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Schaden am Verteilergetriebe

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 26. September 2015 um 21:30

Wer kann mir helfen?

Besteht hier noch eine Möglichkeit einer Kostenbeteiligung von Mercedes?

mein GLK 350 4MATIC Erstzulassung 11.2009 und 49.000km Laufleistung.

Alle Wartungsarbeiten wurden gemacht und eine Mobilitätsgarantie besteht.

vor kurzem wurden geschwindigkeitsabhängige Geräusche fest gestellt.

In der Mercedeswerkstatt wurde ein defektes Lager im Verteiler-Getriebe festgestellt.

Wegen einem Sterbefall hatte der Wagen für sein Alter so eine geringe Laufleistung.

Die Werkstatt teilte mir mit, das dieses Verteiler-Getriebe nur in Komplettaustausch mit dem 7G Tronic

gewechselt werden kann. So ist die Arbeitsrichtlinie von Mercedes.

Der Schaden beläuft sich auf 6.200,-€.

Dieses habe ich trotz abgelaufener Garantie in Maastricht reklamiert und um Kulanz gebeten .

Nach einigen Tagen hat man mir einen Rabatt bei einem Kauf von einem Neuwagen oder Jahreswagen

von 1000,- € angeboten.

An wen kann ich mich sonst noch wenden?

Ich wäre sehr Dankbar wenn mir jemand einen guten Tipp geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

 

Beste Antwort im Thema

Ich habe - wie angekündigt - heute meinen GLK vom MB-Vertreter abgeholt.

Gemacht wurde folgendes:

Austausch des Rillenlagers am/im Verteilergetriebe vorne links, ohne Ausbau des Getriebes.

Benötigte Teile: 1 Sicherungsring N 000472 055000 , 1 Rillenlager A 112 980 01 15, 3 Schrauben A 00 990 75 03, 4 Sechskantmuttern A 005 990 48 50, 6 Sechsrundschrauben N 000000 005639.

Das heulende Geräusch ist weg.

Kann keine große Aktion gewesen sein, da alles an einem Freitagvormittag gemacht wurde.

Leider habe ich keine Kosten, da die Abrechnung über die MB-100 Versicherung erfolgt.

BM-350

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Ich würde noch folgendes versuchen.

TÜV / DEKRA oder einem Sachverständigen die Altteile zur Verfügung stellen; ich hoffe Du hast noch Zugriff drauf.

Kostet zwar auch macht sich aber -vielleicht- bezahlt.

Wenn das Gutachten dann von einem „Materialfehler“ spricht oder nicht ausschließt, dann direkt an den Vorstand von MB schreiben.

Daimler AG

70546 Stuttgart

Deutschland

Tel. +49 711 17 0

Fax +49 711 17 22244

E-Mail: dialog@daimler.com

Aufzählung der „Tatsachen“, sachlich aber bestimmt.Hinweis auf den vollständigen Service bei MB.

Es ist richtig der Wagen ist 6Jahre „alt“ aber 50.000 km ist nichts für ein Getriebe.

Und hier noch, aber ein „schwerer Weg.

Ich habe Dir einmal ein PDF vom ADAC beigefügt wo ersichtlich ist wie Gerichte mittlerweile zwischen Verschleiß /Mangel "unterscheiden"; spezifisch für das Getriebe.

Ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur für Dich die, vielleicht, die letzte Möglichkeit.Meine Meinung zu Deinem "Thema".

Viel Erfolg; falls Du noch etwas "versuchst".:)

 

Gruß

hpad

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:42

Ja es wurde Verteilergetriebe und 7 - G Automatikgetriebe gewechselt. (soll wegen dem gemeinsamen Ölkreislauf sein)

Ja, das Geräusch ist weg.

Hallo,

die abgebildete Stelle sieht mir nach dem Kegelrollenlager des Abtriebs zur Vorderachse aus.

Dieses ist eine bekannte Schwachstelle. Man kommt nach relativ wenig Zerlegen schon an die fragliche Stelle.

Andernorts wurde jedoch gemutmaßt, dass das Teil keine handelsübliche Industrieware sei, es fehlten auch die sonst üblichen Größenbezeichnungen an den Teilen.

Fakt ist, dass das 7G-tronic äußerst sensibel hinsichtlich Fremdkörpern im Öl zu sein scheint. Deshalb und weil in den Werkstätten immer weniger repariert wird (mangels Fachleute, mangels Zeit, aufgrund der horrend hohen Stundensätze), tauscht man im Garantiefall (und davon hat es angeblich nicht ganz so wenige gegeben) die ganze Einheit. Wird dann wohl im Werk wieder aufgemöbelt.

Falls es kein Entgegenkommen von MB gibt, bliebe noch ein gebrauchtes Ersatzteil aus dem Mercedes Gebrauchtteilecenter. Diese sind nicht so teuer, aber eben gebraucht.

