Schaden am Zaun, angeblich Schuld

Hallo,

heute habe ich einen Brief erhalten, wo drin steht, dass mein Fahrzeug angeblich gegen meinen eigenen Zaun (Parkplatz) gestossen ist. Ich bin halt mieter. Ich möchte jetzt einen Anwalt nehmen, die Frage ist, ob es als "Verkehr" gilt oder "Haus und Wohnung". Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt. Kann mir da jemand helfen?

MfG

Beste Antwort im Thema

Jetzt kriegt euch wieder ein, Kinder.

Der TE hat immerhin die Eier in der Hose, uns hier Infos zu geben, die für ihn unangenehm sind. Die meisten anderen hätten sich aus dem Thread verdrückt, sobald klar wurde, dass sie doch selber schuld sind an dem Sachschaden.

Dafür meinen Respekt.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Februar 2017 um 20:39:35 Uhr:



Zitat:

@reigns schrieb am 17. Februar 2017 um 19:26:03 Uhr:


und heute wird vom mieter eine summe verlangt.

So wie ich es verstanden habe, bist du das doch selbst.

ich meinte vermieter. es ist deren eigentum was ich miete.

Frag doch bei deiner Versicherung.

Der Vorwurf lautet Fahrerflucht, angezeigt wurde also eine Straftat, die mit dem Auto begangen wurde, richtig?
Wenn die Rechtsschutz nicht für Verkehrsdelikte aufkommt... ist dann die Frage in dieser Hinsicht nicht geklärt?

Da es um eine Mietsache bzw. die Beschädigung derer geht, sollte die Rechtsschutzversicherung für Haus und Wohnung nicht greifen? Wenn dann der Schaden begutachtet wird, man zum Ergebnis kommt, dass da irgendetwas nicht passt... z. B. der Schaden nicht vom Auto kommen kann, hilft das in obiger Sache sicherlich.

Zunächst sollte man wohl klären was überhaupt genau vorgeworfen wird, wer das angeblich bezeugen kann etc.
Dafür wohl der Anwalt mit Akteneinsicht?! (im Forum hier hatte ich gelesen, dass eigentlich jeder Beschuldigte auch selbst Akten einsehen darf, bin mir da aber nicht sicher und ein Anwalt weiß wenigstens was er macht (hoffentlich))

Eine Anzeige wegen Unfallflucht, weil der Zaun (vielleicht) eine Delle hat, das ist schon heftig. Normalerweise spricht man da als Eigentümer mit dem Mieter. Ist dir denn ein Schaden aufgefallen in letzter Zeit? Wenn ja, warum hast du den Vermieter nicht darauf aufmerksam gemacht, sondern wartest bis er mit einer Anzeige ankommt?

Nur meine Gedanken zum Thema... Fragen über Fragen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 17. Februar 2017 um 21:03:10 Uhr:


Frag doch bei deiner Versicherung.

Der Vorwurf lautet Fahrerflucht, angezeigt wurde also eine Straftat, die mit dem Auto begangen wurde, richtig?
Wenn die Rechtsschutz nicht für Verkehrsdelikte aufkommt... ist dann die Frage in dieser Hinsicht nicht geklärt?

Da es um eine Mietsache bzw. die Beschädigung derer geht, sollte die Rechtsschutzversicherung für Haus und Wohnung nicht greifen? Wenn dann der Schaden begutachtet wird, man zum Ergebnis kommt, dass da irgendetwas nicht passt... z. B. der Schaden nicht vom Auto kommen kann, hilft das in obiger Sache sicherlich.

Zunächst sollte man wohl klären was überhaupt genau vorgeworfen wird, wer das angeblich bezeugen kann etc.
Dafür wohl der Anwalt mit Akteneinsicht?! (im Forum hier hatte ich gelesen, dass eigentlich jeder Beschuldigte auch selbst Akten einsehen darf, bin mir da aber nicht sicher und ein Anwalt weiß wenigstens was er macht (hoffentlich))

Eine Anzeige wegen Unfallflucht, weil der Zaun (vielleicht) eine Delle hat, das ist schon heftig. Normalerweise spricht man da als Eigentümer mit dem Mieter. Ist dir denn ein Schaden aufgefallen in letzter Zeit? Wenn ja, warum hast du den Vermieter nicht darauf aufmerksam gemacht, sondern wartest bis er mit einer Anzeige ankommt?

Nur meine Gedanken zum Thema... Fragen über Fragen.

1. Wieso ist dies dann geklärt? Gilt das denn nun als "Verkehr"? Meiner Meinung nach liegt irgendwie nicht daran.

2. Der Zaun ist aus der Halterung raus. Fotos kann ich evt. hochladen. Minimale Beschädigungen am Auto sind vorhanden. Aber auch hier: die Beschädigungen für den Schaden am Zaun sind einfach zu gering. Die Folien wurden abgezogen und wurden zum Labor geschickt. In dem polizeilichen Brief steht aber nichts davon. Deshalb bin ich direkt zum Anwalt!

3. Der Schaden am Zaun ist länger da, richtig. Aber ich dachte, dies wäre bekannt. Der Hausmeister persönlich hat mich angezeigt. Da der Hausmeister neu eingestellt wurde, hat ich gar nicht die Chance es privat zu klären. Mit meinem Vermieter hätte ich es zu 100% klären können, da ich seit ca. 15 Jahren dort wohne.

