ernst genommen zu haben... Auf mein Angebot einmal durch den Laden zu schauen wiegelte er mangel Zeit ab... Hier stehen Autos für ne Millionen... Willkommen in der ersten Liga, ich glaube das dauert länger...

Man sieht es auf den Fotos. 🙂

Der SV kam mit dem üblichen Kürzungsauftrag und die Sachbearbeitung "muss" sich dann dran halten. Eine ewige Leier.

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Zitat:

@bommel-73 schrieb am 26. März 2018 um 21:24:45 Uhr:


Wie kommt man auf 7000€ Schaden?

genau...mach mal ein Foto.....
klingt ja gerade zu lächerlich...😁 oder nach vermutlichem Versicherungs-Betrug ?

Zitat:

@HansJosefMoser schrieb am 5. Mai 2018 um 00:14:09 Uhr:



Zitat:

@bommel-73 schrieb am 26. März 2018 um 21:24:45 Uhr:


Wie kommt man auf 7000€ Schaden?

genau...mach mal ein Foto.....
klingt ja gerade zu lächerlich...😁 oder nach vermutlichem Versicherungs-Betrug ?

Also hier sind Leute unterwegs!

Er hat doch korrigiert, dass der KVA sich auf ca 5000 EUR beläuft.

Und solche Teile original bei MB sind nunmal teuer. Wenn es ein gefplegter Liebhaberwagen ist, dann braucht man sich auch keine Heckklappe für 99,99 EUR bei ATP zu kaufen

Zitat:

@TunisDream schrieb am 5. Mai 2018 um 00:37:24 Uhr:



Und solche Teile original bei MB sind nunmal teuer. Wenn es ein gefplegter Liebhaberwagen ist, dann braucht man sich auch keine Heckklappe für 99,99 EUR bei ATP zu kaufen

für mich tönt das nach vermutlichem Versicherungsbetrug...sry...
da will Einer abkassieren? ( Vermutlich eher ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft )

Das wiederum klingt nur nach dem Neid eines Unwissenden.

Zitat:

für mich tönt das nach vermutlichem Versicherungsbetrug...sry...
da will Einer abkassieren? ( Vermutlich eher ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft )

Meinst du nicht dass das zu dämlich wäre?
Wenn ich die Versicherung hätte bescheissen wollen, hätte ich nicht meinen Anhänger in Vatters Auto geschubbst, sondern den Anhänger von nem Kumpel genommen. Dann hätte ich auch n höheren Schaden als nur 5000€ produziert, die Heckscheibe, der Heckwischer, die Heckklappenverkleidung oben und den Stoßfänger hätte ich dann auch schon getroffen...
Nur, sowas mache ich aus Prinzip nicht, ich verdiene mein Geld ordentlich.
Also wars nur halb kaputt, aus Dummheit, das ganze ist versichert...

Die Versicherung hatte allerdings auch ein kleines Problem mit der Plausibilität des Schadens und hat Flux nen eigenen Sachverständigen geschickt...
Das derzeitige Zwischenergebnis ist, dass der Schaden absolut plausibel ist, die Reparaturfreigabe ist auch da, nur über die Schadenshöhe gibt es ein bisschen Uneinigkeit.... Das ist in Klärung.

Das Thema "Totalschaden / Wiederbeschaffungswert" wurde übrigends im Gutachten der Versicherung überhaupt nicht angegangen, es ist weder ein Wiederbeschaffungswert angegeben, noch eine Reparaturwürdigkeit irgendwie in Abrede gestellt worden...

Zitat:

@HansJosefMoser schrieb am 5. Mai 2018 um 12:32:54 Uhr:



Zitat:

@TunisDream schrieb am 5. Mai 2018 um 00:37:24 Uhr:



Und solche Teile original bei MB sind nunmal teuer. Wenn es ein gefplegter Liebhaberwagen ist, dann braucht man sich auch keine Heckklappe für 99,99 EUR bei ATP zu kaufen

für mich tönt das nach vermutlichem Versicherungsbetrug...sry...
da will Einer abkassieren? ( Vermutlich eher ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft )

Du hast absolut keine Ahnung, was ein ordentlicher S124 kostet...

So...
Das Thema ist fertig.

Die Versicherung hat wegen Schaden "Unplausibel" einen eigenen Sachverständigen geschickt.
Dieser kommt auf einen Schaden von 3300€ brutto.

Bzgl. des defekten Heckklappenschlosses taucht das m.E. defekte Schloss, was auch nicht mehr funktioniert nicht als Teil in der Kalkulation auf, sondern mit 3 AW Heckklappenschloss prüfen.
Die Stundenverrechnungssätze sind nicht Ortsüblich, sondern von einer Partnerwerkstatt im Ort mit 85€ netto angegeben (Mechanik)...