Greetz

Dirk

am 14. Oktober 2015 um 12:26

Zitat:

@redskin1 schrieb am 12. Oktober 2015 um 13:26:25 Uhr:

Hallo,

die abgebildete Stelle sieht mir nach dem Kegelrollenlager des Abtriebs zur Vorderachse aus.

Dieses ist eine bekannte Schwachstelle. Man kommt nach relativ wenig Zerlegen schon an die fragliche Stelle.

Andernorts wurde jedoch gemutmaßt, dass das Teil keine handelsübliche Industrieware sei, es fehlten auch die sonst üblichen Größenbezeichnungen an den Teilen.

Fakt ist, dass das 7G-tronic äußerst sensibel hinsichtlich Fremdkörpern im Öl zu sein scheint. Deshalb und weil in den Werkstätten immer weniger repariert wird (mangels Fachleute, mangels Zeit, aufgrund der horrend hohen Stundensätze), tauscht man im Garantiefall (und davon hat es angeblich nicht ganz so wenige gegeben) die ganze Einheit. Wird dann wohl im Werk wieder aufgemöbelt.

Falls es kein Entgegenkommen von MB gibt, bliebe noch ein gebrauchtes Ersatzteil aus dem Mercedes Gebrauchtteilecenter. Diese sind nicht so teuer, aber eben gebraucht.

Greetz

Dirk

Solche Kegelrollenlager gibt es immer . ( Neu im Handel )

Innenmaße, Breite , Außenmaße ( wenn keine Bezeichnung drauf steht ) ... - Null Problem.

Natürlich nur Markenlager !!!

 

Gruß

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 18:53

Danke an Alle für Eure Ratschläge und Einsatz

Die Rechnung ist nun angekommen.

Und als Schlussbemerkung stand in der Rechnung

 

"Keine Kulanz

Wartung nicht erfüllt

CAC + Entscheider"

Und die Mobilitätsgarantie wurde nicht berücksichtigt und die Leistungen von der Werkstatt

in Rechnung gestellt.

gemeldet an Service-Nr. 00800 77........ ( Maastricht ) am 10.9.15

(Ersatzfahrzeug von Freitag den 11.9.15 bis 15.9.15 km 807 )

Service mit Mercedes Benz Vertragswerkstätten

09.12.2010 Service A 14978 km

10.02.2012 Service B 25745 km

19.06.2013 Service A 35291 km

Stillstand in der Garage

große zeitliche Überschreitung wegen Krankheit und Tod des Vorbesitzers

16.06.2015 Service B 45174 km

Getriebeschaden 10.09.2015 49.961 km

das sind weniger als 11.500 km je Service-Intervall, als vorgeschriebene 25.000 km

kann das alles stimmen ?

oder machen Die sich das alles etwas zu einfach ?

@wptoni

Hallo, die Entscheidung ist eigentlich nicht nachvollziehbar. Argumentativ möglichweise zu vertreten (advocatus diaboli) mit dem Hinweis, dass zwischen der Servicewartung von 2013 bis 2015 mehr als ein Jahr lag. Die Wartungsvorschrift lautet alle 12 Monate oder alle 25000 km, je nachdem was zuerst eintritt.

Vorschlag, wenn das Fahrzeug abgemeldet war, würde ich einen neuen Vorstoß mit dem Nachweis der Abmeldung machen und/oder einem sonstigen Nachweis der glaubhaft verdeutlicht, dass das Fahrzeug nicht gefahren wurden.

Hinweis: Wenn wegen der zu langen Wartungsintervalle eine Kulanz abgelehnt wird ist es nur konsequent auch die Mobilität abzulehnen, denn die gilt auch nur bei vorschriftsmäßiger Wartung.

Gruß Quadrigarius

hmmm, es tut mir leid, aber die Inspektionen sind alle 25000km oder nach einem Jahr zu machen lt. MB Vorgabe.

Bei deinem sinds zwar weniger km aber erst 14 Monate, dann 16 monate und zuletzt 2 Jahre! das MB da querschiesst ist kein Wunder......

@wptoni

hallo

In den Mobilitätsunterlagen habe ich folgeden Passus gefunden:

"Auch wenn Sie Ihren Mercedes-Benz als

Gebrauchtfahrzeug erworben haben, können

Sie die Leistungen von Mercedes-Benz

Mobilo in Anspruch nehmen. Mit einem Ser-

vice bei Ihrem autorisierten Mercedes-Benz

Servicepartner können Sie Mercedes-Benz

Mobilo unter den oben genannten Bedingun-

gen erneuern bzw. wieder einsteigen."

Sollte vorbeschriebenes Szenario zutreffen, würde ich zumindest den Umfang Deiner Kosten einfordern, der durch Mobilo ersatzfähig ist

Quadrigarius

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