Schaden am Zaun, angeblich Schuld
Hallo,
heute habe ich einen Brief erhalten, wo drin steht, dass mein Fahrzeug angeblich gegen meinen eigenen Zaun (Parkplatz) gestossen ist. Ich bin halt mieter. Ich möchte jetzt einen Anwalt nehmen, die Frage ist, ob es als "Verkehr" gilt oder "Haus und Wohnung". Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt. Kann mir da jemand helfen?
MfG
Beste Antwort im Thema
Jetzt kriegt euch wieder ein, Kinder.
Der TE hat immerhin die Eier in der Hose, uns hier Infos zu geben, die für ihn unangenehm sind. Die meisten anderen hätten sich aus dem Thread verdrückt, sobald klar wurde, dass sie doch selber schuld sind an dem Sachschaden.
Dafür meinen Respekt.
154 Antworten
Nö. Der öffentliche Verkehrsraum hat nichts damit zu tun, welche der Versicherungen eintreten muss. Schäden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs sind nach § 10a AKB alt bzw. nach A.1.1 AKB neu immer der Kraftfahrtversicherung zugeordnet.
Ja gut, das sind ja alles nur Spekulatius.
Dem TE wird immer noch vorgeworfen, bzw. unterstellt, den Schaden am Zaun mit dem Auto verursacht zu haben. Er weiß aber nichts davon und ist sich auch sicher, daß Er es nicht war.
Der Vermieter, welcher dem TE den Schaden anhängen will, ist hier in der Beweispflicht. Das heißt... Dieser muß dem TE letztendlich beweisen, daß Er den Schaden mit seinem Auto verursacht hat.
Kann der Vermieter das nicht nachweisen braucht sich auch der TE keinerlei Sorgen zu machen.
Birscherl sollte in diesem Falle Recht haben.
Eine Privathaftpflicht tritt niemals für Schäden ein, die mir einem KFZ verursacht werden, und genau das ist hier der Vorwurf an den TE. Sollte es also in Folge dessen zu Rechtstreitigkeiten kommen, kann auch nur eine Verkehrsrechtsschutz als Träger von Anwalts- und Gerichtskosten dafür zuständig sein.
Ob der Vorfall in öffentlichem Grund oder Privatgrundstück passierte spielt keine Rolle.
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Von einer Privathaftpflicht war nicht die Rede.
Die Abwehr von Haftpflichtansprüchen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kfz ist in der RS-Versicherung ausgeschlossen. Das ist die Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Eine in tatsächlicher Hinsicht falsche Meinung zu haben ist ja o.k.. Nicht o.k. ist es, in Bereichen Ratschläge zu erteilen, von denen man einfach nichts versteht. Da wäre es besser, sich bedeckt zu halten.
Sie lasen das Wort zum Samstag. Es handelte sich dabei nicht nur um meine Meinung. 🙂
okay danke für die informationen! bei arag kann man sicj wohl auch rückwirkend anmelden. aber ich habe ja jetzt schon ausversehen einen anwalt eingeschaltet. kann mir jemand was dazu sagen?
Es wäre schon sinnvoll, wenn Du das von dem Anwalt erledigen lässt. Der hat ja sicherlich die relevanten Fakten konkret vorliegen.
Wenn es Dir um den Bereich der Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht geht, dann macht der Abschluss einer rückwirkenden RS-Versicherung eigentlich keinen Sinn. Bei einem Freispruch erstattet die Staatskasse deine gesetzlichen Kosten. Und im Falle einer Verurteilung und auch bei einer Verfahrenseinstellung würde die RS-Versicherung nicht leisten müssen.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 17. Februar 2017 um 19:06:07 Uhr:
Wenn man gegen den eigenen Zaun fährt, interessiert dies doch keinen.Offensichtlich bist Du gegen eine Zaun gefahren, der eine Dir als Mieter zur Nutzung überlassene Fläche abgrenzt.
Dann ist das ein Schaden an einer Mietsache, nicht an eigenem Besitz. Der Vermieter hat Anspruch auf Schadensersatz.
Warum jetzt schon ein Rechtsanwalt, wenn noch untersucht wird, ob Du den Schaden verursacht hast.O.
Oh weh, das tut wirklich weh.
Wenn er Mieter ist , hat er die Sache eines Anderen geschädigt , dann muss er , wenn er schuldig ist zahlen.
Egal , ob der Zaun seinen Platz einzäunt oder nicht . Der Eigentümer der Sache kann Ansprüche stellen und das tut er offensichtlich .
Vernünftig wäre , den Vorfall an die Haftpflicht zu geben . Die wird sich kümmern .
Rechtsberatung am Küchentisch oder am Stammtisch bringt nichts .
Giovanni.
Zitat:
@reigns schrieb am 18. Februar 2017 um 16:16:52 Uhr:
okay danke für die informationen! bei arag kann man sicj wohl auch rückwirkend anmelden. aber ich habe ja jetzt schon ausversehen einen anwalt eingeschaltet. kann mir jemand was dazu sagen?