Auf meine Nachfrage hin, welche Firma für so wenig Geld arbeitet wurde mir die Firma auch benannt, ein Besuch vor Ort ergab allerdings ausgehängte Sätze gemäß Preisauszeichnungsverordnung von 122,60€ netto...
Die Sache mit dem "Heckklappenschloss prüfen 3 AW" als Schadensfeststellung kann wohl auch nicht ganz richtig sein. Entweder ist das Schloss defekt, oder nicht. Ist es nötig das genauer zu prüfen, muss es ausgebaut und überprüft werden, im Gutachten hat zu stehen was kaputt ist, und nicht "prüfen", das ist ja wohl keine Schadensfeststellung. Darüber hinaus fehlen in dem Gutachten sehr viele zu ersetzende Kleinteile, wie Clipse, Dichtmuttern, etc. Diese sind mit einem viel zu geringen Pauschalbetrag abgegolten von nur 5%...
Ferner passte weder die Fahrzeugbeschreibung, noch die Ausstattungsliste zum begutachteten und fotografierten Fahrzeug...
Nun ja, mein KVA waren 5200€ brutto.

Darauf hin gabs dann ein weiteres Gutachten vom Amtlich Anerkannten Sachverständigen des TÜV Nord, der mit den ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen kalkulierte und auch kein Teil vergessen hat. 5800€ brutto Schaden sind es lt. TÜV Nord, was daran liegt dass meine Stundensätze lt. KVA etwas geringer als die Ortsüblichen sind.

Nun ja, ein Anruf meines Vaters beim Versicherungsvertreter ergab dann, dass man sich gekümmert hat. Der Schaden wurde Netto gemäß Gutachten TÜV beglichen. Darauf belassen wir es nun auch, das Thema ist fertig.

Meine Privathaftpflichtversicherung drängte übrigends auf mehr Infos, worauf hin ich angerufen habe und den Sachbearbeiter persönlich (keine Hotline) am Telefon hatte. Ich habe ihm die Sache dargestellt und gesagt, dass wahrscheinlich die Anhängerversicherung leistet, worauf hin er alles auf Pause gesetzt hat und gesagt hat, ich soll mich melden wenn es etwas neues gibt. Ich schrieb also eine Mail an die Versicherung (Huk24) und bat darum den Schaden ein zu stellen, da er beglichen wurde. Darauf hin schrieb mir der gleiche Mann eine Mail, alles gut, fertig.

Glückwunsch! 🙂

Na sehr gut. Nur mal Interessehalber, war es ein richtiges Gutachten, das auf 3.300€ kam, oder ein „Prüfbericht“ von Control Expert o.ä?

Und: Was hat der Sachverständige schlussendlich für einen Wiederbeschaffungswert des Wagen angenommen?

Es war ein direkt bei der Versicherung angestellter Sachverständiger.
Der hat übrigends beim Thema Zustand lapidar geschrieben "alter und Laufleistung entsprechend" und zum Wiederbeschaffungswert ein einfaches "ausreichend".
Ferner steht hinten drinnen, "Fahrzeug ist Reparaturwürdig" und "Reparaturfreigabe erteilt". Kann er ja erteilen, weil, arbeitet ja bei der Versicherung.

Vom TÜV wurde dazu wie folgt festgestellt:
- Fahrzeug befindet sich für Alter und Laufleistung in einem überdurchschnittlichem Pflegezustand.
- Ein Vergleichbares Fahrzeug ist am Regionalen und Überregionalen Markt derzeit nicht wiederbeschaffbar.
- Alle angebotenen Fahrzeuge unterscheiden sich zum Begutachteten Fahrzeug erheblich in Ausstattung oder Zustand. Alle annähernd vergleichbaren Fahrzeuge die angeboten werden, haben offensichtliche Korosions- & Unfallschäden deren Beseitigung den Schaden am begutachteten Kraftfahrzeug um ein mehrfaches übersteigt.

...
Ferner wurde das FZ vom TÜV Sachverständigen bei Classic Data zur Bewertung eingereicht, wäre ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zu kaufen würden dafür ca. 10.800€ fällig.
Auf Grund des Fahrzeugalters [...] Privatmarkt [...] ist der Wiederbeschaffungswert [...] ohne Umsatzsteuer angegeben.

Hallo mir ist was ähnliches passiert, beim beladen von einem Auto (angemeldet) auf ein Hänger ist mir der Haken von der Seilwinde aufgegangen, da ist das Auto vom Kollegen gegen eine Wand gerollt und hat das Heck und die Fahrertür beschädigt.

Wer haftet jetzt hier?Die Versicherung vom Zugfahrzeug, Hänger oder Haftpflichtversicherung?

Gruß

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