Schaden an der Tür

Mercedes E-Klasse A207

Guten Abend, ziemlich windig heute.

Mülltonnen vs. Mercedes = Mercedes verliert.

Habt ihr eine preiseinschätzung?

E200 Cabrio , bj 2014 km 100.000

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Hallo....na da haste Glück gehabt. Anzeige nicht zurücknehmen. Dieser Drecksack soll daraus lernen. Hätte man ihn nicht erwischt , würden ihn deine Kosten ja auch nicht jucken.

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Ist doch ein Offizialdelikt? Würde ihm also nix nützen, aber selbst wenn, würde ich auch nie was zurücknehmen, einfach zu frech und zu dreist, was sich solche asozialen Typen rausnehmen...wozu haben wir wohl eine Pflichtversicherung?

Oben im Kreißsaal wurde unser Sohn geboren und unten auf dem PP zerdepperte uns jemand die Front und haute unerkannt ab, als ob man als frische Eltern nicht andere finanzielle Sorgen hatte, ist zwar schon 24 J. her, aber habe ich bis heute nicht vergessen...

Zitat:

@jw61 schrieb am 17. März 2019 um 15:11:17 Uhr:


Ist doch ein Offizialdelikt? Würde ihm also nix nützen, aber selbst wenn, würde ich auch nie was zurücknehmen, einfach zu frech und zu dreist, was sich solche asozialen Typen rausnehmen...wozu haben wir wohl eine Pflichtversicherung?

Oben im Kreißsaal wurde unser Sohn geboren und unten auf dem PP zerdepperte uns jemand die Front und haute unerkannt ab, als ob man als frische Eltern nicht andere finanzielle Sorgen hatte, ist zwar schon 24 J. her, aber habe ich bis heute nicht vergessen...

Hast zu 100% Recht.Meine frage ich habe ja den schaden machen lassen leider habe ich die Hoffnung aufgegeben und habe vorher kein gutachten maschen lassen aber die Werkstatt hat Fotos gemacht.Kann ich einen gutachten über Fotos machen lassen weil mir wurde ja nur das Blech ersetzt .Und ich weiß ja nicht ob innen was ist und der Wertverlust gild ja jetzt als Unfallwagen . Weil dem Kollegen stell ich dan eine Mb Rechnung wenn es möglich ist

Der Polizist meinte auch wen ich die anzeige zurücknehmen kann würde ich es nicht machen hat er auch recht . Also die Anzeige kann mann nicht zurücknehmen der kann sich auf was freuen

Das kannste vergessen, aber anhand der Rechnung und Bilder kann eine Wertminderung ermittelt werden.

Wenn du den Schaden über deine VK abgewickelt hattest, sind Rückstufungen auch auszugleichen.

Ich denke schon dass er sich - in dieser Sachlage- auch noch nachträglich einen fiktiven KV (meine Werkstatt hatte da so ein DAT-Programm) erstellen lassen kann, über den dann mit der Versicherung des Schädigers abgerechnet wird.

Mietwagen/-ausfall für die tatsächliche Reparaturdauer (wg. Lackierung 5 Tage a 119€ übers WE) nicht vergessen.

Letztlich hat er die günstige nicht fachgerechte Lösung nur deshalb gewählt, weil der Schädiger unfallflüchtig war und er bei Rep.-Auftragserteilung davon ausgehen musste, auf dem Schaden als Selbstzahler sitzen bleiben zu müssen...Anspruch hat er aber -IMHO auch nachträglich- auf Erstattung fachgerechter Rep.-kosten!

Die merkantile Wertminderung ist nicht so hoch, wie man sich das ev. erhoffen würde, übern Daumen 10% der reinen Schadenssumme (also ohne Mietwagen), waren bei mir 130€.

Dazu gibt es dann noch eine Pauschale, ich meine das waren 25€.

Bei meinem Unfallschaden (gleiche Ecke wie bei dir, aber "nur" Lackschaden Stoßstange/Kotflügel) habe ich den KV der Werkstatt und die anderen ^^Kosten mit Bildern der gegnerischen Versicherung per Mail übersandt und um kurzfristige Schadenszusage auf Basis des Werkstatt-KV binnen weniger Tage gebeten, anderenfalls würde ich mir einen RA nehmen und einen Gutachter beauftragen...also zusätzliche Kosten, die sich die Versicherung hier sparen könnte...und ruckzuck war die Zusage über ca. 2055€ da!

Wenn die Versicherung meint rumzicken zu müssen, hilft zur Not ein Gang zum RA.
Lass dich von der Versicherung nicht über den Tisch ziehen!

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