Wenn es streng nach der Versicherung geht, war das Einschalten des Anwalts schlecht:
Zitat:
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Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 18. Februar 2017 um 17:15:46 Uhr:
Wenn es streng nach der Versicherung geht, war das Einschalten des Anwalts schlecht:
Einschalten des Anwaltes muss der Te so oder so selbst bezahlen.
§ 2
Rückwärtsversicherung
(2) Hat der Versicherer bei Abgabe seiner Vertragserklärung davon Kenntnis, dass der Eintritt eines Versicherungsfalles ausgeschlossen ist, steht ihm ein Anspruch auf die Prämie nicht zu. Hat der Versicherungsnehmer bei Abgabe seiner Vertragserklärung davon Kenntnis, dass ein Versicherungsfall schon eingetreten ist, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
Ist doch evident. Wer versichert schon ein brennendes Haus?
O.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2017 um 15:38:08 Uhr:
Die Abwehr von Haftpflichtansprüchen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kfz ist in der RS-Versicherung ausgeschlossen. Das ist die Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Da liegst du leider wieder mal falsch. Selbstverständlich kann ich meine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung verklagen, wenn sie unberechtigte Ansprüche zu meinen Ungunsten reguliert. Das übernimmt dann die Rechtschutzversicherung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2017 um 15:38:08 Uhr:
Eine in tatsächlicher Hinsicht falsche Meinung zu haben ist ja o.k.. Nicht o.k. ist es, in Bereichen Ratschläge zu erteilen, von denen man einfach nichts versteht. Da wäre es besser, sich bedeckt zu halten.
Daran solltest du dich bitte mal auch halten.
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 18:11:34 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2017 um 15:38:08 Uhr:
Die Abwehr von Haftpflichtansprüchen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kfz ist in der RS-Versicherung ausgeschlossen. Das ist die Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Da liegst du leider wieder mal falsch. Selbstverständlich kann ich meine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung verklagen, wenn sie unberechtigte Ansprüche zu meinen Ungunsten reguliert. Das übernimmt dann die Rechtschutzversicherung.
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 18:11:34 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2017 um 15:38:08 Uhr:
Eine in tatsächlicher Hinsicht falsche Meinung zu haben ist ja o.k.. Nicht o.k. ist es, in Bereichen Ratschläge zu erteilen, von denen man einfach nichts versteht. Da wäre es besser, sich bedeckt zu halten.Daran solltest du dich bitte mal auch halten.
Du hast eben keinen Durchblick. Wenn man gegen die eigene HP-Versicherung wegen einer als unberechtigt empfundenen Höherstufung vorgehen wollte, wäre das der Bereich des Vertragsrechtsschutzes im Schuldrecht und das kann man in der RS-Versicherung unterbringen. Nur hat der TE das nicht gefragt. Er wollte wissen, ob seine RS-Versicherung für die Kosten der Abwehr der Schadenersatzforderung des geschädigten Vermieters eintrittspflichtig ist. Und das ist sie nunmal nicht. Ferner hat er nachgefragt, ob seine RS-Versicherung die Kosten für den Anwalt bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht übernehmen muss. Das muss sie auch nicht. Und bischerl will diesen thread endlos weiter zukaxxxx. Das wird wohlmöglich Folgen haben .... sei besser still. 😎
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2017 um 18:33:29 Uhr:
Du hast eben keinen Durchblick.
Ah ja. Dass im Gegenteil du derjenige bist, der sich hier immer wieder verzettelt, scheint dir nicht aufzufallen. Ist ja für dich auch leichter, andere anzugreifen, wenn die Argumente ausgehen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2017 um 18:33:29 Uhr:
… Er wollte wissen, ob seine RS-Versicherung für die Kosten der Abwehr der Schadenersatzforderung des geschädigten Vermieters eintrittspflichtig ist. Und das ist sie nunmal nicht.
Prima, dass du das jetzt auch endlich begriffen hast, nachdem du auf Seite 1 noch das genaue Gegenteil behauptet hast.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2017 um 18:33:29 Uhr:
Und bischerl will diesen thread endlos weiter zukaxxxx. Das wird wohlmöglich Folgen haben .... sei besser still.
Ah, jetzt willst du mir drohen. Bisschen billige Masche, passt aber gut zu dir. Immer fleißig von der Sache ablenken, wenn du falsch liegst.
Du darfst gerne weiter rumheulen.
"Besser schweigen und als Narr scheinen, als sprechen und jeden Zweifel beseitigen."
Weißt Du ohne Dr.Google von wem das Zitat ist?
Warum lenkst du weiterhin vom Thema ab? Weil du sonst erkennen müsstest, dass du falsch liegst, das aber unter keinen Umständen erkennen willst? Gut, ist deine Entscheidung.