Aber wie gesagt, ich habe nichts gemerkt, falls ich es war! Aber ich war es halt nicht. Ich verdiene keine Millionen deshalb frage ich hier, ob mein Rechtsschutz es übernimmt. Für weitere Antworten würde ich mich auch sehr freuen.

@TE
Nochmals:

Für den Schaden am Zaun ist die Pkw-Haftpflicht zuständig. Also den Schaden melden und deine Schilderung dazu. Mehr gibt es zum Schaden nicht zu sagen.

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht unterfällt im Falle der Verurteilung keiner RS-Versicherung.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Februar 2017 um 20:17:43 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Februar 2017 um 19:31:20 Uhr:


Die Verkehrs-Owi unterfällt der RS-Versicherung (auch in deiner Konstellation). Dafür solltest Du evtl. tatsächlich einen Anwalt in Betracht ziehen.

Tut sie nicht, da der TE keinen Verkehrs-RS hat.

Trag mal was Sinnvolles bei. D.h. in diesem Fall: sei still. 😛

So kennen wir dich: wenn du mal falsch liegst, kannst du es dir nicht eingestehen und es kommen von dir nur Beleidigungen. Arme Wurst.

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 01:11:44 Uhr:


So kennen wir dich: wenn du mal falsch liegst, kannst du es dir nicht eingestehen und es kommen von dir nur Beleidigungen. Arme Wurst.

Du trollst hier wieder in der Dir eigenen Art, d.h. Du verstehst das Geschriebene falsch und schleifst Dir deine Korinthen daran. Dafür wäre es besser, ein neues Thema zu eröffnen. So Du Belege für dein OT-Gefasel findest, kannst Du Dich per PN mit der Bitte der Ahndung an einen Moderator deines Vertrauens wenden.

Könnt ihr beiden eure Privatfehden bitte per PN klären?
Zum Theme: ich vermute mal, dass die Rechtschutzversicherung des TE in diesem Fall NICHT eintritt. Der Schaden wurde mit einem PKW verursacht, ist also eine PKW Haftpflicht , die einzutreten hat. Wenn man meint, die eigene PKWHaftpflicht muss nicht eintreten, dann muss man eine Verkehrs-Rechtsschutz haben, wenn die einen bei Streitigkeiten den Anwalt bezahlen soll.
Die PKW Haftpflicht prüft zwar auch ob sie überhaupt eintreten muss, nach Lage des Sachverhaltes (Schaden am Auto, Auto parkt regelmäßig am betreffenden Zaun) wird sie aber keinen Grund sehen, gegen eine Zahlungsforderung anzugehen.
Auch was eine eventuelle Fahrerflucht angeht sollte doch die Verkehrsrechtsschutz eintreten?
Aber Nachfragen bei der betreffenden Rechtsschutzversicherung sollte Klarheit bringen...

Die Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist nur bei vorsätzlicher Begehung eine Straftat. Verteidigungskosten aus solchen Vorsatztaten sind in der Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Februar 2017 um 21:35:53 Uhr:


Trag mal was Sinnvolles bei. D.h. in diesem Fall: sei still. 😛

Mal abgesehen davon.

Komisch ist doch, daß der TE "eigentlich" von gar nichts weiß, daß Er den Zaun mit seinem Auto beschädigt hat.
Das wird ihm vom Vermieter vorgeworfen.
Gibt es also Schäden am Auto des TE, welche sich mit den Schäden am Zaun decken ist hier noch völlig unbeantwortet.
Und wenn der TE der Auffassung ist nichts von seiner Beschädigung am Zaun zu wissen, würde ich hier nur erst einmal einen Anwalt einschalten

Mir scheint, berlin-paul liest die posts hier gar nicht durch. Ich trag für ihn mal die Fakten zusammen:

Der TE schreibt "Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt.", dass er keine RSV für Verkehr hat.

berlin-paul schreibt "Die Verkehrs-Owi unterfällt der RS-Versicherung (auch in deiner Konstellation)", was (abgesehen von dem frei erfundenen Wort "unterfallen"😉 schlicht und einfach falsch ist, weil der TE ja keinen Verkehrs-RS hat.

Wird dir das jetzt ein wenig klarer?

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 10:17:05 Uhr:


Mir scheint, berlin-paul liest die posts hier gar nicht durch. Ich trag für ihn mal die Fakten zusammen:

Der TE schreibt "Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt.", dass er keine RSV für Verkehr hat.

berlin-paul schreibt "Die Verkehrs-Owi unterfällt der RS-Versicherung (auch in deiner Konstellation)", was (abgesehen von dem frei erfundenen Wort "unterfallen"😉 schlicht und einfach falsch ist, weil der TE ja keinen Verkehrs-RS hat.

Wird dir das jetzt ein wenig klarer?

Danke für diesen unerbetenen Nachweis, dass Du mit deinem Wortschatz das Geschriebene inhaltlich nicht korrekt erfassen möchtest. Da Du nicht der TE bist, eröffne bitte ein eigenes Thema zu deinem Problem.

Das fällt auch niemals in den Verkehrsrechtschutz

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Februar 2017 um 10:27:32 Uhr:


Das fällt auch niemals in den Verkehrsrechtschutz

Die fahrlässige Verursachung eines Unfalls (Beschädigung des Zaunes als Vorwurf) als Owi sehr wohl.

Aber nur, und das steht hier auch noch offen im Raum, wenn es im öffentlichen Verkehrsbereich stattfindet.

Für mich ist das ein Haftpflicht-Fall und somit Privat-RS.

Desweiteren weiß der TE ja von gar nichts.
Der Schaden am Zaun wird ihm ja nur unterstellt

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